KFZ-Schein im Auto lassen
Ist das ein Problem?
viele grüsse,
andre
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Es gibt reihenweise Rechtsprechung, die das Hinterlassen des originalen Fahrzeugscheins im Fahrzeug als gefahrerhöhend in der Kaskoversicherung ansieht.
Vermutlich die beiden OLG-Urteile

OLG Hamm (Az. 20 U 118/83)
Es wurde ausdrücklich festgestellt, dass selbst das Zurücklassen des Fahrzeugbriefs (jetzt ZB II) im Handschuhfach in der Regel keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (dem Diebstahl des Fahrzeugs) darstellt.
OLG Köln (AZ 9 W 50/03)
Hier wurde auch das Gleiche für den Fahrzeugschein (jetzt ZB I) bestätigt. Danach ist die grobfahrlässige Herbeiführung des Schadensfalls ausgeschlossen, wenn das Verbleiben des Fahrzeugscheins nicht mitursächlich für den Diebstahl war, also der Dieb nicht wusste, nicht von außen erkennbar war, dass der Fahrzeugschein im Auto war.
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Hallole zusammen
Weder der Fahrzeugschein noch die von eventuellen Anhängern
gehören ins Fahrzeug. Bei Kontrollen wird erst wenn der Schein
nicht vorliegt geprüft ob dasFahrzeug in der Fahndung ist oder
nicht. selten wird dan doch mal wirklich eine überprüfung gemacht.
Bei fahrten ins Ausland sollte der Schein auch nicht ins Fahrzeug
gelegt werden.
Gleiches gilt für Versicherungskarten und so weiter. Damit wird
Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Anhand der Fahrzeugscheindaten
können auch Schlüsseldaten , zum beispiel für Ersatzbeschaffungen
entnommen werden und der Schlüseldienst ist aus der Verantwortung.
Für gewerbliche Fahrzeuge sollten Papieretaschen angelegt werden
in denen alle erforderlichen Papiere drinn sind, ggf auch eine Bescheinigung
der Halters / der Firma wer berechtigt ist das Fahrzeug ggf auch im
Ausland zu lenken.
In diese Tasche gehört der schlüssel , und auch die Tankkarte wenn vorhanden.
Sie ist immer am Mann / der Frau mitzuführen.
Nur das erspart Ärger mit der Kasko wenn die Karre mal geklaut wird.Sie kann
aus diesem Grund auch Zahlungen verweigern.
Jol.
Zitat:
Original geschrieben von Schoeneberg30
Ich hab auch der Polizei immer eine Kopie des Fahrzeugscheins meines damaligen 50er Roller gezeigt, die haben nie was gesagt...das originale hatte ich meinem Bruder gegeben, wenn ich in der Woche bei der Wehrmacht war benutze er den Roller
Ist auch eine möglichkeit ....Dito ....
aber ..
Wehrmacht ..???. ist ja wohl schon eine weile Her....... oder ?
ich war bei der Bundeswehr... Jol.
@ Roadwin:
du hast aber schon mitbekommen, dass es in deinem Zitat um eine FÜHRERSCHEINkopie geht und nicht im einen Fahrzeugschein?!
Ist wieder mal ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen!
Zitat:
Gleiches gilt für Versicherungskarten und so weiter. Damit wird
Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Anhand der Fahrzeugscheindaten
können auch Schlüsseldaten , zum beispiel für Ersatzbeschaffungen
entnommen werden und der Schlüseldienst ist aus der Verantwortung.
Für solche Tätigkeiten benötige ich lediglich das Fahrzeug, aber nicht den Schein. Ergo kann der ruhig im Auto bleiben, wie es wohl bei 98% der Leute so ist.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ Roadwin:
du hast aber schon mitbekommen, dass es in deinem Zitat um eine FÜHRERSCHEINkopie geht und nicht im einen Fahrzeugschein?!
Ist wieder mal ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen!
???
Ich habe zwei Gerichtsurteile genannt, im Ersten geht es um den Brief/ZB2; im Zweiten um den Schein/ZB1, zur Fragestellung der groben Fahrlässigkeit bei der Teilkasko.
Im verlinkten Block geht es um die auch hier angesprochene Fragestellung einer eventuellen Urkundenfälschung in Bezug auf Kopien. Welches tatsächlich, entgegen Deiner Auskunft, passieren kann und auch nachweislich passiert ist.
Da es hier um "Urkunde" geht, ist es völlig unerheblich, welche Urkunde gemeint ist, da es keinen Unterschied im Sinne "Urkunde" zwischen einem Führerschein und einer Zulassungsbescheinigung gibt.
Nur so nebenbei, es ging in dem Verfahren um alle Fahrer-üblichen Papiere, auch der Zulassungsbescheinigung und nicht nur der Fahrerlaubnis.
Entweder Du bringst Fakten, dass es Urkunden mit unterschiedlicher juristischer Relevanz im Sinne "Urkunde" gibt, oder Dein Hinweis war nur ganz nett.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
aber ..
Wehrmacht ..???. ist ja wohl schon eine weile Her....... oder ?
ich war bei der Bundeswehr... Jol.
Yes, Bundeswehr meinte ich natürlich...
Zitat:
Original geschrieben von andre_xs
Denn mit Schein kommt der Dieb nicht nur durch Straßen-Kontrollen, sondern auch über die Grenze.
Ich habe noch nie an einer Grenze den KFZ-Schein zeigen müssen, weder heute, noch damals, als Europa noch nicht so offen war.
Gruß
Ulicruiser
Bei uns liegen die Fahrzeugscheine in den jeweiligen Autos. Da mehrere Fahrer die Fahrzeuge bewegen und jeder auch Schlüssel dazu hat ist dies wohl die einzig praktikable Lösung.
Von Kopien im Auto halte ich nichts, da bin ich vom Wohlwollen der Beamten abhängig.
Apropos Kopien: Ich hab' mal von 'nem Angestellten einer Baugeräte-Verleih-Firma folgende Geschichte erzählt bekommen:
Ein Polizist kommt und will 'ne Maschine ausleihen. Der Ma kopiert dessen Ausweis. "Machen Sie eine Farbkopie"? "Ja, natürlich". Der Polizist lässt gewähren. Dann stellt er ein Strafmandat aus...
K.
Zitat:
Original geschrieben von Klaus125
Ein Polizist kommt und will 'ne Maschine ausleihen. Der Ma kopiert dessen Ausweis. "Machen Sie eine Farbkopie"? "Ja, natürlich". Der Polizist lässt gewähren. Dann stellt er ein Strafmandat aus...
Ein vedeckter Ermittler?
Was wird bei einer Fahrzeugkontrolle vom Beamten verlangt:
Führerschein und Fahrzeugschein!! Oder ist schon jemals nach dem Fahrzeugbrief gefragt worden
Also sind Führerschein und Fahrzeugschein mitzuführen als Nachweis dafür, dass man a) eine Fahrerlaubnis besitzt und b) berechtigt ist, das Fahrzeug zu führen.
Meine Erkundigungen bei der Kfz-Zulassungsstelle haben ergeben, dass das Anfertigen einer Kopie nicht statthaft sei.
Und wenn ich immer die dicken Geldbörsen sehe, die manche Menschen mit sich herum tragen! Da müsste doch noch Platz sein für den Kfz-Schein
Mögliche Autodiebe werden sich freuen, wenn sie hier aus einigen Beiträgen die Anleitung erhalten, wo sie nach Aufbruch der Benzinkutsche nach dem Dokument suchen müssen, das sie als berechtigt ausweist, eben dieses geklaute Fahrzeug zu führen
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
(...)
Mögliche Autodiebe werden sich freuen, wenn sie hier aus einigen Beiträgen die Anleitung erhalten, wo sie nach Aufbruch der Benzinkutsche nach dem Dokument suchen müssen, das sie als berechtigt ausweist, eben dieses geklaute Fahrzeug zu führen
ich glaube nicht, dass sich die Autodiebe ernsthaft darum bemühen würden, den Fahrzeugschein zu bekommen, um diesen im Fall der Fälle der Rennleitung vorlegen zu können.

