Kamera mitschnitt beim Fahren
Was ich mir als extra wünsche ist eine Kamera die die Fahrt der letzten 10 minuten mitschneidet.
Hatte einen Unfall ohne Zeugen und wie es halt so ist muß ich beweisen.
Sieht richtig schlecht aus.
Verstehe nicht das das keiner anbietet.
Vielleicht liest es ja jemand der mal etwas für die Zukunft bewirken kann.
Sat1 oder jemand von der Marketing Abteilung
14 Antworten
Ja wieviele Kameras willst du denn da einbauen?
Erst mal für alle seiten eine: macht 4 stück
Und wer hat den Unfall denn verursacht. Wenn du den Unfall nicht verursacht hast, dann muss der andere beweisen das DU schuld bist und nicht umgekehrt!
Zitat:
Original geschrieben von Blade67891
Wenn du den Unfall nicht verursacht hast, dann muss der andere beweisen das DU schuld bist und nicht umgekehrt!
ist leider so nicht richtig.
ohne zeugen steht aussage gegen aussage.
wenn z.b. jemand auf einer 2-spurigen abbiegespur die fahrbahn wechselt und es zu einer kollision kommt - ohne zeuge siehst du da ganz schnell alt aus. denn bremsspuren wirst du in solchen fällen vergeblich suchen.
gibt noch unzählige beispiele dafür.
im zweifelsfall trägt jeder die hälfte vom schaden des gegners. 🙁
Alternative: UDS - Unfalldatenschreiber.....
infos z.B. auf http://www.unfallanalyse.de/uds.htm oder einfach mal ein bisschen googlen...
noch was :
recht haben und recht bekommen sind zwei völlig verschiedene dinge.
ist jedenfalls meine bilanz aus einigen gerichtsprozessen.
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Unfallhergang:
Ich fuhr auf einer Landstrasse vor weiter vor mir ein T4 Bus.
Der T4 fuhr rechts ohne zu blinken an ein Grundstück (Auffahrt) heran und war so halb auf der Strasse und halb auf der Auffahrt (Parallel zur Strasse)
Ich ging davon aus das der T4 zu dem Haus wolle und wollte vorbeifahren.
Als ich kurz hinter dem T4 war zog dieser nach links um auf die Auffahrt auf der linken Strassenseite zu kommen. ( Ich denke mal er wollte in einem Zug wenden)
Aufjedenfall konnte ich nicht Bremsen und versuchte auszuweichen er fuhr mir jedoch noch in die Front.
Crash Boom Bang Airbag Graben,...
Als die Polizei kam und die Zündung anmachte blinkte der Wagen natürlich ordnungsgemäß links
Die Aussage meines Unfallgegners :
Ich fuhr auf der Strasse und wollte links auf das Grundstück einbiegen um zu wenden ich blionkte selbstverständlich frühzeitig und ich bin auch nicht rechts rangefahren.
Die Polizei hat nur Seine Aussage im Polizeibericht aufgenommen obwohl ich ausgesagt hatte.
( Habe jedoch auch gesagt das ich den Fall an meinen Anwalt abgeben werde)
Hallo,
ne Kamera an Bord....??? Naja :-)
Es ist ja schonmal Super das dir nichts passiert ist....der Wagen war hoffentlich ausreichend versichert und nen Verkehrsrechrschutz hast du hoffentlich auch. Das ist ja schonmal die halbe Miete.
Aber ich kann auch deinen Ärger verstehen und drücke dir die Daumen das sich der Fall der Wahrheit entsprechend aufklärt.
Zitat:
Original geschrieben von Oleander
im zweifelsfall trägt jeder die hälfte vom schaden des gegners. 🙁
Riiiiiiiiichtig, Man nennt das Gefährdungshaftung, kann auch sein, dass man nix bekommt, auch bei völliger Unschuld. Vor dem Amtsgericht ist derjenige der etwas von haben will voll beweißpflichtig. Gelingt dies nicht Pech gehabt:-(
Viel wichtiger als eine Kamera im Auto, ist ein Blatt Papier und ein Kuli, um sich sofort ,d.h. noch vor Absichern der Unfallstelle mit Warndreieck das Kennzeichen des Unfallverursachers aufzuschreiben. Mir ist es bei meinem alten IV-er bei zwei relativ schweren Unfällen passiert, dass mir der Verursacher vor den Augen weggefahren ist. Entkommt er und Du hast das Kennzeichen nicht hast Du Pech gehabt. Auf das Erkennen des Fahrers kommt es nicht an, nur das Kennzeichen zählt (hoffentlich ist es nicht gefälscht)
Fahrerflucht ohne Tote und Verletzte kümmert StA und Polizei nicht; das Ermittlungsverfahren wird i.d.R. nach einigen Wochen eingestellt und dann heißt es Pech gehabt. Auch wenn die Lage noch so Sonnenklar ist grundsätzlich immer (!!) Zeugen direkt ansprechen und Namen aufschreiben. Eine einfache und billige Digicam wäre auch zu empfehlen
Schönen Abend noch
Tom
Hi
Der T4 fahrer ist schuld da gibt es gar keine frage, er hat ja beim abbiegen der rückwärtigen verkehr nicht beobachtet der hat den SCHULTERBLICK nicht gemacht, hätte er ihn gemcht währe es nicht zum unfall gekommen, ein fahrschüler fällt deswegen durch die praktische fahrprüfung durch 😉.
