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Kaufvertrag zurücktreten aufgrund Mängel (Finanzierung)

VW Passat B8
Themenstarteram 19. November 2017 um 3:19

Hallo zusammen,

ich benötige etwas Unterstützung bei folgender Sachlage. (hoffe das ich hier richtig bin mit meinem Anliegen:):rolleyes:

Auto (VW Passat Variant 2.0 TDI 150 PS als CL) als Jahreswagen (ehem. Mietfahrzeug) gekauft mit EZ 08/16 und knappen 13tkm gelaufen. Dafür extra knappe 300 KM zum :) gebuckelt. Im Kaufvertrag stand drin keine Mängel und Unfallfrei.

Soweit so gut. Angekommen noch die letzten Unterschriften, da es sich um eine Finanzierung handelt (0% Aktion) und direkt in das Auto eingestiegen und heim gefahren. Zuhause angekommen und mit meiner Frau direkt das Auto begutachtet und direkt festgestellt an der Fahrertür eine Delle (gut sichtbar ca. 4 cm groß im Durchmesser) und ganz viele kleine Dellen auf dem Dach. Bilder direkt gemacht und die Verkäuferin kontaktiert. Sie wollt mich zuerst abwimmeln mit "warum denken Sie war das Fahrzeug so günstig" und es hat Gebrauchsspuren ist ja auch ein Gebrauchter. Ich musste daraufhin erstmal das Gespräch kurz beenden, da mein kleiner einen Riesenhunger hatte und habe gesagt ich melde mich nochmal. Kurz darauf nochmal gemeldet und gesagt so war das nicht vereinbart und wenn es sein muss lass ich hier nochmal einen KFZ Sachverständigen drauf schauen, der das bestätigt, dass es sich um einen Hagelschaden handelt. Die Delle an der Tür wäre laut DEKRA Bericht bekannt, aber im Zuge der Aufbereitung zieht man keine Dellen (ich habe meinen Ohren nicht getraut). Ich habe Ihr gesagt, dass aktzeptiere ich so nicht und entweder es wird hier getan oder das geht dann direkt über einen Rechtsanwalt. Sie redet mit dem Verkaufsleiter und gibt mir bescheid, keine 20 minuten später klingelt, dass Telefon und man hätte festgestellt das unser "neuer" einen Hagelschaden hatte.. NA SUPER..

Jetzt weiß ich das ich als Käufer hier Nachbesserung verlangen kann/muss bzw. dem Verkäufer das Recht einräumen muss, aber habe ich genauso das Recht hier vom Kaufvertrag und der Finanzierung zurückzutreten bzw. diese zu widerrufen?

Ein Hagelschaden bleibt ein Hagelschaden und das kostet meistens richtig Geld und ist beim Wiederverkauf ein Preissenker.

Hatte vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir hier einen sinnvollen Tipp geben? Ich werde zwar sowieso noch einmal Rücksprache mit meinem ReA halten, aber hoffe das Ihr mir viell. Erfahrungsberichte oder Tipps geben könnt.

LG

Passat_b8_IV88

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 19. November 2017 um 22:15:30 Uhr:

Ja natürlich aber einen Hagelschaden sieht man. Blind kaufen und sich nachher beschweren geht nicht.

Doch, das geht, weil der Händler für Sachmängel haftet und eine Pflichtverletzung begangen hat indem er das Fahrzeug lt. Kaufvertrag mit der Eigenschaft

Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 19. November 2017 um 04:19:14 Uhr:

keine Mängel und Unfallfrei (sic)

verkauft aber dem Käufer ein mangelhaftes Fahrzeug übergeben hat.

Nun ist ein Hagelschaden, wie bereits mehrfach erwähnt, ein erheblicher Mangel, vergleichbar eher mit einem Unfallschaden. Es handelt sich dabei nicht um normale, dem Fahrzeugalter entsprechende Gebrauchsspuren. Sogar nach der Reparatur ist das Fahrzeug noch mangelhaft, da ein reparierter Hagelschaden beim wiederverkauf angegeben werden muss und dadurch den Wert des Fahrzeugs mindert.

Es wäre schön, wenn ahnungslose Hobbyjuristen mit einer eigenwilligen Rechtsauffassung wie du sich aus diesem Thread hier raushalten könnten, denn deine sinnfreien Ausführungen verunsichern nur den Themenersteller und müllen den Thread zu.

:mad:

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83 Antworten
Themenstarteram 19. November 2017 um 15:12

Zitat:

@stefanarnold1980 schrieb am 19. November 2017 um 16:07:10 Uhr:

Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 19. Nov. 2017 um 13:39:03 Uhr:

Für mich ist das Betrug einen Hagelschaden zu verkaufen und zu schreiben das Fahrzeug ist frei von Mängeln!

