Kaufvertrag zurücktreten aufgrund Mängel (Finanzierung)

VW Passat B8

Hallo zusammen,

ich benötige etwas Unterstützung bei folgender Sachlage. (hoffe das ich hier richtig bin mit meinem Anliegen🙂🙄

Auto (VW Passat Variant 2.0 TDI 150 PS als CL) als Jahreswagen (ehem. Mietfahrzeug) gekauft mit EZ 08/16 und knappen 13tkm gelaufen. Dafür extra knappe 300 KM zum 🙂 gebuckelt. Im Kaufvertrag stand drin keine Mängel und Unfallfrei.

Soweit so gut. Angekommen noch die letzten Unterschriften, da es sich um eine Finanzierung handelt (0% Aktion) und direkt in das Auto eingestiegen und heim gefahren. Zuhause angekommen und mit meiner Frau direkt das Auto begutachtet und direkt festgestellt an der Fahrertür eine Delle (gut sichtbar ca. 4 cm groß im Durchmesser) und ganz viele kleine Dellen auf dem Dach. Bilder direkt gemacht und die Verkäuferin kontaktiert. Sie wollt mich zuerst abwimmeln mit "warum denken Sie war das Fahrzeug so günstig" und es hat Gebrauchsspuren ist ja auch ein Gebrauchter. Ich musste daraufhin erstmal das Gespräch kurz beenden, da mein kleiner einen Riesenhunger hatte und habe gesagt ich melde mich nochmal. Kurz darauf nochmal gemeldet und gesagt so war das nicht vereinbart und wenn es sein muss lass ich hier nochmal einen KFZ Sachverständigen drauf schauen, der das bestätigt, dass es sich um einen Hagelschaden handelt. Die Delle an der Tür wäre laut DEKRA Bericht bekannt, aber im Zuge der Aufbereitung zieht man keine Dellen (ich habe meinen Ohren nicht getraut). Ich habe Ihr gesagt, dass aktzeptiere ich so nicht und entweder es wird hier getan oder das geht dann direkt über einen Rechtsanwalt. Sie redet mit dem Verkaufsleiter und gibt mir bescheid, keine 20 minuten später klingelt, dass Telefon und man hätte festgestellt das unser "neuer" einen Hagelschaden hatte.. NA SUPER..

Jetzt weiß ich das ich als Käufer hier Nachbesserung verlangen kann/muss bzw. dem Verkäufer das Recht einräumen muss, aber habe ich genauso das Recht hier vom Kaufvertrag und der Finanzierung zurückzutreten bzw. diese zu widerrufen?

Ein Hagelschaden bleibt ein Hagelschaden und das kostet meistens richtig Geld und ist beim Wiederverkauf ein Preissenker.

Hatte vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir hier einen sinnvollen Tipp geben? Ich werde zwar sowieso noch einmal Rücksprache mit meinem ReA halten, aber hoffe das Ihr mir viell. Erfahrungsberichte oder Tipps geben könnt.

LG
Passat_b8_IV88

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 19. November 2017 um 22:15:30 Uhr:


Ja natürlich aber einen Hagelschaden sieht man. Blind kaufen und sich nachher beschweren geht nicht.

Doch, das geht, weil der Händler für Sachmängel haftet und eine Pflichtverletzung begangen hat indem er das Fahrzeug lt. Kaufvertrag mit der Eigenschaft

Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 19. November 2017 um 04:19:14 Uhr:


keine Mängel und Unfallfrei (sic)

verkauft aber dem Käufer ein mangelhaftes Fahrzeug übergeben hat.

Nun ist ein Hagelschaden, wie bereits mehrfach erwähnt, ein erheblicher Mangel, vergleichbar eher mit einem Unfallschaden. Es handelt sich dabei nicht um normale, dem Fahrzeugalter entsprechende Gebrauchsspuren. Sogar nach der Reparatur ist das Fahrzeug noch mangelhaft, da ein reparierter Hagelschaden beim wiederverkauf angegeben werden muss und dadurch den Wert des Fahrzeugs mindert.

Es wäre schön, wenn ahnungslose Hobbyjuristen mit einer eigenwilligen Rechtsauffassung wie du sich aus diesem Thread hier raushalten könnten, denn deine sinnfreien Ausführungen verunsichern nur den Themenersteller und müllen den Thread zu.

😠

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@dk_1102 das mit dem günstiger weil es einen Hagelschaden hat wüsste ich gern vorm Kauf oder?

Wie gesagt, Augen auf beim Autokauf! Es handelt sich hier nicht um ein 5€ Artikel.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 19. November 2017 um 22:15:30 Uhr:


Ja natürlich aber einen Hagelschaden sieht man. Blind kaufen und sich nachher beschweren geht nicht.

Doch, das geht, weil der Händler für Sachmängel haftet und eine Pflichtverletzung begangen hat indem er das Fahrzeug lt. Kaufvertrag mit der Eigenschaft

Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 19. November 2017 um 04:19:14 Uhr:


keine Mängel und Unfallfrei (sic)

verkauft aber dem Käufer ein mangelhaftes Fahrzeug übergeben hat.

Nun ist ein Hagelschaden, wie bereits mehrfach erwähnt, ein erheblicher Mangel, vergleichbar eher mit einem Unfallschaden. Es handelt sich dabei nicht um normale, dem Fahrzeugalter entsprechende Gebrauchsspuren. Sogar nach der Reparatur ist das Fahrzeug noch mangelhaft, da ein reparierter Hagelschaden beim wiederverkauf angegeben werden muss und dadurch den Wert des Fahrzeugs mindert.

Es wäre schön, wenn ahnungslose Hobbyjuristen mit einer eigenwilligen Rechtsauffassung wie du sich aus diesem Thread hier raushalten könnten, denn deine sinnfreien Ausführungen verunsichern nur den Themenersteller und müllen den Thread zu.

