Kaufberatung Fat boy
Hallo Leute,
ich möchte mir eine gebrauchte Fat Boy kaufen. Ein Harley-Händler bietet eine Baujahr 1997 für 10900,- € an. Die Laufleistung beträgt schon 62000 km. Die Maschine sieht sehr gepflegt aus und ist weitestgehend Checkheft beim Händler gewartet.
Ist die Maschine das Geld wert? Auf was muss ich besonders beim Kauf achten?
Gruß, Freddy
Beste Antwort im Thema
Original geschrieben von Bikermaxx:
Niente, gewiss nicht.
Das, was der Verkäufer gibt, weil er es lt. Gesetz geben MUSS, ist die Gewährleistung.
Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers, an gewisse Bedingungen gebunden.
Völlig richtig!
Garantie ist ein Leistungsversprechen des Händlers selbst oder einer Garantieversicherungsgesellschaft, meistens gegen Bezahlung. Gewährleistung (neuer: Sachmängelhaftung) ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht ausschließbar. Wird aber gerne umgangen durch "Verkauf im Kundenauftrag" - dann kauft der Käufer von Privat ohne Gewährleistung.
Auch wenn der eine oder andere hier im Forum die positive Erfahrung gemacht hat (oder davon gehört hat), daß ein Händler nach Gebrauchtkauf auf seine Kosten dies und das noch repariert hat, ... so heißt das noch lange nicht, daß er das auch musste. Er hat es halt getan, um Ruhe mit dem Kunden zu haben - oder weil er die rechtliche Lage nicht genau kennt.
Ich sage folgendes: kaufst du vom Händler eine 14 Jahre alte Harley-Davidson mit 60000 Kilometern auf dem Buckel (ohne weitere spezifische Zusicherungen) und der Motor knallt nach 2 Wochen auseinander wegen Kolbenfresser o. ä. ... dann hast du Pech gehabt und musst auf deine Kosten reparieren. Warum sollte der Händler die Kosten übernehmen? Gehst du vor Gericht, wird dich der Richter etwa so fragen: Herr XY. was haben sie denn gedacht, was sie da kaufen? Ist ein bißchen weltfremd, zu glauben, daß ein Fahrzeug nach 14 Jahren so läuft und funktioniert wie ein neues ohne jedes Risiko.....
Und noch etwas zum Nachdenken: Harley-Davidson gibt 2 Jahre Garantie (in Deutschland, weil sie es müssen, anderswo weniger) auf Neufahrzeuge. Ist die Garantie abgelaufen und angenommen, besagter Motorschaden mit Kolbenfresser o. ä. tritt ein, dann zahlt nicht die MoCo den Schaden, sondern in der Regel der Kunde, von Kulanzsachen mal abgesehen.
Und der Motorradhändler? Der soll nach 12 Jahren abgelaufener Werksgarantie auf einmal wieder Garantie geben ? Irgendwie paradox.
Gruß: J-R
65 Antworten
Original geschrieben von Bikermaxx:
Niente, gewiss nicht.
Das, was der Verkäufer gibt, weil er es lt. Gesetz geben MUSS, ist die Gewährleistung.
Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers, an gewisse Bedingungen gebunden.
Völlig richtig!
Garantie ist ein Leistungsversprechen des Händlers selbst oder einer Garantieversicherungsgesellschaft, meistens gegen Bezahlung. Gewährleistung (neuer: Sachmängelhaftung) ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht ausschließbar. Wird aber gerne umgangen durch "Verkauf im Kundenauftrag" - dann kauft der Käufer von Privat ohne Gewährleistung.
Auch wenn der eine oder andere hier im Forum die positive Erfahrung gemacht hat (oder davon gehört hat), daß ein Händler nach Gebrauchtkauf auf seine Kosten dies und das noch repariert hat, ... so heißt das noch lange nicht, daß er das auch musste. Er hat es halt getan, um Ruhe mit dem Kunden zu haben - oder weil er die rechtliche Lage nicht genau kennt.