Du hast vollkommen Recht. Ich wollte auch nicht sagen das Du Unrecht hast. Ich wollte nur verdeutlichen was hier auch schon erwähnt wurde. Viele Gesetze sind nicht sonderlich verbraucherfreundlich und man sollte versuchen eine Außergerichtliche Lösung zu finden.

Ich bin mir dessen bewusst, aber wenn man so stümperhaft Fehler macht, dann geht es eben nicht anders. Habe bereits alles rausgeschrieben inkl. Rücktritt an die Bank zwecks der Finanzierung. Habe auch geschrieben, das ich gerne eine außergerichtliche Lösung bevorzuge, aber falls es nicht anders geht es eben doch über den Rechtsanwalt geht. Außerdem ist mir bei der ganzen Sachlage aufgefallen, dass die KM im Kaufvertrag nicht mit den Kilometern beim Übergabeprotoll übereinstimmen (hier sind 400 Km mehr auf dem Tacho..) Die Punkte werden immer mehr..

Ich wünsche Dir viel Glück. Kannst uns ja Mal hier auf dem laufenden halten wie das ausgeht. Denk dran wenn du eine Rechtschutzversicherung hast die umgehend informieren bevor du mit Anwalt "drohst".

Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 19. Nov. 2017 um 16:12:58 Uhr:

Ich bin mir dessen bewusst, aber wenn man so stümperhaft Fehler macht, dann geht es eben nicht anders.

Ja aber nimm mir das nicht übel, ob Du nun willst oder nicht, auch Du hast einen Fehler gemacht. Denn Du hast das Auto mit den Mängeln übernommen.

Themenstarteram 19. November 2017 um 15:59

Ich weiß, aber hier kommt man eben wieder mit dem Thema. Bereits Auto dort gekauft ein gewisses Grundvertrauen sollte man schon haben, aber du hast Recht. Ich denke im großen und ganzen sollte ich gute Karten haben was die Rückgabe angeht. Ich halte euch auf dem laufenden und bin gespannt was morgen die Verkäuferin sagt, da meine Mails schon ziemlich eindeutig sind..

 

Ich drücke die Daumen.

"Fehler" würde ich das nicht nennen. Dass er etwas leichtsinnig gehandelt hat ändert rein gar nichts an der Pflichtverletzung des Verkäufers, ob vorsätzlich oder nicht sei dahingestellt. Solche Mängel fallen unter Umständen auch erst bei gewissenhafter Begutachtung unter optimalen Lichtverhältnissen auf. Der Verkäufer hingegen hatte das sogar in seinen Unterlagen stehen. Der musste also Kenntnis vom Hagelschaden gehabt haben.

Trotzdem wird Passat_b8_IV88 aus der Sache gelernt haben und beim nächsten Mal etwas genauer hinsehen. Blindes Vertrauen ist leider gerade in dieser Branche ein Fehler. Wir alle lernen ständig dazu. Wer nicht ständig damit beschäftigt ist andere über den Tisch zu ziehen wittert halt nicht hinter jeder Ecke Betrug. Dafür kann ich einem Menschen keinen Vorwurf machen.

Themenstarteram 19. November 2017 um 17:38

@DieselSeppel Danke, definitiv werde ich mit Argusaugen alles kontrollieren! Ich hoffe der Händler lenkt ein ohne das ich erst den Anwalt aktivieren muss..

am 19. November 2017 um 19:10

Ich habe da mal eine bescheidene Frage: Du kaufst einen Wagen für eine solche immens hohe Summe (ich kenne die Summe nicht, aber vermute mal um die 30t€) auf "Pump" mit Hilfe der Bank (das müssen wir alle, ich weiß), aber schaust vorher nicht nochmal selber nach wofür du dein Geld ausgibst?!?!

Also der grobe Verstoß vom Händler ist klar, aber ich bin auch der Meinung, dass du auch mehr als nur leicht fahrlässig/nachlässig gehandelt hast!

Also mal ohne Mist: Jeder Händler wird sein Auto als das absolute Traumfahrzeug mit dem Siegel "ohne Mängel/mängelfrei" anwerben. Das ist doch völlig logisch, sonst kauft das ja sowieso keiner. Aber ich gebe dir auch dafür mein Wort, dass du keinen JAHRESWAGEN finden wirst, der mängelfrei ist! Da gibt es bei allen Fahrzeugen Gebrauchsspuren. Und sei es einmal nur das durchgepupste Sitzpolster des Fahrersitzes! Auch kleinste feine Kratzer in den Türgriffmulden bekommt man oftmals nicht mehr auspoliert, Kratzer in den Einstiegen, kleine Kratzer im Blechkleid zB durch nahes Fahren an Sträuchern oder auch nur ein kleiner Steinschlag!

