ForumGolf 7
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Kein TÜV wegen defekter Lichtautomatik?

Kein TÜV wegen defekter Lichtautomatik?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 27. April 2021 um 15:15

Hallo liebe Gemeinde,

mein Golf 7 2.0 TDI kam heute nicht durch de TÜV, weil der TÜV Prüfer beim auslesen der OBD festgestellt hat, das meine Lichtautomatik (Jene die für das automatische Umschalte zwischen Tagfahr- und Abblendlicht) defekt ist. Da das umschalten der Beiden Lichtmodi auch mit dem Wahlschalter manuell funktioniert, bin ich etwas verwirrt ... ist das so, das sämtliche Fehler mittlerweile dazu führen, dass man nicht mehr durch den TÜV kommt (Aussage Prüfer: Die Technik hat sich erweitert und der Gesetzgeber schreibt dieses so vor). ?

Danke für eure Hilfe,

Ähnliche Themen
32 Antworten

Könnte ein wenig übertrieben sein, denn mann ist nicht gezwungen, die Lichtautomatik zu benutzen. Man kann das Licht auch manuell einschalten.

Dann müsste ein Schalter ohne die Automatikfunktion rein, denke ich.

 

Mann verlässt sich ja eigentlich auf die Funktion.

Zitat:

@CargoNaut95 schrieb am 27. April 2021 um 17:15:53 Uhr:

Hallo liebe Gemeinde,

mein Golf 7 2.0 TDI kam heute nicht durch de TÜV, weil der TÜV Prüfer beim auslesen der OBD festgestellt hat, das meine Lichtautomatik (Jene die für das automatische Umschalte zwischen Tagfahr- und Abblendlicht) defekt ist. Da das umschalten der Beiden Lichtmodi auch mit dem Wahlschalter manuell funktioniert, bin ich etwas verwirrt ... ist das so, das sämtliche Fehler mittlerweile dazu führen, dass man nicht mehr durch den TÜV kommt (Aussage Prüfer: Die Technik hat sich erweitert und der Gesetzgeber schreibt dieses so vor). ?

Danke für eure Hilfe,

Hallo @CargoNaut95

Fehler an der Beleuchtungsanlage sind mittlerweile als erheblicher Mangel eingestuft und wenn ein Lichtsensor verbaut ist muss er auch funktionieren, da hat der Prüfer keine andere Möglichkeit als die Abnahme zu verweigern :confused:

Mfg Mario

 

Themenstarteram 27. April 2021 um 16:52

Zitat:

@Mariolix schrieb am 27. April 2021 um 18:48:03 Uhr:

Zitat:

@CargoNaut95 schrieb am 27. April 2021 um 17:15:53 Uhr:

Hallo liebe Gemeinde,

mein Golf 7 2.0 TDI kam heute nicht durch de TÜV, weil der TÜV Prüfer beim auslesen der OBD festgestellt hat, das meine Lichtautomatik (Jene die für das automatische Umschalte zwischen Tagfahr- und Abblendlicht) defekt ist. Da das umschalten der Beiden Lichtmodi auch mit dem Wahlschalter manuell funktioniert, bin ich etwas verwirrt ... ist das so, das sämtliche Fehler mittlerweile dazu führen, dass man nicht mehr durch den TÜV kommt (Aussage Prüfer: Die Technik hat sich erweitert und der Gesetzgeber schreibt dieses so vor). ?

Danke für eure Hilfe,

Hallo @CargoNaut95

Fehler an der Beleuchtungsanlage sind mittlerweile als erheblicher Mangel eingestuft und wenn ein Lichtsensor verbaut ist muss er auch funktionieren, da hat der Prüfer keine andere Möglichkeit als die Abnahme zu verweigern :confused:

Mfg Mario

Ich bin auch echt Sprachlos diesbezüglich, ich war leider nicht bei der Untersuchung dabei ... ansonsten gab es keinen Mangel am Fahrzeug ...

Interessant....mit einer schwachen Batterie, die kein S&S usw. mehr zulässt (also abgasrelevante Technik), kommt man durch den TÜV....weil es i.d.R. keine Einträge in den Fehlerspeicher gibt....

Ein Hoch auf den HU-Adapter.

am 27. April 2021 um 18:01

Mit dem Eintrag im Fehlerspeicher hat das nur indirekt zu tun. Die STVZO bestimmt schon seit Zeiten als es noch gar keine Fehlerspeicher in Kraftfahrzeugen gab, dass alle an einem Kraftfahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen bestimmungsgemäß funktionieren müssen. Das gilt auch für lichttechnische Einrichtungen, die nicht vorgeschrieben sind und deshalb gar nicht vorhanden sein müssten. Wenn etwas vorhanden ist, muss es aber auch betriebsfertig sein. Und so ist es auch bei der Lichtautomatik. Sie müsste nicht vorhanden sein, wenn sie aber vorhanden ist, muss sie auch funktionstüchtig sein. Der Fehlerspeicher führt nur dazu, dass der Prüfer solche Mängel seltener übersieht als früher. Fehlfunkionen der Hauptscheinwerfer galten auch immer schon als erhebliche Mängel.