Ich sage folgendes: kaufst du vom Händler eine 14 Jahre alte Harley-Davidson mit 60000 Kilometern auf dem Buckel (ohne weitere spezifische Zusicherungen) und der Motor knallt nach 2 Wochen auseinander wegen Kolbenfresser o. ä. ... dann hast du Pech gehabt und musst auf deine Kosten reparieren. Warum sollte der Händler die Kosten übernehmen? Gehst du vor Gericht, wird dich der Richter etwa so fragen: Herr XY. was haben sie denn gedacht, was sie da kaufen? Ist ein bißchen weltfremd, zu glauben, daß ein Fahrzeug nach 14 Jahren so läuft und funktioniert wie ein neues ohne jedes Risiko.....
Und noch etwas zum Nachdenken: Harley-Davidson gibt 2 Jahre Garantie (in Deutschland, weil sie es müssen, anderswo weniger) auf Neufahrzeuge. Ist die Garantie abgelaufen und angenommen, besagter Motorschaden mit Kolbenfresser o. ä. tritt ein, dann zahlt nicht die MoCo den Schaden, sondern in der Regel der Kunde, von Kulanzsachen mal abgesehen.
Und der Motorradhändler? Der soll nach 12 Jahren abgelaufener Werksgarantie auf einmal wieder Garantie geben ? Irgendwie paradox.
Gruß: J-R
Nee, das stimmt so leider nicht, jedenfalls begrifflich, da hast Du wieder alles durcheinander gehauen.
Bsp.: HD MUSS in Deutschland nicht 2 Jahre GARANTIE geben, weil das gesetzlich so vorgeschrieben wäre, sondern 2 Jahre Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung einräumen, bei mangelhafter Neuware wohlgemerkt.
Garantie ist - wie schon richtig erwähnt - eine freiwillige Leistung des Herstellers, wenn die Bedingungen dafür durch den Käufer erfüllt werden/worden sind (Inspektionen in der Vertragswerkstatt, blabla.....).
Daher geben viele Kfz-Hersteller (um sich vom Wettbewerb abzusetzen und Kunden anzulocken mit dem immanenten Verkaufsargument "wir stehen für unser Produkt, sogar länger als wir eigtl. müssten"😉) auch 3 oder noch viel mehr Jahre Garantie, welche dann über die gesetzliche (2-jährige) Verpflichtung aus Sachmängelhaftung hinaus geht (Bonus).
Hab jetzt aber keine Muße, da alles auseinander zu dividieren.....
Am besten mal selbst googeln.
Zitat:
Original geschrieben von joli-rouge
Original geschrieben von Bikermaxx:
Niente, gewiss nicht.
Das, was der Verkäufer gibt, weil er es lt. Gesetz geben MUSS, ist die Gewährleistung.
Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers, an gewisse Bedingungen gebunden.Völlig richtig!
Garantie ist ein Leistungsversprechen des Händlers selbst oder einer Garantieversicherungsgesellschaft, meistens gegen Bezahlung. Gewährleistung (neuer: Sachmängelhaftung) ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht ausschließbar. Wird aber gerne umgangen durch "Verkauf im Kundenauftrag" - dann kauft der Käufer von Privat ohne Gewährleistung.
Auch wenn der eine oder andere hier im Forum die positive Erfahrung gemacht hat (oder davon gehört hat), daß ein Händler nach Gebrauchtkauf auf seine Kosten dies und das noch repariert hat, ... so heißt das noch lange nicht, daß er das auch musste. Er hat es halt getan, um Ruhe mit dem Kunden zu haben - oder weil er die rechtliche Lage nicht genau kennt.
Ich sage folgendes: kaufst du vom Händler eine 14 Jahre alte Harley-Davidson mit 60000 Kilometern auf dem Buckel (ohne weitere spezifische Zusicherungen) und der Motor knallt nach 2 Wochen auseinander wegen Kolbenfresser o. ä. ... dann hast du Pech gehabt und musst auf deine Kosten reparieren. Warum sollte der Händler die Kosten übernehmen? Gehst du vor Gericht, wird dich der Richter etwa so fragen: Herr XY. was haben sie denn gedacht, was sie da kaufen? Ist ein bißchen weltfremd, zu glauben, daß ein Fahrzeug nach 14 Jahren so läuft und funktioniert wie ein neues ohne jedes Risiko.....
