ForumW204
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W204
  7. Junge Sterne Garantie----> bei Tieferlegung Garantie futsch???

Junge Sterne Garantie----> bei Tieferlegung Garantie futsch???

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 28. Januar 2012 um 13:41

Hallo,

ich habe vor zum Sommer hin mein Autochen dem Boden etwas näher zu bringen...das ganze soll nur sehr dezent (ca. 20 - 30mm) mithilfe von Federn erledigt werden.

Ist es richtig, wie ich mir denke, dass ich die ganze Junge Sterne Garantie verliere oder verliere ich sie dann nur auf die jeweiligen Fahrwerkskomponenten? Wie sieht es aus wenn ich das beim :) machen lasse?? bleibt die garantie bestehen??? Wenn ja, was wird der Spass da wohl kosten?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

Wenn du meinst mach es und du wirst sehen was passiert wenns drauf ankommt. Du Rechtsanwalt gegen Mercedes Benz ich lach mich kapputt. Kleiner dummer Junge kann ich da nur sagen.

-kopfschütteln-

Zitat:

Mittelmäßige Geister verurteilen gewöhnlich alles, was über ihren Horizont geht.

(François Duc de La Rochefoucauld)

bye

 

 

 

 

 

BTW ich bin kein Rechtsanwalt. Das ist für solche einfachen Sachen auch nicht notwendig, man muss nur des Lesens mächtig sein. Das Wissen, was ich mir in den letzten 10 Jahren seit der Schuldrechtsmodernisierung rund um das Thema Garantie und Gewährleistung beruflich aneignen musste, habe ich schon mehrfach privat erfolgreich angewendet.

Und immer stand am Anfang ein Mercedes Mitarbeiter der meinte, dass eine Klausel die Kostenübernahme verhindern würde. Und jedes mal haben sie spätestens nach dem Hinweis einen Rechtsanwalt einzuschalten ausnahmslos (!) alle Kosten übernommen. In der Regel reicht aber schon das Zitieren entsprechender Paragrafen und/oder Gerichtsurteile. Danach erkennt ein schlauer Mercedes Mitarbeiter (oder der Rechtsbeistand im Hintergrund), dass sie zahlen müssen. Entweder sofort oder später mit zusätzlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Dazu verlieren sie dann auch noch einen zahlenden Kunden.

Das Autohaus, dass sich bis zur Androhung der gerichtlichen Klärung geweigert hatte die Reparatur kostenlos durchzuführen, hat nun einen Kunden weniger.

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten

Na klar ist die Garantie futsch bei jeglichgen veränderungen am Fahrzeug erlöscht die Garantie. Lies dir mal die Garantiebedingungen richtig durch.

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

Na klar ist die Garantie futsch bei jeglichgen veränderungen am Fahrzeug erlöscht die Garantie. Lies dir mal die Garantiebedingungen richtig durch.

Das ist zum einen falsch, da es in den Garantiebedingungen anders formuliert ist

Zitat:

Auszug Garantiebedingungen MB-100 Mercedes-Benz Garantie-Paket Stand 03/2010

§3 Garantieausschlüsse

Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für
Schäden
:

e) durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/

Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau,

V-Max-Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder

Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;

und zum anderen würde es einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten, wenn es anders formuliert bzw. ausgelegt wäre, da es den Käufer dann in unangemessener weise benachteiligen würde.

Reparaturkostengarantie auch bei Überschreitung des Wartungsintervalls gültig

Es geht in diesem Urteil zwar vorrangig um den ungerechtfertigten Ausschluss der Garantie durch Überschreitung des Wartungsintervalls, aber der Kern des Urteils kann auf jeden Ausschlussgrund angewandt werden. Dieser sagt aus, dass eine Klausel zur Befreiung der Leistungspflicht unwirksam ist, wenn Sie keine Rücksicht darauf nimmt, ob der Ausschlussgrund ursächlich für den eingetretenen Schaden war.

Also, wenn die CG die Kostenübernahme z.B. bei einem Defekt am Comand ablehnen würde, weil das Fahrzeug nachträglich tiefer gelegt wurde, dann ist das ein gefundenes Fressen für einen Rechtsanwalt. Denn das ist des Anwalts Liebling: Wenig Aufwand, aber sicherer Sieg. :D

cu termi0815

 

Wenn du meinst mach es und du wirst sehen was passiert wenns drauf ankommt. Du Rechtsanwalt gegen Mercedes Benz ich lach mich kapputt. Kleiner dummer Junge kann ich da nur sagen.

