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Kaufvertrag zurücktreten aufgrund Mängel (Finanzierung)

VW Passat B8

Hallo zusammen,

ich benötige etwas Unterstützung bei folgender Sachlage. (hoffe das ich hier richtig bin mit meinem Anliegen🙂🙄

Auto (VW Passat Variant 2.0 TDI 150 PS als CL) als Jahreswagen (ehem. Mietfahrzeug) gekauft mit EZ 08/16 und knappen 13tkm gelaufen. Dafür extra knappe 300 KM zum 🙂 gebuckelt. Im Kaufvertrag stand drin keine Mängel und Unfallfrei.

Soweit so gut. Angekommen noch die letzten Unterschriften, da es sich um eine Finanzierung handelt (0% Aktion) und direkt in das Auto eingestiegen und heim gefahren. Zuhause angekommen und mit meiner Frau direkt das Auto begutachtet und direkt festgestellt an der Fahrertür eine Delle (gut sichtbar ca. 4 cm groß im Durchmesser) und ganz viele kleine Dellen auf dem Dach. Bilder direkt gemacht und die Verkäuferin kontaktiert. Sie wollt mich zuerst abwimmeln mit "warum denken Sie war das Fahrzeug so günstig" und es hat Gebrauchsspuren ist ja auch ein Gebrauchter. Ich musste daraufhin erstmal das Gespräch kurz beenden, da mein kleiner einen Riesenhunger hatte und habe gesagt ich melde mich nochmal. Kurz darauf nochmal gemeldet und gesagt so war das nicht vereinbart und wenn es sein muss lass ich hier nochmal einen KFZ Sachverständigen drauf schauen, der das bestätigt, dass es sich um einen Hagelschaden handelt. Die Delle an der Tür wäre laut DEKRA Bericht bekannt, aber im Zuge der Aufbereitung zieht man keine Dellen (ich habe meinen Ohren nicht getraut). Ich habe Ihr gesagt, dass aktzeptiere ich so nicht und entweder es wird hier getan oder das geht dann direkt über einen Rechtsanwalt. Sie redet mit dem Verkaufsleiter und gibt mir bescheid, keine 20 minuten später klingelt, dass Telefon und man hätte festgestellt das unser "neuer" einen Hagelschaden hatte.. NA SUPER..

Jetzt weiß ich das ich als Käufer hier Nachbesserung verlangen kann/muss bzw. dem Verkäufer das Recht einräumen muss, aber habe ich genauso das Recht hier vom Kaufvertrag und der Finanzierung zurückzutreten bzw. diese zu widerrufen?

Ein Hagelschaden bleibt ein Hagelschaden und das kostet meistens richtig Geld und ist beim Wiederverkauf ein Preissenker.

Hatte vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir hier einen sinnvollen Tipp geben? Ich werde zwar sowieso noch einmal Rücksprache mit meinem ReA halten, aber hoffe das Ihr mir viell. Erfahrungsberichte oder Tipps geben könnt.

LG
Passat_b8_IV88

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 19. November 2017 um 22:15:30 Uhr:


Ja natürlich aber einen Hagelschaden sieht man. Blind kaufen und sich nachher beschweren geht nicht.

Doch, das geht, weil der Händler für Sachmängel haftet und eine Pflichtverletzung begangen hat indem er das Fahrzeug lt. Kaufvertrag mit der Eigenschaft

Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 19. November 2017 um 04:19:14 Uhr:


keine Mängel und Unfallfrei (sic)

verkauft aber dem Käufer ein mangelhaftes Fahrzeug übergeben hat.

Nun ist ein Hagelschaden, wie bereits mehrfach erwähnt, ein erheblicher Mangel, vergleichbar eher mit einem Unfallschaden. Es handelt sich dabei nicht um normale, dem Fahrzeugalter entsprechende Gebrauchsspuren. Sogar nach der Reparatur ist das Fahrzeug noch mangelhaft, da ein reparierter Hagelschaden beim wiederverkauf angegeben werden muss und dadurch den Wert des Fahrzeugs mindert.

Es wäre schön, wenn ahnungslose Hobbyjuristen mit einer eigenwilligen Rechtsauffassung wie du sich aus diesem Thread hier raushalten könnten, denn deine sinnfreien Ausführungen verunsichern nur den Themenersteller und müllen den Thread zu.

