Keine ASU weil Motorkontrollleuchte nicht an/aus
Hallo,
erstmal zum Fahrzeug: Golf IV 2.3 V5 AQN Bj. 2001.
Wollte heute ASU machen lassen, Werte sind alle in Ordnung. 🙂
Das einzige Problem war, dass der ASU-PC sagte, dass die Motorkontrollleuchte nicht leuchtet, wenn sie leuchten soll. Beim Zündung anmachen ging sie an und dann eben wieder aus, wenn der Motor an war.
Zudem ist die Frage "Leuchte an?" vom Mechaniker zu beantworten (dieser klickt dann entweder auf Ja oder Nein).
Der einzige Defekt am Fahrzeug ist das Lüftersteuergerät und die Vorwiderstände der Lüfter.
Mechaniker und beide Meister meinten, dass es nicht daran liegen kann, es aber daran liegen muss, da sie sonst auch keine Idee mehr hätten.
Fehlerspeicher ist leer. Ab und zu tritt Fehler "Sekundärluftsystem Durchfluss fehlerhaft" auf. Dieser Fehler wurde aber heute morgen gelöscht. Da der Motor seit dem warm war, sagte VAG Com bei der Hubrik Sekundärluftsystem: Nicht geprüft.
Habt ihr eine Idee warum das mit der Kontrollleuchte nicht geht?
Gruß Julian
Beste Antwort im Thema
Eben nicht!Zitat:
Lass es doch einfach. Die Hälfte Deiner Aussagen ist schon wieder falsch.
Solange du keine anderweitige Nachweise liefern kannst, ist deine Behauptung für mich hinfällig.
Ich habe mich weitergehend erkundigt. Kann auch nichts anderes in den Vorschriften finden. Bring doch mal etwas anderes ein als pauschale Behauptungen. Willst du dir nicht eingestehen, dass du deinen Job nicht richtig machst? (Falls du neben Brötchen backen, noch in einer Werkstatt tätig bist!)
Zitat:
Fehler war wieder da, habe ihn dann gelöscht.
Nach 200km (zwei mal anlassen) wars aber noch ungeprüft.
Besser so 😁
Genau deswegen gibt es die Änderungen in den Vorschriften. Die Leute sollen nicht pauschal vor der AU den Fehlerspeicher zurück setzen und dann mit defekten Bauteilen durch die AU. Daher, ergibt die Regelung eben doch Sinn.
MfG
51 Antworten
Zitat:
@Johnes schrieb am 19. November 2014 um 20:42:22 Uhr:
Und was nützt dein Geschwafel dem TE? Nichts! Er bekommt dennoch so keine AU! 😛
- War ein Fehler im Speicher? JA
- War der Fehler Abgasrelevant? JA
- Wurde der Fehler behoben? NEIN (Nur gelöscht!)
- Tritt der Fehler wieder auf? Wahrscheinlich!
- Sind die Prüfbits gesetzt? NEIN
- Wird die AU zugeteilt? NEIN!
MfG
Du bist der einzige, der hier irgendetwas von zu bestehendem Readinesscode geredet hat. Das betrifft den TE definitiv NICHT. Es ist völlig egal, ob der bestanden ist oder nicht. Da haben die ausführenden Meister und der TE irgendein anderes Problem. Halt Dich doch bitte zurück, wenn Du es nicht genau weißt.
Du verbietest mir nicht den Mund!
Zitat:
@Johnes schrieb am 19. November 2014 um 20:50:06 Uhr:
Du verbietest mir nicht den Mund!
Will ich auch nicht.
Es wäre schön zum Thema zurück zu kommen und Deinerseits nicht mehr zu wiederholen, dass es irgendetwas mit dem Readinesscode zu tun hat. Dann könnte man sich auf's Thema konzentrieren und dem TE helfen und nicht in die falsche Richtung senden.
Ich bin beim Thema!
Alternativ, statt einfach 2-3 Tage mal zu fahren und dann den Status zu prüfen (wie ich vorschlage), kann man auch hunderte Euro in eine Fehlersuche investieren, die ggf. erfolglos ist.
Gerade, weil der Meister (der das Auto am Tester hatte!) unsicher ist, kann man sicher eine kostengünstige Lösung finden. Wenn das Auto mehrfach kalt war und warm gefahren wurde, sollten alle Bits da sein und die AU eigentlich problemlos laufen. Dies kann man in einigen Tagen kostenlos "prüfen". Sollte es so sein, probiert man die AU. (Die dann ja bezahlt werden muss!)
