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Kaufvertrag geschlossen aber kein Geld

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 13:56

Hallo, ich war Naiv und brauche nun eure Hilfe.

Ich habe mein Auto an jemanden für 16000€ verkauft. Er hat den Kaufvertag unterschrieben aber ich habe keine Anbzahlung genommen, weil er kein Geld dabei hatte. Nun gut , der Käufer hat um das Auto zu bezahlen einne Kredit abgeschlossen und sagte mir er sei bewilligt und bekommt das Geld am 09.06.09 ! Jetzt hat er den Kredit bei dieser Bank doch nciht bekommen weil er momtan Kurzarbeit hat. So hat er es mir gesagt. Er hat jetzt zwar bei einer anderen Bank den Kredit beantragtr aber ich habe angst , dass ich das Geld nicht bekomme und mein Auto hier abgemeldet rumsteht. Habe jetzt allen anderne Interessenten abgesagt. Und an jemand anders kann ich es ja nicht verkaufen weil wir ja einen Kaufvertag haben.

Was kann ich jetzt machen . Soll ich zum Anwalt bzw. übernimmt sowas die Rechttschutz ?

Beste Antwort im Thema
am 11. Juni 2009 um 8:41

Zitat:

Original geschrieben von xxxbornxxx

wieso , er geht doch arbeiten. wieso soll da nichts zu holen sein ?

:rolleyes:

 

Man man man, wenn ich das lese wird mir ja ganz anders. Wo sind wir denn hier? Du willst nen Typen der sich einen gebrauchten Wagen kaufen wollte und zur Zeit in Kurzarbeit ist noch mehr nehmen? Ich denke ihn wird das schon ziemlich fertig machen, dass er kein Geld von der Bank bekommt. Da wäre eine gütliche Einigung wohl das fairste.

 

Du "beschwerst" Dich, dass er ja einen Vertrag unterschrieben hat und das Geld nicht hatte. Sowas in der Richtung hast Du doch aber auch gemacht mit dem Kauf des neuen Wagens, oder sehe ich das falsch? Du hast nur auf die Aussage des Käufers gehört und warst Dir sicher, da kommt das Geld. Er hat nur auf die Aussage der Bank gehört und war sicher, da kommt das Geld. Es kann immer mal was schief gehen, wir würden in einer besseren Welt leben wenn nicht jeder gleich seinen Vorteil (Geld) daraus ziehen würde wollen.

 

Ciao

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Hi,

Wenn du Rechtschutz versichert bist übernimmt es selbstverständlich auch..

Ich würde an deiner Stelle schriftlich ein Frist von 1 Woche setzen und wenn das Geld nicht da ist erklärst du den Vertrag für ungültig..

Habt ihr eventuell vereinbart bis wann das Auto bezahlt bzw abgeholt werden sollte?

Ein Anwalt kann dir sicherlich mehr und bessere Infos geben als einer von uns..

Ciao

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 15:32

na toll , ich habe jetzt aber auch schon ein anderes auto gekauft bzw. angezahlt. Und jetzt habe ich bestimmt auhc keinen Käufer mehr weil ich denen abgesagt habe. Da muss es ja irgendwie ne Entschädigung oder so geben . Sonst bezahl ich jetzt auch einfach das neue auto nicht und gut ist !

am 10. Juni 2009 um 15:54

Mach doch erst mal ohne Anwalt Druck. Sag ihm ganz einfach wie es aussieht. Ihr habt nen Vertrag, wo er das Geld herkriegt ist seine Sache, aber du bestehst darauf und wirst auch vor einem Gerichtsverfahren nicht zurückschrecken. Dass er Kurzarbeit hat und keinen Kredit bekommt bedauerst du zwar, ist aber nicht deine Schuld und er sollte sich doch vor der Unterschrift überlegen ob er das Geld hat oder nicht.

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 16:06

habe ihn schon druck gemacht, aber wenn er nicht an geld kommt bringt uns beiden das ertsmal nicht weiter.

Und da ich auf den Vertag bestehe wird es wohl vor Gericht enden. Es ist ja quasi Betrug was er gemacht hat. Er hat gesagt er hat das Geld und hat unterschrieben obwohl er das Geld noch nicht sicher gehabt hat .

am 10. Juni 2009 um 16:28

Ab zum Anwalt.

