Kauf eines A5 in England

Audi A5

Hallo,
seit ein paar Tagen beschäftige ich mich mit dem Kauf eines Audi A5 in England.
Durch die starke Abwertung des Pfund habe ich nun Nachforschungen angestellt.

Es ist möglich den A5 als Linkslenker zu bestellen (kostet 500 Pfund mehr). Die Preise und Ausstattung in England sind momentan der blanke Wahnsinn! S-line = Interieur & Exterieur inkl. Leder :-)

Habe bereits Kontakt mit den zuständigen Audi-Haus aufgenommen und bereits eine Preisliste erhalten.

NUN MEINE FRAGE: Hatte diese Idee schon jemand in diesem Forum? Wenn Ja bitte Infos posten.

Vielen Dank im voraus!

mfg
Tarun

Beste Antwort im Thema

Hallo,
seit ein paar Tagen beschäftige ich mich mit dem Kauf eines Audi A5 in England.
Durch die starke Abwertung des Pfund habe ich nun Nachforschungen angestellt.

Es ist möglich den A5 als Linkslenker zu bestellen (kostet 500 Pfund mehr). Die Preise und Ausstattung in England sind momentan der blanke Wahnsinn! S-line = Interieur & Exterieur inkl. Leder :-)

Habe bereits Kontakt mit den zuständigen Audi-Haus aufgenommen und bereits eine Preisliste erhalten.

NUN MEINE FRAGE: Hatte diese Idee schon jemand in diesem Forum? Wenn Ja bitte Infos posten.

Vielen Dank im voraus!

mfg
Tarun

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Zitat:

Original geschrieben von kirbi88


ich lese hier immer nur, dass sich die käufer ihre autos direkt in england abholen. läßt sich jemand sein auto auch nach ö liefern? wenn ja, zu welchen kosten und wie läuft das dann genau ab? oder ist nur eine selbstabholung möglich?
hab mir gerade einen wunsch-a5 konfiguriert und bin auf einen Endpreisunterschied von ca 13.000,- gekommen!
viel überlegen braucht man da wohl nimmer

habe iregendwo gelesen, daß es 6-700 pfund kostet...

Ganz genau, die Lieferung kostet für mich 670 Pfund nach Luxemburg.
Werde mir aber den Spaß gönnen und das Fahrzeug selbst in Watford abholen.

So bei mir gibt´s Neuigkeiten.
Hab die Fahrgestellnummer bekommen, Fahrzeug ist produziert und unterwegs nach England.
Hab mich mit der Fahrgestellnummer gleich mal bei Audi.de unter "My Audi" eingeloggt.
Da werden einem mit der Fahrgestellnummer die gesamte Austattung und technische Details aufgelistet.
Und was soll ich sagen.... alles genau so wie bestellt... kann´s kaum noch erwarten!

Mein Ansprechpartner hat mir gesagt, dass es sich bei den Lieferkosten um Tagespreise handelt, die er direkt von Audi UK bekommt und man das deshalb erst kurzfristig vor der Auslieferung nachfragen sollte.

welcher betrag wird dann vom finanzamt für die steuer herangezogen? die rechnung wird ja in pfund ausgestellt. welcher wechselkurs wird dann genommen? mir ist bekannt, dass das rechnungsdatum selbst gewählt werden kann, ist dieses dann ausschlaggebend für den wechselkurs? oder wird dann trotzdem der aktuelle genommen? nicht das es hier dann zu einer bösen überraschung kommt, weil das pfund wieder anzieht!

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Hallo zusammen,

bin hier schon seit einigen Monaten passiver Member und fleißig am lesen...

Immer wieder stoße ich auf diesen Beitrag und mitlerweile bin ich ernsthaft
am überlegen ob ich nicht auch den Schritt wagen sollte in UK zu bestellen.
Der aktuelle Kurs scheint mir wieder höchst interessant zu sein.

