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Käufer macht ärger

BMW 3er E46
Themenstarteram 14. November 2012 um 17:05

Hallo,

habe ein Problem und bräuchte eure Meinung bzw. Erfahrung dazu.

Ich habe meinen BMW E46 Compact 318 (mit LPG) mit 205000 km verkauft.

Hab ihm alles über das Auto erzählt was ich weiß.

Der Verkäufer und ich haben den Kaufvertrag von mobile.de geschlossen.

Nun schreibt mir der Käufer das die Nockenwelle und die Ventildichtungen kaputt sind, der Kofferraum nicht mehr aufgeht und der Funkschlüßel defekt ist.

Nun will er eine Gutachten machen, und ich soll mich an der Reparatur beteiligen.

Wie soll ich nun reagieren??

Danke für die Antworten

MfG

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 14. November 2012 um 18:18

Ja hab einen Kaufvertrag mit seiner Unterschrift, alles andere macht ja keinen Sinn.

Er hatte seine Freundin dabei, von meiner Seite war aber auch jemand anwesend.

Hab jetzt mit Ihm telefoniert und ihm klar gemacht das ich nichts zahlen werde, hat eigentlich relativ gelassen reagiert.

Mal gucken was noch raus kommt

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Nicht ganz passend zum Thema aber ähnlich merkwürdig.

Vor ein paar wochen habe ich vor unserem Haus geparkt. Nach ein paar Stunden bin ich zum Auto und habe einen Zettel dran vorgefunden:

"Sie haben so toll eingeparkt das sie mein Fahrzeug dabei beschädigt haben. Melden sie sich unter 0151xxxxxxxx bis morgen früh um 11 Uhr zwecks Regelung. Ansonsten muss ich die Polizei bemühen."

Erst mal mein Fahrzeug angeschaut. Keine Beschädigung zu sehen. Um mal abzuklären was überhaupt das Problem ist dort angerufen. Nach zwei Minuten habe ich dem Herrn erklärt das es mir zu blöde mit ihm wird und er einfach machen soll was er für richtig hält. Das werde ich jetzt auch machen.

Aufgelegt und bin zur Polizei gefahren und habe den Vorfall dort gemeldet. Die haben an meinem Fahrzeug auch keine Beschädigung oder ähnliches feststellen können.

Heute habe ich bei der Unfallermittlungsstelle angerufen und nach dem Status gefragt. Meine RA´in wollte wissen ob es nun weiteren Einsatz Bedarf oder es bei einer Erstberatung bleibt.

Was soll ich sagen, die Polizeit hat den 'Geschädigten' angeschrieben und um Schilderung des Sachverhalt gebeten. Das war am 24.10.2012. Bis heute keine Meldung von dem.

Und die Moral der Geschicht?

Bei Geld kommen die lieben Mitmenschen auf die seltsamsten Ideen. Wenn dein Kaufvertrag wasserdicht ist lass ihn reden und handeln. Diskutieren kann man mit denen eh nicht.

Echt hammerhart!!!

-ohne Worte-

Hallo,

mach dir keine Gedanken.

Als meine Eltern Ihr Auto verkauft haben ging es Ihnen genau so. Anrufe Email etc. bekommen wegen angeblicken Betrug usw. Es wurde sogar mit einem Star-Anwalt gedroht. Alles nur heisse Luft. Hauptsache im Kaufvertrag steht das er unter ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wurde. Dann ist es sein Problem. Nachdem ich noch auf die ersten Mails reagiert habe, habe ich irgendwann aufgegeben und er auch. Somit ist die ganze Geschichte im Sand verlaufen.

Es wird bened mit massiven Druck versucht noch Geld von dir zu bekommen und das Auto so noch billiger zu erhalten.

MfG

Mike

Nun ganz so einfach gehts nicht.

Du bist dann aus der Sache raus, wenn es dem Käufer nicht gelingt nachzuweisen, dass du von dem Schaden wusstest.

Sollte ihm der Nachweis gelingen, nutzt dir auch ein Kaufvertrag mit Ausschluss der Gewährleistung nix. Denn es handelt sich hier um Betrug.

Das schreibe ich deshalb, weil ich immer wieder lese von Leuten die einen Schaden am Fahrzeug haben und posten: dann verklopfe ich eben meine Karre und schreib rein, ohne Sachmängelhaftung.

