kaputtes Auto abmelden aber Brief bei der Bank
Hallo Leute, meine Freundin hat ein Auto mit einem Getriebeschaden welches sie nicht reparieren lassen möchte! Das Auto war ein Geschenk von der Mutter welches finanziert wurde (noch nicht abbezahlt)! Da sich nun keine Reperatur mehr lohnt möchte meine Freundin das Auto abmelden, jedoch braucht man dafür den Fahrzeugbrief und die Kennzeichen...! Die Mutter kümmert sich nicht darum und gibt uns keine Infos und meine Freundin müsste zum 1.1 Steuern + Versicherung zahlen für ein Auto welches seit dem 08.11 nicht mehr fahrtüchtig ist...! Wir suchen nach einer Möglichkeit diese Beträge nicht zu zahlen und das Auto so schnell wie Möglich loszuwerden (welches durch den Getriebeschaden nicht mehr den Wert hat, die Finanzierung abzuzahlen).
Für die Abmeldung haben wir auch kein Privatgrundstück um das Auto irgendwo abzustellen. Über jede Hilfe bin ich erfreut.
Beste Antwort im Thema
@TE
Als "Daimler-Mitarbeiter" müsste es dir doch nicht schwerfallen, den Kredit abzulösen, damit der Frieden wieder hergestellt ist.
Und wenn dir diverse Meinungen nicht passen, dann behalte deinen Familienkram bei dir. Du hast diesen Thread eröffnet - nicht wir!
153 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Erstellt am 9. Oktober 2011 um 21:20:01 Uhr
Benz204
Themenstarter
Sie hat das Auto mit 8*000km das Auto gekauft und es war Scheckheft gepflegt, was sagt denn VW wann es gewechselt werden muss? Falls vorher dann ist es gemacht 🙂
Klingt so, als wenn man beim Kauf reingefallen ist, weil am Kilometerstand manipuliert wurde.
Wurde das Auto bei einem Vertragshändler gekauft (VW/Opel/Ford/Reisschüsselhändler/...)?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
und die Bank wundert sich nicht das aufeinmal im KFZ Brief ein anderer Name steht.
wie bereits mehrfach geschrieben wurde, ist es absolut kein problem
(und zudem durchaus üblich)das der kreditnehmer vom halter abweicht - dies erfordert nichtmal die angabe der adresse des halters bzw. seiner unterschrift auf dem kreditvertrag!
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Mutter hat ein Fahrzeug finanziert, dieses an eine Bank sichrerungsübereignet und Fahrzeug an Tochter geschenkt.
Diese Schenkung erfolgte offensichtlich ohne Einschaltung der Bank und ist damit unwirksam; denn Mutter kann wg. der Sicherungseignung nicht wirksam über das Fahrzeug verfügen.
Mutter ist weiterhin Eigentümerin und hat damit das Recht auf den Besitz des Fahrzeugbriefes. Tochter muss als Halterin Steuern und als Versicherungsnehmerin Versicherung bezahlen.
Alleiniger Vertragspartner der Bank ist die Mutter und nur unter Beteiligung der Mutter wird die Bank über den Brief verfügen.
Der Gedanke ist naheliegend, aber vielleicht nicht ganz richtig.
Bei einer Klausur hätte wohl "Abstraktionsprinzip beachten!" am Rand gestanden.😁
Die Mutter kann das Auto verschenken, an wen sie will, auch wenn es sicherungsübereignet ist.
Sie kann es nur nicht übereignen.
Ob hier ein Fall des § 521 BGB vorliegt und ob die Mutter damit für spätere Schäden haftet, bis sie die Schenkung vollziehen kann, steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Dazu müsste man dann aber wirklich den Darlehensvertrag kennen und die Umstände der Schenkung, da hast Du völlig recht.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Lohnt sich die Erhaltung dieses Autos aber noch? Ich meine ja...! Bis auf das Getriebe müssten es nur Verschleißteile sein oder?
Es machen eine menge Händler super Geschäfte grad mit diesen "Reparatur Totalschäden".
Die kaufen solche Autos auf, lassen das nötigste günstig machen, gibt neuen TÜV (und sogar 12 Monate Garantie, weil die Karre sicher 12 Monate durchhält) und stellen dann die selbe Kiste, die sie wegen der "teuren" Reparaturen weit unter Marktwert eingekauft haben für EK+Reparatur+Marge auf den Hof und verkaufen sie dem nächsten.
Der denkt dann, er hätte sich tierisch zu seinem jetzigen Reparaturfall verbessert, dabei hat er im prinzip das selbe Auto das er abgibt einfach repariert gekauft und bezahlt die saftige Händlermarge.
