Kaufberatung - Stimmt da was nicht?

Ford Mondeo Mk4 (BA7)

Hallo zusammen,

nach langen Abwägen und Fahrzeuge testen bin ich langsam n der direkten Kaufentscheidung. Es soll (wenn nicht zufällig was dazwischen kommt) ein Ford Mondeo MK4 als Kombi werden. Da bin ich jetzt auf diesen gestoßen:

http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDetails.html?id=188667047

Was meint Ihr, ist das seriös? Vom Bauch würde ich sagen, dass der zu günstig ist. Zumindest wenn ich mir die anderen Angebote angucke. Leistung spielt eine untergeordnete Rolle und das 1,6l Diesel keine Rennen gewinnen ist mir klar, aber sind sie zuverlässig und haben für das Fahrzeug genug Leistung?

Gruß
Tom

Beste Antwort im Thema

Moin,

also ein Auto von einen ehrlichen Verkäufer zu bekommen habe ich mir wohl zu einfach vorgestellt.

Wir haben uns (fast) entschieden das Fahrzeug 2 nicht zu nehmen, da immer mehr "Kleinigkeiten" dazu gekommen sind und das mit dem Mietwagen nicht offen kommuniziert wurde.
Das Fahrzeug 1 ist definitiv raus, da das garantiert unfallfrei wohl doch nicht so unfallfrei ist.

Die Geschichte ist aber spannend, weshalb ich sie kurz erzählen möchte. Vielleicht helfe ich ja den einen oder anderen Autokäufer damit. Wir hatten uns über alles geeinigt und der Verkäufer sollte noch ein paar Dinge erledigen um uns den Kaufvertrag fertig zu machen. Dazu zählte, dass alles was bei mobile.de steht Bestandteil des Kaufvertrags wird (wird es eigentlich eh, aber eindeutig ist sicherer), das er nochmal Standheizung und Reifendrucksensoren prüft und die Funktion zusichert (hatten wir nicht geprüft) und das er beim TÜV eine Lackschichtdickenmessung (auf seine Kosten) durchführt.
Wäre alles kein Problem und die Lackschichtdickenmessung macht er (wobei er so tat als ob er das erste Mal davon hören würde), wenn wir dann mit dem Kaufvertrag eine Anzahlung machen. Die wäre mit 200,- Euro sogar wirklich gering gewesen, dafür das er dann die gesamten Zulassungspapiere schicken würde. Also habe ich dem zugestimmt.
Nach ca. 30 Minuten rief er erneut an und meinte der Mitarbeiter der beim TÜV in Nürtingen arbeitet sei krank und wäre erst am Mittwoch wieder da. Er habe beim GDÜ angerufen und die sind morgen bei der Werkstatt um die Ecke und könnten das machen. Da stände dann aber KFZ Müller (oder so ähnliche) auf den Prüfbericht und das Ganze kostet nicht 20,- sondern 49,- Euro. Da meinte ich, dass das mit dem Geld kein Problem sei, da es ja eh sein Geld ist. Zudem ist mir egal wer dafür unterschreibt, denn wenn ich hier bei uns den Test vom TÜV wiederholen lasse würde die Werkstatt die Zulassung verlieren wenn die falsche Daten bescheinigen. Das wird schon keine Werkstatt machen. So verblieben wir dann.

Nach weiteren 15 Minuten rief der Händler erneut an. Er hätte mit Ford telefoniert, die Fahrgestellnummer überprüfen lassen und da sei doch tatsächlich ein kleiner Frontschaden gewesen. Das wurde aber von einer Ford-Werkstatt gemacht und hätte x.xxx Euro gekostet (irgendwas mit 1-2 tausend, aber ich hab mir die Zahl nicht gemerkt). Den Preis wollte er eigentlich trotzdem lassen und sonst das Angebot bei mobile.de ändern und an wen anderes verkaufen, wenn wir den Wagen nun nicht mehr wollen. Ich sagte das er mit dem Preis dann auf jeden Fall was machen muss (was er auch tat), ich das aber mit meiner Frau besprechen werde.

