Keine ASU weil Motorkontrollleuchte nicht an/aus
Hallo,
erstmal zum Fahrzeug: Golf IV 2.3 V5 AQN Bj. 2001.
Wollte heute ASU machen lassen, Werte sind alle in Ordnung. 🙂
Das einzige Problem war, dass der ASU-PC sagte, dass die Motorkontrollleuchte nicht leuchtet, wenn sie leuchten soll. Beim Zündung anmachen ging sie an und dann eben wieder aus, wenn der Motor an war.
Zudem ist die Frage "Leuchte an?" vom Mechaniker zu beantworten (dieser klickt dann entweder auf Ja oder Nein).
Der einzige Defekt am Fahrzeug ist das Lüftersteuergerät und die Vorwiderstände der Lüfter.
Mechaniker und beide Meister meinten, dass es nicht daran liegen kann, es aber daran liegen muss, da sie sonst auch keine Idee mehr hätten.
Fehlerspeicher ist leer. Ab und zu tritt Fehler "Sekundärluftsystem Durchfluss fehlerhaft" auf. Dieser Fehler wurde aber heute morgen gelöscht. Da der Motor seit dem warm war, sagte VAG Com bei der Hubrik Sekundärluftsystem: Nicht geprüft.
Habt ihr eine Idee warum das mit der Kontrollleuchte nicht geht?
Gruß Julian
Beste Antwort im Thema
Eben nicht!Zitat:
Lass es doch einfach. Die Hälfte Deiner Aussagen ist schon wieder falsch.
Solange du keine anderweitige Nachweise liefern kannst, ist deine Behauptung für mich hinfällig.
Ich habe mich weitergehend erkundigt. Kann auch nichts anderes in den Vorschriften finden. Bring doch mal etwas anderes ein als pauschale Behauptungen. Willst du dir nicht eingestehen, dass du deinen Job nicht richtig machst? (Falls du neben Brötchen backen, noch in einer Werkstatt tätig bist!)
Zitat:
Fehler war wieder da, habe ihn dann gelöscht.
Nach 200km (zwei mal anlassen) wars aber noch ungeprüft.
Besser so 😁
Genau deswegen gibt es die Änderungen in den Vorschriften. Die Leute sollen nicht pauschal vor der AU den Fehlerspeicher zurück setzen und dann mit defekten Bauteilen durch die AU. Daher, ergibt die Regelung eben doch Sinn.
MfG
51 Antworten
Zitat:
@Johnes schrieb am 25. November 2014 um 08:36:10 Uhr:
Warum steht das System immer noch als nicht geprüft an? Fehler wieder gekommen? Nach ner Woche, sollte das nicht mehr im Speicher als ungeprüft stehen.Hier übrigens die Aussage des KBA: (Antwort kam bei mir gestern Nachmittag an!)
AU-Nachweise für Fahrzeuge mit OBD und Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006:
An diesen Fahrzeugen wird, sofern technisch möglich, die OBD-Prüfung vorgenommen und ein AU-Nachweis erstellt. Sollte die OBD-Prüfung jedoch nicht fehlerfrei sein (insbesondere Fahrzeuge der Baujahre 2000 bis 2003), kann eine Abgasmessung wie an Fahrzeugen ohne OBD vorgenommen werden. Die nicht durchführbare fehlerfreie OBD-Speicher-Auslesung führt dann nicht zur Versagung der HU-Plakette.Nicht funktionierende OBD-Prüfung an Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1. Januar 2006:
Sollte am Fahrzeug der Prüfbereitschaftstest (sogenannter „Readiness Code“) negativ ausfallen oder nicht gesetzt sein (nicht abfragbar), ist die Durchführung der Abgasmessung notwendig. Werden die vorgeschriebenen Grenzwerte erreicht und ist kein Fehler im sogenannten OBD-Modus 03 abgelegt, führt dies nicht zu einem „erheblichen Mangel“. Die HU gilt zunächst als „bestanden“. Eine sofortige Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges unterbleibt. Jedoch führt dies im HU-Untersuchungspunkt: „Motormanagement-/Abgasreinigungssystem“ zu der Bewertung: „n. i. O.“ (nicht in Ordnung). Das Fahrzeug wird im Rahmen der HU zurückgewiesen und muss nach Beseitigung des Mangels erneut bei der Prüforganisation vorgeführt werden.Ihr Fahrzeug ist erstmalig vor 2006 aber nach 2003 zugelassen worden. Bei ihnen greift keine Ausnahmeregelung. Eine Kommunikation mit dem Auslesegerät ist fehlerfrei möglich. Daher wird ihnen die Zuteilung versagt, wo ein Fahrzeug mit Erstzulassung bis 2003 noch eine Zuteilung bekommt. Auch, wenn es vor dem 1.1.06 zugelassen wurde. Ursächlich ist die fehlerfreie Komunikation mit dem OBD Auslesegerät
________Meine Aussage bleibt daher: Ohne Readiness keine AU, wenn Auto nicht durch die Ausnahme betroffen ist. Der TE hat Glück, weil ihn die Ausnahmeregelung betrifft. Ab Bj.'06 wird die HU generell als nicht bestanden gewertet, wenn da ein Statusbit fehlt. Es unterbleibt nur die sofortige Außerbetriebsetzung. Man muss das Fahrzeug erneut vorführen. Eine Zuteilung ist allerdings rechtswidrig. Eine Wertung des Satzes [Die HU gilt zunächst als „bestanden“] als "AU" ist bestanden ist daher ein Fehler des Prüfers! (Ab zur Schulung!)