Und noch etwas zum Nachdenken: Harley-Davidson gibt 2 Jahre Garantie (in Deutschland, weil sie es müssen, anderswo weniger) auf Neufahrzeuge. Ist die Garantie abgelaufen und angenommen, besagter Motorschaden mit Kolbenfresser o. ä. tritt ein, dann zahlt nicht die MoCo den Schaden, sondern in der Regel der Kunde, von Kulanzsachen mal abgesehen.
Und der Motorradhändler? Der soll nach 12 Jahren abgelaufener Werksgarantie auf einmal wieder Garantie geben ? Irgendwie paradox.Gruß: J-R
Genau so ein Fall gibt es nicht vor deutschen Gerichten, ein guter Freund von mir ist Anwalt und vertritt viele Autohändler, vor Gericht bekommst Du als Kunde!!! zu 99% recht, halt den Schaden erstattet, ganz egal wie alt so ein Bock ist, mein Kumpel kann Bücher über diese weltfremdenden Sesselfurzerrichter schreiben.
Die einzige Chance ist echter Verkauf im Kundenauftrag und selbst den akzeptieren einige Richter nicht, weil sie darin einen Umgehung der gesetzlichen Gewährleistung sehen.
Original geschrieben von driver191
Original geschrieben von joli-rouge
Original geschrieben von Bikermaxx:
Niente, gewiss nicht.
Das, was der Verkäufer gibt, weil er es lt. Gesetz geben MUSS, ist die Gewährleistung.
Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers, an gewisse Bedingungen gebunden.
Völlig richtig!
Garantie ist ein Leistungsversprechen des Händlers selbst oder einer Garantieversicherungsgesellschaft, meistens gegen Bezahlung. Gewährleistung (neuer: Sachmängelhaftung) ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht ausschließbar. Wird aber gerne umgangen durch "Verkauf im Kundenauftrag" - dann kauft der Käufer von Privat ohne Gewährleistung.
Auch wenn der eine oder andere hier im Forum die positive Erfahrung gemacht hat (oder davon gehört hat), daß ein Händler nach Gebrauchtkauf auf seine Kosten dies und das noch repariert hat, ... so heißt das noch lange nicht, daß er das auch musste. Er hat es halt getan, um Ruhe mit dem Kunden zu haben - oder weil er die rechtliche Lage nicht genau kennt.
Ich sage folgendes: kaufst du vom Händler eine 14 Jahre alte Harley-Davidson mit 60000 Kilometern auf dem Buckel (ohne weitere spezifische Zusicherungen) und der Motor knallt nach 2 Wochen auseinander wegen Kolbenfresser o. ä. ... dann hast du Pech gehabt und musst auf deine Kosten reparieren. Warum sollte der Händler die Kosten übernehmen? Gehst du vor Gericht, wird dich der Richter etwa so fragen: Herr XY. was haben sie denn gedacht, was sie da kaufen? Ist ein bißchen weltfremd, zu glauben, daß ein Fahrzeug nach 14 Jahren so läuft und funktioniert wie ein neues ohne jedes Risiko.....
Und noch etwas zum Nachdenken: Harley-Davidson gibt 2 Jahre Garantie (in Deutschland, weil sie es müssen, anderswo weniger) auf Neufahrzeuge. Ist die Garantie abgelaufen und angenommen, besagter Motorschaden mit Kolbenfresser o. ä. tritt ein, dann zahlt nicht die MoCo den Schaden, sondern in der Regel der Kunde, von Kulanzsachen mal abgesehen.
Und der Motorradhändler? Der soll nach 12 Jahren abgelaufener Werksgarantie auf einmal wieder Garantie geben ? Irgendwie paradox.
