Keine ASU weil Motorkontrollleuchte nicht an/aus
Hallo,
erstmal zum Fahrzeug: Golf IV 2.3 V5 AQN Bj. 2001.
Wollte heute ASU machen lassen, Werte sind alle in Ordnung. 🙂
Das einzige Problem war, dass der ASU-PC sagte, dass die Motorkontrollleuchte nicht leuchtet, wenn sie leuchten soll. Beim Zündung anmachen ging sie an und dann eben wieder aus, wenn der Motor an war.
Zudem ist die Frage "Leuchte an?" vom Mechaniker zu beantworten (dieser klickt dann entweder auf Ja oder Nein).
Der einzige Defekt am Fahrzeug ist das Lüftersteuergerät und die Vorwiderstände der Lüfter.
Mechaniker und beide Meister meinten, dass es nicht daran liegen kann, es aber daran liegen muss, da sie sonst auch keine Idee mehr hätten.
Fehlerspeicher ist leer. Ab und zu tritt Fehler "Sekundärluftsystem Durchfluss fehlerhaft" auf. Dieser Fehler wurde aber heute morgen gelöscht. Da der Motor seit dem warm war, sagte VAG Com bei der Hubrik Sekundärluftsystem: Nicht geprüft.
Habt ihr eine Idee warum das mit der Kontrollleuchte nicht geht?
Gruß Julian
Beste Antwort im Thema
Eben nicht!Zitat:
Lass es doch einfach. Die Hälfte Deiner Aussagen ist schon wieder falsch.
Solange du keine anderweitige Nachweise liefern kannst, ist deine Behauptung für mich hinfällig.
Ich habe mich weitergehend erkundigt. Kann auch nichts anderes in den Vorschriften finden. Bring doch mal etwas anderes ein als pauschale Behauptungen. Willst du dir nicht eingestehen, dass du deinen Job nicht richtig machst? (Falls du neben Brötchen backen, noch in einer Werkstatt tätig bist!)
Zitat:
Fehler war wieder da, habe ihn dann gelöscht.
Nach 200km (zwei mal anlassen) wars aber noch ungeprüft.
Besser so 😁
Genau deswegen gibt es die Änderungen in den Vorschriften. Die Leute sollen nicht pauschal vor der AU den Fehlerspeicher zurück setzen und dann mit defekten Bauteilen durch die AU. Daher, ergibt die Regelung eben doch Sinn.
MfG
51 Antworten
Noch mal:Zitat:
@Mick 01:
Schreib doch bitte künftig zu Themen zu denen Du etwas weißt und nicht nur glaubst zu wissen.
Du verbietest mir nicht, zu posten! Jeder User kann in jedem Bereich posten. Egal, wie seine Qualifikation ist. Sollte daran etwas nicht stimmig sein, kann gerne korrigiert werden. Dein Verhalten ist keine Korrektur. Du hast keinerlei Hilfestellung gegeben, die zu einer Fortbildung beigetragen hat. Du hast nur pauschal behauptet, egal was geschrieben wird, es ist falsch!
Ist das deutlich genug?
Mfg
Johnes
MT-Moderation
Zitat:
Das ist erstens nur ab EZ 2006 so und zweitens besteht so ein Auto trotzdem die AU, da gemessen wird, nur nicht die HU.
Ist nicht richtig! Aussage des aaS der KBA ist: Mein Fahrzeug beherrscht alle Voraussetzungen. Zudem setzt mein Fahrzeug einen Fehler, wenn die Prüfbereitschaft nicht gegeben ist. (Siehe Link weiter vorn!) Solange die Prüfbereitschaft nicht da ist, ist mein Fehlerspeicher nicht leer!
Es ist auch nicht richtig, dass das nur die HU betrifft. Mein Fahrzeug hält die Abgasgrenzwerte ein. (Was also nicht zur Außerbetriebsetzung führt!) Erfüllt allerdings immer noch nicht die Voraussetzung für die Zuteilung der AU. Damit ist der Punkt Abgasregelung als nicht i.O.! (Was der AU entspricht!)
HU gilt als nicht bestanden. Nach Fehlerbehebung komm ich zur "Prüfstelle"... Was wird gemacht? Die AU! Was wurde also nicht bestanden? Die AU...! Der Begriff AU ist nur noch in unseren Köpfen. Theoretisch gibt es dies gar nicht mehr.