Zitat:

Original geschrieben von cklasssepeter

Wenn du meinst mach es und du wirst sehen was passiert wenns drauf ankommt. Du Rechtsanwalt gegen Mercedes Benz ich lach mich kapputt. Kleiner dummer Junge kann ich da nur sagen.

-kopfschütteln-

Zitat:

Mittelmäßige Geister verurteilen gewöhnlich alles, was über ihren Horizont geht.

(François Duc de La Rochefoucauld)

bye

 

 

 

 

 

BTW ich bin kein Rechtsanwalt. Das ist für solche einfachen Sachen auch nicht notwendig, man muss nur des Lesens mächtig sein. Das Wissen, was ich mir in den letzten 10 Jahren seit der Schuldrechtsmodernisierung rund um das Thema Garantie und Gewährleistung beruflich aneignen musste, habe ich schon mehrfach privat erfolgreich angewendet.

Und immer stand am Anfang ein Mercedes Mitarbeiter der meinte, dass eine Klausel die Kostenübernahme verhindern würde. Und jedes mal haben sie spätestens nach dem Hinweis einen Rechtsanwalt einzuschalten ausnahmslos (!) alle Kosten übernommen. In der Regel reicht aber schon das Zitieren entsprechender Paragrafen und/oder Gerichtsurteile. Danach erkennt ein schlauer Mercedes Mitarbeiter (oder der Rechtsbeistand im Hintergrund), dass sie zahlen müssen. Entweder sofort oder später mit zusätzlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Dazu verlieren sie dann auch noch einen zahlenden Kunden.

Das Autohaus, dass sich bis zur Androhung der gerichtlichen Klärung geweigert hatte die Reparatur kostenlos durchzuführen, hat nun einen Kunden weniger.

Mit solchen Sachen hab ich fast täglich zutun. Was glaubt was MB das juckt ob ein Kunde weniger oder mehr.

am 28. Januar 2012 um 15:40

Wenn Du den Wagen tieferlegst, erlischt allerhöchstens die Garantie auf Fahrwerkskomponenten, aber auch da müsste Mercedes nachweisen, das der Umbau ursächlich für den Schaden war. Alles andere ist Quatsch, lass dir vom schlauen cklassemiesepeter nichts verlabern...

am 28. Januar 2012 um 16:20

das jungesterne ding ist eine freiwillige leistung. und es ist keine gewährleistung, da darf man an sich die bedingungen frei setzen. das benachteiligt den kunden nicht grundsätzlich unangemessen. was du, termi 0815, da gelinkt hast, ist ein zwar ähnliches garantiekonstrukt. aber ein anderer fall. dort geht es um eine überschreitung eines servicetermins.

eine exakte einhaltung entspricht nicht der lebenswirklichkeit. das kann, glaub ich, jeder vielfahrer nachvollziehen. es ist schwer, das zeitfenster für die wartung zu treffen, weil man rechtzeitig vorher einen termin vereinbaren, aber ahnen muß, wie zb in zwei wochen der kilometerstand ist. meine leasinggesellschaft hat dafür ein fenster von 500km vorher bis 1000km nachher aufgemacht.

allerdings wäre, wenn man wartungen grundsätzlich einfach mal so überziehen kann, der garantiegeber unangemessen benachteiligt. daher sagt das gericht:

Zitat:

Die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht auf der fehlenden Inspektion beruht, könne auf den Kunden übertragen werden. Dadurch könne der Gefahr einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme wirksam begegnet werden.

das heißt, die garantieversicherung war nur zu blöd, ihre bedingungen vernünftig auf diese lebenswirklichkeit abzustellen. sie hätten ein kleines fenster für mögliche überziehungen von zb 500km aufmachen und für den fall der überschreitung festlegen müssen, der kunde hat zu beweisen, daß ein schaden nicht deshalb eingetreten ist. in der praxis ist dieser beweis kaum zu bringen.

bei den jungen sternen ist man da nach meiner bescheidenen meinung sicher. denn nachträgliches tuning gehört sicher nicht zur normalen nutzung, zumal es beim sehr verbreiteten leasing meist auch verboten ist. es ist also lebenswirklichkeit, daß viele fahrzeugkäufer nicht tunen dürfen. hier bleibt es gar unter benutzung von mercedes-teilen erlaubt. insofern ist das sicher keine unangemessene benachteiligung des käufers.

