KFZ-Schein im Auto lassen

Ist das ein Problem?
viele grüsse,
andre

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Es gibt reihenweise Rechtsprechung, die das Hinterlassen des originalen Fahrzeugscheins im Fahrzeug als gefahrerhöhend in der Kaskoversicherung ansieht.

Vermutlich die beiden OLG-Urteile 😕

OLG Hamm (Az. 20 U 118/83)
Es wurde ausdrücklich festgestellt, dass selbst das Zurücklassen des Fahrzeugbriefs (jetzt ZB II) im Handschuhfach in der Regel keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (dem Diebstahl des Fahrzeugs) darstellt.

 

OLG Köln (AZ 9 W 50/03)
Hier wurde auch das Gleiche für den Fahrzeugschein (jetzt ZB I) bestätigt. Danach ist die grobfahrlässige Herbeiführung des Schadensfalls ausgeschlossen, wenn das Verbleiben des Fahrzeugscheins nicht mitursächlich für den Diebstahl war, also der Dieb nicht wusste, nicht von außen erkennbar war, dass der Fahrzeugschein im Auto war.

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Hallo,
ich fahre seit Jahren nur mit einer Fotokopie rum, im Wagen meiner Frau liegt auch nur eine Kopie. Ich bin drei Mal in einer Kontrolle gewesen, und auf die Frage nach dem KFZ-Schein sage ich immer, das ich nur eine "Fälschung" mit habe. Jedesmal kam die verdutzte Frage des Beamten: "FÄLSCHUNG"? Ich sage dann wahrheitsgemäss: Ja, ist eine Kopie, Kopie ist kein Original, also ist es eine Fälschung. Jedesmal wurde die Kopie akzeptiert. In meiner Familie fahren alle nur mit Kopien rum. Bis jetzt: null Problemo

Urkundenfälschung ist es aber erst, wenn Du es in Farbe kopierst.

Ich hab auch der Polizei immer eine Kopie des Fahrzeugscheins meines damaligen 50er Roller gezeigt, die haben nie was gesagt...das originale hatte ich meinem Bruder gegeben, wenn ich in der Woche bei der Wehrmacht war benutze er den Roller😁

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Urkundenfälschung ist es aber erst, wenn Du es in Farbe kopierst.

Das kann sein, so genau weiss ich das nicht. Ich finde es nur gut, dass die "Kontrolle" das kopierte Dokument (SW) anerkennt.

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Irgendwann kommt auch mal ein anderer.

Du 😰😰😰

Zitat:

Original geschrieben von andre_xs



Zitat:

Original geschrieben von WRatte


Wenns geklaut wird ein Problem.
Inwiefern ist das ein Problem?

Es war mal ein Problem.

Früher hat die Teilkasko gerne den Diebstahlsersatz verweigert, weil der Dieb bei einer eventuellen Fahrzeugkontrolle sich mit dem Schein als "rechtmäßiger" Besitzer ausweisen konnte und eine Klärung oder "Beendigung" des Diebstahls dadurch be- oder verhindert wurde.

Hat sich aber in Wohlgefallen aufgelöst, als ein oberstes Gericht vor einigen Jahren festgestellt hat, dass es eine Diebstahlsversicherung ist und keine "erwisch-den-Dieb-Versicherung".

Was keinen Einfluss auf den eigentlichen Diebstahl hat, also zB. eine Diebstahls-fördernde, annimierende Wirkung, weil der Schein von außen sichtbar im Fahrzeug lag, hat auch keinen Einfluss auf die Erstattung bei der Teilkasko.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ



Zitat:

Fahrzeugbrieg hingegen schon

Es war einmal und ist nicht mehr.................

Das war nicht einmal, nie.

Bereits Anfang der 60er Jahre hat das BGH entschieden, dass der Besitz vom "Brief", wie auch der Eintrag im Brief (der dort vermerkte Fahrzeughalter) nicht einmal ein Anscheinsbeweis über das Eigentum am Fahrzeugs darstellt.

