@hoinzi wenn es so einfach wäre. Es bleibt ein Risiko, auch wenn Du mit Deinen Maßnahmen evtl. etwas die Wahrscheinlichkeit zu Deinen Gunsten veränderst.
Und nein, der Schadenskatalog schafft zwar einen gewissen Rahmen zur Beurteilung, die Grenzen dessen und deren Auslegung sowie die Schadensbehebung ernähren weiterhin die Anwälte und beschäftigen unsere Gerichte.
Das Leasingende birgt weiterhin eine gewisse Unwägbarkeit.