Juristischer Tip???
Servus Leutz... Hab da in Problem. Hab mir vor vier Jahren übergangsweise nen Mitsubihi gekauft. Beim Kauf wurde nie drüber geredet aber das Auto war ein "Unfallwagen". d.h. Heckblech und Heckklappe wurden erneuert. Das steht auch so drin... Jetzt habe ich das Auto weiterverkauft via ADAC Kaufvertrag und habe angekreuzt das der Wagen keinen Unfall hatte da es vier Jahre her war und ich mich daran wirklich nicht mehr erinnnert habe und auch von damals keine Unterlagen mehr hatte oder habe. Natürlich hat das der Käufer jetzt gemerkt und will sein Geld zurück! Wie stehen den meine Chancen muss ich das Geld zurück zahlen? Ist es aufgrund dessen überhaupt ein Unfallwagen und wie läuft das eigentlich da ja in dem Vertrag alle Garantien ausgeschlossen wurden??? Danke schonmal...
11 Antworten
nunja..ich versuche es mal laienhaft als hobby bgbist zu erläutern..
du hast ihm den wagen mit der zugesicherten eigenschaft "unfallfrei" verkauft. Dies war nicht der fall. Somit würde ich ihm folgendes anbieten:
Wagen zurücknehmen und einen gewissen % des kaufpreises zurückerstatten (je nach gefahrene kilometer)
oder
Du erlässt ihm einen gewissen % vom kaufpreis vielleicht 5 vom hundert oder so.
Auf einen rechtsstreit mit anwalt und pi pa po würde ich es nicht ankommen lassen, es sei dem dein gegenüber wird frech!
gruss
Erstmal ist eine Rechtsberatung hier nicht erlaubt.
Formuliere es allgemeiner und es ist ok.
Ist der Unfall bei dir passiert? Dann würde ich den Kaufpreis komplett zurück erstatten und das möglichst schnell, deine Karten sind da ganz schelcht. U.U ist das ganze soagr arglistige Täuschung und Betrug. Am besten du kontaktierts mal nen Rechtsverdreher....
@ lanzelott: ich glaube das ist sein geburtsjahr.
@ tom:
ich habe in einer jur zeitschrift mal etwas über einen ähnlichen fall gelesen.
wenn ich mich richtig erinner war es so:
eine frau kauft sich einen wagen. kurz darauf hat sie einen unfall. dieser wird repariert und sie fährt den wagen über mehrere jahre weiter. dann verkauft sie diesen, ohne dem käufer etwas von dem unfall mit zu teilen.
dieser entdeckt spuren des unfalls und klagt auf kaufpreiserstattung.
die klage wurde abgelehnt! von der frau (wohl nicht nur weils eine frau ist 😁) kann nicht verlangt werden, dass sie sich nach so vielen jahren noch daran erinnern kann. es ist kein "einschneidendes" erlebnis und kann deswegen "vergessen werden".
als "vergessen werden" ist hier kein aufruf für täuschung gemeint, sondern das normale vergessen/nicht dran denken an unbedeutende sachen nach einer bestimmten zeit.
ob ein unfall nun irgendwie unbedeutend oder sonstwas ist, ist hier nicht die frage.
kurz ausgedrückt: geh mal zu deinem anwalt!
da der unfall ja anscheinend nicht dir passiert ist, stehen die chancen dadurch (vergesslichkeit, etc) ja noch besser für dich.
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich den artikel in einer der zeitschriften, oder im netz gelesen habe. bei bedarf schaue ich aber gerne nochmal nach.
EDIT: ich habe jetzt nochmal ein paar fälle nachgelesen. diese sind alle etwas "heftiger" und laufen meistens in richtung täuschung. demnach ist dein kreuz bei "unfallfrei" doch schon etwas "doof" 🙁. ich hoffe ich finde den anderen fall wieder, allerdings fallen mir langsam die augen zu 🙂.