Danach rief ich erneut an und bat ihm die Rechnung der Reparatur zu schicken, damit wir das besser bewerten können. Schließlich ist es ein Unterschied ob nur Motorhaube und Kotflügel etc. kaputt waren oder die Karosserie gezogen worden ist. Da sagte er, dass er die Rechnung nicht habe und auch nicht bekommen würde. Damit ist dann auch das Auto gestorben, denn woher kannte er sonst den Preis oder wusste das es von Ford gemacht worden ist? Zumindest für uns null prüfbar und ihm nun einfach vertrauen.... Na Ja 😉

Wir haben uns nun gegen die beiden Fahrzeuge entschieden. Nicht weil der eine ein Mietwagen war oder der Andere einen Unfallschaden hatte (hatte unser jetztiger im Heck auch und das wurde Top! gemacht), sondern weil die Händler einfach nicht sagen "Hey, das ist ein xxx-Wagen, dafür mach ich Euch best Price in Town...".

Unser Fahrzeug 3 ist übrigens schon vorher rausgeflogen. Am Freitag rief ich an und fragte nach Daten sowie der Fahrgestellnummer. Der Händler fragte warum ich die haben wollte und ich sagte, dass ich die einmal für's ETIS brauche, aber auch einen Bekannten bei der Polizei habe, der vor einen konkreten Kauf mir das Fahrzeug einmal durch die Computer schickt.
Der Händler nannte mir die Fahrgestellnummer, jedoch sagte er, dass am Samstag jemand damit probefährt. Am Montag (3.2.) hab ich angerufen und das Fahrzeug wäre nun verkauft. Ich bin gespannt wie lange das Angebot online ist 😉 Ob er was zu verbergen hat oder einfach nicht an Kunden die ihm misstrauisch begegnen verkaufen will kann ich nicht sagen.

Auf jeden Fall verliert aktuell die Aussage "lieber vom Händler als Privat" deutlich an Gewicht und ich guck mir sogar viel gezielter Angebote mit "reparierter Unfallschaden" an....

Gruß
Tom

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Zitat:

Original geschrieben von rosi0666


Ich würde die Finger davon lassen. 30000Km in 2 Jahren und 3 Monaten. Warum kauf ich dann ein Diesel??? Das lohnt sich doch gar nicht. Bestimmt am Tacho gedreht worden.

Meiner wird in einem Monat zwei Jahr und ich hab auch erst 12000 km drauf.

Also es gibt auch einige die nicht soviel fahren auch nicht mit einem Diesel.

Was schon eigenartig ist die Antenne hab ich bei einem FL auch noch nicht gesehen und sollte es auch nicht mehr geben.

Lass Dir doch mal die Fahrgestellnummer geben, dann kann man vielleicht mal nachschauen für welchen Markt das Auto gebaut wurde 😉

Zitat:

Original geschrieben von gobang



Zitat:

Original geschrieben von Björn_R


... kann man umstellen. Sprachsteuerung denke ich auch
Ab Febr 2012 kann man die Sprache der Sprachsteuerung umstellen, vorher nicht.

Meiner (Bj. 02/10) kommt aus E und hatte bis zum Radiowechsel eine deutsche Sprachsteuerung.

Muss also auch vorher schon möglich gewesen sein.

Zum Thema EU Fahrzeug:
das ist jetzt mein vierter Reimport. Hatte nie danach gesucht. Hat sich immer so ergeben. Bis heute habe ich keine negativen Erfahrungen gemacht.

Qulitativ sind die Fahrzeuge auch gleich da sie ja aus demselben Werk kommen.
Man darf halt nur nicht die deutsche Preisliste nehmen um zu sehen was das Auto denn alles hat, weil es sein könnte das was "fehlt".

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Ist aber kein Fehler die Ausstattung zu vergleichen. Wenn der Reimport 5000€ billiger ist als deutsche Liste aber für 3000€ Ausstattung fehlt hat man wohl kaum gespart.