PS: Ein Fehler des Prüfers im Falle des TE, bedeutet noch lange nicht, das meine Aussage grundsätzlich falsch war! Nur hat er das Glück, das erstens sein Wagen die Regelung nicht betrifft und zweitens der Prüfer einen anderen Fehler gemacht hat. Mein Fahrzeug ist von dieser Regelung vollends betroffen. Bei mir muss es wie von mir beschrieben sein.
MfG
Lass es doch einfach. Die Hälfte Deiner Aussagen ist schon wieder falsch.
Aber Dein Engagement ist TOP - sogar das KBA eingeschaltet 😁.
Gruß
Der Bäcker
Zitat:
@Johnes schrieb am 25. November 2014 um 08:36:10 Uhr:
Warum steht das System immer noch als nicht geprüft an? Fehler wieder gekommen? Nach ner Woche, sollte das nicht mehr im Speicher als ungeprüft stehen.
Fehler war wieder da, habe ihn dann gelöscht.
Nach 200km (zwei mal anlassen) wars aber noch ungeprüft.
Besser so 😁
Eben nicht!Zitat:
Lass es doch einfach. Die Hälfte Deiner Aussagen ist schon wieder falsch.
Solange du keine anderweitige Nachweise liefern kannst, ist deine Behauptung für mich hinfällig.
Ich habe mich weitergehend erkundigt. Kann auch nichts anderes in den Vorschriften finden. Bring doch mal etwas anderes ein als pauschale Behauptungen. Willst du dir nicht eingestehen, dass du deinen Job nicht richtig machst? (Falls du neben Brötchen backen, noch in einer Werkstatt tätig bist!)
Zitat:
Fehler war wieder da, habe ihn dann gelöscht.
Nach 200km (zwei mal anlassen) wars aber noch ungeprüft.
Besser so 😁
Genau deswegen gibt es die Änderungen in den Vorschriften. Die Leute sollen nicht pauschal vor der AU den Fehlerspeicher zurück setzen und dann mit defekten Bauteilen durch die AU. Daher, ergibt die Regelung eben doch Sinn.
MfG
@ Johnes
Du machst Dich grad lächerlich! Vor aller Augen!
Aber mach nur weiter, wir lachen gerne über Dich......
Wenn mal nix zu sagen hat, einfach mal.......
Ähnliche Themen
Zitat:
@Johnes schrieb am 25. November 2014 um 22:31:31 Uhr:
...Genau deswegen gibt es die Änderungen in den Vorschriften. Die Leute sollen nicht pauschal vor der AU den Fehlerspeicher zurück setzen und dann mit defekten Bauteilen durch die AU. Daher, ergibt die Regelung eben doch Sinn.
MfG
Ich weiß schon, dass man die
HUbei neueren Fahrzeugen deswegen nicht besteht, aber Du wirst keinerlei Bezug zu einem 2001er Golf herstellen können.
Ist allerdings überaus beeindruckend wie hartnäckig Du Dich winden musst bei Deinem öffentlichen Lernprozess. Mittlerweile liegst Du schon zu 75% richtig und ich denke, den Rest schaffst Du auch noch. Ich drück Dir die Daumen.
ich muß hier den Johnes mal in Schutz nehmen, denn ich finde es plausiebel was er schreibt, Leute wenn man den Fehlerspeicher löscht und fährt dann zur AU würde man die trotz sporadischer Fehler bestehen, was aber nicht richtig ist, ich hab an meinem Golf 3 alle 3-4 Wochen den Fehler "Lambdasonde Signal unplausibel - sporadisch" lösche ich den Fehler und würde zur AU, würde das niemand auffallen (ich weiß das mein 3er noch das Snüffelstück hinten rein bekommt, sollte nur zum Verständnis sein worum es geht) und ich würde die AU bestehen obwohl die Lambda ein Problem hat
Zitat:
@blue-shadow schrieb am 25. November 2014 um 22:58:21 Uhr:
ich muß hier den Johnes mal in Schutz nehmen, denn ich finde es plausiebel was er schreibt, Leute wenn man den Fehlerspeicher löscht und fährt dann zur AU würde man die trotz sporadischer Fehler bestehen, was aber nicht richtig ist, ich hab an meinem Golf 3 alle 3-4 Wochen den Fehler "Lambdasonde Signal unplausibel - sporadich" lösche ich den Fehler und würde zur AU, würde das niemand auffallen (ich weiß das mein 3er noch das Snüffelstück hinten rein bekommt, sollte nur zum Verständnis sein worum es geht) und ich würde die AU bestehen obwohl die Lambda ein Problem hat
Was "plausi
ebel" ist und was in der STVZO steht sind zwei paar Stiefel. Beim Golf IV ist es eben nicht so.
