Das EU-Abkommen zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldern findet in der Schweiz keine Anwendung, da die Schweiz nicht zur EU gehört. Allerdings existiert ein Polizeivertrag zwischen der Schweiz und der BRD.
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/184/de
Soweit ich mich erinnere, fallen Bußgeldbescheide NICHT unter den Vertrag, d.h. demnach solltest Du in der Lage sein ein Bußgeld zu ignorieren, welches dann nach drei Jahren verjaehrt. Du solltest dann aber auch in den drei Jahren nicht in die BRD einreisen, da man dich dann dort festnehmen und in Beugehaft nehmen kann (bis das Busgeld + weitere Gebuehren bezahlt sind).
Ich bin mir aber nicht sicher, daher schlage ich vor einen RA aufzusuchen, der sich auskennt (dies ist keine Rechtsberatung btw.) Die andere Frage die Du dir stellen musst ist allerdings: Sind es die 150 Euro wirklich wert, und was kostet mich eine Rechtsberatung?