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Kaufvertrag zurücktreten aufgrund Mängel (Finanzierung)

VW Passat B8
Themenstarteram 19. November 2017 um 3:19

Hallo zusammen,

ich benötige etwas Unterstützung bei folgender Sachlage. (hoffe das ich hier richtig bin mit meinem Anliegen:):rolleyes:

Auto (VW Passat Variant 2.0 TDI 150 PS als CL) als Jahreswagen (ehem. Mietfahrzeug) gekauft mit EZ 08/16 und knappen 13tkm gelaufen. Dafür extra knappe 300 KM zum :) gebuckelt. Im Kaufvertrag stand drin keine Mängel und Unfallfrei.

Soweit so gut. Angekommen noch die letzten Unterschriften, da es sich um eine Finanzierung handelt (0% Aktion) und direkt in das Auto eingestiegen und heim gefahren. Zuhause angekommen und mit meiner Frau direkt das Auto begutachtet und direkt festgestellt an der Fahrertür eine Delle (gut sichtbar ca. 4 cm groß im Durchmesser) und ganz viele kleine Dellen auf dem Dach. Bilder direkt gemacht und die Verkäuferin kontaktiert. Sie wollt mich zuerst abwimmeln mit "warum denken Sie war das Fahrzeug so günstig" und es hat Gebrauchsspuren ist ja auch ein Gebrauchter. Ich musste daraufhin erstmal das Gespräch kurz beenden, da mein kleiner einen Riesenhunger hatte und habe gesagt ich melde mich nochmal. Kurz darauf nochmal gemeldet und gesagt so war das nicht vereinbart und wenn es sein muss lass ich hier nochmal einen KFZ Sachverständigen drauf schauen, der das bestätigt, dass es sich um einen Hagelschaden handelt. Die Delle an der Tür wäre laut DEKRA Bericht bekannt, aber im Zuge der Aufbereitung zieht man keine Dellen (ich habe meinen Ohren nicht getraut). Ich habe Ihr gesagt, dass aktzeptiere ich so nicht und entweder es wird hier getan oder das geht dann direkt über einen Rechtsanwalt. Sie redet mit dem Verkaufsleiter und gibt mir bescheid, keine 20 minuten später klingelt, dass Telefon und man hätte festgestellt das unser "neuer" einen Hagelschaden hatte.. NA SUPER..

Jetzt weiß ich das ich als Käufer hier Nachbesserung verlangen kann/muss bzw. dem Verkäufer das Recht einräumen muss, aber habe ich genauso das Recht hier vom Kaufvertrag und der Finanzierung zurückzutreten bzw. diese zu widerrufen?

Ein Hagelschaden bleibt ein Hagelschaden und das kostet meistens richtig Geld und ist beim Wiederverkauf ein Preissenker.

Hatte vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir hier einen sinnvollen Tipp geben? Ich werde zwar sowieso noch einmal Rücksprache mit meinem ReA halten, aber hoffe das Ihr mir viell. Erfahrungsberichte oder Tipps geben könnt.

LG

Passat_b8_IV88

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 19. November 2017 um 22:15:30 Uhr:

Ja natürlich aber einen Hagelschaden sieht man. Blind kaufen und sich nachher beschweren geht nicht.

Doch, das geht, weil der Händler für Sachmängel haftet und eine Pflichtverletzung begangen hat indem er das Fahrzeug lt. Kaufvertrag mit der Eigenschaft

Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 19. November 2017 um 04:19:14 Uhr:

keine Mängel und Unfallfrei (sic)

verkauft aber dem Käufer ein mangelhaftes Fahrzeug übergeben hat.

Nun ist ein Hagelschaden, wie bereits mehrfach erwähnt, ein erheblicher Mangel, vergleichbar eher mit einem Unfallschaden. Es handelt sich dabei nicht um normale, dem Fahrzeugalter entsprechende Gebrauchsspuren. Sogar nach der Reparatur ist das Fahrzeug noch mangelhaft, da ein reparierter Hagelschaden beim wiederverkauf angegeben werden muss und dadurch den Wert des Fahrzeugs mindert.

Es wäre schön, wenn ahnungslose Hobbyjuristen mit einer eigenwilligen Rechtsauffassung wie du sich aus diesem Thread hier raushalten könnten, denn deine sinnfreien Ausführungen verunsichern nur den Themenersteller und müllen den Thread zu.

:mad:

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Hab nicht viel zu sagen nur:

Das Problem an der Sache ist:

1. Das du es nicht direkt bei Abnahme kontrolliert hast

2. Solche Sachen sind vor der Abnahme aus zu handeln.

Jetzt hast du zwar ein Auto, aber auch einen Händler der sich evtl. versuchen wird aus der Affäre zu labern.

Hier ist schnelles Handeln angesagt: du hast genau 14 Tage Zeit, die Finanzierung zu widerrufen - ohne Angabe von Gründen. Durch Widerruf der Finanzierung wird AUTOMATISCH der Kaufvertrag rechts verbindlich widerrufen. Du brauchst dann nicht mit dem Verkäufer diskutieren...

Also, Widerruf an die finanzierende Bank und fertig.

Dies ist keine Rechtsberatung, nur ein Tipp.

Themenstarteram 19. November 2017 um 8:15

Zitat:

@jokergermany.de.vu schrieb am 19. November 2017 um 06:50:27 Uhr:

Hab nicht viel zu sagen nur:

Das Problem an der Sache ist:

1. Das du es nicht direkt bei Abnahme kontrolliert hast

2. Solche Sachen sind vor der Abnahme aus zu handeln.

Jetzt hast du zwar ein Auto, aber auch einen Händler der sich evtl. versuchen wird aus der Affäre zu labern.

