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Kein Tüv wegen anderer original Stahlfelgen als im Fahrzeugschein.

Hallo alle zusammen, also die berühmte Tüv Abnahme wird immer Katastrophaler.
Mein Nissan Primera P11 1.6l Bj.97 bekamm kein Tüv wegen angeblich Falscher Rad Reifengröße.
Ich habe Standartmäßige OEM Nissan 15x6 Stahlfelgen drauf.
Der Tüv Mensch pocht aber auf die Reifengröße im Fahrzeugschein und irgendwelche Angaben in seinem PC.
Angeblich darf der Primera P11 1.6 nur 14" Zoll Felgen fahren!
Mit Reifen die man als Fahrradreifen nutzen kann. 175/70 R14. Oh man ey...

Ich habe ihm 1000x erklärt das die Primeras früher ab Werk mit 14,15,16 und sogar 17" Felgen ausgeliefert wurden. Im Werkstatthandbuch steht es ebenso.
Keine Chance, es müssen partu die original 14" Felgen drauf.

Wie soll man sich bei sowas verhalten? Wenn man nicht mal mehr die original Stahlfelgen fahren darf?
Laut Tüv Mann Aussage solle ich mir nun Alufelgen mit irgendeiner ABE KBA blablabla holen.
Aber nur in 14" Zoll! Ich habe ihm nochmal klar gemacht, das ich keine Alus will, und bin abghauen.

Mein Fazit aktuell, nie wieder DEKRA! Das wird immer schlimmer.

71 Antworten

Von Opel sind mir Umrüstkataloge bekannt. Vielleicht gibt es sowas auch für das Fahrzeug des TEs, um eine Abnahme zu vereinfachen?

Anhand des Werkstatthandbuches Wenn da die Rad Reifen Kombinationen drin stehen, sollte es kein Problem sein, das entsprechend nachzutragen.

Wir haben auch die freie Wahl der Prüforganisationen. vor 20 Jahren haben wir an einem Passat wegen der Agaswerte den Motor umgebaut. von 2,0 - 85 kW auf 2,2 85 kW der hisige Tüv, damals noch in Dillenburg hat ein riesen Drama daraus gemacht. die Nachbarn in Burbach waren viel kundenorientierter.

Angeischts der gleichen Leistung aber eben ein wenig mehr Drehmoment unten heraus meinten sie, seien keine anderen Bremsen erfroderlich im Gegensatz zu dem was die Dillenburger wollten. und auch das erweiterte Abgasgutachten war hinfällig, weil ja diese Kombination aus Motor und Getriebe schon in einem nazehzu baugleichen Fahrzeug so verbaut war und es das Fahrzeug, in dem diese Kombination eingebaut worden ist, auch mit dieser Kombination verkauft wurde...

ach ja, die Räder. Die siegener waren noch so freundlich, aus ihrer Sammlung mit Gutachten die BBS Kreuzspeichenfelgen 15" die drauf waren mit einzutragen. hat dann zwar was extra gekostet, aber bitte - gerne

deswegen! such dir einfach eine andere Prüfstelle, die nicht so krimmelschisserich sind. Wenn die Überdeckung passt, und die Räder nirgends schleifen können, die Kombination nicht zu extrem im Abrollumfang abweicht etc. ist das in der Regel kein Ding...

ach so, bevor ichs vergesse. noch vor kurzem war ich noch mal in Burbach mit einem alten Wohnwagen, wo vorher Diagonalreifen drauf waren. nach 30 Jahren auf dem Platz, waren die eben nicht mehr zu brauchen. wir haben dann aus Preisgründen Radialreifen drauf gezogen in bis auf wenige Millimeter Abrollumfang gleicher Maße. Auch das war bei der Abnahme kein nennenswertes Problem.

Übrigens: sollte der andere Prüfer der Meinung sein, eintragen braucht man das nicht, dann ist das primär sein Problem, sollte es ärger geben. Selbst im Falle eines Unfalles müsste die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass die Abweichung bei der Rad Reifen Kombination unfallursächlich wäre. und in welchem Sezeario auf dieser Welt sind Räder, die mässig breiter sind, als die orginalen und ungefähr den gleichen Abrollumfang und eine annähernd gleiche Einpresstiefe haben, Teil einer Unfallursache.

Jetzt gab's schon einige (mehr oder weniger hilfreiche) Tipps hier, aber am besten macht der TE erstmal das hier:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Dez. 2024 um 20:45:44 Uhr:


2.1, 2.2 und Feld K maj posten, dann guckt vielleicht einer nach, was zu der EG-TG gespeichert ist

Vielleicht sind die Räder/Reifen ja doch zulässig.

Dann hätte der DEKRA Mann natürlich ziemlich geschlampt, der er kann selbst auch im System nachschauen.