Sicher sind die Autos qualitativ gleich, nur im Detail kann es durchaus deutliche Unterschiede geben. Wie zb schwächere Bremsen da für ein Land mit strikt überwachtem Limit, schwächere Heizung da für den Süden oder Klima weniger Leistungsfähig weil für den hohen Norden usw.
Bei meinem Händler hat sich vor Jahren mal Einer beklagt das Er mit seinem Reimport übern Tisch gezogen worden sei. Kein ABS, geschweige den ESP, Hinten Trommeln usw und Das weil die Kiste rund 2000€ billiger war als das Angebot des deutschen Händlers. 😁 Und dann wollte Er noch das Ihm der Händler hilft gegen den Verkäufer vorzugehen. Der hat sich die Bestellung angesehen und dann was der Kunde bekommen hat und Fazit war das Er bekommen hat was Er wollte, einen Focus mit mittlerer Ausstattung. War halt im Auslieferungsland ein Sparbrötchen gemessen am Deutschen. 😉 Nur weil auf der Verpackung der gleiche Name steht bedeutet Das ja nicht das der Inhalt auch identisch ist.

Den einzigen Unterschied den ich festgestellt habe ist, das er Kurvenlicht statt Xenon hat.
Ob das jetzt gerade 5.000 Euro wert ist mag jeder für sich entscheiden.
Mein Mondeo hat inzwischen 142.000 km gelaufen und solange ich ihn habe musste, abgesehen vom Anlasser, nichts aussergewöhliches gemacht werden.

Ich würde wieder einen Reimport kaufen. Allerdings vergleiche ich auch vorher ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Ist aber kein Fehler die Ausstattung zu vergleichen. Wenn der Reimport 5000€ billiger ist als deutsche Liste aber für 3000€ Ausstattung fehlt hat man wohl kaum gespart.

Im Grunde richtig, und Ausstattung ansehen sollte man sich auf jeden Fall.

Nur sind Re-Importe ja nicht deshalb günstiger, weil sie soviel weniger Ausstattung haben, sondern weil es Tageszulassungen sind, die somit vom jeweiligen Steuerzahler subventioniert werden.

Qualitativ unterscheiden sie sich von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen natürlich nicht, sie purzeln im selben Werk von exakt der selben Produktionslinie. Das einzige, wo man eben auf die Nase fallen kann, ist der Garantiezeitraum. Wenn man keine Garantie in Anspruch nehmen muss, ist das für die meisten dann im Nachhinein auch kein Nachteil. Nur wenn...

Sorry war blödsinn.🙄

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger


...
Nur sind Re-Importe ja nicht deshalb günstiger, weil sie soviel weniger Ausstattung haben, sondern weil es Tageszulassungen sind, die somit vom jeweiligen Steuerzahler subventioniert werden.
...

Könntest Du bitte erläutern, warum dies so sein soll?

Ich wüsste beim besten willen nicht, inwiefern ein Steuerzahler (weder aus dem exportierenden noch aus dem importierenden Land) eine Tageszulassung subventionieren soll 😕

Fahrzeuge werden in einigen Ländern so extrem hoch besteuert, dass diese dort mit unseren Nettopreisen (auf die dann ja die lokalen hohen Abgaben anfallen) nahezu unverkäuflich wären. Daher bieten die Autohersteller die Fahrzeuge dort zu niedrigeren Nettopreisen an, so dass die Fahrzeuge überhaupt verkauft werden.

Werden diese Fahrzeuge (z.B. nach Deutschland) exportiert, entfallen die Steuern und Abgaben im Exportland und sind im Importland nach den hier geltenden Vorschriften zu entrichten (Deutschland: 19% Umsatzsteuer auf den Nettopreis). Dies gilt bei Neufahrzeugen auch für Privatkäufer: Neufahrzeug ist jedes Fahrzeug, welches jünger als 6 Monate ist oder weniger als 6 TKM gelaufen hat (§ 1b Abs. 3 Nr. 1 UStG)! Hier ändert eine Tageszulassung als gar nichts.