Zitat:

@navec schrieb am 27. April 2021 um 19:33:21 Uhr:

Interessant....mit einer schwachen Batterie, die kein S&S usw. mehr zulässt (also abgasrelevante Technik), kommt man durch den TÜV....weil es i.d.R. keine Einträge in den Fehlerspeicher gibt....

Der Unterschied liegt wohl darin, dass die Unfallgefahr deutlich höher ist, wenn die Leute nachts nur mit TFL unterwegs sind, weil der Lichtschalter ja auf "auto" steht.

Durch eine nicht funktionierende S&S-Automatik passieren normalerweise keine Unfälle.

Ich hatte mal einen Kunden, dessen Innenspiegel-Kamera für den einfachen Fernlicht-Assi war schlicht defekt.

Kein TÜV, weil (u.a.) Fehlermeldung "Light Assist" im FIS beim Betätigen des Fernlicht-Hebels

Auf seinen Wunsch haben wir also den Light Assist komplett rauscodiert, und den Stecker abgezogen, sodass die Fehlerspeicher komplett leer waren, und er normales Fernlicht hatte.

Dann gabs TÜV.

Zitat:

@Hummerman schrieb am 27. April 2021 um 20:07:05 Uhr:

Zitat:

@navec schrieb am 27. April 2021 um 19:33:21 Uhr:

Interessant....mit einer schwachen Batterie, die kein S&S usw. mehr zulässt (also abgasrelevante Technik), kommt man durch den TÜV....weil es i.d.R. keine Einträge in den Fehlerspeicher gibt....

Der Unterschied liegt wohl darin, dass die Unfallgefahr deutlich höher ist, wenn die Leute nachts nur mit TFL unterwegs sind, weil der Lichtschalter ja auf "auto" steht.

Durch eine nicht funktionierende S&S-Automatik passieren normalerweise keine Unfälle.

ich denke mal, dass bei solchen Dingen (der Prüfer würde ohne Fehlereintrag wahrscheinlich nicht feststellen, dass die Auto-Funktion defekt ist) es schlichtweg darum geht, dass der Prüfer lediglich nachlesen muss, um einen Fehler zu entdecken.

Das ist sehr einfach und dazu bedarf es keiner besonderen Ausbildung....

In meinem Beispiel, mit der Batterie bei S&S-Fahrzeugen, gibt es schlichtweg keinen Eintrag in irgendeinen Fehlerspeicher, wenn die Batterie einen bestimmten Allgemeinzustand (den man ja durchaus exakt auslesen kann) unterschreitet. Das kann ja noch kommen....technisch ist es keine Schwierigkeit, denn die Sensorik existiert ja.

Offenbar gibt es auch keine Anweisung für Prüfer die Batterie bei derartigen Fz eingehender zu testen/zu beurteilen und dann machen sie es halt nicht.

Da geht es zwar nicht um Sicherheit, aber normalerweise dürfte ein Fz, wo die amtlichen Abgaswerte aufgrund eines techn. Mangels (durch die schwache Batterie findet S&S weniger bis gar nicht mehr statt und die Rekuperation ist weniger effektiv) nicht mehr erreicht werden können, die Prüfung nicht bestehen.

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 27. April 2021 um 20:01:41 Uhr:

Mit dem Eintrag im Fehlerspeicher hat das nur indirekt zu tun.

In der Regel aber sowas von genau das Gegenteil. Die letzte von mir bemängelte Lichtautomatik hat vor mir der HU-Adapter durch den Fehlerspeichereintrag festgestellt. Da hatte Carglass biem Scheibentausch schlicht vergessen den Stecker wieder aufzustecken. :p

Lichtautomatik ist ein sog. Systemdatenmangel -> immer EM.

EM? Europäische Meisterschaft?

Schon ein Datenbusfehler im Abstandstempomat kann zum versagen der Prüfplakette führen.

@Veteranenfreund23 EM = Erheblicher Mangel und der führt immer zum Nichterteilen/Versagen der Plakette. Solltest Du eigentlich wisen :)

Themenstarteram 28. April 2021 um 11:23

Wenn ich mir die Definition des Gesetzgebers durchlese zu Systemdaten und die Anlage VIIIa der StVZO, verstehe ich immer noch nicht, wieso die Lichtautomatik darunter fallen kann und dadurch zum EM wird ....

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Kein TÜV wegen defekter Lichtautomatik?