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Kein TÜV wg Bremsen - Mangel nicht erkennbar

BMW 3er E91
Themenstarteram 3. Juli 2016 um 19:28

Nabend zusammen,

ich war letzte Woche beim TÜV. Leider bekam ich keine Plakette, da der Prüfer meinte, die vorderen Bremsbeläge und Scheiben sind runter. O-Ton: Die Platte vom Belag schleift schon. So stand es dann auch im Bericht als erheblicher Mangel.

Ich fragte ihn direkt, warum der Verschleißsensor hier nicht angesprochen hat. Die Antwort war, dass der Sensor außen sitzt und die noch nicht runter sind, es aber normal sei, dass die inneren Beläge schneller abnutzen.

So weit, so gut:

Also habe ich heute neue Scheiben und Beläge vorne montiert.

Was mir zuerst auffiel war, dass der Sensor sehr wohl innen montiert ist und zweitens, dass die Beläge alles andere als verschlissen sind.

Das ärgert mich natürlich, da mein BC noch eine Reichweite von 8000km für die vorderen Beläge angezeigt hat.

Anbei mal ein Foto.

Was meint ihr, soll ich dem TÜV morgen dazu mal sagen? Bin irgendwie nicht gewollt, das so stehen zu lassen.

Die neuen Bremsen habe ich jetzt natürlich montiert.

Gruß

Mark

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38 Antworten
am 5. Juli 2016 um 17:00

Gerade gefunden im Rheingold:

34 02 09 (561)

Geänderte Verschleißgrenze beim Bremsscheiben/- Bremsbelagtausch

(BMW/MINI) Sachverhalt: Die Verschleißgrenze der Bremsscheiben-Mindeststärke (MIN TH) wurde analog der M-Fahrzeuge von größer gleich (?) auf größer (>) geändert.

Betroffene Fahrzeuge:alle BMW und MINI ab Modelljahr 2009

Das bedeutet für mich nichts anderes, als das man bei Mindetstärke die Scheibe zu wechseln hat und nicht wie bisher, noch einen Satz Bremsklötze verfahren kann, was zwangsläufig zu einer Stärke unter Mindestmaß führen würde.

am 5. Juli 2016 um 17:22

Könnte auch daran liegen, dass die Autos immer schwerer werden und somit beim Bremsen mehr Wärme entsteht als bisher. Irgendwo muss die Wärme ja auch "abgesaugt", also absorbiert werden können. Bei dünnen Teilen kommt's vielleicht eher zum Ausfall. So würde ich es mir erklären. Ansonsten ist die andere Erklärung nur das Geld.

Themenstarteram 5. Juli 2016 um 17:28

Mahlzeit zusammen,

 

die Scheiben hatten noch mehr als die Mindestdicke. Sie wurden ebenfalls mit den auf den Bildern zu sehenden Belägen neu montiert.

Mein Wagen ist von 10/2007 .. somit wäre mein Fahrzeug von der Neuregelung noch ausgenommen.

 

Aber auch hier stand im Prüfbericht "Vorderachse: Bremsscheiben verschlissen". Und es kam definitiv keine Schieblehre o.Ä. zum Einsatz. Ein starker Grat war auch nicht zu spüren.

 

Zusammengefasst war die Begutachtung der Bremsen Murks.

 

Gruß

Mark

am 5. Juli 2016 um 18:34

Eine Frage,

wieso hast du eigentlich neue Bremsen verbaut und nicht die alten dringelassen, wenn du gemerkt hast beim demontieren, dass die alten noch OK sind?

Ich persönlich hätte die andere Seite dann gründlich angeschaut ggf. demontiert um alles zu sehen und wieder zusammengebaut und ab zum TÜV.

Wenn der gemeckert hätte ( wenn überhaupt der gleiche geprüft hätte ) , gleich anderen TÜV Prüfer hergeholt...

Und dann wäre die Sache ganz schnell erledigt...

Ich mein, defekte / verschlissene Teile muss man tauschen, keine Widerrede, aber in diesem Fall hätte ich garnix getauscht und auch die Nachgebühr nicht bezaht...

Ich hätte es mir vor Ort noch sogar zeigen lassen und erklären und nicht dem zustimmen , wie die Beurteilung ablief...

am 5. Juli 2016 um 19:32

Vermutlich hat er die Teile gekauft und hat das ganze Ausmaß dann beim Ausbau bemerkt. Ich hätte dann auch die neuen Teile eingebaut, wenn ich mich schon mal an die Arbeit gemacht habe.

Themenstarteram 5. Juli 2016 um 19:36

Nabend,

 

es ist so, wie dseverse schreibt.

 

Die Nachgebühr habe ich, wie gesagt, nicht bezahlt.

 

Gruß

Mark

Zitat:

Geänderte Verschleißgrenze beim Bremsscheiben/- Bremsbelagtausch

 

(BMW/MINI) Sachverhalt: Die Verschleißgrenze der Bremsscheiben-Mindeststärke (MIN TH) wurde analog der M-Fahrzeuge von größer gleich (?) auf größer (>) geändert.

 

Betroffene Fahrzeuge:alle BMW und MINI ab Modelljahr 2009

 

Das bedeutet für mich nichts anderes, als das man bei Mindetstärke die Scheibe zu wechseln hat und nicht wie bisher, noch einen Satz Bremsklötze verfahren kann, was zwangsläufig zu einer Stärke unter Mindestmaß führen würde.

So ähnlich;)

Das heißt einfach nur, wenn man zB 24mm Bremsscheiben hat und diese sind exakt an der Verschleißgrenze von 22,4mm, dürfen keine weiteren Beläge mehr darauf gefahren werden. Vorher ging das. Nun muss die Scheibe mehr als die geforderte Mindestdicke beim Wechsel haben, wobei da nochmal zu klären wäre, was genau "mehr" heißt. Reicht 1Zehntel extra? Oder 2?

Und wenn eine BMW 330d Facelift aus 2008 mit 330mm x 24mm Scheiben vorn bei 22,4mm noch neue Beläge bekommen kann, warum sollte mein im Prinzip baugleiches Auto aus 2010 damit ein Problem haben?

Na gut zurück zum Thema. Ach nee das war ja geklärt:D

am 6. Juli 2016 um 7:51

Die Idee, die "alten" Belege dem TÜV-Mann zu zeigen, wäre nicht verkehrt gewesen :)

Dann hätte ja vielleicht geheißen "na das ist aber ganz bestimmt nicht von Ihrem Fahrzeug" :D

Themenstarteram 6. Juli 2016 um 14:18

Mahlzeit,

 

die habe ich ihm ja unter die Nase gehalten und dann kam direkt "Sind die von ihrem Auto?". Da wäre mir beinahe ein Spruch rausgerutscht :-D

 

Gruß

Mark

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