Kaufvertrag zurücktreten aufgrund Mängel (Finanzierung)

VW Passat B8

Hallo zusammen,

ich benötige etwas Unterstützung bei folgender Sachlage. (hoffe das ich hier richtig bin mit meinem Anliegen🙂🙄

Auto (VW Passat Variant 2.0 TDI 150 PS als CL) als Jahreswagen (ehem. Mietfahrzeug) gekauft mit EZ 08/16 und knappen 13tkm gelaufen. Dafür extra knappe 300 KM zum 🙂 gebuckelt. Im Kaufvertrag stand drin keine Mängel und Unfallfrei.

Soweit so gut. Angekommen noch die letzten Unterschriften, da es sich um eine Finanzierung handelt (0% Aktion) und direkt in das Auto eingestiegen und heim gefahren. Zuhause angekommen und mit meiner Frau direkt das Auto begutachtet und direkt festgestellt an der Fahrertür eine Delle (gut sichtbar ca. 4 cm groß im Durchmesser) und ganz viele kleine Dellen auf dem Dach. Bilder direkt gemacht und die Verkäuferin kontaktiert. Sie wollt mich zuerst abwimmeln mit "warum denken Sie war das Fahrzeug so günstig" und es hat Gebrauchsspuren ist ja auch ein Gebrauchter. Ich musste daraufhin erstmal das Gespräch kurz beenden, da mein kleiner einen Riesenhunger hatte und habe gesagt ich melde mich nochmal. Kurz darauf nochmal gemeldet und gesagt so war das nicht vereinbart und wenn es sein muss lass ich hier nochmal einen KFZ Sachverständigen drauf schauen, der das bestätigt, dass es sich um einen Hagelschaden handelt. Die Delle an der Tür wäre laut DEKRA Bericht bekannt, aber im Zuge der Aufbereitung zieht man keine Dellen (ich habe meinen Ohren nicht getraut). Ich habe Ihr gesagt, dass aktzeptiere ich so nicht und entweder es wird hier getan oder das geht dann direkt über einen Rechtsanwalt. Sie redet mit dem Verkaufsleiter und gibt mir bescheid, keine 20 minuten später klingelt, dass Telefon und man hätte festgestellt das unser "neuer" einen Hagelschaden hatte.. NA SUPER..

Jetzt weiß ich das ich als Käufer hier Nachbesserung verlangen kann/muss bzw. dem Verkäufer das Recht einräumen muss, aber habe ich genauso das Recht hier vom Kaufvertrag und der Finanzierung zurückzutreten bzw. diese zu widerrufen?

Ein Hagelschaden bleibt ein Hagelschaden und das kostet meistens richtig Geld und ist beim Wiederverkauf ein Preissenker.

Hatte vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir hier einen sinnvollen Tipp geben? Ich werde zwar sowieso noch einmal Rücksprache mit meinem ReA halten, aber hoffe das Ihr mir viell. Erfahrungsberichte oder Tipps geben könnt.

LG
Passat_b8_IV88

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 19. November 2017 um 22:15:30 Uhr:


Ja natürlich aber einen Hagelschaden sieht man. Blind kaufen und sich nachher beschweren geht nicht.

Doch, das geht, weil der Händler für Sachmängel haftet und eine Pflichtverletzung begangen hat indem er das Fahrzeug lt. Kaufvertrag mit der Eigenschaft

Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 19. November 2017 um 04:19:14 Uhr:


keine Mängel und Unfallfrei (sic)

verkauft aber dem Käufer ein mangelhaftes Fahrzeug übergeben hat.

Nun ist ein Hagelschaden, wie bereits mehrfach erwähnt, ein erheblicher Mangel, vergleichbar eher mit einem Unfallschaden. Es handelt sich dabei nicht um normale, dem Fahrzeugalter entsprechende Gebrauchsspuren. Sogar nach der Reparatur ist das Fahrzeug noch mangelhaft, da ein reparierter Hagelschaden beim wiederverkauf angegeben werden muss und dadurch den Wert des Fahrzeugs mindert.