Wieso? Aus zwei Gründen: die Wahrscheinlichkeit mit einem gestohlenen Fahrzeug erwischt zu werden ist relativ gering; wenn das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde, interessiert es die Streife auch nicht, ob der Dieb dann die Fahrzeugpapiere vorlegen kann.
Zum zweiten wird die Standardreaktion doch die sein, dass man seine Papiere vergessen hat. Wenn es sich nur um eine allgemeine Verkehrskontrolle handelt, wird der Fahrzeuglenker noch kurz gecheckt und sofern er (oder das Fahrzeug) nicht bereits auf einer Fahndungsliste steht, kommt er mit dem üblichen Verwarnungsgeld wegen Fahrens ohne Fahrzeugpapiere wieder davon; ergo: es macht überhaupt keinen Unterschied, ob die Papiere an Bord sind, oder nicht

Ich finde diese Diskussion recht amüsant.
Heute ist es kein Problem mehr, die besten Sicherungs- und Alarmanlagen auch von den teuersten Autos innerhalb kürzester Zeit ohne Gefahr für den Eindringling zu öffnen!
Was spricht dagegen, wenn dieser hochqualifizierte Interessent, falls überhaupt erforderlich, sein PC- Equipment incl. Drucker an den Ort mitbringt. Das für das entsprechende Auto vorbereitete Dokument wird mit dem Kennzeichen ausgedruckt und schon ist alles geregelt.
Gruß
Ulicruiser
@SamEye
Dann frag mal Deine Versicherung oder den ADAC, was sie über diese Dinge denken.
Im übrigen hatte ich der Vergangenheit bei der Anmeldung meines Auto mich erkundigt, ob nicht vom Kfz-Schein ein als eindeutig zu erkennendes Duplikat oder eine Kopie angefertigt werden könne, damit endlich zu Hause Schluss ist mit der Frage: Hast Du den Schein oder ich?
Am Amt hat man reagiert, als ob ich einen unsittlichen Antrag gemacht hätte.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@SamEye
Dann frag mal Deine Versicherung oder den ADAC, was sie über diese Dinge denken.
Im übrigen hatte ich der Vergangenheit bei der Anmeldung meines Auto mich erkundigt, ob nicht vom Kfz-Schein ein als eindeutig zu erkennendes Duplikat oder eine Kopie angefertigt werden könne, damit endlich zu Hause Schluss ist mit der Frage: Hast Du den Schein oder ich?
Am Amt hat man reagiert, als ob ich einen unsittlichen Antrag gemacht hätte.
ich habe lediglich auf Deinen Beitrag geantwortet; in dem von mir zitierten Absatz ging es primär darum, das Auto auf den möglichen Aufbewahrungsort des Scheins hin zu durchsuchen, nicht darum, diesen auch tatsächlich im Auto aufzubewahren. Zumindest verstehe ich Deinen Beitrag so

Neben dem originalen Fahrzeugschein befindet sich auch mein originaler Führerschein IMMER im Auto.
Wenn diese beiden Dokumente wirklich mal geklaut werden sollten, muss ich mir halt neue besorgen.
Wofür gibt es schließlich ein Straßenverkehrsamt?