Wie soll sich der Händler denn da raus reden? Er hat ja laut Angaben der Verkäuferin drin stehen das ein Hagelschaden vorliegt und an der Fahrertür eine Beule/Delle vorhanden ist.

Gebe ich dir absolut recht sowas kontrolliert man bei der Abnahme. Ich sollte erwähnen das ich frischer Zwillingspapa bin und entsprechend wenig Schlaf habe.. :D

Ist natürlich nur eine Ausrede, aber eine gute :-p

Themenstarteram 19. November 2017 um 8:18

Zitat:

@domingo1001 schrieb am 19. November 2017 um 09:08:26 Uhr:

Hier ist schnelles Handeln angesagt: du hast genau 14 Tage Zeit, die Finanzierung zu widerrufen - ohne Angabe von Gründen. Durch Widerruf der Finanzierung wird AUTOMATISCH der Kaufvertrag rechts verbindlich widerrufen. Du brauchst dann nicht mit dem Verkäufer diskutieren...

Also, Widerruf an die finanzierende Bank und fertig.

Dies ist keine Rechtsberatung, nur ein Tipp.

Problem ist - Unterschrift der Unterlagen am 03.11.17 - das heißt am 17.11.2017 wäre der Widerruf abgelaufen.. Allerdings habe ich das Fahrzeug erst am 17.11.2017 abgeholt bzw. am 16.11.2017 angemeldet. Ich habe den Mailverkehr mit der Verkäuferin vom Freitag in der Hoffnung wenn nicht muss sich eben mein Rechtsanwalt darum streiten.

Aber du hast doch erst am 17.11 die Finanzierung unterschrieben?

Das sollte doch reichen

Themenstarteram 19. November 2017 um 8:31

Ich hatte den Vertrag und alles am 03.11 per Mail unterschrieben und zurück geschickt und am 06/07.11 die schriftliche Bestätigung von Ihr erhalten das die Bank die Finanzierung freigegeben hat. Am 16.11 habe ich den Wagen zugelassen und am 17.11 das Auto vor Ort abgeholt da habe ich nur unterschrieben, dass ich das Auto entgegnen genommen habe

Ich würde auf jeden Fall morgen früh beim Anwalt sitzen. Im Kaufvertrag steht doch unfallfrei. Da sollte der Rücktritt doch möglich sein.

Wünsche viel Glück!

Quentin

Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 19. November 2017 um 09:15:46 Uhr:

 

Wie soll sich der Händler denn da raus reden? Er hat ja laut Angaben der Verkäuferin drin stehen das ein Hagelschaden vorliegt und an der Fahrertür eine Beule/Delle vorhanden ist.

Weil es ein Mündlich angabe der Verkäuferin ist und du das Gutachten wahrscheinlich nicht vorliegen hast?!

War es ein "Welt" Auto?

bevor hier wieder - sicherlich gut gemeinte, aber eben juristisch "angreifbare" - Tipps auf dich einprasseln, kontaktiere einen Rechtsanwalt oder meinetwegen die regionale Verbraucherzentrale und hole dir Auskunft ein.

Themenstarteram 19. November 2017 um 9:29

Nein es war ein ehem. Mietwagen und glaube kein Welt Auto. @Texas_Lightning ich glaube du hast recht ist wohl am sinnvollsten. Es ärgert mich trotzdem

Du erklärst einfach den Rücktritt vom Kaufvertrag weil das Fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist (lt. Kaufvertrag "keine Mängel und Unfallfrei"). Ein Hagelschaden ist schon ein erheblicher Mangel. Dann einfach mal die Reaktion des Verkäufers abwarten, und dann wird sich zeigen ob ein Anwalt überhaupt notwendig ist. Dass das Fahrzeug diesen Mangel hat, wurde ja längst eingeräumt.

Du kannst natürlich auch gleich zum Anwalt rennen, aber die Kosten wirst du selbst tragen müssen. Für mich ist das ein 08/15-Vorgang, wegen dem man nicht unbedingt sofort zum Anwalt rennen muss.

PS: Einen grundsätzlichen Anspruch auf Reparatur hat der Verkäufer nicht. Wer das behauptet möge mir bitte die rechtliche Grundlage dafür zeigen.

Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 19. November 2017 um 09:31:52 Uhr:

Ich hatte den Vertrag und alles am 03.11 per Mail unterschrieben und zurück geschickt und am 06/07.11 die schriftliche Bestätigung von Ihr erhalten das die Bank die Finanzierung freigegeben hat. Am 16.11 habe ich den Wagen zugelassen und am 17.11 das Auto vor Ort abgeholt da habe ich nur unterschrieben, dass ich das Auto entgegnen genommen habe

übliche methode, damit man halt NICHT sein auto so einfach zurückgeben kann.

wie schon gesagt, wirst du wohl zum anwalt müssen. nimm gleich alles an papier mit. es geht meistens um exakte spitzfindigkeiten irgendwo im kleingedruckten.

erstaunlich ist nur, wieso du den hagelschaden nicht vorher gesehen hast. ne 4cm große delle fällt doch auch so auf?!

Zitat:

PS: Einen grundsätzlichen Anspruch auf Reparatur hat der Verkäufer nicht. Wer das behauptet möge mir bitte die rechtliche Grundlage dafür zeigen.

§ 439 BGB Abs. 3

Lang und breit wurde ich damit von meinem Zivilrechtsprofessor bombadiert...

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