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Kann ich mit Unfall auto fahren

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 28. Februar 2009 um 23:48

Hallo hatte gestern abend einen Unfall gehabt mit meinen dicken.

Dabei sind folgende teile Beschädigt worden Vorne Rechts Kotflügel eingedrückt Stosstange etwas eingedrückt und Scheinwerfer ist etwas reingerutcht

wenn ich licht an mache funktioniert alles nur der rechte scheinwerfer leuchtet etwas nach unten und nach rechts . meine frage wäre jetzt kann ich mit dem auto noch weiterfahren.

Beste Antwort im Thema

hallo erstmal,

also zum Thema kann ich als Profi (bin tatsächlich ein Abschlepper) nur raten:

Lass das Fzg abschleppen zur nächsten Werkstatt, die sollen mal nen blick drauf werfen.

(verein mit den 4 Buchstaben oder frage deine Versicherung nach der Leistung des Schutzbrief)

ich hab schon viele Bagatellschäden gehabt, wo sich im nachhinein rausgestellt hat, das die Achsaufhängung nen schlag bekommen hat oder die Lenkgeometrie in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Wenn der Freundliche (muss ja nicht unbedingt die Markenvertretung sein) keine Einwände gegen eine Weiterfahrt hat, steht dem eingeschränkten fahren nichts im Wege.

Eingeschränkt deswegen, weil Du schnellstens dafür sorgen solltest, das das Fzg wieder technisch 1a dasteht da es erstens durch den Scheinwerfer zur Minderung der Straßenausleuchtung kommt und zweitens durch die verbogenen Teile auch eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer (Zweiräder) darstellt.

Desweiteren können Folgeschäden durch verformte Teile entstehen die an sich bewegenden Teilen (Radhausverkleidung am Reifen) steifen/ reiben - Folge: Reifenschaden...

Last but not Least gibt es ja auch noch unsere Polizei...

kommt auf den Beamten vor Ort an wie er die Situation mit deinem Auto befindet.

Einer lässt Dich zur heimischen Werkstatt / Garage fahren, weil für ihn keine Gefährdung anderer ausgeht, der andere lässt Dich auf keine fälle weiterfahren da das Fzg in einem nicht Verkehrssicheren Zustand befindet (richtungsgebundene Lichtzeichen können nicht wahrgenommen werden).

Sollte es dann zu einem weitern Unfall kommen, könnte evtl. von fahrlässigkeit ausgegangen werden, somit hast du ....... usw usw etc...pp

Außerdem hast du als Fahrzeughalter der Pflicht nachzukommen dein Fahrzeug in einem technisch unbedenklichen zustand zu erhalten ...

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Solange nichts am Reifen schleift und sonst nichts Beeinträchtigt! JA - bis zur nähsten Werkstatt am besten, und checken lassen, auf jeden Fall!

Nimmst dir nen Hammer zur Hand und dengelst das ein bissel gerade, einmal drüberpoliert und die Kiste is wie neu !! :D:D:D:D:D

am 1. März 2009 um 13:25

Moin!

 

 

Das dein Fahrzeug verkehrssicher sein muss erklärt sich ja von selbst, es wird erst wirklich interessant wenn es zum Unfall kommt!!!

Mit pech sagt der andere ich wurde vom Licht geblendet, ist ja bekannt das du schon ein Schaden hattest. Es ist versicherungstechnisch immer ein schmaler grat!!!

Bei einen Unfall bist du klar im Nachteil!! Hatte selbst auch schon den Fall, hatte eine kleine schmarre die sichtbar war, aber nicht unbedingt rep. werden musste, mehr ein optischer aspekt, egal eine nette dame knallt hinten rauf und meine eigenbeteiligung lag bei 150€!!! Stoßstange hinten platt und musste gemacht werden, aber mir wurden eben die 150€ zur last gelegt, obwohl die Stossstange hinten nach dem crash komplett platt war! Quasi sit es ja eine wertsteigerung mit einer neuen Stossstange!!!

Mal abgesehn von der tatsache das die Versicherung beim nächsten Crash, dir vorwirft mit einer intakten Front wäre der Schaden nicht so heftig geworden und du bleibst auf einigen sachen selber sitzen!!!

 

Solange du kein neuen Crash hast und die Verkehrssicherheit nicht gefährdest, juckt es echt niemanden ausser dir selbst!

Zitat:

Original geschrieben von A6-Turbofan

Moin!

 

Das dein Fahrzeug verkehrssicher sein muss erklärt sich ja von selbst, es wird erst wirklich interessant wenn es zum Unfall kommt!!!

Mit pech sagt der andere ich wurde vom Licht geblendet, ist ja bekannt das du schon ein Schaden hattest. Es ist versicherungstechnisch immer ein schmaler grat!!!

Bei einen Unfall bist du klar im Nachteil!! Hatte selbst auch schon den Fall, hatte eine kleine schmarre die sichtbar war, aber nicht unbedingt rep. werden musste, mehr ein optischer aspekt, egal eine nette dame knallt hinten rauf und meine eigenbeteiligung lag bei 150€!!! Stoßstange hinten platt und musste gemacht werden, aber mir wurden eben die 150€ zur last gelegt, obwohl die Stossstange hinten nach dem crash komplett platt war! Quasi sit es ja eine wertsteigerung mit einer neuen Stossstange!!!

Mal abgesehn von der tatsache das die Versicherung beim nächsten Crash, dir vorwirft mit einer intakten Front wäre der Schaden nicht so heftig geworden und du bleibst auf einigen sachen selber sitzen!!!