Es wäre sehr nett wenn mir einer der Besteller (auch gerne mehrere) seinen
Ansprechpartner (oder haben alle bei der gleichen Quelle bestellt?) mit
Kontaktinformationen nennen könnte.

Darüber hinaus noch folgende erste Fragen:

Ist es möglich die Bestellung komplett über E-Mail/Fax abzuwickeln oder
sollte man besser persönlich vorstellig werden?
(Auch vor dem Hintergrund, bei einem persönlichen Gespräch evtl. einen besseren Rabatt zu verhandeln)

In welchem Zeitraum nach der Bestellung muss die Anzahlung geleistet werden
oder ist sogar erst mit Leistung der Anzahlung die Bestellung überhaupt möglich?

Gibt es sonst noch etwas wichtiges zu beachten?

Vielen Dank im Voraus - Antworten auch gerne per PN.

Zitat:

Original geschrieben von kirbi88


welcher betrag wird dann vom finanzamt für die steuer herangezogen? die rechnung wird ja in pfund ausgestellt. welcher wechselkurs wird dann genommen? mir ist bekannt, dass das rechnungsdatum selbst gewählt werden kann, ist dieses dann ausschlaggebend für den wechselkurs? oder wird dann trotzdem der aktuelle genommen? nicht das es hier dann zu einer bösen überraschung kommt, weil das pfund wieder anzieht!

Um mal ein bisschen BWL raushängen zu lassen, das Rechnungsdatum ist irrelevant für die Steuer, es zählt das Leistungsdatum, un das ist in der Regel das Datum auf dem Lieferschein bzw, das Übergabedatum.

Robert

Zitat:

Original geschrieben von MarcBo


Hallo zusammen,

bin hier schon seit einigen Monaten passiver Member und fleißig am lesen...

Immer wieder stoße ich auf diesen Beitrag und mitlerweile bin ich ernsthaft
am überlegen ob ich nicht auch den Schritt wagen sollte in UK zu bestellen.
Der aktuelle Kurs scheint mir wieder höchst interessant zu sein.

Es wäre sehr nett wenn mir einer der Besteller (auch gerne mehrere) seinen
Ansprechpartner (oder haben alle bei der gleichen Quelle bestellt?) mit
Kontaktinformationen nennen könnte.

Darüber hinaus noch folgende erste Fragen:

Ist es möglich die Bestellung komplett über E-Mail/Fax abzuwickeln oder
sollte man besser persönlich vorstellig werden?
(Auch vor dem Hintergrund, bei einem persönlichen Gespräch evtl. einen besseren Rabatt zu verhandeln)

In welchem Zeitraum nach der Bestellung muss die Anzahlung geleistet werden
oder ist sogar erst mit Leistung der Anzahlung die Bestellung überhaupt möglich?

Gibt es sonst noch etwas wichtiges zu beachten?

Vielen Dank im Voraus - Antworten auch gerne per PN.

http://www.auditaxfree.co.uk/

Da stehen alle Telefonnummern.

Die Bestellung wandert erst in´s System wenn die Anzahlung da ist.

Zitat:

Original geschrieben von Linving-a5



Zitat:

Original geschrieben von kirbi88


welcher betrag wird dann vom finanzamt für die steuer herangezogen? die rechnung wird ja in pfund ausgestellt. welcher wechselkurs wird dann genommen? mir ist bekannt, dass das rechnungsdatum selbst gewählt werden kann, ist dieses dann ausschlaggebend für den wechselkurs? oder wird dann trotzdem der aktuelle genommen? nicht das es hier dann zu einer bösen überraschung kommt, weil das pfund wieder anzieht!
Um mal ein bisschen BWL raushängen zu lassen, das Rechnungsdatum ist irrelevant für die Steuer, es zählt das Leistungsdatum, un das ist in der Regel das Datum auf dem Lieferschein bzw, das Übergabedatum.

