Junge Sterne Garantie Enttäuschung

Mercedes C-Klasse W204

Hallo Liebe Gemeinde,
hab mir im Oktober'13 einen CLC 180K mit einer Jungen Sterne Garantie gekauft bei einer Niederlassung die 600km von mir entfernt ist das Fahrzeug hatte ich nach der Überführung in die Garage gestellt wollte ihn bewußt erst jetzt anmelden, also letzte Woche zugelassen soweit alles super am zweiten Tag fiel mir auf das die dritte Bremsleuchte aussen nicht leuchtete die ersten 3 LED's oder nur flackerten bei genauerem hinsehen konnte man sehen das die Leuchte von innen beschlagen war ok dachte ich.
Ich zur Niederlassung vor Ort gefahren dort angemeldet Junge Sterne Karte abgegeben, der freundliche Servicemeister fing gleich mal an zu blocken, kennt er nicht und muß es klären ob das abgedeckt ist.
Heute bekam ich den Anruf keine Deckung durch die Junge Sterne Garantie, Leuchtmittel sind nicht enthalten.
Reparatur kommt auf 260€.
Ich wollte mich damit nicht abfinden da ja die LED durch das eindringende Wasser nicht leuchtet. Er sagte nur wenden Sie sich an die Filiale die ihnen das Fahrzeug verkaufte, dieser Händler ist aber von mir 600km entfernt, nach Telefonaten mit dem Verkäufer, wollte auch er erst nichts wissen er sagte ich habe eine Garantie und die NL vor Ort sei zuständig.
Er könne mir nur aus Kulanz anbieten vorbeizukommen und sie würden das Problem vor Ort beheben.
Im Moment bin ich sehr enttäuscht , hätte nicht gedacht bei einer Premiummarke soweit abzusinken und einen solchen Service zu erhalten.
Jetzt meine Fragen an Euch:
Kann das wirklich so sein das ich mich selber um einen nassen feuchten Heckdeckel mit einer defekten Bremsleuchte kümmern muß ?
Oder liegt es nur an der unwilligen NL vor Ort denn die sind absolut nicht daran interessiert das der Kunde zufrieden ist. Ach ja es kam dann noch die Aussage "Rufen sie doch bei dem Verkäufer an er solle doch das Ersatzteil schicken dann müssen sie nur den Einbau bezahlen".
Und ich möchte noch betonen das ich sehr höflich und freundlich aufgetreten bin.
Übrigens bin ich seit dem Kauf gerade mal 700km gefahren inclusive 600km Überführung.
Ich hatte mir das anders vorgestellt. Was soll ich hier weiter vorgehen?
Daten zum Fahrzeug falls es für jemanden wichtig wäre:
CLC 180K
EZ: 11/2008
Km: 42600
grüße
clsforever

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nessumsa


Genau da hat der TE ja sein Problem. Der Gewährleistungsgebende Händler ist 600km entfernt. Selbst wenn der Händler einlenken würde, so müsste der TE 600km (eine Strecke) fahren müssen um den Fehler beseitigen zu lassen. Die Kosten die dabei entstehen decken ja schon bald den Mangel...

ich sage nur: support your local dealer. wenn man halt zum geldsparen 600km entfernt kauft, muss man halt in den sauren apfel beissen, und dort hinfahren, wenn ein gewährleistungsfall auftritt. ist zwar ärgerlich, hätte man aber vorher wissen und als kriterium beim kauf berücksichtigen können.