😠

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Das ist doch scheisse, aber im Grunde wie DieselSeppel geschrieben hat, werde ich den Kauf widerrufen, weil der Schaden erheblich ist. Problem sind eben die 300 km Distanz. Wir hatten schon mal dort ein Auto gekauft und waren super zufrieden und ich habe mich darauf verlassen, aufgrund Erfahrungen das es super sein wird. Die 4 cm große Delle war direkt unter dem Türgriff und den Hagelschaden mit sowas rechnet man einfach nicht auf die Zusage er wird aufbereitet und ist in einem super Zustand oder? Im Grunde beginnt ja die Gewährleistung mit der Übergabe der Ware und nicht mit der Unterschrift, glaube auch vor kurzen ein Urteil gelesen zu haben wo es ebenfalls so war. Außerdem werde ich denen die Gebühren für Anmeldung und Abholung (Zugticket) in Rechnung stellen sowie meine Anzahlung zurück verlangen. Schreiben erstelle ich gleich und schicke es per Mail ab und gehe trotzdem morgen früh zum Anwalt (auch wenn es eine 0815 Geschichte ist).

@jokergermany.de.vu

Ich weiß nicht was dein Zivilrechtsprofessor doziert hat, aber in dem Paragraphen steht genau drin was ich gesagt habe. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Reparatur gibt es nicht. Das entscheidende Wort habe ich extra nochmal fett markiert.

Der § 439 kommt übrigens erst zur Anwendung, wenn eine Nacherfüllung überhaupt in Frage kommt. Du hast leider einen entscheidenden Schritt übersprungen. Vorher wären erst mal die §§ 437, 440, 323 und 326 Abs. 5 heranzuziehen. Wie Gerichte bei Unfallwägen oder Fahrzeugen mit erheblichen Mängeln entscheiden, kannst du selbst nachlesen. Solche Fahrzeuge werden nämlich selbst nach einer Reparatur noch mangelhaft sein, weil ein Unfall- oder Hagelschaden beim Wiederverkauf anzugeben ist und den Wert des Fahrzeuges dauerhaft mindest. Ein Gebrauchtwagen ist außerdem keine vertretbare Sache und kann nicht einfach ausgetauscht werden (im Sinne einer Nacherfüllung durch die Lieferung eine mangelfreien Sache).

Zitat:

Im Grunde beginnt ja die Gewährleistung mit der Übergabe der Ware und nicht mit der Unterschrift, glaube auch vor kurzen ein Urteil gelesen zu haben wo es ebenfalls so war. Außerdem werde ich denen die Gebühren für Anmeldung und Abholung (Zugticket) in Rechnung stellen sowie meine Anzahlung zurück verlangen. Schreiben erstelle ich gleich und schicke es per Mail ab und gehe trotzdem morgen früh zum Anwalt (auch wenn es eine 0815 Geschichte ist).

die gewährleistung hat rein gar nichts mit deinen widerruf zu tun. der trick wäre ja eigentlich gewesen, die finanzierung zu widerrufen (14tage..) und damit wäre automatisch der zusammenhängende!!!!!! kaufvertrag für das fahrzeug widerrufen worden. die autohäuser umgehen dies, indem sie zwischen finanzierungsunterschrift und auslieferung 14tage verstreichen lassen. gerne wird das auch begründet mit "aufbereitung", einbau irgendeines extras oder sonstige scherze. einige sind auch so ehrlich und sagen das offen...
ob du die kosten für zugfahrten, anwalt usw wieder reinholst halte ich für eher unwahrscheinlich. dazu wird man wohl irgendwas strafbares nachweisen müssen. glaube eher, das du im besten fall die mängelbeseitigung bekommst - und zwar vor ort bei denen 🙂

Kann man nicht versuchen das gütlich zu regeln? Oder bist du so angefressen das der Wagen weg soll? Wenn ich das richtig lese gibt der Verkäufer ja zu das der Wagen einen Schaden hatte da sollte es doch möglich sein ohne Anwalt eine Lösung der Schadensbeseitigung zu finden. Ein Anwalt verhärtet die Fronten meist. Wer weiß ob der Verkäufer nochmal bestätigt das der Wagen einen Vorschaden hat. Dann bist du am Ende in der Pflicht zu beweisen daß das nicht bei dir passiert ist.

Ich würde nochmal tief durchatmen und anrufen. Auf das gute Geschäftsverhältnis (schon ein Auto gekauft, Zukunft, etc) hinweisen und freundlich aber mit Nachdruck eine Lösung verlangen. Vllt gibt es einen annehmbaren Rabatt oder eben sie beheben die Mängel.