Und da war ich noch lange nicht bei der tatsächlich inzwischen anfällig gewordenen Technik des Diesel-Boliden... Ein solches Ideal gibt es einfach nicht auf dem Markt.

Aber das ist nur meine Meinung. Grundgedanke ist jedenfalls der: Man kauft NIEMALS ein Fahrzeug ungesehen! Ich habe mir selbst schon 500€-Autos angeschaut vor einem Kauf. ;)

Denn den Wert, den du bereit bist dafür zu bezahlen, bestimmst du ja im Endeffekt selbst und verhandelst entsprechend. Dann kommt ja erst die Übereinkunft zustande.

Ich finde das dann schade, dass man danach dann tatsächlich einen Fehler feststellt und dann direkt die große Anwaltskeule versucht zu schwingen...

Also,

Rückläufer aus Vermietung und Leasing werden unter Neonlicht genaustens untersucht und aufbereitet. Dabei einen Hagelschaden zu verheimlichen ist schon arglistig, auch bei einem Gebrauchten. Außerdem hat der TE bei VW gekauft und nicht beim Fähnchenhändler oder von Privat.

Der Händler ist verpflichtet solche Mängel zu nennen. Auch wenn der Käufer es nicht selbst entdeckt. Schlau wäre es natürlich gewesen, den Mangel bei der Übergabe zu erkennen und das Auto so nicht anzunehmen.

Quentin

Das ist hier irgendwie wieder so ein typischer Fall von dem man hier oft liest. Ich weiß auch nicht warum die jeweiligen TE's das hier immer überhaupt schreiben. Dieser Thread wird jetzt wieder Seitenlang mit endlosen Kommentaren!

Die Sache ist eigendlich ganz klar. Der Händler hat nichts Falsch gemacht. Es ist schließlich kein Unfallwagen. Einen Hagelschaden sieht jawohl ein Blinder mit nem Krückstock! Der TE hat einfach bei der Abholung des Wagen gepennt! Man muss sich das Auto auch mal anschauen bevor man es mitnimmt. In den Augen des TE und auch vieler anderer hier ist der Händler jetzt natürlich wieder ein Verbrecher. Das ist natürlich absoluter Quatsch! Er hat einfach ein GEBRAUCHTWAGEN mit einem kleinen Manko verkauft. Dementsprechend war der Preis ja wohl auch gut. Jetzt bleibt es natürlich jedem frei das Auto so zu kaufen oder nicht. Die Augen muss man beim Kauf aber schon aufmachen.

Wie kann der Händler alles richtig gemacht haben, wenn ein Hagelschaden Deklarationspflichtig ist?

Es ist ein Gebrauchtwagen mit Nutzungsspuren. Es ist kein Neuwagen. Deshalb ist er auch günstiger. Der Händler hat wohl nicht verboten sich das Auto mal anzuschauen.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 19. Nov. 2017 um 22:9:48 Uhr:

Es ist ein Gebrauchtwagen mit Nutzungsspuren.

Ich wage Mal zu behaupten, dass zwischen normalen Gebrauchsspuren und einem Hagelschaden ein Unterschied besteht.

Themenstarteram 19. November 2017 um 21:15

Ich habe bereits beim Händler vor 3 Jahren ein Fahrzeug gekauft! Man spricht hier von einem möglichen Stammkunden (so würde ich mich sehen)! Ich bin selbst seit knapp 2 Monaten Vater von Zwillingen und habe nicht in Masse Zeit und vertraue meinem freundlichen das er mich nicht über den Tisch zieht und wir reden hier nicht über den typischen Gebrauchtwagenverkäufer an der Ecke.. sondern von einem der größten AH im Westen.. Ein Hagelschaden ist ebenso meldepflichtig wie eins Unfallfahrzeug soweit ich weiß! Außerdem habe ich gefragt ob Beschädigungen oder größere Reparaturen angefallen sind. Die Antwort lautete NEIN! Das Fahrzeug ist knapp 12tkm gelaufen und somit hätte es kaum Gebrauchsspuren bis auf einige Steinschläge. Im Vertrag wurde das ebenfalls so ausgewiesen. Korrekt man kann mir vorwerfen das Fahrzeug vor Ort nicht auf Herz und Nieren zu überprüfen. Außerdem habe ich gesagt, dass ich die Anwaltskeule nur im Notfall schwingen würde. Das würde jeder von uns machen!

 

Ich halte euch auf dem laufenden!

Ja natürlich aber einen Hagelschaden sieht man. Blind kaufen und sich nachher beschweren geht nicht.

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