Gruß: J-R
Genau so ein Fall gibt es nicht vor deutschen Gerichten, ein guter Freund von mir ist Anwalt und vertritt viele Autohändler, vor Gericht bekommst Du als Kunde!!! zu 99% recht, halt den Schaden erstattet, ganz egal wie alt so ein Bock ist, mein Kumpel kann Bücher über diese weltfremdenden Sesselfurzerrichter schreiben.
Die einzige Chance ist echter Verkauf im Kundenauftrag und selbst den akzeptieren einige Richter nicht, weil sie darin einen Umgehung der gesetzlichen Gewährleistung sehen.
Ja, stimmt und stimmt auch nicht.
Daß diese Betrüger-Händler vor Gericht zu 99% hereinfallen, soll auch so sein. Es gibt aber auch gegenteilige Fälle. Entscheidend sind immer die Fakten, wie ein Verkauf zustande gekommen ist und - wie sagen die Juristen: jeder Fall ist anders.
Aber klar ist doch wohl auch, daß irgendwann jedes Fahrzeug mal sein (Verschleiß-) Ende erreicht hat - und dann gibt es nichts mehr zu reklamieren.
Die Frage wäre, wann hat z. B. eine Harley Fat Boy die Verschleißgrenze erreicht. Am Preis kann man das sicher nicht festmachen, denn Schrotthaufen zum Basteln (die manchmal sogar noch fahrbereit sind) kosten auch noch min. 4-5000 EURO.
Gruß: J-R
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Was klar ist erklär mal einer 35 jährigen Richterin die noch nie ein Auto über 3 Jahre alt gefahren ist, mein Anwaltskumpel vertritt nicht nur Händler die bescheissen , auch die die korrekt arbeiten bekommen bei der Auslegung des Gewährleistungsrechts mitunter arge Probleme.
Kann mich meinen vorherigen Schreibern nur anschliesen. Mir wär`se zu teuer für die Laufleistung. Hab selbst 3 in der Garage, die eine ist Bj. 07 und hat erst echte 800Km - sowas gibts halt.
Klar gibts so etwas. Das ist eben die klassische Poser Harley.
Hauptsache sie steht in der Garage.
Die ist wirklich nur herum gestanden,sicher auch nicht unbedingt das wahre.
Noch n Beispiel: mein ehemaliger Brötchengeber hatte einen W124 von, ich glaub `92, war jedenfalls schon die MoPf, mit 450.000km. Er hat das Fahrzeug nicht verkauft, weil er sonst einem findigen Käufer gegenüber Gewährleistung hätte geben müssen. Er hat das Fahrzeug offiziell verschenkt, um sich dessen zu "entledigen".
Gruß
Käffchen
na wer wird denn hier anwälte und richter zitieren?!?! die gehören doch als allererstes zum erklärten feindbild eines jeden harleyfahrers. ist doch dann kein wunder, wenn die keine ahnung von harleys und gewährleistung haben und völlig weltfremd urteilen, gelle?
ich könnt mich totlachen. und im nächsten fred wird dann wieder auf die anwälte geflucht......(die vorher zitiert wurden, weil man mit dem wissen der rechtsverdreher ja so schön angeben kann)
grüßle softailer
Zitat:
Original geschrieben von Kaffee, schwarz
Noch n Beispiel: mein ehemaliger Brötchengeber hatte einen W124 von, ich glaub `92, war jedenfalls schon die MoPf, mit 450.000km. Er hat das Fahrzeug nicht verkauft, weil er sonst einem findigen Käufer gegenüber Gewährleistung hätte geben müssen. Er hat das Fahrzeug offiziell verschenkt, um sich dessen zu "entledigen".Gruß
Käffchen
Wenn ich von der Firma ein Auto zu verkaufen habe......
nur an einen Händler im Gegenzug für ein anderes.......
oder an die "Teppichhändler", die die PKW und LKW ins Ausland verschachern.
Eben wegen Gewährleistung.