Das habe ich auch korrigiert, nachdem ich eine Erklärung von anderer Seite bekommen habe! (Du bist dazu ja nicht bereit!) Mein Fahrzeug fällt durch die AU durch, wenn die Prüfbereitschaft nicht gegeben ist. Daher habe ich anfangs geschrieben, ohne gesetzter Readiness keine AU! Das ist meine Erfahrung und ist auch Regel. (Steht auch so in der StVZO!) Da ist nix dran falsch. Dennoch, behauptest du dies einfach mal!
Deine pauschalen Widersprüche ohne Hintergrundwissen preis zu geben sind wenig förderlich und zudem ziemlich arrogant.
Zitat:
@Shameless Sheep schrieb:
Wenn mal nix zu sagen hat, einfach mal.......
Auch wieder einer, der nix zum Thema beiträgt. Nur wieder Sprüche ohne nutzbare Informationen! Also, selber mal Finger ruhig halten!
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 25. November 2014 um 23:14:50 Uhr:
Das habe ich auch korrigiert, nachdem ich eine Erklärung von anderer Seite bekommen habe! (Du bist dazu ja nicht bereit!) Mein Fahrzeug fällt durch die AU durch, wenn die Prüfbereitschaft nicht gegeben ist. Daher habe ich anfangs geschrieben, ohne gesetzter Readiness keine AU! Das ist meine Erfahrung und ist auch Regel. (Steht auch so in der StVZO!) Da ist nix dran falsch. Dennoch, behauptest du dies einfach mal!Deine pauschalen Widersprüche ohne Hintergrundwissen preis zu geben sind wenig förderlich und zudem ziemlich arrogant.
...
Also ich finde Unsinn zu schreiben und dann darauf zu beharren ziemlich arrogant. Bei Deinem 2005er Auto liegst Du immer noch falsch.
Dann zeig doch mal in welchen Punkten! Zeig doch mal einen Nachweis für deine Behauptung. Ich habe eine Erklärung gegeben. Von dir kam nichts!
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 25. November 2014 um 23:45:46 Uhr:
Dann zeig doch mal in welchen Punkten! Zeig doch mal einen Nachweis für deine Behauptung. Ich habe eine Erklärung gegeben. Von dir kam nichts!MfG
Du gibst keine Erklärung, sondern sich langsam korrigierende Falschbehauptungen, die noch dazu nichts mit der Fragestellung zu tun haben. Eigentlich hast Du es ja fast schon, nur das mit Deinem 2005er Ford hast Du noch nicht begriffen. Ist echt zum Fremdschämen so ein Verhalten.
Dein arrogantes Verhalten, welches sich durch deine gesamte Beitragshistorie zieht, ist beleidigend. Du zeigst dieses Verhalten in diversen Beiträgen. Kaum wirklich hilfreiche Kommentare.
Gib doch mal Informationen, statt Floskeln. In welchen Punkten irren sich alle aaS und Ings. sämtlicher Prüforgane und selbst die Regelgeber? Wo hat eure Eminenz denn den Daumen drauf?
Gib doch mal irgendeine Information!
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 26. November 2014 um 00:09:52 Uhr:
...Gib doch mal Informationen, statt Floskeln. In welchen Punkten irren sich alle aaS und Ings. sämtlicher Prüforgane und selbst die Regelgeber? Wo hat eure Eminenz denn den Daumen drauf?
..
MfG
Du irrst Dich aktuell nur noch mit Deinem 2005er Ford. Lies Dir doch mal den Unsinn den Du zu Beginn geschrieben hast durch und vergleiche selbst mit Deinem jetzigen Wissenstand.
Zitiere den Widerspruch!
Ich kann keinen erkennen. Mein Fahrzeug bekommt keine AU, da eine OBD-Prüfung durchführbar ist und mein Fahrzeug eben einen Fehler setzt, wenn die Statusbits nicht alle gesetzt sind. Das habe ich bereits erklärt. Ohne leeren Fehlerspeicher und gesetzter Prüfbereitschaft, keine AU. Wo ist der Widerspruch? (Zumal mir dies bestätigt wurde!)
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 26. November 2014 um 00:24:49 Uhr:
Zitiere den Widerspruch!Ich kann keinen erkennen. Mein Fahrzeug bekommt keine AU, da eine OBD-Prüfung durchführbar ist und mein Fahrzeug eben einen Fehler setzt, wenn die Statusbits nicht alle gesetzt sind. Das habe ich bereits erklärt. Ohne leeren Fehlerspeicher und gesetzter Prüfbereitschaft, keine AU. Wo ist der Widerspruch? (Zumal mir dies bestätigt wurde!)
MfG
Das ist erstens nur ab EZ 2006 so und zweitens besteht so ein Auto trotzdem die AU, da gemessen wird, nur nicht die HU.
Schreib doch bitte künftig zu Themen zu denen Du etwas weißt und nicht nur glaubst zu wissen.