Zahnriemen, Getriebe, Kupplung, Zylinderköpfe (Dichtung), Kolbenringe sind bei nem 10 Jahre alten Auto halt nicht mehr neuwertig. Die müssen irgendwann getauscht werden. Wenn man Fachwerkstattpreise bezahlt ist das teuer.
Die Autos sind auch nicht schlecht, die sind halt einfach alt. Es gibt auch alte Autos in nem "neuwertigen" Zustand, die endlos halten, aber da hat der Vorbesitzer meistens überdurchschnittlich Verschleissteile getauscht. Die sind auch recht selten, weil spätestens ab dem 2. Besitzer die Pflegewut nachlässt.
Es gibt natürlich auch absolute Zitronen mit geschraubtem Tacho und ex-Montagsautos.
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Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Folglich ist die auch als Halterin eingetragen, womit die Versicherung und die Steuer auch zu Ihren Lasten gehen. Auto zu der Mutter abschleppen vors Haus stellen und gut ist. Oder stimmt hier an der Geschichte was nicht ganz?????Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Mutter.
Wie kommst du eigentlich auf dieses schmale Brett? Versicherungsnehmer und Halter oder Kreditnehmer und Halter müssen nicht zwangsweise zusammenfallen. Nur Halter und Steuerpflichtiger sind die gleiche Person.
Zitat:
Original geschrieben von schubilein
Ist richtig geil, die einfachste Lösung: Versicherung nicht bezahlen, KFZ Steuer nicht bezahlen, das Auto am Wegesrand stehen lassen, ihr werdet sehen, die Zulassungsstelle ist schneller da und legt das Auto still als ihr Euch alle Träumen lasst.
Nö...was durchgeführt wird, ist eine Entstempelung, aber noch lange nicht die Außerbetriebsetzung von Amts wegen. Bloß erlischt durch die Entstempelung nicht die Pflicht zur Zahlung der KFZ-Steuer, die gibts erst mit der Außerbetriebsetung. Und die wird idR erst ein Jahr nach Ausschreibung zur Entstempelung von Amts wegen durchgeführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Sind sie nicht.Zitat:
Nur Halter und Steuerpflichtiger sind die gleiche Person.
Ah ja...du hast sicher auch einen Beleg für deine Behauptung...
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Ja hab ich: mein eigenes Auto.
Die haben beim StVA Deine Unterschrift akzeptiert um vom Konto einer anderen Person abzubuchen? Glaub ich nicht 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die Mutter kann das Auto verschenken, an wen sie will, auch wenn es sicherungsübereignet ist.Sie kann es nur nicht übereignen.
Dieser Sachverhalt sollte mit meiner Formulierung, "Mutter kann wg. der Sicherungsübereignung nicht
wirksamüber das Fahrzeug verfügen", berücksichtigt werden.
O.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Ja hab ich: mein eigenes Auto.
Du bist also Halter und jemand anderes bekommt als Steuerschuldner den Steuerbescheid. Ist ja interessant... Wer ist das denn dann? Das interessiert mich jetzt doch mal brennend, wäre ja sensationell.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Obwohl, eigentlich wollte der TE doch nur wissen, wie man ein Auto abmeldet, wenn der Brief bei der Bank liegt.
Ihr ignoriert alle, dass selbst, wenn das Auto abgemeldet werden könnte, immer noch diese Problematik besteht:
Zitat:
Original geschrieben von Benz204
Für die Abmeldung haben wir auch kein Privatgrundstück um das Auto irgendwo abzustellen. Über jede Hilfe bin ich erfreut.
Wozu Privatgrundstück?? Der Schrotti nimmt es gerne wenn Du ihm 300,00 € in die Hand drückst und die liebe Seele hat Ruh.
Kann sich ja das nächste Auto vom Freund schenken lassen, oder vom Papa oder vom Osterhasi....
MfG Schubilein
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Die haben beim StVA Deine Unterschrift akzeptiert um vom Konto einer anderen Person abzubuchen? Glaub ich nicht 😉Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Ja hab ich: mein eigenes Auto.
Also ich kenne Fälle, wo die Kfz-Steuer von einem Konto abgebucht wird, das nicht dem Halter gehört (weil sonst der Halter dem Kontoinhaber verbieten würde, mit dem Auto rumzufahren, sprich die Erlaubnis existiert zumindest mündlich).
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Also ich kenne Fälle, wo die Kfz-Steuer von einem Konto abgebucht wird, das nicht dem Halter gehört (weil sonst der Halter dem Kontoinhaber verbieten würde, mit dem Auto rumzufahren, sprich die Erlaubnis existiert zumindest mündlich).
...was aber nichts daran ändert, daß der Halter steuerpflichtig ist und sonst niemand. Sollte das Konto z.B. aufgelöst werden, dann wird man sich an den Halter und nicht an den Kontoinhaber wenden.