kann ich das MFD-2 kaufen?
Ich könnte mir jetzt ein MFD 2 DVD letzte C-Version mit den silbernen Tasten von Privat kaufen. Problem ich kenn den Verkäufer und das Navi nicht. Laut Verkäufer wurde das Navi von Vw weil die alte Software mangelhaft war, getauscht. Laut Verkäufer also Softwarefehler, er hat es jetzt mit neuer Software geflashed und soll auch wieder Funktionieren.
Kann das wirklich so sein, daß mal fehlerhafte Software drauf ist?
Weiß eben nicht wirklich ob das ein guter Kauf wird, aber das Risiko hat man irgendwie immer, wenn man gebraucht kauft. Alternativ gäbs noch die berühmte Bucht Eb...y.
Aber hier gibt es fast ausschließlich polnische und litauische Geräte, die preislich interessant wären. Die ach so legalen Geräte könnten ja aber auch gestohlen sein!
Und noch was, wie kauf ich ausserhalb Eb...y sicher, ich meine er will Vorkasse, und ist mit Nachnahmeversand nicht wirklich so zu haben, was gäbs da für Möglichkeiten?
53 Antworten
Angeblich seins!
Es ist ja ein deutscher Verkäufer. Das Gerät wird nicht über Eb..y oder ähnlichen verkauft.
Wie siehts denn da eigentlich rechtlich aus, wenn das Gerät dann doch Macken hat, z.B. nach einer Laufzeit von ein paar Stunden?
Kann man den Verkäufer nicht in Sachmängelhaftung nehmen, da er mir das Gerät als 100% i.O. verkauft?
Oder bedarf es auch hier eines Vertrages?
Das mit der Sachmängelhaftung ist schon so eine Sache!
Wenn er privat verkauft, dann ohne.
Geschäftlich wieder mit, wobei sich um genau dieses Thema die gelehrten selber streiten...😠
Wenn er eine Privatperson ist, wird er das ausschliessen.
Wenn es seins ist, müsste er ja auch eine Rechnung haben, oder?
Aber ich bezweifle stark, das er es gekauft hat. Es wird wohl im Geschäft mal angefallen sein....
Die Geschichte mit der SW und Austausch glaub ich ihm nicht!
Wenn aber kein Kaufvertrag gemacht wird, nur ich die mündliche Zusage habe, daß es funktioniert, es kaufe, und es dann eben trotzdem nicht geht.
Ich dachte nach neuen EU Gesetz sind auch Privatpersonen für Sachmängel haftbar, wenn sie es nicht ausschließen?
Siehe Eb..y, immer der Anhang dazu.
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Das weiß eben keiner so genau, oder besser gesagt, es ist immer eine Auslegungssache.
Selbst eine Mustervorlage des Gesetzgebers hat vor Gericht schon verloren, das ist jetzt kein Witz. 😕
Das mitm EU-Recht usw. ist totaler Quatsch. Jeder schreibt das bei Ebay rein, ist aber eigentlich nur Unsinn.
Im Grunde haftet jeder Verkäufer für Mängel an der verkauften Sache, ob privat oder gewerblich.
Dies kann man zwar ausschliessen, das gilt aber nicht bei arglistiger Täuschung (z.B. ist das Navi defekt, schaltet sich nach zwei Stunden ab und der Verkäufer weiss dies, sagt aber nichts).
Nur klage so etwas mal im privaten Bereich ein. Das kostet viel Zeit und Geld.
Wenn Du das Navi von ihm kaufen möchtest, würd ich einen schriftlichen Kaufvertrag machen und die Seriennummer zuerst überprüfen lassen. In den Vertrag muss rein, dass das Navi ihm gehörte und es absolut keine Mängel hat. Kein Bastelgerät usw.
Natürlich schützt Dich das nicht, wenn das Navi doch geklaut sein sollte. Dann ist das Geld und Navi weg.
Hab sogar gehört, wenn man ein gestohlenes Navi kauft, wie haufig vom Ostblock als legal angeboten, wird man ja der Hehlerei bezichtigt, und man ist unter umständen vorbestraft.
Dann hats sich erst rentiert!
Vorbestraft ist man nur, wenn man rechtskräftig verurteilt wird. Und das passiert nicht einfach so.
Zudem müsste einem bewiesen werden, dass man etwa davon wusste.
Darum ein Kaufvertrag und nichts mündliches, wenn man den anderen nicht kennt und die Navis sind ja eh etwas heikel.
in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten)
Also doch eins über eb..y tickern. Polcarsystems hat schon über 900 Bewertungen, und ist Powerseller!😛
Hab noch ne Mail vom VK bekommen. Er schreibt: Das Gerät stammt aus einer Fehldiagnose einer VW Werkstatt, das Gerät wurde getauscht konnte über Garantie aber nicht abgerechnet werden. Der Fehler stand im falschen Datenstand des Gerätes, dieser Fehler ist aber nach den flashen beseitigt
Zitat:
Original geschrieben von christianH77
Vielleicht sollt ich mir doch eins von einen Polen oder Litauer kaufen😎; - ist man dann vorbestraft?😁
Spätestens, wenn sich herausstellt das dein im Ausland gekauftes Navi geklaut war und du wegen Hehlerei verurteilt wirst, wird dir das Lachen vergehen.
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_290.pdfAlso wie erwartet, das Gerät kam als i.O. zurück und wurde dem AH belastet.
Damit gehört es aber immer noch nicht dem Mitarbeiter, sondern eigentlich dem AH, da dieses den Wert zahlen musste.
Frag ihn doch einfach, ob dann sein AH nicht eine Rechnung für das Navi anbieten kann. Oder er hat eine, wenn er es gekauft hat.
Er arbeitet nicht zufällig im Teiledienst?
So wie ich rausbekommen habe glaub ich schon das er im Teiledienst arbeitet. Er verkaufts aber privat, ohne Garantie!
Zitat:
Original geschrieben von christianH77
Und noch was, wie kauf ich ausserhalb Eb...y sicher, ich meine er will Vorkasse, und ist mit Nachnahmeversand nicht wirklich so zu haben, was gäbs da für Möglichkeiten?
Moin, bestehe auf Nachnahme, wenn er nicht will - Finger weg !
Was wäre denn eigentlich, wenn im NN-Paket nur ein Brikett ist ?
Irgendwie alles nicht das Wahre ...