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Die Reparatur eines Hagelschadens ist aber nicht trivial, das sollte man im Hinterkopf behalten. Bei der Reparatur ergibt sich an vielen versteckten Stellen die Möglichkeit für groben Pfusch. Treten dann später Folgemängel einer unsachgemäßen Instandsetzung auf, wird der TE das nicht mehr nachweisen können oder die bei Gebrauchtwägen in der Regel auf ein Jahr verkürzte Sachmängelhaftung ist sowieso abgelaufen.

Grundsätzlich muss sich aber, da hast du schon Recht, der TE für eine der folgenden Möglichkeiten entscheiden:

  • Reparatur des Hagelschadens
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rücktritt vom Kaufvertrag

Das weiß ich. Nichts desto trotz sollte man versuchen das ohne Anwalt zu klären. Sollte das nichts bringen kann man immernoch klagen.

@stefan: das ist ganz sicher die beste lösung. alles andere wird richtig schwer und unter umständen gar nix bringen. die rechtslage ist in deutschland oftmals nicht sehr verbraucherfreundlich. die kosten für den anwalt, die mühe, die zeit usw... sind am ende ganz sicher teurer wie der angebliche wertverlust nach dem lackieren.

möglichkeit:
- morgen zum lackdoktor fahren und von ihn einen kostenvoranschlag holen für die ausbesserung der schäden
- mit den wissen über die kosten beim autohaus anrufen und ihn um einen rabatt etwas höher als dein kostenvoranschlag aushandeln.

bedenke: ein jeder laden/geschäftsführer hat immer und überall nen anwalt. du kämpft im direkten kampf immer gegen anwälte. und die kennen alle tricks, schließlich kommt sowas öfter vor.

Zitat:

@stefanarnold1980 schrieb am 19. November 2017 um 13:04:49 Uhr:


Nichts desto trotz sollte man versuchen das ohne Anwalt zu klären. Sollte das nichts bringen kann man immernoch klagen.

Da sind wir einer Meinung und genau das habe ich ja auf der vorherigen Seite geschrieben. Für mich ist die Situation erst mal so eindeutig, dass ich keinen Anlass sehe sofort einen Anwalt zu beauftragen.

Spekulationen über den Ausgang des Falles bringen hier übrigens niemanden weiter. Solange der Käufer die Mängel nicht schriftlich angezeigt und Forderungen an den Verkäufer gestellt hat, bzw. die Reaktion des letzteren noch aussteht, ist das alles Kaffeesatzlesen. Bis dahin sollte wir uns auf die rechtlichen Grundlagen beschränken.

Zitat:

@PayDay schrieb am 19. Nov. 2017 um 13:5:13 Uhr:


möglichkeit:
- morgen zum lackdoktor fahren und von ihn einen kostenvoranschlag holen für die ausbesserung der schäden
- mit den wissen über die kosten beim autohaus anrufen und ihn um einen rabatt etwas höher als dein kostenvoranschlag aushandeln.

Genau das. Wie gesagt falls das keine Lösung bringt kann man weitere Schritte abwägen. Am Ende bist du nämlich leider auch ein bisschen mit schuld. Denn einen Guten schaut man sich erstmal genau an egal ob von privat oder vom Händler.

Zitat:

Da sind wir einer Meinung und genau das habe ich ja auf der vorherigen Seite geschrieben. Für mich ist die Situation erst mal so eindeutig, dass ich keinen Anlass sehe sofort einen Anwalt zu beauftragen.

Nein ist es nicht.

Beispiel: Weil ein Griff am Auto kaputt ist entscheide ich mich für den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Deiner Meinung nach möglich, wenn ich dich richtig verstanden habe...

Zitat:

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Zitat:

@DieselSeppel schrieb am 19. Nov. 2017 um 13:6:05 Uhr:


Bis dahin sollte wir uns auf die rechtlichen Grundlagen beschränken.