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Zitat:

Original geschrieben von 204er



Zitat:

Original geschrieben von clsforever


Hallo alle zusammen
Also ich werde das Bremslicht auf eigene Kosten tauschen lassen, Garantie, Gewährleistung oder nennt es wie ihr wollt. Fakt ist ich bleib auf den Kosten sitzen, das mit dem Fehler " offene Motorhaube" wurde repariert. Habe wieder was dazu gelernt. JS ist nicht das was man sich als Kunde darunter vorstellt. Selbst bei dem Fehler mit der Motorhaube musste man erst die Ursache suchen danach Klärung Garantie oder doch nicht. Versprochen wird alles bis der Kunde vom Hof fährt danach wird es eben spannend bleiben bis die 2 Jahre vorbei sind. Für mich stimmt der Satz nicht "junger Stern so jung wie am ersten Tag". Passt nicht!!!
Verstehe Deinen Frust und kann ihn gut nachvollziehen. Trotzdem sollten wir uns alle darüber im Klaren sein: JS ist nur eine ganz normale Gebrauchtwagengarantie. Unterscheidet sich in nichts von den anderen Garantien mit schönen Namen. Egal ob Junge Sterne, Audi Gebrauchtwagen Plus, BMW Premium Selection oder das "Welt Auto" von VW. Hört sich alles zum Umfallen toll an - ist aber ne schnöde Kiste wie vom Fähnchenhändler nebenan.

Die Versicherungsunterlagen werden jedem potenziellen Käufer auf Verlangen erklärt und beim Kauf ausgehändigt. Wenn jetzt innerhalb der 2 Jahre etwas neues an dem Wagen passieren sollte lässt sich hieran eindeutig festlegen was gezahlt wird und was nicht.

Deine Aussage hier ist aber unpassend wie ich finde. Denn ein Gebrauchtwagenverkäufer/Händler hat gesetzliche Vorgaben, an die ist er gebunden und das hat dann auch erstmal nix mit einer Gebrauchtwagengarantie zu tun. Da im Einganspost bereits geschrieben wurde das das Auto erst vor 5 Monaten gekauft wurde gelten noch eine Reihe anderer Vorgaben, welche über die JS - Garantie hinausgehen.

Zitat:

Original geschrieben von clsforever


Hallo alle zusammen
Also ich werde das Bremslicht auf eigene Kosten tauschen lassen, Garantie, Gewährleistung oder nennt es wie ihr wollt. Fakt ist ich bleib auf den Kosten sitzen, das mit dem Fehler " offene Motorhaube" wurde repariert. Habe wieder was dazu gelernt.
...

Bist Du nicht im ADAC oder sonstigem Automobilclub?

Da kannst Du anrufen und Dir eine fundierte Einschätzung holen und Dir sagen lassen, wie Du vorzugehen hast.

Die kennen sich aus, weil die jeden Tag damit zu tun haben.

Bei meiner Rechtsschutz gibt es auch eine kostenlose Ersteinschätzung am Telefon oder online ohne Selbstbehalt. Wenn du also ne RS hast, ruf die einfach mal an. Man muß ja nicht gleich nen riesen Fass aufmachen aber eine fundierte Einschätzung wär schon hilfreich; denn alles gefallen lassen muss man sich auch nicht.

Ich habe einen Anwalt im näheren Bekanntenkreis: wenn ich ein "Problem" habe und per email mit dem GGÜ kommuniziere, setze ich den Anwalt in CC (nach vorheriger Absprache). Das reicht oft schon.

Zitat:

Deine Aussage hier ist aber unpassend wie ich finde. Denn ein Gebrauchtwagenverkäufer/Händler hat gesetzliche Vorgaben, an die ist er gebunden und das hat dann auch erstmal nix mit einer Gebrauchtwagengarantie zu tun.

1) Richtig, der Händler ist in der Pflicht.

2) Der Händler hat bereits einer Reparatur in seiner Werkstatt zugestimmt.

3) Dem Käufer ist nun aber plötzlich die Anreise zum Händler zu weit.

4) Das ist nicht das Problem des Händlers.

5) Der Käufer will nun eine Reparatur von einer anderen Werkstatt, mit der er keinen Vertrag hat.

6) Was macht dieser zweite Händler falsch, wenn er ablehnt?

7) Wenn der Käufer keine Lust hat zu seinem Vertragspartner zugehen, so ist das sein ausschließliches Privatvergnügen.

Aber genau an Punkt 3 und 4 hakt es...