Wenn du definitiv nichts von dem Schaden wusstest, ist dir auch nichts nachzuweisen. Dann bist du raus. Ob das so ist, entscheidet im Ernstfall allerdings der Richter.

Beispiel: eine Bekannte verkaufte ihren 20 Jahre alten Fiesta für 300€. Unbekannte km, Rost deutlich sichtbar, Lack schlecht, gammelig, Motor klapperte. Vertrag gemacht und bekannte Mängel aufgeführt.

Nach 3Wochen kam Post vom Anwalt. Die Käuferin hatte eine Mängelliste erstellt. Der Schaden am Fahrzueg 1.500€. Der Anwalt forderte sofortige Rücknahme und Schadenersatz.

Es kam zur Verhandlung. Da der gegenerische Anwalt keine Beweise hatte, dass die zusätzlichen Mängel bekannt waren, im Kaufvertrag alle offensichtlichen Mängel genannt waren und das Fahrzeug auch optisch einen ehrlichen (schlechten) Eindruck machte, wurde die Klage abgewiesen. Der Richter sagte in dem Zusammenhang: Der Kaufpreis spiele hierbei keine Rolle. Theoretisch könne auch bei einem Preis von einem Euro eine Anfechtung stattfinden, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen oder grobe Mängel verschiegen wurden.

Wichtig hierbei: Diese Sachen gelten nur bei Verkauf von Privat an Privat mit Vertrag und Sachmangelhaftungsverzicht.

Bei Verkauf durch einen Gewerbetreibenden läßt sich die Haftung nicht wirksam ausschließen.

Verkauf von Privat an Privat ohne Vertrag heißt übrigens auch, Sachmängelhaftung besteht! Also nie ein Fahrzeug ohne Vertrag verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von bmwkn

Du bist dann aus der Sache raus, wenn es dem Käufer nicht gelingt nachzuweisen, dass du von dem Schaden wusstest.

Wenn du definitiv nichts von dem Schaden wusstest, ist dir auch nichts nachzuweisen. Dann bist du raus. Ob das so ist, entscheidet im Ernstfall allerdings der Richter.

Nachzuweisen, dass man von einem Mangel wußte ist sehr schwierig bis unmöglich. Denn der typische private Verkäufer ist kein KFZ-Fachmann. Er hat per Definition keinen Schverstand und kann im Normalfall nicht beurteilen, ob ein Mangel vorliegt und wie schwer dieser ist. Er muss nur auf Mängel hinwiesen, die ihm als Laien bekannt sind bzw. die er offensichtlich hätte erkennen müssen. Praktisches Beispiel:Querlenker und Spurstangenköpfe ausgeschlagen. Der normale Laie sagt in diesem Fall: ab und zu komische Geräusche irgendwo vorne. Ihm das Gegenteil nachzuweisen ist nicht möglich, es sei denn das steht im TÜV-Bericht oder er lässt den Kostenvoranschlag im Handschuhfach liegen. Etwas anderes ist schon prinzipiell nicht möglich, denn es würde dem ganzen Berufszweig der KFZ-Meister, Mmechaniker und Sachverständiger ihre Daseinsberechtigung absprechen und sie zu reinen Monteuer "herunterstufen".

So zumindest meine Erfahrung zu einem ähnlichen Thema. Bei wir war es seinerseit eine kaputte Zylinderkopfdichtung die bei der ersten Vollastfahrt 3 Tage nach Kauf auftrat. Bei Vollast drückten die Abgase in den Kühlkreisklauf. Kommentar der Verkäufers: ich bin nie schneller als 120km/h gefahren, Fehler war somit unbekannt. Bei 120km/h tart der Fehler auch reproduzierbar nicht auf. Da auch noch das Checkheft vorhanden und ordentlich gestempelt war, hatte ich auch mit Anwalt und Co. keine Chance.

Wichtig ist somit einzig ein wirksamer Ausschuss der Gewährleistung.

 

So sieht es aus.

Mir geht es darum Verkäufer abzuschrecken, welche wissentlich einen Schaden verschweigen und sich danach auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.

Das ist nichts anderes Betrug und wird bei Nachweis zurecht bestraft.

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