Das wird ne komplizierte sache, aber mit nem gutem anwalt dürftest du es schaffen oder im schlimmsten fall ne teilschuld bekommen.
Gruss
Maik
hallo Golf4-ler.tdi,
ich wünsche dir viel glück, kannst uns mal schreiben, was passiert ist.
Aber glaub mir, falls du mal einen Unfall machst und schuldig bist, kannst du dann mit Kamera nicht mehr lügen *lach*
-> ist nicht so ernst gemeint :-D
Das Problem der Kamera ist ein anderes. Ich selbst wollte einfach mal spaßhalber mit der WebCam (gute Quali, keine Billige Cam) und Laptop meine Tägliche Autobahnfahrt aufzeichnen, da hier sehr lustige Dinge passieren.
Jedenfalls erkundigte ich mich bei meinem Vater (BGSler) und einer Anwältin.
Sachlage ist leider, daß jeder das Recht am eigenen Bild hat, nur Personen der Zeitgeschichte müssen sich ohne Erlaubnis filmen/fotografieren lassen.
Das Recht am eigenen Bild ist auch dann gegeben, wenn nur das Kennzeichen gefilmt werden könnte.
Und Kennzeichen sollte aus Beweisgründen im Falle eines Unfalls oder einer Straftat schon zu sehen sein.
Das heißt Dein Film wird vor Gericht überhaupt nicht als Beweisstück anerkannt - Du kannst Dir also jede Kamera sparen. Höchstwahrscheinlich wirst sogar Du noch eine Anzeige bekommen und Dich in eine noch schlechtere Lage bringen. Denn wenn der T4 Fahrer das mit der Kamera merkt, könne er sich noch ganz andere Aussagen einfallen lassen um Dich zum Schuldigen zu machen - denn Dein Film wird NICHT als Beweisstück zugelassen werden - nicht in Deutschland.
Sehr schade sowas.
Was ich allerdings gemacht habe ist, die Webcam auf der Huntklappe installiert, so das sie gut von einem hinter mir fahrenden Fahrer gesehen werden konnte. ABER kein Laptop keine Anschlußmöglichkeit im Auto gehabt!
Fazit: Hätte mich die Polizei angehalten, hätten die mich allerhöchstens durch Schikane kontrollieren können, allgemein (Reifenprofil, Verbandskasten dabei und nicht abgelaufen usw.) aber nicht wegen der WebCam zur STrecke bringen können - außer ich hätte damit einen Unfall verursacht.
Weiter war es dennoch interessant, daß NIEMAND mehr aufgefahren ist bis auf 2 Meter. Und wenn, war derjenige nach Erblicken der WebCam ziemlich fix wieder auf Abstand.
Soviel dazu...
Zitat:
Original geschrieben von dominikwob
...Was ich allerdings gemacht habe ist, die Webcam auf der Huntklappe installiert, so das sie gut von einem hinter mir fahrenden Fahrer gesehen werden konnte. ABER kein Laptop keine Anschlußmöglichkeit im Auto gehabt! ...Weiter war es dennoch interessant, daß NIEMAND mehr aufgefahren ist bis auf 2 Meter. Und wenn, war derjenige nach Erblicken der WebCam ziemlich fix wieder auf Abstand.
das ist das geilste, was ich bis jetzt gelesen habe :-D
Also, bald Silber G5 mit Cam in Berlin Unterwegs *freu*
*g* gehe aber davon aus - je nach Lust und Laune von Polizei - das Du angehalten werden kannst!
Und keinen Laptop oder so mitnehmen, Du darfst nicht in der Lage sein aufzeichnen zu können. Nur weil ein Laptop ausgeschaltet ist, glauben die noch lange nicht das er aus war! Ist einfach zu unsicher. Ansonsten nur mit Cam
viel Spaß 🙂
Mein Lappi habe ich sowieso nicht den ganzen Tag dabei. Den lasse ich auch nicht im Auto.
Ist doch eine nicht angeschlossene Rückfahrkamera :-D