Es gilt und galt schon immer, auch schon "ganz ganz früher": Wer der Eigentümer des Fahrzeugs ist, der ist auch der Eigentümer des "Briefes" - nicht umgekehrt.

Wie steht es sinngemäß auf der Zulassungsbescheinigung: " Kein Eigentumsnachweis " . Ich hatte letztes Jahr nach einem Unfall einen Leihwagen, da war der Schein hinter der Sonnenblende. Entnahme bei Todesstrafe verboten...🙄 Aber einen A 160 klaut wohl selten einer, wahrscheinlich deswegen 😁

Ich nimm gar nichts mit.. oft vergesse ich sogar mein Portmone zum Glück noch nie was gewesen und wenn dann zahle ich eben..

hoffe ich vergesse eines tages nicht mein Kopf daheim 😁

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Klaut aber jemand das Auto und hat die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht dabei, fällt es bestimmt eher auf, wenn die Karre geklaut wurde.

Falls mehrere Leute sich ein Fahrzeug teilen, würde ich den Schein einfach beim Schlüssel deponieren.
Machen wir beim Dienstfahrzeug auch nicht anders und funktioniert hervorragend.
Oder lasst ihr den Schlüssel auch im Auto?😕

Ich hab aber mehr als eine Jacke und auch mehr als einen Autoschlüssel. 😉

Und beides wechsele ich durchaus täglich.

Außerdem will ich die Karre gar nicht mehr wiederhaben wenn die mal geklaut wird, haste nur noch Ärger damit. Also isses mir auch völlig wurscht, wenn nicht sogar recht, wenn der Dieb keine Probleme an der Grenze kriegt.

Jetzt kommts sogar ganz dicke:
Ich hab sogar meinen Ausweis unter der Sonnenblende stecken. 😉
Denn a) passt der nicht in mein Kreditkartenmäppchen also nehm ich den nicht mit und b) brauch ich den eh nur an der Grenze zur Schweiz oder am Flughafen und da hab immer mein Auto mit.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Es war mal ein Problem.

Früher hat die Teilkasko gerne den Diebstahlsersatz verweigert, weil der Dieb bei einer eventuellen Fahrzeugkontrolle sich mit dem Schein als "rechtmäßiger" Besitzer ausweisen konnte und eine Klärung oder "Beendigung" des Diebstahls dadurch be- oder verhindert wurde.

Hat sich aber in Wohlgefallen aufgelöst, als ein oberstes Gericht vor einigen Jahren festgestellt hat, dass es eine Diebstahlsversicherung ist und keine "erwisch-den-Dieb-Versicherung".

Was keinen Einfluss auf den eigentlichen Diebstahl hat, also zB. eine Diebstahls-fördernde, annimierende Wirkung, weil der Schein von außen sichtbar im Fahrzeug lag, hat auch keinen Einfluss auf die Erstattung bei der Teilkasko.

Das ist interessant, ich hatte jetzt doch mal gegoogelt, und da steht's überall so drin: Schein nicht im Auto lassen, da die Versicherung sonst evtl. nicht zahlt (grobe Fahrlässigkeit). Denn mit Schein kommt der Dieb nicht nur durch Straßen-Kontrollen, sondern auch über die Grenze. Auch müßte man bei Diebstahl den Schein der Versicherung und Polizei vorlegen, was man dann ja logischerweise nicht kann.

Bei Wikipedia steht übrigens unter Fahrzeugschein (alt), daß man den nicht im Auto lassen soll (ohne weitere Erläuterung warum). Bei Zulassungsbescheinigung (neu) steht das nur beim Brief - dort wäre es dann fahrlässig.

Mietwagen würde ich nicht unbedingt als Vergleich heranziehen, evtl. haben die das mit der Versicherung so abgeklärt.

Na ja, schaun wir mal, ich weiß noch nicht was ich mache.

viele Grüsse,
Andre

Ach ja, der Hintergrund ist natürlich die Praktikabilität: Es ist ja nicht nur damit getan, den Schein mit ins Auto zu nehmen, wenn man losfährt, sondern man muß ihn dann ja auch immer einstecken, wenn man aussteigt (z.B. Einkaufen). Wenn man ihn aber erstmal eingesteckt hat (Handtasche, Hosentasche), passiert es leicht, daß er dort bleibt - und ich mit Schein auf der ARbeit bin und meine Frau zu Hause ohne dasitzt.