Sollte in einigen Tagen allerdings sich die sek. Luft wieder melden, wird der Fehler wohl da begraben liegen.
MfG
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Zitat:
@Johnes schrieb am 19. November 2014 um 21:16:57 Uhr:
Ich bin beim Thema!Alternativ, statt einfach 2-3 Tage mal zu fahren und dann den Status zu prüfen (wie ich vorschlage), kann man auch hunderte Euro in eine Fehlersuche investieren, die ggf. erfolglos ist.
Gerade, weil der Meister (der das Auto am Tester hatte!) unsicher ist, kann man sicher eine kostengünstige Lösung finden. Wenn das Auto mehrfach kalt war und warm gefahren wurde, sollten alle Bits da sein und die AU eigentlich problemlos laufen. Dies kann man in einigen Tagen kostenlos "prüfen". Sollte es so sein, probiert man die AU. (Die dann ja bezahlt werden muss!)
Sollte in einigen Tagen allerdings sich die sek. Luft wieder melden, wird der Fehler wohl da begraben liegen.
MfG
So ist das schon viel angenehmer. Welches BJ hat denn Dein Auto bei dem das so mit dem RC lief?
Siehe Signatur! Bj.'05... Dekra-Ing. hat mir die Anweisung schwarz auf weiß gezeigt! Ist der Status nicht da: Nix AU!
Mondeo ab EZ Mitte '01 fallen unter diese Regelung!
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 19. November 2014 um 21:23:05 Uhr:
Siehe Signatur! Bj.'05...MfG
Dann hat die Prüfstelle keine Ahnung gehabt. Gesetzestexte lesen hilft.
Dann entschuldige ich mich bei Dir für das "Unsinn", wenn Dir sogar die Werkstatt oder Prüfstelle falsche Auskünfte gibt, woher sollst Du es dann wissen.
Dann haben TÜV-Nord, GTÜ und Dekra keine Ahnung! Von allen Prüfern gleiche Auskunft. (War nicht nacheinander zu den Organisationen hin! Hab öfters in Kontakt mit den Ing's der verschiedenen Organisationen! Mein Wagen ist 4 Std. nach dem 1. Versuch durch die HU durch!)
Zumal das AU-Gerät selber dicht macht! In V04 ist keine Chance mit gesetztem P1000 die Prüfung fort zu setzen.
Für weitere Infos zum P1000: Hier, noch was zu lesen! (z.B. ab Seite 38)
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 19. November 2014 um 21:51:26 Uhr:
Dann haben TÜV-Nord, GTÜ und Dekra keine Ahnung! Von allen Prüfern gleiche Auskunft. (War nicht nacheinander zu den Organisationen hin! Hab öfters in Kontakt mit den Ing's der verschiedenen Organisationen! Mein Wagen ist 4 Std. nach dem 1. Versuch durch die HU durch!)Zumal das AU-Gerät selber dicht macht! In V04 ist keine Chance mit gesetztem P1000 die Prüfung fort zu setzen.
MfG
Scheint in Deinem Fall so, Du bist ja ein excellentes Beispiel dafür wie die Fehlauskünfte dann mit Nachdruck weitergegeben werden, anstatt sie zu korrigieren. So zieht das eben Kreise.
Das ist keine Falschauskunft! Das ist Realität.
Mal eine Frage: Wie sieht es mit deiner Befähigung aus? Was macht man denn beruflich?
Die AU wird desöfteren wegen diesem Problem verweigert. Nicht nur bei einem Ford!
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 19. November 2014 um 22:36:31 Uhr:
Das ist keine Falschauskunft! Das ist Realität.Mal eine Frage: Wie sieht es mit deiner Befähigung aus? Was macht man denn beruflich?
Die AU wird desöfteren wegen diesem Problem verweigert. Nicht nur bei einem Ford!
MfG
Gegen so vehemente Verständnisverweigerer wie Dich ist man machtlos.
Du darfst natürlich gerne glauben was Du möchtest.
Du bist sicher Bäcker oder so!
Natürlich schreib ich das weiter so! Bin ich halt ein Verständnisverweigerer! Hilft den Leuten, die deswegen durch die AU rasseln trotzdem nicht weiter, wenn du behauptest, ich rede kompletten Unsinn. Sie bekommen immer noch nicht die AU!