Selbst als Firma, die nicht mit Fahrzeugen handelt, sondern diese nur benutzt, muß die Gewährleistung gegeben werden.
gruss nighttrain
Original geschrieben von Kaffee, schwarz
Noch n Beispiel: mein ehemaliger Brötchengeber hatte einen W124 von, ich glaub `92, war jedenfalls schon die MoPf, mit 450.000km. Er hat das Fahrzeug nicht verkauft, weil er sonst einem findigen Käufer gegenüber Gewährleistung hätte geben müssen. Er hat das Fahrzeug offiziell verschenkt, um sich dessen zu "entledigen".
Gruß
Käffchen
Was soll man bei 450000 km noch gewährleisten?
Doch nur eins, daß die Karre demnächst auseinanderfliegt, nicht daß sie heil bleibt.
Das muß man dem Kunden allerdings auch vorher sagen bzw. ihm vernünftig beibringen (auch schriftlich), was für ein Objekt er kauft. Und genau bei diesem Punkt hapert es bei vielen Händlern oder deren Verkaufsangestellte, weil sie einfach unfähig sind, ein Fahrzeug (gut oder schlecht) korrekt zu verkaufen. Schönreden um einen höheren Preis zu erzielen - das sind die Händler, die dann ggf. vor Gericht landen.
Gruß: J-R
Zitat:
Original geschrieben von driver191
Was klar ist erklär mal einer 35 jährigen Richterin die noch nie ein Auto über 3 Jahre alt gefahren ist, mein Anwaltskumpel vertritt nicht nur Händler die bescheissen , auch die die korrekt arbeiten bekommen bei der Auslegung des Gewährleistungsrechts mitunter arge Probleme.
Ich weiß (xx Jahre im Gewerbe), selbst wenn man als Händler 100%ig korrekt arbeitet, aber an eine solche Richterin gerät, hat man die Arxxxkarte gezogen.
Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen.
Gruß: J-R
Zitat:
Original geschrieben von joli-rouge
Original geschrieben von Kaffee, schwarz
Noch n Beispiel: mein ehemaliger Brötchengeber hatte einen W124 von, ich glaub `92, war jedenfalls schon die MoPf, mit 450.000km. Er hat das Fahrzeug nicht verkauft, weil er sonst einem findigen Käufer gegenüber Gewährleistung hätte geben müssen. Er hat das Fahrzeug offiziell verschenkt, um sich dessen zu "entledigen".Gruß
KäffchenWas soll man bei 450000 km noch gewährleisten?
Doch nur eins, daß die Karre demnächst auseinanderfliegt, nicht daß sie heil bleibt.
Das muß man dem Kunden allerdings auch vorher sagen bzw. ihm vernünftig beibringen (auch schriftlich), was für ein Objekt er kauft. Und genau bei diesem Punkt hapert es bei vielen Händlern oder deren Verkaufsangestellte, weil sie einfach unfähig sind, ein Fahrzeug (gut oder schlecht) korrekt zu verkaufen. Schönreden um einen höheren Preis zu erzielen - das sind die Händler, die dann ggf. vor Gericht landen.Gruß: J-R
Das war kein Fahrzeug, was für den Verkauf gedacht war, sondern ein Firmenwagen, der "ausgedient" hatte.
Gruß
Käffchen
Was ist denn das hier für ein dummes Geschwafel?! Ich glaube nicht, dass ich hier nochmal reinschaue!
Gruß, Freddy
Hallo Freddy,
ich geb Dir da zu 100% recht, leider ist es oft so, dass die letzte Antwort in einem Beitrag nichts mehr mit der Frage des Themstarter zu tun hat🙁. Die Jungs kommen dann von ”Höckchen auf Stöckchen" und die anfängliche Frage des Themestarters geht verloren.
Mein Tip, einfach die Bande zwischendurch wieder "zur Räson bringen"und an den eigentlichen Beitrag/Auftrag erinnern😁😁😁😁
Ansonsten, habe ich hier die Erfahrung gemacht, dass einem schon geholfen wird😁
Also, bleib drann............
G
Marcus