Diese Fahrzeuge sind hier also nur deshalb günstiger, weil der Hersteller sie im Ausland günstiger anbietet und keinesfalls, weil "sie vom Steuerzahler subventioniert werden".

Zitat:

Original geschrieben von ledewo


Ich wüsste beim besten willen nicht, inwiefern ein Steuerzahler (weder aus dem exportierenden noch aus dem importierenden Land) eine Tageszulassung subventionieren soll 😕

Zum Teil hast Du Recht – der Preisunterschied ergibt sich teils auch aus der unterschiedlichen Besteuerung in anderen Ländern. Das ist aber eher ein kleiner Anteil und trifft nur auf wenige Länder zu (Dänemark zum Beispiel). Aber ja – es ist ein Faktor bei der Preisgestaltung, ist aber nicht ausschliesslich der Hintergrund des mittlerweile recht beliebten Re-Import Geschäfts. Du kannst in anderen Ländern auch Re-Importe aus Deutschland kaufen.

Die Nummer mit der Tageszulassung ist im Grunde recht simpel. Du hast einen Listenpreis für so ein Auto. Von diesem kann der Händler Dir einen gewissen Rabatt geben. Der geht zuerst mal von seiner Marge ab, er bekommt aber für bestimmte Absatzmengen auch wieder Prämien vom Hersteller. Er trägt also den Verlust nicht ganz allein. Wenn Du Dich mal umschaust, kannst Du beim Kauf eines Neuwagens meist einen Rabatt irgendwo um die 15...20% raushandeln. Der Händler kann Dir aber auch einen Wagen mit Tageszulassung anbieten. Dann wird das Fahrzeug einmal kurz auf den Händler zugelassen und gleich wieder abgemeldet. Und so sind locker 25% oder mehr drin. Warum ist das so, und warum macht man so einen Unsinn eigentlich? Wenn Dir der Händler 25% Rabatt geben will, warum macht er das nicht einfach so, sondern schleppt den KFZ Brief zur Zulassungsstelle (meist bezahlt er eine Agentur dafür), bezahlt dort Gebühren, etc. Warum so umständlich?
Wir alle wissen – wenn man ein Auto einmal zulässt – und wenn auch nur für einen Tag - ist es nicht mehr neu. Der Wiederverkaufswert sinkt drastisch mit so einer Erstzulassung, Du kaufst das Auto nachher faktisch als Gebrauchtwagen. Und wenn ein Händler nun einen seiner Neuwagen für einen Tag auf sich selbst anmeldet, wird dieser Teil seines Betriebsvermögens, und er kann die Kosten dafür als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Er hat also quasi ein Auto “für sich selbst” als Neuwagen gekauft, und “später“ als Gebrauchtwagen weiterverkauft. Der Wertverlust ist steuerlich absetzbar – so wie Du z.B. bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug (oder auch Computer, Drucker, Arbeitszimmer, etc.) die anfallenden Kosten absetzen kannst.
Dein Händler kann den Wagen jetzt deutlich billiger verkaufen, weil’s auf dem Papier kein Neuwagen mehr ist, den Wertverlust setzt er von der Steuer ab – damit ist Deine Differenz zum ehemaligen Listenpreis in Teilen vom Steuerzahler subventioniert.
Für Dich als Käufer macht das keinen Unterschied, was den Gebrauchszustand des Fahrzeugs angeht – es kann quasi als neuwertig gelten. Es ist lediglich so, dass Du nicht als Erstbesitzer im Schein stehst. Das kann Auswirkungen auf den Wiederverkauf haben. Und – das ist mitunter der Haken – die 2-jährige Neuwagengarantie zählt ab dem Tag der Erstzulassung. Wenn die Tageszulassung also im ungünstigen Fall schon ein halbes Jahr her ist, und das Fahrzeug seitdem beim Händler auf dem Hof stand, hast Du ein halbes Jahr weniger Garantie.
Was macht nun EU Reimporte aus. Sie werden im Grunde ganz genau so behandelt. Die Fahrzeuge werden (oft sogar nur auf dem Papier) in irgend ein EU Land exportiert – Österreich, Spanien, etc. Ein Händler dort meldet sie an, und gleich wieder ab. Der Wertverlust durch die Tageszulassung ist steuerlich absetzbar. Jetzt kommt ein deutscher Händler und importiert das Fahrzeug nach Deutschland. Der einzige Trick an dieser Nummer ist, dass das Fahrzeug jetzt eine neue, deutsche Zulassung bekommt. Und damit ist der Vorbesitz, also faktisch die Erstzulassung, im deutschen KFZ Brief nicht sichtbar. Du kaufst also ein Fahrzeug, das quasi neuwertig ist, ohne Eintragung irgendeines Vorbesitzers in Deiner deutschen Zulassung. Am Gebrauchszustand des Fahrzeugs macht das immernoch keinen Unterschied. Aber auch hier gilt – der Garantiezeitraum der Neuwagengarantie gilt ab dem Tag der Erstzulassung. Und die siehst Du meist nicht.