Das Verwaltungsgebäude (Hauptsitz) von MB hat 14 Stockwerke, im obersten Stockwerk sitzt der Vorstand,

in den Stockwerken 1-5 sitzt die Verwaltung, in den Stockwerken 6-13 arbeitet die Rechtsabteilung.......;)

Zitat:

Original geschrieben von FM500

Das Verwaltungsgebäude (Hauptsitz) von MB hat 14 Stockwerke, im obersten Stockwerk sitzt der Vorstand,

in den Stockwerken 1-5 sitzt die Verwaltung, in den Stockwerken 6-13 arbeitet die Rechtsabteilung.......;)

Selbst wenn das Gebäude 1000 Stockwerke hätte und in den Stockwerken 6-999 Rechtsanwälte sitzen würden, sind die entscheidenden Zentimeter die Erhöhung auf dem der Richter mit dem BGB in der Hand sitzt. :D

Zitat:

Original geschrieben von termi0815

Zitat:

Original geschrieben von FM500

Das Verwaltungsgebäude (Hauptsitz) von MB hat 14 Stockwerke, im obersten Stockwerk sitzt der Vorstand,

in den Stockwerken 1-5 sitzt die Verwaltung, in den Stockwerken 6-13 arbeitet die Rechtsabteilung.......;)

Selbst wenn das Gebäude 1000 Stockwerke hätte und in den Stockwerken 6-999 Rechtsanwälte sitzen würden, sind die entscheidenden Zentimeter die Erhöhung auf dem der Richter mit dem BGB in der Hand sitzt. :D

Schön wär's ja, leider sieht die Wirklichkeit nicht immer so aus. 

 

Es gibt den "langen Arm" und „vor Gericht und auf hoher See......"

Zitat:

Original geschrieben von GegenTempolimit

Wenn Du den Wagen tieferlegst, erlischt allerhöchstens die Garantie auf Fahrwerkskomponenten, aber auch da müsste Mercedes nachweisen, das der Umbau ursächlich für den Schaden war. Alles andere ist Quatsch, lass dir vom schlauen cklassemiesepeter nichts verlabern...

Du hast Ahnung man merkt es. Es ist so und es wird immer so sein Das der der am Fahrzeug veränderungen vornimmt in der Beweispflicht ist, und das ist hier in dem Falle bestimmt nicht MB. Wenn Du die Gesetzgebung kennen würdest würdest Du nicht so einen Mühl schreiben und die Leute verunsichern.

Aber wie konnte ich das vergessen, wenn zu MB kommst zittert der ganz Vorstand weil Du mit einem Anwalt drost.

Und wenn der Richter für dich entscheidet. Dann gibt es vob MB Einspruch, Einspruch, Einspruch, Einspruch und irgend wann geht dir kleiner Mann das Geld zum prozessen aus und deine Rechtschutz macht sowas auch nicht mit. Also wer ist der Gewinner.

am 28. Januar 2012 um 17:11

Sorry das ich "mühl" geschrieben habe, du hast natürlich recht cklassemiesepeter...;-)

Ironie an,

kommt hier auch die Garantie auf?

http://www.youtube.com/watch?v=LUgvSdsGy80

 

steht doch nirgens, dass man das nicht darf?

Ironie aus

am 28. Januar 2012 um 22:04

In Amerika würde er Garantie haben, weil Mercedes vergessen hat einen dicken, fetten Aufkleber auf dem Armaturenbrett anzubringen auf dem steht, "nicht mit dem Hochdruckreiniger von innen reinigen"

;-)

Ansonsten: Was für ein Mega-Arschloch, einige sparen ihr halbes Leben für so ne fette Karre und der Depp ruiniert Sie im Internet. Tut mir in der Seele weh...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W204
  7. Junge Sterne Garantie----> bei Tieferlegung Garantie futsch???