Kein TÜV wegen defekter Lichtautomatik?
Hallo liebe Gemeinde,
mein Golf 7 2.0 TDI kam heute nicht durch de TÜV, weil der TÜV Prüfer beim auslesen der OBD festgestellt hat, das meine Lichtautomatik (Jene die für das automatische Umschalte zwischen Tagfahr- und Abblendlicht) defekt ist. Da das umschalten der Beiden Lichtmodi auch mit dem Wahlschalter manuell funktioniert, bin ich etwas verwirrt ... ist das so, das sämtliche Fehler mittlerweile dazu führen, dass man nicht mehr durch den TÜV kommt (Aussage Prüfer: Die Technik hat sich erweitert und der Gesetzgeber schreibt dieses so vor). ?
Danke für eure Hilfe,
32 Antworten
Nö...und ich sperre mich bewusst was den Abkürzungswahn angeht.
War vor 30 Jahren in der Zone noch grausamer. Hab' ich auch nicht mitgemacht.
Zitat:
@CargoNaut95 schrieb am 28. April 2021 um 13:23:26 Uhr:
Wenn ich mir die Definition des Gesetzgebers durchlese zu Systemdaten und die Anlage VIIIa der StVZO, verstehe ich immer noch nicht, wieso die Lichtautomatik darunter fallen kann und dadurch zum EM wird ....
Das ist doch nicht so schwer zu verstehen - die Begründung wurde hier doch schon angeführt:
Zitat:
@rsepsilon schrieb am 27. April 2021 um 20:01:41 Uhr:
Mit dem Eintrag im Fehlerspeicher hat das nur indirekt zu tun. Die STVZO bestimmt schon seit Zeiten als es noch gar keine Fehlerspeicher in Kraftfahrzeugen gab, dass alle an einem Kraftfahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen bestimmungsgemäß funktionieren müssen. Das gilt auch für lichttechnische Einrichtungen, die nicht vorgeschrieben sind und deshalb gar nicht vorhanden sein müssten. Wenn etwas vorhanden ist, muss es aber auch betriebsfertig sein. Und so ist es auch bei der Lichtautomatik. Sie müsste nicht vorhanden sein, wenn sie aber vorhanden ist, muss sie auch funktionstüchtig sein. Der Fehlerspeicher führt nur dazu, dass der Prüfer solche Mängel seltener übersieht als früher. Fehlfunkionen der Hauptscheinwerfer galten auch immer schon als erhebliche Mängel.