Tja, Autokauf ist auch ne Emotions Sache. Rechtliche Grundlagen hin oder her. Ich denke es ist ganz sinnvoll darüber zu diskutieren und den TE etwas zu "beruhigen". Ich kann gut nachvollziehen das die Situation für ihn erstmal bescheiden aussieht. Kommunikation ist alles. ;-)

@jokergermany.de.vu

Was dichtest du mir da an? Das ist meiner Meinung nach nicht möglich. Ich kann jetzt noch ein drittes mal das Wort "grundsätzlich" hervorheben, aber das scheint dich überhaupt nicht zu interessieren. Ob der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nachbesserung (vorausgesetzt sie kommt überhaupt in Frage) verweigern kann, hängt von der Art des Mangels ab und vom Verhältnis zwischen Reparaturkosten und Kosten für einen Austausch durch eine mangelfreie Sache. Nun ist aber ein Unfall- oder Hagelschaden kein kaputter Griff.

Überhaupt, deine ganze Argumentation ist nicht schlüssig. Erst soll sich der Käufer für einen Rücktritt entscheiden, und dann verweigert der Verkäufer diese Art der Nachbesserung. Ja was denn jetzt?

😕

Du solltest genauer lesen und vermutlich auch genauer zuhören.

Entspannt euch mal! ;-) Im Grunde steht es genau beschrieben im BGB welche Rechte bzw. Pflichten ich als Käufer habe. Ich werde den Kauf trotzdem widerrufen und möchte den Wagen nicht, weil ein Hagenschaden für mich eine immense Wertminderung darstellt und hätte ich das vorher gewusst, hätte ich den Wagen auch nicht gekauft. Man kann mir jetzt unterstellen, ich hätte das direkt beim Abholen sehen müssen, aber dann gibt es die alte kaufmännische Weisheit schon mal gekauft und auf Vertrauen und falls das wie hier ausgenutzt wurde dann nicht zu meinem Nachteil. Ich werde den Verkaufsleiter und Betriebsleiter morgen auf den Füßen stehen. Im Kaufvertrag steht das Fahrzeug ist Mängelfrei & Unfallfrei. Das ist nicht der Fall also ist das Thema erledigt. Eine Nachbesserung ist wie DieselSeppel geschrieben hat nicht möglich, weil das Auto nicht zu ersetzen ist bzw. In den Ursprung (meine Semestervorlesung Wirtschaft- und Privatrecht ist zwar 3 Jahre her, aber das Skript hatte mal einen ähnlichen Fall. ;-)

Zitat:

@stefanarnold1980 schrieb am 19. November 2017 um 12:59:21 Uhr:


Kann man nicht versuchen das gütlich zu regeln? Oder bist du so angefressen das der Wagen weg soll? Wenn ich das richtig lese gibt der Verkäufer ja zu das der Wagen einen Schaden hatte da sollte es doch möglich sein ohne Anwalt eine Lösung der Schadensbeseitigung zu finden. Ein Anwalt verhärtet die Fronten meist. Wer weiß ob der Verkäufer nochmal bestätigt das der Wagen einen Vorschaden hat. Dann bist du am Ende in der Pflicht zu beweisen daß das nicht bei dir passiert ist.

Ich würde nochmal tief durchatmen und anrufen. Auf das gute Geschäftsverhältnis (schon ein Auto gekauft, Zukunft, etc) hinweisen und freundlich aber mit Nachdruck eine Lösung verlangen. Vllt gibt es einen annehmbaren Rabatt oder eben sie beheben die Mängel.

Für mich ist das Betrug einen Hagelschaden zu verkaufen und zu schreiben das Fahrzeug ist frei von Mängeln!

Eine Schadensbeseitigung ist ja an sich möglich, aber beim Wiederverkauf habe ich trotzdem das Problem, dass ich angeben muss das es sich um einen Wagen handelt der mal einen Hagelschaden hatte. Wie bereits DieselSeppel geschrieben hat, man kann einen Gebrauchtwagen nicht mangelfrei machen, dieser bleibt mit seiner Historie eben ein Fahrzeug mit Mängeln auch wenn diese beseitigt sind wie bei einem Unfall bspw.

Zitat:

@Passat_b8_IV88 schrieb am 19. Nov. 2017 um 13:39:03 Uhr:


Für mich ist das Betrug einen Hagelschaden zu verkaufen und zu schreiben das Fahrzeug ist frei von Mängeln!

Du hast vollkommen Recht. Ich wollte auch nicht sagen das Du Unrecht hast. Ich wollte nur verdeutlichen was hier auch schon erwähnt wurde. Viele Gesetze sind nicht sonderlich verbraucherfreundlich und man sollte versuchen eine Außergerichtliche Lösung zu finden.

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