MfG
Zitat:
@Johnes schrieb am 26. November 2014 um 00:37:23 Uhr:
Noch mal: Du verbietest mir nicht, zu posten! Jeder User kann in jedem Bereich posten. Egal, wie seine Qualifikation ist. Sollte daran etwas nicht stimmig sein, kann gerne korrigiert werden. Dein Verhalten ist keine Korrektur. Du hast keinerlei Hilfestellung gegeben, die zu einer Fortbildung beigetragen hat. du hast nur pauschal behauptet, egal was geschrieben wird, es ist falsch!Zitat:
@Mick 01:
Schreib doch bitte künftig zu Themen zu denen Du etwas weißt und nicht nur glaubst zu wissen.Ist das deutlich genug?
Mfg
Johnes
MT-Moderation
Bereits im ersten Beitrag habe ich die Durchführung der AU bei einer Sachverständigenorganisation empfohlen, die dann auch erfolgreich war. Zusätzlich den TE darüber aufgeklärt, dass es keine ASU mehr gibt. Hilfreicher ging es nicht.
Dein Tipp mit dem Readinesscode war von Beginn an falsch. Im weiteren Verlauf der Diskussion hast Du Dich immer weiter von Deinen falschen Aussagen distanzieren wollen und den Spieß versucht umzudrehen. Eine Schande, sich jetzt noch als Moderator aufzuspielen, aber keine Überraschung.
Und die Aussage des KBA Mitarbeiters ist falsch. Ab 2006 gilt. §29 Abs. 1 StVZO i. V. m. Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 und VIIIa Nr. 4.8.2.2 StVZO - lies selbst.
Zitat:
Und die Aussage des KBA Mitarbeiters ist falsch. Ab 2006 gilt.
Wo steht das?
Ich habe mich nicht distanziert! Ich sage immer noch: Ohne Prüfbereitschaft, keine AU/HU! (Bei meinem Fahrzeug!) Ich habe nur nach der Antwort durch das KBA korrigiert, dass das sein Fahrzeug nicht betrifft, da zu alt. Ich habe in den 1. Beiträgen nur meine Erfahrung wieder gegeben.
Meine Aussage war vom Grund her nicht falsch, nur nicht auf das Fahrzeug nicht zutreffend. Was mir allerdings anfangs nicht bewusst war. Hier, hättest du mit einer präzisen Angabe korrigieren können. Hast du aber nicht.
Mein Fahrzeug setzt einen Fehlercode und verhindert damit eine Zuteilung der Plakette, solange die Prüfbereitschaft nicht gegeben ist.
PS: Moderative Eingriffe sind nötig, wenn User meinen, sie dürfen anderen Usern vorschreiben, wie und wo sie posten dürfen.
edit:
Zitat:
§29 Abs. 1 StVZO i. V. m. Anlage VIII Nr. 1.2.1.1 und VIIIa Nr. 4.8.2.2 StVZO - lies selbst.
Da du das ja noch zugefügt hast: Mein Fahrzeug entspricht 1.2.1.1a & 6.8.2.2... Mein Wagen setzt in Mode 03 einen Fehler, wenn in Mode 01-00 ein Bit fehlt.
MfG
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Zitat:
@Johnes schrieb am 26. November 2014 um 01:00:10 Uhr:
Wo steht das?Zitat:
Und die Aussage des KBA Mitarbeiters ist falsch. Ab 2006 gilt.
Ich habe mich nicht distanziert! Ich sage immer noch: Ohne Prüfbereitschaft, keine AU/HU! (Bei meinem Fahrzeug!) Ich habe nur nach der Antwort durch das KBA korrigiert, dass das sein Fahrzeug nicht betrifft, da zu alt. Ich habe in den 1. Beiträgen nur meine Erfahrung wieder gegeben.
Meine Aussage war vom Grund her nicht falsch, nur nicht auf das Fahrzeug nicht zutreffend. Was mir allerdings anfangs nicht bewusst war. Hier, hättest du mit einer präzisen Angabe korrigieren können. Hast du aber nicht.
Mein Fahrzeug setzt einen Fehlercode und verhindert damit eine Zuteilung der Plakette, solange die Prüfbereitschaft nicht gegeben ist.
MfG
Dein Fahrzeug setzt zwar den "Fehlercode" (statt nicht abgeschlossenem Readinesscode), aber die Zuteilung der HU Plakette verhindert der Prüfer, der die STVZO und/oder den Fehlercode nicht genau genug kennt.
Ansonsten ist jetzt alles richtig. Wenn man nicht das Gefühl hat, der Inquisition erklären zu müssen, dass die Erde keine Scheibe ist, kämen auch früher Informationen.