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Ich verstehe nicht, wo das Problem ist, nachdem die Rechtslage hier lang und breit erklärt wurde.

Vertragspartner ist derjeniger Händler, der im Kaufvertrag steht. An den hat sich der Käufer zu wenden.

Die JS spielt hier keine Rolle. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung - praktisch also 6 Monate.

Erfüllungsort ist der Wohnort des Käufers. Der Käufer kann also verlangen, daß der Händler den Wagen dort abholt oder das Teil vor Ort repariert. Das ist aber alles nicht das Problem des Käufers sondern des Verkäufers.

Wenn man sein Recht durchsetzen will, muß man das natürlich auch selbst wollen und können.

Die Rechtslage wurde hier bisher nur von Laien interpretiert. Letztlich bleibt einem nur der Weg zum Anwalt und ob dieser Aufwand lohnt muss man für sich selbst entscheiden. Der Fehler am Fahrzeug ist daher immer noch nicht beseitig...

Also ich hab dieses Spielchen mit den Fahrtkosten im Gewährleistungsfall gerade durch. Der Händler hat auch erst dumm geguckt, hat aber dann klein beigeben müssen. Er hat auch ganz klar zugegeben, daß ich die Abholung des Wagens hätte verlangen können. Jetzt krieg ich die Fahrtkosten mit 0,30 €/km (sh. laufende Rechtsprechung) erstattet.

Also wie gesagt - nicht in der Theorie sondern gerade eben praktisch durchexerziert. Natürlich ohne Anwalt.

Ein bißchen Durchsetzungswillen sollte man da natürlich schon aufbringen können.

Zitat:

Original geschrieben von XV1600A


daß ich die Abholung des Wagen hätte verlangen können. Jetzt krieg ich die Fahrtkosten mit 0,30 €/km (sh. laufende Rechtsprechung) erstattet.

Ich lass mein Wagen immer abholen, aber ... die kommen ja nicht mit LKW an sondern mit Rentnern die die Autos zur Werkstatt fahren. Mein Sprit ist es dennoch 😉

@XV1600
Welche Entfernung? Wie hoch waren die Kosten?

Zitat:

Original geschrieben von stefan_204


@XV1600
Welche Entfernung? Wie hoch waren die Kosten?

8 x 50 km = 400 km. Es waren zwei unterschiedliche Reparaturen - insgesamt über 500 aber unter 1000 €. Müßte ich raussuchen.

Endlich Fakten.

Bei Dir beträgt also die Entfernung zu Händler 50 km - bei Einem Schaden von ca. 400 EUR.

Beim TE sind es 600km (also 12 mal so weit) und der Schaden sind 250 EUR.

Das heißt das Verhältnis Kosten / KM differiert um den Faktor 20.

Der Fall vom TE ist schlicht und einfach nicht mehr verhältnismäßig.

Wenn ihm der Motor geplatzt wäre, bei 10.000 EUR würde das anders aussehen.

Wer entscheidet denn wo die Grenze liegt ?

Zitat:

Original geschrieben von Nessumsa


Wer entscheidet denn wo die Grenze liegt ?

Richtig. Genau das ist die Frage.

Der Gesetzgeber verweist auf den "Wert der Sache in mangelfreiem Zustand". Wir sind hier also locker bei 15.000 € oder mehr.

@Nessumsa
Das entscheidet im Zweifelsfall nur ein Richter. Als Händler wäre ich da aber sehr entspannt.

@XV1600
Wenn mobile24 nicht lügt, dann sind wir eher bei 10.000 EUR, der Wagen ist von 2008.

Genau, aber hier war schon die Rede davon, dass die Rechtslage geklärt sei.
Ein Richter könnte in diesem Fall alles urteilen und als Händler sollte man sich sicherlich nicht zurück lehnen, denn man wird alles dran setzen das außergerichtlich zu klären und vermutlich die Kosten der Reperatur übernehmen. Denn eine Reparatur muss ja ungeachtet der Rechtslage erfolgen...

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