EDIT2: es gibt soviele verschiedene fälle (geringer schaden - selber verursacht - bereits so gekauft - danach noch weiter genutzt - ...)
wie schon gesagt, ab zum anwalt. der ist derjenige, der dir hierbei am besten helfen kann.
viel erfolg
Ähnliche Themen
Hast Du eine Chance herauszubekommen (z.B. über Vorbesitzer oder Werkstatt) was für ein Schaden da evtl. mal repariert wurde ??
Es könnte ja z.B. auch nur die Heckklappe lackiert worden sein, weil sie verkratzt war und das ist natürlich dann kein Unfallschaden gewesen und das Auto zurecht als unfallfrei verkauft worden.
Wo die Grenze ist, zwischen einer evtl. Reparatur (Parkschaden ??) und einem Unfall, der beim Verkauf angegeben werden muss, ist mir leider nicht bekannt.
hi,
naja, es geht hier aber darum, dass Person A einen ihm bekannten Mangel am Fahrzeug gegenüber Person B wissentlich verschweigt. Also haben wir hier den tatbestand der arglistigen Täuschung vorliegen und das kann für A unangenehme Folgen haben.
Also am besten hoffen, dass B sich auf eine Rückabwicklung einlässt und Füsse still halten.
Anders wäre es, wenn A nicht gewusst hätte, dass es sich um einen Unfall handelt, aber dies wird wahrscheinlich im Kaufvertrag von A damals dringestanden sein. Wenn B nun beim Vorgänger nachfragt hat A ein ernsthaftes Problem...
Also, sieht schlecht aus...
PS: Nicht zu vergessen, dass es aber vollkommen okay ist, da sowas meiner Meinung nach absoluter Beschiss ist und ein Denkzettel nicht unangebracht wäre...
Zitat:
Original geschrieben von maticze
hi,
naja, es geht hier aber darum, dass Person A einen ihm bekannten Mangel am Fahrzeug gegenüber Person B wissentlich verschweigt. Also haben wir hier den tatbestand der arglistigen Täuschung vorliegen und das kann für A unangenehme Folgen haben.
Also am besten hoffen, dass B sich auf eine Rückabwicklung einlässt und Füsse still halten.
Anders wäre es, wenn A nicht gewusst hätte, dass es sich um einen Unfall handelt, aber dies wird wahrscheinlich im Kaufvertrag von A damals dringestanden sein. Wenn B nun beim Vorgänger nachfragt hat A ein ernsthaftes Problem...
Also, sieht schlecht aus...
PS: Nicht zu vergessen, dass es aber vollkommen okay ist, da sowas meiner Meinung nach absoluter Beschiss ist und ein Denkzettel nicht unangebracht wäre...
Wir haben´s geklärt! Ich erstatte Ihm nen gewissen Teil zurück und das wars! So geht man dem langjährigem Gerichtsstreit aus dem weg.
P.s. Ja mein Geburtsjahr ist 82 warum?
Zitat:
Original geschrieben von Tom051982
P.s. Ja mein Geburtsjahr ist 82 warum?
ich dachte immer du wärst älter...
frage war ohne hinterggrund, hat mich nur interessiert.
darf man fragen wieviel % vom kaufpreis das waren und wie hoch der war? bj vom wagen und so weiter, Falls es dir nichts ausmacht?
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von Lanzelott
ich dachte immer du wärst älter...
frage war ohne hinterggrund, hat mich nur interessiert.
darf man fragen wieviel % vom kaufpreis das waren und wie hoch der war? bj vom wagen und so weiter, Falls es dir nichts ausmacht?
Gruss
Nee bin noch in Jungspund... 😁 Das Auto hat paar Lackabblatzungen und die lässt der Verkäufer ordentlich beseitigen (Lackieren-Spachteln) und ich zahle ihm die Rechnung dafür...
an den genannten unfallteilen? na dann finde ich dass es doch eine faire lösung für beide seiten ist.
wie gesagt anwalt ist nicht immer angesagter als menschlichkeit
hi,
würde mal sagen: da haste richtig glück gehabt...
andere hätten das gnadenlos ausgenutzt...
gruß