Ohne die Bescheingung II läuft nichts, der 1er ist praktisch nur eine Halterbescheinigung und kein Eigentumsnachweis , allerdings gilt das auch für II. Die II er braucht man aber zur Umschreibung. Für das Ausland gilt der zusätzliche EU -Schrieb. Wenn der in der Karre liegt freut sich der aufgeklärte Autoschieber. Ich würde nichts davon im Fahrzeug lassen, macht nur Ärger im Verlustfall.

Zitat:

Original geschrieben von andre_xs


Das ist interessant, ich hatte jetzt doch mal gegoogelt, und da steht's überall so drin: Schein nicht im Auto lassen, da die Versicherung sonst evtl. nicht zahlt (grobe Fahrlässigkeit).

Das hat auch weiterhin bestand.

Nur geht es um grob fahrlässiges Handeln in Bezug auf den Diebstahl.

OLG Hamm (Az. 20 U 118/83) hat ausdrücklich festgestellt, dass selbst das Zurücklassen des Fahrzeugbriefs (jetzt ZB II) im Handschuhfach in der Regel keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (dem Diebstahl des Fahrzeugs) darstellt.

Das OLG Köln (AZ 9 W 50/03) hat auch das Gleiche für den Fahrzeugschein (jetzt ZB I) bestätigt. Danach ist die grobfahrlässige Herbeiführung des Schadensfalls ausgeschlossen, wenn das Verbleiben des Fahrzeugscheins nicht mitursächlich für den Diebstahl war, also der Dieb nicht wusste, dass der Fahrzeugschein im Auto war.

Zitat:

Denn mit Schein kommt der Dieb nicht nur durch Straßen-Kontrollen, sondern auch über die Grenze.

Das ist unerheblich.

Man hat eine Sorgfaltspflicht gegenüber der Schadensentstehung, also dem Diebstahl an sich, aber nicht gegenüber einer aktiven Erleichterung einer späteren Fahndung, wenn der Schadensfall eingetreten ist.

Seit Schengen hat sich das mit den vorzulegenden Papieren bei Grenzübertritt doch ohnehin erledigt.

Meiner liegt warm und trocken im Auto, woanders würde er mich nur nerven. ich schlepp doch neben zwei Handys, Portemonnaie und Schlüsseln nicht meinen Fahrzeugschein durch die Gegend. Wenn mir das Auto geklaut wird ist meine geringste Sorge ob da mein KFZ Schein drin war oder nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Urkundenfälschung ist es aber erst, wenn Du es in Farbe kopierst.

Ja, ne ist klar!!!

Les mal bitte den Gesetzestext und wenn vorhanden die Kommentierung zum § durch!

Eine einfache Farbkopie und deren Vorlage bei ner Kontrolle erfüllt noch nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Eine einfache Farbkopie und deren Vorlage bei ner Kontrolle erfüllt noch nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung!

Kann schon, ein auch unter Juristen höchst strittiges Thema.

Einzig unstrittig ist die Empfehlung, dass eine Kopie auch klar als Kopie erkennbar sein muss, je "naturgetreuer" die Kopie ist, um so näher ist man tatsächlich an einer Urkundenfälschung und einer möglichen Straftat inkl. der zugehörigen Strafe.

Hier mal ein schöner Blog darüber, dass selbst Juristen erheblich unterschiedlicher Meinung bei diesem Thema sind, da selbst das "zur Täuschung im Rechtsverkehr" auch dann noch passen kann, wenn man bei der Übergabe einer "ausreichend perfekten" Kopie gleich dazu sagt, dass es sich um eine Kopie handelt:

http://blog.beck.de/2009/01/09/kopierter-fuhrerschein-unechte-urkunde/

Wenn sich schon Juristen untereinander "zanken", sollte man nicht als Laie etwas von "Eindeutigkeit" schreiben 😉

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