Gruß, Frank

PS: Meine persönliche Meinung: Trete vom Kaufvertrag des neuen Autos zurück. Danach teilst Du Deinem Käufer mit, dass Du vom Vertrag zurück trittst und dann gehst Du die Sache nochmal ganz in Ruhe von Vorne an.

Informier Dich über Dein Vertragswiderrufsrecht.

am 10. Juni 2009 um 16:31

...

Wieso schließt du einen Kaufvertrag ohne Sicherheiten?... Der Vertrag ist nichtig wenn er seinen Teil der abmachung nicht erfüllt. Somit bekommst du den Wagen und gut ist.

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 16:53

wieso macht man dann einen Kaufvertrag wenn er ungültig bzw. nichtig ist ?

Bei Ebay kann man auch nciht so einfach zurück treten . Vorallen habe ich ja vielen potentiellen Käufern abgesagt.

Moin,

Die Sache ist doch ziemlich simpel ...

Klagen Bringt dir nix, weil wo nichts ist ... kannst du ja nix holen.

Wenn der Käufer seinen Vertragsteil nicht erfüllen kann, dann ist der Kaufvertrag entsprechend ungültig. Dir steht in diesem Fall ein Schadensersatz zu. Dieser beläuft sich auf den dir entstanden Schaden wie z.B. erneute Anzeigen, Telefonnate etc.pp. Am einfachsten ist es ... du einigst dich mit dem Käufer auf einen bestimmten Betrag und verkaufst das Auto erneut.

MFG Kester

Themenstarteram 10. Juni 2009 um 17:14

wieso , er geht doch arbeiten. wieso soll da nichts zu holen sein ?

am 10. Juni 2009 um 18:13

Problem ist nur bestimmte Geldsätze stehen ihm zu und bestimmte Sachen in seiner Wohnung auch könnte heissen du kriegst dann wirklich nix raus und kannst in der Zeit dein Auto nicht verkaufen...

Mach ihm eine ausreichende(etwa 2wochen)frist wo du sagst bis dahin muss die Finanzierung stehen ansonsten ist der Vertrag ungültig und es fallen Kosten von keine ahnung(mach einen realistischen pauschalbetrag) an um deine eigenen Ausgaben zu decken.

Von deinem neuen Autovertrag mhm...sorry tritt am besten zurück wenn du die 16000schon verplant hast denn darauf wirst wohl warten müssen einem Kurzarbeiter gibt wohl keine Bank einen Kredit über das womöglich 10oder 12fache monatsgehalt... =/

am 10. Juni 2009 um 21:43

bitte nicht übel nehmen, aber wieso kaufst Du ein Auto, wenn Du das Geld vom Verkauf des alten noch nicht sicher hast und (zum Teil) für den neuen brauchst?

Das war unklug. Aber ok., das weisst Du ja jetzt selber. Viel Erfolg in der Sache.

Zur Sache: Einigung herbeiführen wäre sicher am einfachsten. Anwalt etc. frisst alles nur Geld. Wenn sein 2. Antrag platzt, hat er ein Problem und wird annulieren wollen/ müssen! Schadensersatz wäre angemessen... (500-1000€?)

am 10. Juni 2009 um 21:47

Zitat:

Original geschrieben von xxxbornxxx

wieso macht man dann einen Kaufvertrag wenn er ungültig bzw. nichtig ist ?

Bei Ebay kann man auch nciht so einfach zurück treten . Vorallen habe ich ja vielen potentiellen Käufern abgesagt.

der kaufvertrag ist nichtig weil der seinen teil der abmachung nicht erfüllt.... aber er muss einen gewissen satz der kaufsumme abzahlen.

Ebay ist was anderes....

mein gott.... wenn jeder vertrag auf der welt direkt seine gültigkeit hätte....

Guten Abend.

Man hört teilweise abenteuerliches, wenn es um Verträge geht, daher kann so ein Forum den Gang zum Anwalt natürlich nicht ersetzen, da ohne genaue Kenntnis des Vertrags kein absoluter Tipp gegeben werden kann.

