Kaufen oder Leasen?
Hallo,
ich brauche mal ein wenig Euer Schwarmwissen, da es für uns eine neue Materie ist.
Zur Einleitung:
Wir müssen uns ab Oktober nach langer Zeit als Firmenwagenfahrer selbst ein Auto anschaffen.
Es soll für die nächsten drei Jahre unser Hauptfahrzeug ersetzen, welches aber in diesem Zeitraum eher nur für den Alltag und hin und wieder kürzere Urlaubsreisen (2 Personen) genutzt wird. In dieser Zeit ist daher nun ein Vernunftauto angedacht - der A3 Sportback wäre vermutlich so ein Modell 🙂
Daran anschließend werden wir wohl auch den Schritt in die E-Mobilität machen.
Daher haben wir nun über leasen statt kaufen nachgedacht, wobei für uns nicht das eingesetzte Kapital sondern eher der reduzierte Aufwand ohne Verkaufsrisiko bei vertretbaren Gesamtkosten im Vergleich zum Kauf im Vordergrund dabei steht. Die Angebote an jungen Gebrauchten sehen mit LF unter 1 derzeit IMHO ganz gut aus.
Daher erste Frage. Was haltet ihr z.B. von diesem offline Angebot?
A3 Sportback 35 TFSI, Jahreswagen, ehem. Dienstwagen, LP ca. 50k, VP 36k, 11t km gelaufen, 3 Jahre Anschlussgarantie vorhanden für 290.-/36M/15t km/0.- AZ
Gebt mir bitte mal Eure Meinung zu dem Angebot, aber gerne ergänzend auch zum Thema Leasing vs. Kauf
37 Antworten
Wie kommst Du denn auf solch eine Pauschalisierung? Wenn der Wagen abgegeben wird, wird ein Gutachten von einer anerkannten Prüforganisation erstellt. Da steht dann erstmal drin, was gemacht werden muss. Und wenn du das nicht zahlen willst, musst du erstmal den Gegenbeweis erbringen. Die Leasinggesellschaft verweist auf das bereits vorhandene Gutachten. Und du auf was?
Lies mal die Leasing Bedingungen. Beide Parteien können einen Gutachter beauftragen, wenn man keine Einigung erzielt. Das hat nichts mit der Begutachtung bei der Abgabe zu tun.
Eben. Du musst den Gegenbeweis erbringen. Exakt was ich geschrieben habe. Du hast dann den Aufwand.
Moin,
mir ist auch keine Leasingrückgabe ohne Gutachter (ob Mercedes oder VW war es hier glaube ich immer die DEKRA) bekannt. Man muss ja auch bedenken, dass das Autohaus, welches das Leasingfahrzeug zurück nimmt, in den seltensten Fällen der Leasinggeber ist. Das dürfte i. d. R. die zum Hersteller gehörige Bank sein, die dann die Fahrzeuge anhand des Gutachtens an die Aufkäufer anbietet. Der Normalfall ist ja nicht, dass das Fahrzeug direkt im Anschluss vom Händler an den ehemaligen Leasingnehmer verkauft wird und selbst dann würde erst einmal eine Endabrechnung erstellt.
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Zitat:
@Nur Jo schrieb am 6. August 2024 um 05:04:46 Uhr:
Moin,mir ist auch keine Leasingrückgabe ohne Gutachter (ob Mercedes oder VW war es hier glaube ich immer die DEKRA) bekannt.
Erhält man denn i.d.R. auch ein Gutachten zu Beginn bei Übergabe, was den aktuellen Zustand dokumentiert?
Du gibts das Auto ab, dann folgt das offizielle Gutachten mit allen Schäden und nach erfolgter Einigung mit dem Händler erfolgt das Rückgabeprotokoll, mit der Summe die als Wertverlust gezahlt werden muss, oder eben auch nicht, wenn keine Schäden vorliegen.
Das DEKRA-Gutachten für den Leasinggeber, in meinem Fall war das die VW-Bank, kann auch in deiner Anwesenheit erstellt werden.
Edit.: Ich bezog mich jetzt auch auf einen geleasten Neuwagen.
Das kann ich ehrlich gesagt nicht einmal sagen, weil wir nur Neuwagen geleast haben. Sollte ein Fahrzeug aber ein Vorleben als Leasingfahrzeug haben, dürfte hier ein Rücknahmegutachten existieren, was vielleicht dem Händler vorliegt.
Vielleicht hilft das hier schon etwas weiter:
Oder generell mal etwas im Leasing-Forum stöbern.