Also die öffentlich zugänglichen Quellen im Internet (die aber natürlich für die rechtlich NICHT ausschlaggebend sind) benennen folgende OE-Größen für den 1600er Primera P11:

5,5x14 ET45 mit 175/70 oder 185/65
6,0x15 ET45 mit 185/65 oder 195/60
6,5x16 ET45 mit 205/50

Von 6x16 ist da nicht die Rede. Es kann natürlich sein, dass nicht alle Größen auf allen Märkten zum Einsatz kamen, oder dass in diesen Daten was fehlt. Aber das mal als Anhaltspunkt für den TE.

Off-topic: Ich hab mich im letzten Jahr mit mehreren HU-Prüfern von drei Organisationen unterhalten, weil ich überlegt hatte, selbst in diesen Job zu wechseln (ginge für mich mit kurzer Schulung). Das Feedback war aber von allen Befragten identisch: an sich toller Beruf, wenn die Kunden umgänglicher wären. Die Umgangsformen der Kundschaft seien aber insbesondere seit den letzten 5-8 Jahren komplett im freien Fall (Belehren, Beschimpfen, Anspucken, Drohungen wie "Ich mach Dich Krankenhaus"😉. Hab dann beschlossen, doch lieber in der Zivilsation weiterzuarbeiten.

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Eingangs war von 15x6 die Rede, dann wäre es ja gut, wenn gemäß deiner Auflistung 6.0x15 zulässig wären.

Zitat:

@Tim_P. schrieb am 11. Dezember 2024 um 20:34:34 Uhr:


...
Mein Nissan Primera P11 1.6l Bj.97 bekamm kein Tüv wegen angeblich Falscher Rad Reifengröße.
Ich habe Standartmäßige OEM Nissan 15x6 Stahlfelgen drauf.
...

Zitat:

@alex_grease schrieb am 12. Dezember 2024 um 07:58:45 Uhr:


Also die öffentlich zugänglichen Quellen im Internet (die aber natürlich für die rechtlich NICHT ausschlaggebend sind) benennen folgende OE-Größen für den 1600er Primera P11:

5,5x14 ET45 mit 175/70 oder 185/65
6,0x15 ET45 mit 185/65 oder 195/60
6,5x16 ET45 mit 205/50

Von 6x16 ist da nicht die Rede. Es kann natürlich sein, dass nicht alle Größen auf allen Märkten zum Einsatz kamen, oder dass in diesen Daten was fehlt. Aber das mal als Anhaltspunkt für den TE.

Off-topic: Ich hab mich im letzten Jahr mit mehreren HU-Prüfern von drei Organisationen unterhalten, weil ich überlegt hatte, selbst in diesen Job zu wechseln (ginge für mich mit kurzer Schulung). Das Feedback war aber von allen Befragten identisch: an sich toller Beruf, wenn die Kunden umgänglicher wären. Die Umgangsformen der Kundschaft seien aber insbesondere seit den letzten 5-8 Jahren komplett im freien Fall (Belehren, Beschimpfen, Anspucken, Drohungen wie "Ich mach Dich Krankenhaus"😉. Hab dann beschlossen, doch lieber in der Zivilsation weiterzuarbeiten.

Diesen Verfall habe ich leider auch schon erlebt. Also das mit dem belehren würde ich mir noch gefallen lassen. bei allem anderen bin ich raus. Würde mich ein Kunde beleidigen, beschimpfen oder sogar bespucken, würde ich ihn a.) des Hauses verweisen, und b.) noch eine Anzeige hinterher jagen.

Ich hatte mal den Spaß, dass ich neben einem 2familenhaus für eine der beiden Parteien eine Garage zu verkabeln hatte. Dazu musste ich zum Legen der Hauptleitung ein Loch bohren.

der Bewohner der einen Wohnung, zu der die Garage gehören sollte, zeigte mir eine Steckdose, wo ich einstecken kann. Dummerweise war es eine, die zu dem Stromkreis der anderen Wohnung gehörte. dieser hat dann auch gleich den Aufstand geprobt und mich aufs übelste beleidigt. "Sie verlassen sofrot das Grundstück" forderte er mich auf. Ich wollte noch meine Bohrmaschine packen, aber nein, er bestand darauf "SOFORT" dann nannte mich dieser sagen wir komische Mensch auch noch Asozial. Ich sagte ihm dann, dass ich mir von jemandem der solche manieren an den Tag legt und morgens um halb 11 noch im Pyjama umher läuft, nicht gerne als asozial bezeichnen lassen würde.

ich stellte mich auf die andere Straßenseite, wo mein Fahrzeug stand und beobachtete die Garage, damit dieser Mensch nicht auch noch mein Werkzeug wegnimmt oder der gleichen.

Das Ganze lief dann darauf hinaus, dass er die Polizei rief, weil er sich von mir bedroht fühlte. und den Bematen sagte, ich hätte ihn schwer beleidigt.

Schon lustig zu sehen, als der Beamte mich fragte, und ich ihm sagte, ja, ich habe gesagt, dass ich mich von jemandem der sich derart gibt, nicht gerne asozial nennen lasse.

