Kaufberatung / welcher Golf oder doch A3?
Abend,
und zwar würde ich gerne mal eine Kaufberatung haben.
Wir sind im Moment etwas ratlos, wie wir vorgehen sollen.
Und zwar hat mein Vater einen 16 Jahre alten Audi, der noch ca. 1000-1500 € wert ist.
Er würde sich gerne ein „neues Auto“ anschaffen (also sollte mind. BJ 05 sein) und entweder ein Audi A3 oder ein Golf V. Motorisierung sollte auf jeden Fall ein Benziner sein und mind. die 122 PS vom kleinen TSI haben.
Sollten wir zu einem TSI greifen oder lieber zu einem etwas billigeren 2.0 FSI?
Ich sage mal ca. 12000 € haben wir gerechnet auszugeben.
Oder sollten wir gar zu einem Jahreswagen greifen, die Abwrackprämie + Händlerrabatt mitnehmen?
Wir sind etwas ratlos...
Am optimalsten wäre eigentlich ein TSI mit 140 PS oder ein A3 1.8 TFSI mit 160 PS (aber noch sehr teuer...höchstens mit Abwrackprämie...)
Gebt mal bitte ein paar Ratschläge =)
Vielen Dank
Gruß Scorp
25 Antworten
Vor einer ähnlichen Überlegung stand ich auch schon: G5 oder A3.
Ich hab mich für den G5 entscheiden, weil die Nachteiler des A3 standen in meinen Augen quasi keinen Vorteilen Gegenüber. Und das hat mich am A3 gestört:
- grundsäzlich etwas höherer Preis (kann vielleicht je nach Angebot auch mal anders sein)
- Sicht nach hinten ist im Audi wegen der Fensterform beschissen; Einparken ist ungleich schwieriger - mit dem A3 meiner Freundin hab ich beim Rückwärtsfahren immer ein ganz mieses Gefühl, weil man halt irgendwo nichts siehr
- die Drehregler der Klimaanlage für die Temperatur sind sehr affig: ein Drehimpuls für 0,5 Grad rauf oder runter
Ansonsten würd ich mir auch mal die Sitze ansehen, kauft euch gescheite - von den günstigsten bekommt man Rückenschmerzen - ich vermute, das isses egal ob G5 oder A3!
Hallo,
von wegen die Freundlichen wollen die Alten weg haben. Bin seit Tagen auf der Suche nach einen G5 2.0 TDI United im Raum Köln/Bonn - und hatte so mit 17-18 TSD gerrechnet. Entwerder nur Kopfschütteln "Hamm' wa nicht mehr - da werden Sie Pech haben." Oder bei 2 Händlen machte man mir jeweils ein Angebot G5 United - Neuwagen: 22800 bzw. 21.300 EUR (VW Umweltprämie schon abgerechnet) oder aber ich bestelle einen G6 2.0 TDI (110 PS) Comf. für 19.900 bzw. 20.450 EUR.
Ich habe echt gedacht ich höre nicht richtig. Also werde ich bis Samstag warten und dann nochmals einige Händler abklappern - notfalls auch 400 km oder mehr fahren.
Gruss
bkfabia
Ach ja sollte jemand einen bei seinem Händler gesehen haben - ich bin für jeden Tipp dankbar.
war gestern bei vw in oldenburg... der hat viele golf 5 2.0 tdi da... kosten alle so 20400 €....
Zitat:
Original geschrieben von Lord Hasi
- die Drehregler der Klimaanlage für die Temperatur sind sehr affig: ein Drehimpuls für 0,5 Grad rauf oder runter
hast Du es mal mit gedrückt halten versucht?
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Am Besten über Autoscout24 etc. suchen bevor du irgendwo hinfährst, die Preise von dem Händler sind ja wirklich frech bkfabia.
Leider sind Diesel immer noch sehr gefragt, egal welcher Hersteller.
Macht mir mal bitte jemand eine reale Beispielrechnung?
Angenommen man würde diesen hier kaufen:
http://suchen.mobile.de/.../showDetails.html?...
Und unseren alten verschrotten?
Kriegen wir dann "nur" die 2500 Euro oder was ist noch an zusätzlicher VW-Umweltprämie + Händlerrabatt zu erwarten?
Zitat:
Original geschrieben von Scorpion91
Macht mir mal bitte jemand eine reale Beispielrechnung?
.....Und unseren alten verschrotten?
Kriegen wir dann "nur" die 2500 Euro oder was ist noch an zusätzlicher VW-Umweltprämie + Händlerrabatt zu erwarten?
Wenn ich das richtig sehe, kriegt Ihr weder die 2500 EUR vom Staat noch die 2500 EUR von VW, da es sich wohl um einen ganz normalen Gebrauchten handelt😁 Es sei denn, es ist ein bisher nur auf den Händler zugelassenes Fahrzeug. Das geht aber aus der Anzeige nicht hervor.
Zitat:
Original geschrieben von kow123
Wenn ich das richtig sehe, kriegt Ihr weder die 2500 EUR vom Staat noch die 2500 EUR von VW, da es sich wohl um einen ganz normalen Gebrauchten handelt😁 Es sei denn, es ist ein bisher nur auf den Händler zugelassenes Fahrzeug. Das geht aber aus der Anzeige nicht hervor.Zitat:
Original geschrieben von Scorpion91
Macht mir mal bitte jemand eine reale Beispielrechnung?
.....Und unseren alten verschrotten?
Kriegen wir dann "nur" die 2500 Euro oder was ist noch an zusätzlicher VW-Umweltprämie + Händlerrabatt zu erwarten?
sorry, ich kenne mich da nicht so aus, aber das Auto ist doch erst 6 Monate alt, ist es dann kein Jahreswagen?
Zitat:
Original geschrieben von Scorpion91
sorry, ich kenne mich da nicht so aus, aber das Auto ist doch erst 6 Monate alt, ist es dann kein Jahreswagen?Zitat:
Original geschrieben von kow123
Wenn ich das richtig sehe, kriegt Ihr weder die 2500 EUR vom Staat noch die 2500 EUR von VW, da es sich wohl um einen ganz normalen Gebrauchten handelt😁 Es sei denn, es ist ein bisher nur auf den Händler zugelassenes Fahrzeug. Das geht aber aus der Anzeige nicht hervor.
Das ist ein Jahreswagen laut Abwrackprämie:
Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen. Ein solches Fahrzeug darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.
Tipp: versuchs doch direkt über die Werksangehörigenbörse auf der VW-Homepage. Denn es gilt als Voraussetzung:
Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.
Zitat:
Original geschrieben von kow123
Das ist ein Jahreswagen laut Abwrackprämie:Zitat:
Original geschrieben von Scorpion91
sorry, ich kenne mich da nicht so aus, aber das Auto ist doch erst 6 Monate alt, ist es dann kein Jahreswagen?
Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen. Ein solches Fahrzeug darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.
Tipp: versuchs doch direkt über die Werksangehörigenbörse auf der VW-Homepage. Denn es gilt als Voraussetzung:
Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.
Wenn das Auto aber 6 Monate auf eine Privatperson zugelassen war, die nicht Werksangehöriger etc. war ....
Zitat:
Original geschrieben von OPAmitTDI
...Wenn das Auto aber 6 Monate auf eine Privatperson zugelassen war, die nicht Werksangehöriger etc. war ....
Deswegen ja meine Zweifel😁