Aufgrund deiner Ausführungen aber grundsätzliches: der Vertrag ist gültig. Nichtig ist ein Vertrag nur, wenn er entweder mit Rückwirkung angefochten wird oder z.B. auf einer oder beiden Seiten Geschäftsunfähigkeit besteht.

Dass dein Käufer nicht zahlen kann/will lässt also die Wirksamkeit völlig unberührt. Kein Geld zu haben führt auch nicht zur Unmöglichkeit der Vertragserfüllung. "Geld hat man zu haben." Damit kann sich kein Schuldner vom Vertrag verabschieden. Es gibt auch keine Möglichkeit des Schuldners einfach so vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht müsste im Vertrag ausgewiesen sein. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte kommen erst bei einer Pflichtverletzung auf Seiten des Käufers bzw. Verkäufers zum Tragen. Was viele hier meinen in Bezug auf eBay ist das Widerrufsrecht, welches beim Kauf zwischen Verbraucher und Unternehmer im Internet in aller Regel 14 Tage beträgt. Sowas gibts beim Kauf von Privat nicht, ausser es ist vereinbart.

Eine Möglichkeit für dich wäre nun die schon hier vorgeschlagene Fristsetzung. 10 Tage sollten reichen. Wenn die Frist ohne Zahlung verstreicht, kannst du vom Vertrag zurücktreten und gleichzeitig Schadensersatz fordern. Du kannst natürlich den Käufer auch auf Abnahme des Fahrzeugs Zug-um-Zug gegen Zahlung des Kaufpreises verklagen. Fraglich ist natürlich, was es dir bringt, wenn er den Preis nur in Miniraten stottern kann. Wenn er keinen Kredit bekommt, siehts eher schlecht aus, dass noch viel nach Abzug der Pfändungsgrenzen zu bekommen ist.

Wenn du denkst, dass es vielleicht doch Sinn macht, den Käufer auf Zahlung zu verklagen, dann steht dir auch als vorgeschaltetes Verfahren die Beantragung eines Mahnbescheides bei Gericht offen. Das ist im Vergleich zur direkten Klage eine kostengünstige Lösung, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verkäufer das Geld schon noch irgendwoher bekommt. Wenn er sich allerdings gegen den Mahnbescheid wehrt, gehts direkt ins streitige Gerichtsverfahren und das Mahnverfahren ist dann nicht günstiger.

Genaues kann nur der Anwalt vor Ort mit dir besprechen. Bedenke auch, dass wenn der Kaufpreis höher als 5000 € ist, du ihn beim Landgericht verklagen musst und sowieso einen Anwalt brauchst.

Wenn du in der Rechtsschutzversicherung bist, übernehmen die ja auch die Kosten. Bei nur einer Klage ohne Mahnverfahren über einen fiktiven Kaufpreis von 12 000 € kommen Anwalts- und Gerichtsgebühren inkl. MwSt. von rund 2250 € auf dich zu. Die hat der Unterlegene aber dann ganz zu tragen.

Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

am 11. Juni 2009 um 6:50

Gucke mal im BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch)

da steht sowas ähnliches wie:

Erfüllt Käufer oder Verkäufer einen teil des Kaufvertrages nicht, kann man (Käufer / Verkäufer) vom Kaufvertrag zurücktreten.

Schreibe ihm, das du ihm eine Frist von einer Woche setzt. Ssollte in dieser Woche keine Einigung mit der Bank zustande gekommen sein, trittst du vom Kaufvertrag zurück.

 

so ist es geregelt wirtschaftslehre in meiner ausbildung 1. lehrjahr.

Um nochmal sicher zu gehen ließ im BGB nach.

Rufe ihn an und sage es ihm, schreibe nochmal ein Brief den du am besten per Einschreiben Rückschein verschickst und dir somit den Erhalt quitiren lässt.

oder ihr setzt euch zusammen und macht einen Aaufhebungsvertrag. schlimm ist daran nichts, musst den Wagen halt wieder inserieren.

Ich würde evtl nochmal bei anderen Interessenten anrufen und denen sagen das der Wagen doch noch zu haben.

viel glück

 

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