MfG
Sooooo.... War nun mal auf anraten einer anderen Werkstatt bei der Dekra.
Fehler war gelöscht, Readness passte bis auf der Sekundärluftsystem (ungeprüft).
AU bestanden.
Nehem an, dass bei Werkstatt 1 die Kontrollleuchte immer als leuchtend behandelt wird, sobald
- ein Fehler da ist oder
- der Reasnesscode nicht gesetzt ist.
Bei der Dekra steht jetzt im Bericht: "gesetzt: 00000001000 Nicht alle Systemtests durchgeführt [...] Gesamtergebnis: bestanden"
Zitat:
@JulHa schrieb am 24. November 2014 um 10:26:56 Uhr:
...
Bei der Dekra steht jetzt im Bericht: "gesetzt: 00000001000 Nicht alle Systemtests durchgeführt [...] Gesamtergebnis: bestanden"
STVZO konform. Jedes andere Ergebnis wäre Willkür gewesen.
Warum steht das System immer noch als nicht geprüft an? Fehler wieder gekommen? Nach ner Woche, sollte das nicht mehr im Speicher als ungeprüft stehen.
Hier übrigens die Aussage des KBA: (Antwort kam bei mir gestern Nachmittag an!)
AU-Nachweise für Fahrzeuge mit OBD und Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006:
An diesen Fahrzeugen wird, sofern technisch möglich, die OBD-Prüfung vorgenommen und ein AU-Nachweis erstellt. Sollte die OBD-Prüfung jedoch nicht fehlerfrei sein (insbesondere Fahrzeuge der Baujahre 2000 bis 2003), kann eine Abgasmessung wie an Fahrzeugen ohne OBD vorgenommen werden. Die nicht durchführbare fehlerfreie OBD-Speicher-Auslesung führt dann nicht zur Versagung der HU-Plakette.
Nicht funktionierende OBD-Prüfung an Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1. Januar 2006:
Sollte am Fahrzeug der Prüfbereitschaftstest (sogenannter „Readiness Code“) negativ ausfallen oder nicht gesetzt sein (nicht abfragbar), ist die Durchführung der Abgasmessung notwendig. Werden die vorgeschriebenen Grenzwerte erreicht und ist kein Fehler im sogenannten OBD-Modus 03 abgelegt, führt dies nicht zu einem „erheblichen Mangel“. Die HU gilt zunächst als „bestanden“. Eine sofortige Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges unterbleibt. Jedoch führt dies im HU-Untersuchungspunkt: „Motormanagement-/Abgasreinigungssystem“ zu der Bewertung: „n. i. O.“ (nicht in Ordnung). Das Fahrzeug wird im Rahmen der HU zurückgewiesen und muss nach Beseitigung des Mangels erneut bei der Prüforganisation vorgeführt werden.
Ihr Fahrzeug ist erstmalig vor 2006 aber nach 2003 zugelassen worden. Bei ihnen greift keine Ausnahmeregelung. Eine Kommunikation mit dem Auslesegerät ist fehlerfrei möglich. Daher wird ihnen die Zuteilung versagt, wo ein Fahrzeug mit Erstzulassung bis 2003 noch eine Zuteilung bekommt. Auch, wenn es vor dem 1.1.06 zugelassen wurde. Ursächlich ist die fehlerfreie Komunikation mit dem OBD Auslesegerät
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Meine Aussage bleibt daher: Ohne Readiness keine AU, wenn Auto nicht durch die Ausnahme betroffen ist. Der TE hat Glück, weil ihn die Ausnahmeregelung betrifft. Ab Bj.'06 wird die HU generell als nicht bestanden gewertet, wenn da ein Statusbit fehlt. Es unterbleibt nur die sofortige Außerbetriebsetzung. Man muss das Fahrzeug erneut vorführen. Eine Zuteilung ist allerdings rechtswidrig. Eine Wertung des Satzes [Die HU gilt zunächst als „bestanden“] als "AU" ist bestanden ist daher ein Fehler des Prüfers! (Ab zur Schulung!)
PS: Ein Fehler des Prüfers im Falle des TE, bedeutet noch lange nicht, das meine Aussage grundsätzlich falsch war! Nur hat er das Glück, das erstens sein Wagen die Regelung nicht betrifft und zweitens der Prüfer einen anderen Fehler gemacht hat. Mein Fahrzeug ist von dieser Regelung vollends betroffen. Bei mir muss es wie von mir beschrieben sein.
MfG