Eine Anmerkung zu Deinem Verhalten: Ich finde diese 180° Wendung von Deinen irrigen Aussagen (natürlich im besten Glauben) zu der jetzt stattgefundenen Erkenntnis bei gleichzeitigem extremen Wehren dagegen und Relativieren der ehemaligen Aussagen extrem peinlich.
Ich hätte nie gedacht, dass ein Moderator sich mE so falsch und eskalierend verhalten könnte.
Und eine Bitte ist immer noch eine Bitte und kein Verbot.
Zitat:
@Johnes schrieb am 26. November 2014 um 01:00:10 Uhr:
...
Da du das ja noch zugefügt hast: Mein Fahrzeug entspricht 1.2.1.1a & 6.8.2.2... Mein Wagen setzt in Mode 03 einen Fehler, wenn in Mode 01-00 ein Bit fehlt.
...
Ab EZ2006 würde damit die HU auch zurückgewiesen werden. Das ist Dein Ford aber nicht. Natürlich gibt es Prüfer, die das nicht wissen und Dir trotzdem die Plakette verweigern. Das ist aber nicht STVZO konform, sondern Willkür.
Wo ist eine 180° Wendung? Da müsste ich von meiner Meinung komplett abweichen. Das ist aber eben nicht der Fall. Einzig, die Erkenntnis (Erlangt OHNE deine Mithilfe!) das die Regelung den Wagen des TE nicht nicht betrifft. Dies liegt allerdings nicht an der nicht möglichen OBD-Prüfung, sondern daran, das Fahrzeuge bis Ende '03 mit einer Sonderregelung klassisch die AU bestehen können. Mein Fahrzeug eben nicht.
Ab Bj.'06 ist die Prüfung zwingend Vorschrift. Sprich: Alle Fahrzeuge MÜSSEN es beherrschen. Fahrzeuge ab '04 können/sollten dies beherrschen und MÜSSEN dann danach geprüft werden. (Sofern sie dies beherrschen!) Alles andere ist eine Missachtung der Regelung. (Aussage aaS!)
Dabei ist es vollkommen egal, ob wir jetzt über verweigerter AU oder HU diskutieren. Grundsätzlich meinen wir beide selbiges. Du bekommst am Heck keinen Sticker ins Album geklebt! (Oder eben kein Foto, keine Rose, oder was du sonst so an DSDSL schaust...) Also versuch jetzt nicht auf die Schiene, du hast aber gesagt es gibt keine AU, obwohl es keine HU gibt. Du weißt selber, AU ist Bestandteil der HU!
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Und noch einmal: Höre damit auf, anderen Usern vorschreiben zu wollen, wie sie sich verhalten. Du bestimmst nicht, wer wie wo mit diskutiert. Es ist egal, ob ein User oder ein Moderator seinen Standpunkt verteidigt. Es ist egal, wie falsch du diesen Standpunkt siehst.
Wenn du der Meinung bist, dieser Standpunkt ist falsch, steht es dir frei diesen mit Argumenten (und Nachweisen!) zu korrigieren. Wenn du spärlich mit einzelnen Sätzen antwortest und dabei keine klaren unmissverständliche Nachweise lieferst, ist es nicht verwunderlich, wenn es eben nicht so kommt das man dir huldigt.
Ich behaupte jetzt einfach mal: Du bist selber in diesem Feld tätig und verstehst die Regelungen selber nicht einwandfrei. Du versuchst deinen Kenntnisstand zu verteidigen. Du zeigst also das Verhalten, welches du mir zuordnen möchtest. Für mich sind deine Ausführungen daher die von dir erwähnten Schutzbehauptungen, die ich vorbringen soll.
Solange du mir also nicht nachweisen kannst, das deine Aussage höher wiegt, als die Aussage des aaS vom KBA oder der Ing's., sehe ich deine Aussage rein als deine persönliche Auslegung/Meinung. (Die du frei äußern kannst, ich zur Kenntnis nehmen. Aber nicht als Wahrheit anerkennen muss.)
MfG
Ich bin sicher ich habe es schon mal erwähnt - GLAUBE EINFACH WAS DU WILLST. Ich wollte nicht Dir etwas beibringen, sondern Deine Falschaussagen in Bezug auf den Golf des TE richtig stellen.
... und Du bist als Moderator tätig? Eigentlich unglaublich. Mach was Sinnvolles und schließe den Thread.