Die ganze Sache ist dann richtig eskaliert, nach dem die Polizei weg war. er bescuhlidgte mich dann schließlich der Schwarzarbeit, und wollte unbedingt meinen Auswies und meine Sozialversicherungsbescheinigung etc. sehen. erst nach dem ich dann sagte, dass ich diese Dokumente, wenn überhaupt nur dem Zoll bzw. der Polizei zeigen würde, aus Datenschutzgründen, gab er ruhe. er hatte wahrscheinlich keine Lust sich wieder der Polizei gegenüber zu rechtferitgen.

Einfach mal bei Nissan Deutschland anrufen und dort fragen, ob Deine Felgen zugelassen sind?

Hatte ich vor vielen Jahren bei Ford gemacht. Brauchte für einen Umbau die Freigabe einer Felge vom Fiesta XR2i auf einem "normalen" Fiesta. Und nach einer kurzen Frage bekamt ich ein Schreiben von Ford in Köln, dass ich die Felgen benutzen darf UND eine Freigabe für zwei verschiedene Reifengrößen. Damit konnte ich sogar die noch guten Reifen weiterfahren.
Wie entgegenkommend die heute sind weiß ich nicht.
Aber dann hast Du etwas Offizielles.

Nur weil es eine "Originalfelge von Nissan" ist, heißt das nicht, dass Du diese auf dem Auto mit der Bereifung fahren darfst. Es gibt da noch ein paar Unterschiede wie Traglast, Mittellochbohrung, Lochkreis, Einpresstiefe, Anzahl Löcher und deren Durchmesser, ...

Generell gabs für den 97-er Primera P11 1,6 l als Serien-Rad-Reifen-Kombination:

185/65r15 auf 6×15 ET 45 (oder ET 42)

Ob die für deinen Wagen zulässig sind, kann man nur anhand der Daten von 2.1 und 2.2 des Fahrzeugscheins ermitteln.

Falls der alte, entwertete Brief nicht in Ablage P gelandet ist, dort nachsehen.

Übrigens: Bei der DEKRA bekommst du keinen TÜV.
Weil: Beim TÜV bekommst du keine DEKRA. 😁

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 12. Dezember 2024 um 15:01:09 Uhr:


Ob die für deinen Wagen zulässig sind, kann man nur anhand der Daten von 2.1 und 2.2 des Fahrzeugscheins ermitteln.

Der TE scheint kein Interesse daran zu haben, sonst hätte er die Daten längt gepostet.

Er wollte sich nur mal ordentlich auskotzen.

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Dezember 2024 um 16:15:05 Uhr:



Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 12. Dezember 2024 um 15:01:09 Uhr:


Ob die für deinen Wagen zulässig sind, kann man nur anhand der Daten von 2.1 und 2.2 des Fahrzeugscheins ermitteln.

Der TE scheint kein Interesse daran zu haben, sonst hätte er die Daten längt gepostet.

Er wollte sich nur mal ordentlich auskotzen.

Sehe ich ebenso. Ohne eine vollständige Schlüsselnummer macht jeder weiterer Post hier (jetzt schon über 2 Seiten) überhaupt keinen Sinn.

Ich war nicht dabei und deshalb kann ich auch nicht beurteilen, wie sich der Fragesteller dem HU-Prüfer gegenüber verhalten hat, aber wenn seine Ausdrucksweise der, die er hier verwendet hat, ähnelte, dann hätte ich als Prüfer auch Dienst nach Vorschrift gemacht.

Vorgänge wie der vom TE beschriebene sind mir Anlass genug, die HU oder sonstige Begutachtungen stets in der (freien) Werkstatt meines Vertrauens durchführen zu lassen.
Der Senior-Inhaber "meiner" Werkstatt meinte einst mit einem Augenzwinkern: "Im Gegensatz zum Kunden können wir mit dem Prüfingenieur reden - und finden Gehör."

Genau in diesem Fall gibt es aber nix (nichts) zum Reden oder Verhandeln.

Ein Kunde der mit Rädern an der Karre zur HU erscheint, die vom Prüfer nicht zugeordnet werden können und als Fahrer keinerlei Legitimation vorweisen kann hat verloren, was ja nicht Verschulden der Prüfinstanz ist.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 13. Dezember 2024 um 11:42:18 Uhr:


Ein Kunde der mit Rädern an der Karre zur HU erscheint, die vom Prüfer nicht zugeordnet werden können und als Fahrer keinerlei Legitimation vorweisen kann hat verloren [...]

Das glaube ich gern. Für eben diesen Fall fährt ein Kunde wie ich seine Werkstatt, die ihm das von Dir Geschriebene freundlich(!) vermittelt; - oder er trifft auf fachliche Kompetenz wie die deinige.

Zitat:

@Rigero schrieb am 13. Dezember 2024 um 11:34:36 Uhr:


"Im Gegensatz zum Kunden können wir mit dem Prüfingenieur reden - und finden Gehör."

Da ist kein Gegensatz. In der Regel hat man nach ein paar Fehlversuchen auch als Kunde von normalen Prüfstellen eine brauchbare gefunden.

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