Und auf diesen Umweg über ausländische Tageszulassungen kommen nicht selten die lauthals gerühmten 20-30% Rabatt auf Neuwagen raus. Mein Händler sucht immer noch eine Quelle die Ihm Autos mit mehr als 20% unter Liste liefert, denn Er hat diese Marge nicht. Vereinzelt kann Er deutsche Neuwagen über zwei große Kollegen mit dieser Marge beziehen, dann ist es aber so das die Beiden ca 100 Fahrzeuge mit identischer Spezifikation und zwei oder drei verschiedenen Farben bei Ford ordern und dann eine Sonderaktion fahren. Aber mit individueller Ausstattung läuft dabei nichts, Die ist fix.

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger


... Und wenn ein Händler nun einen seiner Neuwagen für einen Tag auf sich selbst anmeldet, wird dieser Teil seines Betriebsvermögens, und er kann die Kosten dafür als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Er hat also quasi ein Auto “für sich selbst” als Neuwagen gekauft, und “später“ als Gebrauchtwagen weiterverkauft. Der Wertverlust ist steuerlich absetzbar – so wie Du z.B. bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug (oder auch Computer, Drucker, Arbeitszimmer, etc.) die anfallenden Kosten absetzen kannst.
Dein Händler kann den Wagen jetzt deutlich billiger verkaufen, weil’s auf dem Papier kein Neuwagen mehr ist, den Wertverlust setzt er von der Steuer ab – damit ist Deine Differenz zum ehemaligen Listenpreis in Teilen vom Steuerzahler subventioniert.
...
Was macht nun EU Reimporte aus. Sie werden im Grunde ganz genau so behandelt. Die Fahrzeuge werden (oft sogar nur auf dem Papier) in irgend ein EU Land exportiert – Österreich, Spanien, etc. Ein Händler dort meldet sie an, und gleich wieder ab. Der Wertverlust durch die Tageszulassung ist steuerlich absetzbar.
...

Die Aussagen kann ich so nicht stehen lassen:

Betriebsvermögen ist grds. jedes Fahrzeug eines KFZ-Händlers, egal ob Neufahrzeug, Tageszulassung oder Gebrauchtfahrzeug.