Es wäre schön, wenn ahnungslose Hobbyjuristen mit einer eigenwilligen Rechtsauffassung wie du sich aus diesem Thread hier raushalten könnten, denn deine sinnfreien Ausführungen verunsichern nur den Themenersteller und müllen den Thread zu.

😠

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@Passat_b8_IV88

ICH hätte eine Beule in der Tür eher akzeptiert, den Hagelschaden definitiv nicht. Der Hagelschaden muss später beim Verkauf von Dir angegeben werden, behaupte dass der Wert des Autos mehr mindert als Reparatur / Tausch der Tür.
Daher würde ICH den Wagen dem Händler wieder vor die Tür stellen und mir einen anderen aus seinen Angeboten suchen, vielleicht hat es was vergleichbares anzubieten ( meine dabei NICHT den Hagelschaden 😁 ).

Ich wünsche Dir viel Glück, Hauptsache ist die Familie gesund.
Blödes blech lässt sich immer ersetzen 🙂

Zitat:

@domingo1001 schrieb am 20. November 2017 um 08:22:44 Uhr:



Zitat:

@Andy_bln schrieb am 19. November 2017 um 23:30:14 Uhr:


Die Delle in der Tür ist kein Unfall. Selbst ein getauschter Kotflügel geht als Unfallfrei durch 😉
Der verschwiegene Hagelschaden ist natürlich doof. Auch wenn du ihn bei Kauf hättest sehen MÜSSEN: Wenn er nicht im Kaufvertrag steht, muss der Verkäufer nachbessern. Auch die Tür muss instand gesetzt werden, sofern sie nicht als Mangel in im Kaufvertrag steht. Da wäre dann nur, dass du es wahrscheinlich musst, dass die Tür beim Kauf schon die Delle hatte...

Bei der Finanzierung sieht es so aus: Hat der Verkäufer beim Kauf die Finanzierung gemacht (eben damit du kaufst), dann kannst du von dieser notfalls kostenlos zurück treten. Der Verkäufer haftet für den entstandenen Schaden ggü. der Bank. Hast du die Finanzierung selbst im Voraus klar gemacht, ist es dein Problem. Dann eben für den nächsten Wagen nutzen.

Notfalls gehe zum Anwalt!

Nein, geht nicht als unfallfrei durch. Jede Nachlackierung ist anzugeben.
Du verwechselst hier Unfallwagen (ist es nicht) mit unfallfrei (ist es ebenfalls nicht).

Das stimmt so auch nicht. Eine Nachlackierung, sofern fachgerecht ausgeführt, stellt keinen Mangel dar und muss nicht zwingend vom Verkäufer angegeben werden. Selbst Neuwagen, die im Werk einen kleineren Lackschaden erleiden, werden bereits dort nachlackiert. Sie gelten dann, sofern kein Blechschaden vorlag, trotzdem noch als Neuwagen. Selber schon erlebt. Hier auch ein Urteil zu dem Thema:

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Hallo zusammen,

Kurzes Update:

Fahrzeug wird zurück genommen - ich fahre es persönlich zurück weil ich mir unterwegs ein anderes anschauen werde (Highline, Panoramadach und statt 150 nun die 190 PS Variante). Das Zugticket für die Heimfahrt wird bezahlt kann ich mit leben. Meine Anzahlung wird mir morgen überwiesen und dürfte spätestens am Donnerstag oder Freitag bei mir auf dem Konto liegen.

Habe jetzt ein besseres Angebot vom Händler der 80 Kilometer entfernt ist und dem ich mein erlebtes geschildert habe. Ich bin hier von der mon. Belastung sogar 10 Euro günstiger mit einem Highline statt einem Comfortline. Außerdem ist das Fahrzeug unfallfrei & Hagelschadenfrei und es hat einige Steinschläge aber sonst nichts!

Richtige Entscheidung! Freue mich zu hören, dass alles geklappt hat.