😠

Du solltest prüfen, ob Du es schriftlich im Vertrag oder zum Vertrag hast "unfallfrei ... keine Mängel". Dabei wird es schon kritisch, da der Hagelschaden kein Unfall ist. Maßgebend müssten die im Vertrag "zugesicherten Eigenschaften" sein. Übliche Gebrauchsspuren werden zu akzeptieren sein, dazu gehört der Hagelschaden nicht. Ein nicht reparierter Hagelschaden müsste bei so einem Wagen einen deutlichen Minderwert bedeuten. Warum wurde er nicht repariert? Die Versicherung zahlte sicherlich aus.

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Mein Gott, wie oft denn noch?

Ein Hagelschaden ist mit einem Unfallschaden gleichzusetzen und darf vom Verkäufer nicht verschwiegen werden. Wenn im Kaufvertrag steht, dass das Fahrzeug keine Mängel aufweist und frei von Unfallschäden ist, dann hat der Verkäufer eine massive Pflichtverletzung begangen?

Was gibt es hier jetzt eigentlich noch zu diskutieren? Der Fall ist klar wie Kloßbrühe! Man kann jetzt noch über mehrere Seite versuchen den Verkäufer frei von jeder Schuld zu sprechen weil der Themenersteller angeblich nicht aufgepasst hat. Das ändert an den Tatsachen rein gar nichts!

Man kann jetzt allenfalls noch darüber streiten ob dem Verkäufer ein Recht auf Nachbesserung hat oder ob er den Wagen gleich zurücknehmen muss. Ansonsten gibt es aber hier nichts zu diskutieren!

Klosbrühe))))

Klo ß brühe 😁

Längst korrigiert, danke. Ich habe der Autokorrektur auch gleich das Wort "Kloßbrühe" beigebracht, damit so etwas nicht nochmal vorkommt. 😉

@Passat_b8_IV88 also ich denke ein paar Fotos vom verschwiegenem Hagelschaden würden diesem Thread sehr gut tun...

In wie fern?

Die Delle in der Tür ist kein Unfall. Selbst ein getauschter Kotflügel geht als Unfallfrei durch 😉
Der verschwiegene Hagelschaden ist natürlich doof. Auch wenn du ihn bei Kauf hättest sehen MÜSSEN: Wenn er nicht im Kaufvertrag steht, muss der Verkäufer nachbessern. Auch die Tür muss instand gesetzt werden, sofern sie nicht als Mangel in im Kaufvertrag steht. Da wäre dann nur, dass du es wahrscheinlich musst, dass die Tür beim Kauf schon die Delle hatte...

Bei der Finanzierung sieht es so aus: Hat der Verkäufer beim Kauf die Finanzierung gemacht (eben damit du kaufst), dann kannst du von dieser notfalls kostenlos zurück treten. Der Verkäufer haftet für den entstandenen Schaden ggü. der Bank. Hast du die Finanzierung selbst im Voraus klar gemacht, ist es dein Problem. Dann eben für den nächsten Wagen nutzen.

Notfalls gehe zum Anwalt!

Ich behauptet jetzt mal das eine Frau sich ein Auto beim Kauf auch nicht alles testet und ansieht, so ist es in meinen Augen ARGLISTIGE TÄUSCHUNG

Zitat:

@raudi52 schrieb am 20. Nov. 2017 um 00:8:05 Uhr:


Ich behauptet jetzt mal das eine Frau sich ein Auto beim Kauf auch nicht alles testet und ansieht,

Viva la Stereotyp

Zitat:

@Andy_bln schrieb am 19. November 2017 um 23:30:14 Uhr:


Die Delle in der Tür ist kein Unfall. Selbst ein getauschter Kotflügel geht als Unfallfrei durch 😉
Der verschwiegene Hagelschaden ist natürlich doof. Auch wenn du ihn bei Kauf hättest sehen MÜSSEN: Wenn er nicht im Kaufvertrag steht, muss der Verkäufer nachbessern. Auch die Tür muss instand gesetzt werden, sofern sie nicht als Mangel in im Kaufvertrag steht. Da wäre dann nur, dass du es wahrscheinlich musst, dass die Tür beim Kauf schon die Delle hatte...

Bei der Finanzierung sieht es so aus: Hat der Verkäufer beim Kauf die Finanzierung gemacht (eben damit du kaufst), dann kannst du von dieser notfalls kostenlos zurück treten. Der Verkäufer haftet für den entstandenen Schaden ggü. der Bank. Hast du die Finanzierung selbst im Voraus klar gemacht, ist es dein Problem. Dann eben für den nächsten Wagen nutzen.

Notfalls gehe zum Anwalt!

Nein, geht nicht als unfallfrei durch. Jede Nachlackierung ist anzugeben.
Du verwechselst hier Unfallwagen (ist es nicht) mit unfallfrei (ist es ebenfalls nicht).

Vieles wird einfach mißverstanden:

Das Widerrufsrecht ist dazu da, damit du den Vertrag widerrufen kannst falls du doch der Meinung bist, nicht das "Richtige" gekauft zu haben. Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen ab dem Zeitpunkt, an dem dir die Leistung erbracht wird (oder zb. etwas ausgeliefert wird, Paket usw). Wenn die Bank dir das OK am Tag X gibt, und es am Tag XY bei dir ankommt, gilt die Widerrufsfrist ab Tag XY.

Anscheinend hast du nicht das richtige Auto gekauft wenn ich das oben so lese, also widerrufen und fertig. So etwas schaut man sich genau an und fährt es Probe...oder lässt es bleiben.

Außerdem müssen bei einem Widerruf keine Gründe genannt werden!

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