Solange du kein neuen Crash hast und die Verkehrssicherheit nicht gefährdest, juckt es echt niemanden ausser dir selbst!

Und deshalb geht man nach nem Unfall inne Werkstatt und lässt das machen und fährt net tagelang mit rum !

Themenstarteram 1. März 2009 um 15:40

ich werde am besten vermeiden nachts zu fahren tagsüber denke ich dass es keine probleme geben wird weil ich keinen blenden kann werde morgen früh gleich nach dem gutachter zum werkstatt fahren vielen dank für die schnellen antworten .

Zitat:

Original geschrieben von PartyBlazer

Nimmst dir nen Hammer zur Hand und dengelst das ein bissel gerade, einmal drüberpoliert und die Kiste is wie neu !! :D:D:D:D:D

Kannste mir den auch wieder HIN POLIEREN ??????

ich gleube mein Lack ist ein bischen MATT..... achja und meine S-Felgen au weia

Zitat:

Original geschrieben von PartyBlazer

Nimmst dir nen Hammer zur Hand und dengelst das ein bissel gerade, einmal drüberpoliert und die Kiste is wie neu !! :D:D:D:D:D

Kannste mir den auch wieder HIN POLIEREN ??????

ich gleube mein Lack ist ein bischen MATT..... achja und meine S-Felgen au weia

hallo erstmal,

also zum Thema kann ich als Profi (bin tatsächlich ein Abschlepper) nur raten:

Lass das Fzg abschleppen zur nächsten Werkstatt, die sollen mal nen blick drauf werfen.

(verein mit den 4 Buchstaben oder frage deine Versicherung nach der Leistung des Schutzbrief)

ich hab schon viele Bagatellschäden gehabt, wo sich im nachhinein rausgestellt hat, das die Achsaufhängung nen schlag bekommen hat oder die Lenkgeometrie in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Wenn der Freundliche (muss ja nicht unbedingt die Markenvertretung sein) keine Einwände gegen eine Weiterfahrt hat, steht dem eingeschränkten fahren nichts im Wege.

Eingeschränkt deswegen, weil Du schnellstens dafür sorgen solltest, das das Fzg wieder technisch 1a dasteht da es erstens durch den Scheinwerfer zur Minderung der Straßenausleuchtung kommt und zweitens durch die verbogenen Teile auch eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer (Zweiräder) darstellt.

Desweiteren können Folgeschäden durch verformte Teile entstehen die an sich bewegenden Teilen (Radhausverkleidung am Reifen) steifen/ reiben - Folge: Reifenschaden...

Last but not Least gibt es ja auch noch unsere Polizei...

kommt auf den Beamten vor Ort an wie er die Situation mit deinem Auto befindet.

Einer lässt Dich zur heimischen Werkstatt / Garage fahren, weil für ihn keine Gefährdung anderer ausgeht, der andere lässt Dich auf keine fälle weiterfahren da das Fzg in einem nicht Verkehrssicheren Zustand befindet (richtungsgebundene Lichtzeichen können nicht wahrgenommen werden).

Sollte es dann zu einem weitern Unfall kommen, könnte evtl. von fahrlässigkeit ausgegangen werden, somit hast du ....... usw usw etc...pp

Außerdem hast du als Fahrzeughalter der Pflicht nachzukommen dein Fahrzeug in einem technisch unbedenklichen zustand zu erhalten ...

Zitat:

Original geschrieben von Livestilekombi

Zitat:

Original geschrieben von PartyBlazer

Nimmst dir nen Hammer zur Hand und dengelst das ein bissel gerade, einmal drüberpoliert und die Kiste is wie neu !! :D:D:D:D:D

Kannste mir den auch wieder HIN POLIEREN ??????

ich gleube mein Lack ist ein bischen MATT..... achja und meine S-Felgen au weia

krasses Bild.....

am 2. März 2009 um 17:59

Moin!

 

@ Schleppgot,

 

so ist es ausführlich beschrieben, mir fehlten die Worte   _____     Danke!

 

 

MfG

am 24. Juni 2014 um 13:12

Hallo Leute,

ich hab mir jetzt alle Antworten mal durchgelesen und bin immer noch nicht ganz schlau.

Ich sag es mal so. Ich will mir demnächst ein Auto mit Heckschaden kaufen zum Wieder herrichten. Die Stoßstange ist hinüber, der Scheinwerfer rechts und die Heckklappe verzogen. Sonst ist alles in Ordnung am Fahrzeug. Ich hätte dann ein Begleitfahrzeug welches dann hinter mir fahren würde wegen Lichtanlage und der gleichen.

Darf ich das machen oder nicht? Oder sollte ich lieber einen Anhänger nehmen?

P.S.: Die Distanz wären 115 Kilometer.

MfG

am 24. Juni 2014 um 13:27

Klare Meinung dazu: Wenn Du die Möglichkeit hast, nimm Dir einen Anhänger.

"Sonst alles OK" hat noch bei keinem einzigen Fahrzeug gestimmt, das ich bisher gekauft habe.

Wenn Du trotzdem fährst ist es Glückssache. Rechne aber damit, dass die Versicherung für das Überstellungskennzeichen aussteigt, wenn Du einen Unfall baust und es sich herausstellt, dass das Fahrzeug schon vorher nicht in technisch gutem Zustand gewesen ist. (Deshalb gibt es ja den TÜV, auch wenn ich ihn gelegentlich mühsam finde)

lg, Pete

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