Robert

Korrekt soweit und fast vollständig. 😉 Um

zur Ergänzung

noch ein bisschen Steuerrecht raushängen zu lassen:

Es zählt in der Tat das Leistungsdatum, das ist bei Lieferungen "der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht", auch definiert als Zeitpunkt, an dem das "Risiko des zufälligen Untergangs" auf den Erwerber übergeht. In Abholungsfällen ist das in der Regel der Zeitpunkt der Übergabe an den Erwerber.

Zur Umrechnung für Zwecke der Umsatzbesteuerung wird vom Bundesfinanzministerium für jeden Monat ein offizieller, steuerlich gültiger Umsatzsteuer-Umrechnungskurs veröffentlicht. Dieser Kurs gilt für jede Umrechnung in dem jeweiligen ganzen Monat einheitlich. Diesen kann man zur Vereinfachung nehmen. Einen etwaig noch günstigeren Tageskurs müsste man im Einzelnen nachweisen (z. B. Tagesveröffentlichung Bundesbank), wenn man ihn ansetzen möchte.

Grüße
Markus

Zitat:

Hallo zusammen,

 

bin hier schon seit einigen Monaten passiver Member und fleißig am lesen...

 

Immer wieder stoße ich auf diesen Beitrag und mitlerweile bin ich ernsthaft

am überlegen ob ich nicht auch den Schritt wagen sollte in UK zu bestellen.

Der aktuelle Kurs scheint mir wieder höchst interessant zu sein.

 

Es wäre sehr nett wenn mir einer der Besteller (auch gerne mehrere) seinen

Ansprechpartner (oder haben alle bei der gleichen Quelle bestellt?) mit

Kontaktinformationen nennen könnte.

 

Darüber hinaus noch folgende erste Fragen:

 

Ist es möglich die Bestellung komplett über E-Mail/Fax abzuwickeln oder

sollte man besser persönlich vorstellig werden?

(Auch vor dem Hintergrund, bei einem persönlichen Gespräch evtl. einen besseren Rabatt zu verhandeln)

 

In welchem Zeitraum nach der Bestellung muss die Anzahlung geleistet werden

oder ist sogar erst mit Leistung der Anzahlung die Bestellung überhaupt möglich?

 

Gibt es sonst noch etwas wichtiges zu beachten?

 

 

Vielen Dank im Voraus - Antworten auch gerne per PN

Also Kontaktperson ist John DAY, ist der einzige Mitarbeiter des Audi Centre Watford, der die Taxfree Sales organisiert. Einfach auf die genannte Adresse gehen und dort unter "Contact" nachschauen, dann klappt das Ganze.

Sehr nettter Kontakt und immer schnell mit der Antwort.

Die Bestellung wird erst aktiv mit der Zahlung der 40% Anzahlung.

Man kann problemlos alles über E-mail/ Fay abwickeln. Hat bei mir wunderbar geklappt, auch Änderungen der Bestellung wurden noch angenommen ca. 3 Wochen nach Bestellung.

Rabatt kannst du ohne Problem über E-Mai aushandeln. (zwischen 7 un 10 % dürften schon gehen, je nach Modell) Bei mir waren es 10 % auf den A5 3.0 TDI.

P.S Meine Auslieferung erfolgt zwischen dem 15. und 20. April .... *freu*

Vielen Dank Marc, werde gleich mal Kontakt aufnehmen.

....aufgrund der vielen Bestellungen aus Deutschland hat Audi Tax Free den höchstmöglichen Rabatt auf 6% begrenzt. Mehr ist nicht mehr möglich !!

Gruß
Tobias

Zitat:

Original geschrieben von tobitoooo


....aufgrund der vielen Bestellungen aus Deutschland hat Audi Tax Free den höchstmöglichen Rabatt auf 6% begrenzt. Mehr ist nicht mehr möglich !!

Gruß
Tobias

lol!

Sie verkaufen mehr Fahrzeuge und reduzieren den Rabatt? So kann man seinen Gewinn überproportional steigern ...