Es wird unterschieden, ob es zum Anlagevermögen (mit der Berechtigung zur Absetzung für Abnutzung) oder zum Umlaufvermögen (welches grds. zum Bilanzstichtag mit den Anschaffungskosten, aber maximal mit dem Wiederbeschaffungswert zu bewerten ist) gehört.
Alle Fahrzeuge eines KFZ-Händlers sind grds. dem Umlaufvermögen zuzurechnen (auch eine Tageszulassung). Lediglich selbst genutzte Fahrzeuge, Vorführwagen sowie Miet-/Leasingfahrzeuge stellen Anlagevermögen dar. Klick mich

Nur sofern überhaupt ein Verlust realisiert wird (d.h. das Fahrzeug wird unter dem Einstandspreis veräußert), mindert sich der Gewinn (wird nach Deiner Redeweise also "in Teilen vom Steuerzahler subventioniert", da insoweit weniger zu versteuern ist). Dies sollte allerdings die Ausnahme sein... es handelt sich hierbei um kein tragfähiges Geschäftsmodell...

Fazit:
Der (ehemalige) Listenpreis und ein auf dem Papier entstehender Wertverlust (Differenz Listenpreis zu Verkaufspreis als Tageszulassung) spielt steuerlich in diesem Zusammenhang definitiv überhaupt gar keine Rolle!
Maßgeblich sind in jedem Fall nur die tatsächlichen Anschaffungskosten (also das was der KFZ-Händler dem Autohersteller nach Abzug von Rabatten, Prämien, usw... gezahlt hat) und der tatsächlich erzielte Verkaufspreis.

Dann hast Du vermutlich eine plausible Erklärung parat, warum so ein Händler ein Fahrzeug erst für einen Tag zulassen muss, bevor er es Dir mit 25% oder mehr Rabatt verkaufen kann, und Dir diesen Nachlass nicht einfach so gewährt...

Der Artikel, den Du verlinkt hast, ist gar nicht so verkehrt. Hast Du wahrscheinlich gelesen: "Steuerlich sind Teilwertabschreibungen sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen nur bei dauerhafter Wertminderung vorzunehmen" . Stellt eine Tageszulassung und damit Eintragung eines Vorbesitzers in den Fahrzeugschein eventuell eine "dauerhafte Wertminderung" dar? Und kannst Du damit in Deiner Jahresbilanz einen Teilwert abschreiben?
Spielt aber für das eigentliche Thema des Threaderstellers jetzt nur eine untergeordnete Rolle...

Der Grund hat erstmal nichts mit steuerlichen Gesichtspunkten zu tun, glaube es mir!
(Es sei denn, es ist in Verbindung mit EU-Reimporten Steuerhinterziehung im Spiel, Stichwort: Karussellgeschäfte)

Die Ursache ist ausschließlich im Vertriebsmodell des KFZ-Herstellers (bzw. den Händlerverträgen) begründet.
Ein Grund können Zulassungsprämien sein, die der Händler nur bekommt, wenn er ein Fahrzeug auf seinen Namen zulässt.
Ein anderer sind Zielvereinbarungen, die der Händler ohne diese Tageszulassungen nicht erreichen würde (Beispiel: hat er x Fahrzeuge im Quartal vereinbart um einen Zusatzbonus zu erhalten und es fehlen ihm z.B. nur 3 Fahrzeuge, so macht es Sinn diese 3 Fahrzeuge als Tageszulassung zuzulassen um diesen Bonus zu erhalten, den er dann auch für alle bisher verkauften Fahrzeuge im Quartal erhält! So rechnet sich auch ein Verkauf dieser 3 Tageszulassungen mit höherem Rabatt, da dieser unter dem Gesamtbonus für alle Fahrzeuge liegt).
Auch können so evtl. vorgegebene maximale Rabattgrenzen des Herstellers umgangen werden.

Hier eine informative Aussage zu den Vorteilen und deren Ursachen (weiter unten): Klick mich

Zitat:

Der Artikel, den Du verlinkt hast, ist gar nicht so verkehrt. Hast Du wahrscheinlich gelesen: "Steuerlich sind Teilwertabschreibungen sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen nur bei dauerhafter Wertminderung vorzunehmen" . Stellt eine Tageszulassung und damit Eintragung eines Vorbesitzers in den Fahrzeugschein eventuell eine "dauerhafte Wertminderung" dar? Und kannst Du damit in Deiner Jahresbilanz einen Teilwert abschreiben?