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Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 20. November 2017 um 19:20:13 Uhr:


Hallo zusammen,

Kurzes Update:

Fahrzeug wird zurück genommen - ich fahre es persönlich zurück weil ich mir unterwegs ein anderes anschauen werde (Highline, Panoramadach und statt 150 nun die 190 PS Variante). Das Zugticket für die Heimfahrt wird bezahlt kann ich mit leben. Meine Anzahlung wird mir morgen überwiesen und dürfte spätestens am Donnerstag oder Freitag bei mir auf dem Konto liegen.

Habe jetzt ein besseres Angebot vom Händler der 80 Kilometer entfernt ist und dem ich mein erlebtes geschildert habe. Ich bin hier von der mon. Belastung sogar 10 Euro günstiger mit einem Highline statt einem Comfortline. Außerdem ist das Fahrzeug unfallfrei & Hagelschadenfrei und es hat einige Steinschläge aber sonst nichts!

Gut. Viel Spaß mit dem neuen Neuen.
Quentin

Viel Spaß mit dem neuen und immer unfallfreie Fahrt.

Danke sehr - manchmal muss erst was bescheidenes passieren um auf den richtigen Weg zu kommen

Und das alles ohne Anwalt.

Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 20. November 2017 um 19:20:13 Uhr:


Habe jetzt ein besseres Angebot vom Händler der 80 Kilometer entfernt ist und dem ich mein erlebtes geschildert habe. Ich bin hier von der mon. Belastung sogar 10 Euro günstiger mit einem Highline statt einem Comfortline. Außerdem ist das Fahrzeug unfallfrei & Hagelschadenfrei und es hat einige Steinschläge aber sonst nichts!

Prima, freut mich dass alles so gut geklappt hat.
Glückwunsch und allzeit gute Fahrt auch von mir 🙂

Zitat:

@jokergermany.de.vu schrieb am 19. November 2017 um 12:43:28 Uhr:



Zitat:

PS: Einen grundsätzlichen Anspruch auf Reparatur hat der Verkäufer nicht. Wer das behauptet möge mir bitte die rechtliche Grundlage dafür zeigen.


§ 439 BGB Abs. 3

Lang und breit wurde ich damit von meinem Zivilrechtsprofessor bombadiert...

Den hatte ich auch im direkt im Kopf 🙂
Grundsätzlich sollte man vorsichtig sein, wenn jemand grundsätzlich fett schreibt.

Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 20. November 2017 um 19:20:13 Uhr:


Habe jetzt ein besseres Angebot vom Händler der 80 Kilometer entfernt ist und dem ich mein erlebtes geschildert habe. Außerdem ist das Fahrzeug unfallfrei & Hagelschadenfrei und es hat einige Steinschläge aber sonst nichts!

Super, den kannst du blind kaufen 😁

Eine hoffentlich glückliche Wendung.... Aber bitte mach es nicht wie @Spezi-Oans sagt! Kaufe ihn lieber erst, wenn du ihn dir nochmal bei ordentlichem Tageslicht und Trockenheit angesehen hast! ;-)

Na den Fehler wird er ja wohl nicht zweimal machen ;-)

So - Passat ist wieder beim Händler, hab mir jetzt das Ticket für die DB bezahlen lassen inklusive Taxi und sitze entspannt im Zug. Habe mir das Auto genau angesehen - eine kurze Probefahrt von 15 Minuten und alles in Ordnung. War ein Langzeitmieter von einem Geschäftsführer. (Knappe 20tkm gelaufen und hat eine Menge an Ausstattung + bis zum 5ten Jahr Garantie (100tkm). Er hat 1/2 Steinschläge vorne die mich wenig stören, keine Dellen oder Beulen bzw keine sichtbaren. Der Magnet hat überall gehalten! ;-) außerdem hat er hinten an der Ladekante 1/2 kleinere Kratzer wobei mich das 0 juckt..

@dk_1102 nein den Fehler mache ich kein zweites mal! Mit Dellen oder Beulen meine ich überall gefühlt jeden cm ertastet fast 20 Minuten, der wird auch gedacht haben was stimmt mit dem nicht und ich hab mir dauernd den Lappen von ihm geben lassen :-D

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