Zitat:

Original geschrieben von Linving-a5



Zitat:

Original geschrieben von kirbi88


welcher betrag wird dann vom finanzamt für die steuer herangezogen? die rechnung wird ja in pfund ausgestellt. welcher wechselkurs wird dann genommen? mir ist bekannt, dass das rechnungsdatum selbst gewählt werden kann, ist dieses dann ausschlaggebend für den wechselkurs? oder wird dann trotzdem der aktuelle genommen? nicht das es hier dann zu einer bösen überraschung kommt, weil das pfund wieder anzieht!
Um mal ein bisschen BWL raushängen zu lassen, das Rechnungsdatum ist irrelevant für die Steuer, es zählt das Leistungsdatum, un das ist in der Regel das Datum auf dem Lieferschein bzw, das Übergabedatum.

Robert

Um auch mal BWL raushängen zu lassen: Das Rechnungsdatum ist sehr wohl relevant, nämlich dann, wenn man über eine eigene GmbH das Auto beschafft. Die wird steuerlich nämlich nach Rechnungsdatum veranlagt. 🙂

Nur bei Einnahme-Überschuss-Rechnung wird nach vereinnahmten Entgelten veranlagt.

Aber für Privatkunden ist's natürlich wurscht. ^^

VG Trolli

Zitat:

Original geschrieben von Linving-a5


Um mal ein bisschen BWL raushängen zu lassen, das Rechnungsdatum ist irrelevant für die Steuer, es zählt das Leistungsdatum, un das ist in der Regel das Datum auf dem Lieferschein bzw, das Übergabedatum.

Also der ADAC sagt

hier

:

Zitat:

Wenn Sie ein Neufahrzeug gekauft haben, müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf mit der Originalrechnung zu dem für Sie zuständigen Finanzamt gehen und dort die 19 %ige deutsche Mehrwertsteuer bezahlen. Dazu wird Ihnen das Formular "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung" vorgelegt. Die Umsatzsteuer wird aus dem Nettokaufpreis - umgerechnet zum Tageskurs am Kauftag - errechnet.

Zitat:

Original geschrieben von Trollinger1974



Zitat:

Original geschrieben von Linving-a5


Um mal ein bisschen BWL raushängen zu lassen, das Rechnungsdatum ist irrelevant für die Steuer, es zählt das Leistungsdatum, un das ist in der Regel das Datum auf dem Lieferschein bzw, das Übergabedatum.

Robert

Um auch mal BWL raushängen zu lassen: Das Rechnungsdatum ist sehr wohl relevant, nämlich dann, wenn man über eine eigene GmbH das Auto beschafft. Die wird steuerlich nämlich nach Rechnungsdatum veranlagt. 🙂

Nur bei Einnahme-Überschuss-Rechnung wird nach vereinnahmten Entgelten veranlagt.

Aber für Privatkunden ist's natürlich wurscht. ^^

VG Trolli

😉 *möööp* leider falsch...

Für Zwecke der Unsatzsteuer bei Eingangsleistungen kommt es nur auf das Leistungsdatum an, Rechnungsdatum völlig irrelevant. Und zwar rechtsformunabhängig, egal ob Kapitalgesellschaft (GmbH etc.), Personengesellschaft (GbR usw.) oder Einzelunternehmen.

Und bei der Einfuhr von Neuwagen (innergemeinschaftlicher Erwerb, hier Sonderfall des § 1 b UStG) trifft die Umsatzbesteuerung auch Privatkunden. Die werden nämlich bei der innergemeinschaftlichen Einfuhr von Neuwagen wie Unternehmer behandelt.

Grüße
Markus

P.S.: Nur der Vollständigkeit halber; bei der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten kommt es nur auf den Schwellenwert des § 20 I Nr. 1 UStG an, die Rechtsform oder die Gewinnermittlungsart ist dabei völlig unerheblich!

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