Klar stellt eine Tageszulassung eine dauerhafte Wertminderung dar, sie wird aber nur steuerlich wirksam, insoweit der Teilwert=Wiederbeschaffungswert unterschritten wird. Und dies würde bedeuten, dass hier tatsächlich insoweit ein (noch nicht realisierter) Verlust eintritt. Und wie oben bereits geschrieben: dies ist wirklich kein Geschäftsmodell...

Mir geht es nur darum, dass ein Käufer eines Re-Importes absolut kein schlechtes Gewissen haben muss, weil sein günstiger Preis angeblich durch die Allgemeinheit getragen wird (so es überhaupt noch jemanden gibt, der ein solches Gewissen hat...). Ich denke dies habe ich dargelegt und denke es ist von meiner Seite genug OT.

Zitat:

Original geschrieben von ledewo


Hier eine informative Aussage zu den Vorteilen und deren Ursachen (weiter unten): Klick mich

Nein, bitte bitte bitte nicht das Axel-Springer Unternehmen autohaus24 (das selbst nicht ein einziges Auto verkauft, sondern lediglich vermittelt, und an den mit 25% Rabatt in den Handel gedrückten Fahrzeugen neben dem Händler und dem Hersteller auch noch seine Provision verdienen will) als informative Quelle heranziehen.

Allein diese Aussage sollte Fragen aufwerfen:
"Eine Tageszulassung...ist vorteilhaft für alle Beteiligten – Kunde, Händler und Hersteller.
So erhält der Kunde zum Beispiel günstigere Rabatte, der Händler erhöht seine Verkaufszahlen und der Hersteller verbessert seine Statistiken."

Irgendein sachlicher Grund, warum diese 3 Parteien diesen 'Vorteil für alle' nicht geniessen würden, wenn der Händler mir das Auto direkt mit 25% verkauft, ohne umständliche Zulassungsprozedur? Und wenn das für den Hersteller so viele unbestreitbare Vorteile bietet, warum muss der Händler dann diesen "legalen Weg" suchen, um die "vorgegebene Rabattgrenzen durch Hersteller umgehen können." ?? Ergibt das einen Sinn??

Aber autohaus24 versteht auch das noch zu toppen:

Kundenvorteile:

? "Deutliche Preisnachlässe gegenüber dem Listenpreis"
unbestreitbar, erklärt aber immer noch nicht, warum das Fahrzeug dafür eine Zulassung benötigt. Gebt mir die 25% doch einfach so, ist für alle Beteiligten viel einfacher!

? "Der Endverbraucher ist als zweiter Eigentümer gelistet, da der Händler aufgrund der Tageszulassung als erster dokumentiert wurde"
Jaaaa....ein echter Kundenvorteil!

? "Die Herstellergarantie startet bereits mit dem Tag der Erstzulassung und leistet so auch bei Mängeln bei Übergabe des Fahrzeugs"
Hier beginnt der Unterhaltungswert. Dass die Herstellergarantie bereits ab dem Tag der Erstzulassung (also irgendwann vor meiner...) zu laufen beginnt und dementsprechend kürzer für mich ist, ist selbstredend ein unbeschreiblicher Vorteil für mich, weil - aufpassen - "leistet so auch bei Mängeln bei Übergabe des Fahrzeugs" . Das tut eine Herstellergarantie ansonsten nämlich niemals nicht!

? "Tageszulassungen werden nur für Lagerfahrzeuge, nicht aber für individuell konfigurierte Bestellfahrzeuge angeboten"
Ja, auch das ein unbestreitbarer Vorteil für mich. Isses doch, oder???

Auch sehr schön:

"Herstellervorteile:
?Preisnachlässe können bei erhöhter Nachfrage gewährt werden"
Das lass ich jetzt mal vollkommen unkommentiert im Raum stehen...

Sorry, aber das ist so offensichtlicher Unsinn, das einem schlecht dabei wird...

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