Ist der Mondeo MK3 besser als der Mk2 oder der MK1 ?

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

und wenn ja warum ? Ich hab zeitnah die Wahl zwischen den dreien. Mk2 und Mk1 hatt ich schon mehrere und konnte bis aufs äussere eigentlich keinen grossen Unterschied feststellen. Fahren beide klasse.... Mk3 hatt ich noch nicht ...

70 Antworten

Nachtrag: Nach einscannen des Auftrages an den Freundlichen zum Gutachten erstellen musste ich mich dann doch etwas wundern (bin fast vom Stuhl gefallen). War vorher schlecht lesbar.
Das Auto für den der Auftrag vergeben wurde
Mondeo 2.0 TDCI
Baujahr 2004
?
Kennzeichen:Meins
Ähm und was macht der Gammelige MK2 1,8L Benziner vor meiner Tür ??
Vieleicht sollte ich montag den Fordhändler zur Herausgabe meines Autos auffordern :P
Erstulassung :2004
Zulassungstag: 2003

Beachtest Du eigentlich die Dir gegebenen Hinweise? Eigener Anwalt, eigener Gutachter und nie ein Verbundpartner der Werkstatt! Besser am Anfang auch keine Werkstatt, falls man die eh nicht sowieso beauftragen möchte!

Ja tu ich aber ich kann die schlecht vor meiner Frage beachten. Bis dahin hab ich auf Rat meines allianz Versicherungs Vertreters gehandelt

Grober Fehler!

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🙁 zumindest die eigene Versicherung sollte doch über Unfälle und das richtige Verhalten danach involviert sein. Mein anwalt ist übrigens eingeschaltet
.
Ich geh aber mal davon aus das der Gutachter einen MK2 von 1997 erkennt und nicht einen MK3 von 2004 bewertet hatt ....😕

Zitat:

Original geschrieben von Karilja


Danke für deine ausführliche Antwort. Was die MK1 betrifft, so sterben die langsam aus, hab bei meiner Suche bis 1000€ im Umkreis 100km 2 entdeckt. Beide für über 900€. Ich glaub ich ersetz den einfach bei meiner Suche durch einen Focus da sind einige da.

Klingt vielleicht abgedreht, aber es gibt noch gute Vorgänger des Mondeo, den Sierra. Da weiß man was man hat. War m.E. neben dem Granada das beste Auto das Ford je baute.

http://suchen.mobile.de/.../ford-sierra.html?...

Sierra ? Mit DOHC ? sicher kenn ich den noch . Gibts leider nur noch eine Handvoll von fahbereit mit Tüv. Und die Ersatzteilversorgung dürfte doch dann mehr bescheiden ausfallen, auf dem Schrottplatz. Was nicht heisst das es ein schlechtes Auto ist
http://suchen.mobile.de/.../179238661.html
http://suchen.mobile.de/.../188968617.html?...

Bevor ich 6-10.000€ für nen Raritäten-Sierra raus werfe, hole ich mir einen vernünftigen Mk.3! Wir hatten nen Sierra... Kannst du nicht fast alles selber, ist der inzwischen echt undankbar! Ersatzteile bekommt man zwar noch, aber Rost ist ein echtes Problem. Da muss richtig aufgepasst werden. Bei meinem Kollegen seinem rostet fast alles, was nicht 3-fach konserviert ist.

Der Sierra beginnt bei den gleichen Preisen wie ein Mondeo Mk.1! Da würde ich den Mondeo nehmen, weil die Ersatzteile gut beschaffbar sind. Der Mk.1 ist weniger Rostanfällig und zumindest, wenn der Motor gepflegt wurde, recht robust. (Kein 10W40 oder schlimmer! 5W40 ist Pflicht!)

MfG

Ich würde sogar soweit gehen das man einen MK2 zum Preis eines MK1 und billiger als einen vernünftigen Sierras bekommt
Weil die einfach häufiger sind. Ich wollte meinen für ein paar Euro verkaufen mit TÜV Fahrbereit und hab keinen Käufer gefunden.

Zitat:

Original geschrieben von Karilja


🙁 zumindest die eigene Versicherung sollte doch über Unfälle und das richtige Verhalten danach involviert sein. Mein anwalt ist übrigens eingeschaltet
.
Ich geh aber mal davon aus das der Gutachter einen MK2 von 1997 erkennt und nicht einen MK3 von 2004 bewertet hatt ....😕

Du wurdest unschuldig in einen Unfall verwickelt?

Dein MK2 ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und die gegnerische Versicherung muss dir den Zeitwert auszahlen?

Dann würde ich mal keine Panik schieben. Wenn der Gutachter einen 10 Jahre alten anstatt eines 17 Jahre alten Mk2 bewertet, sollte doch für dich am Ende ein deutlich höherer Restwert rausspringen, oder täusche ich mich da?

ehr unwarscheinlich dass der Gutachter das "falsche" Auto bewertet, selbst ich als Laie kann einen MK3 und einen MK2 gerade noch auseinanderhalten 😁
also doch Panik 🙁
Zudem ja am ersten der TÜV abläuft, Ich darf das Auto ja nicht verkaufen, da es der versicherung gehört. Und ohne das Geld von denen kann ich auch nix neues anschaffen. Das Gutachten dauert voraussichtlich bis Mitte oder ehr ende Februar
Ich wüsste auch nicht warum ich Geld in ein Auto inverstieren sollte für neuen Tüv, das mir nicht mehr gehört und zudem aufgrund der Unfallbeschädigung eh kaum Restwert haben dürfte

.Wieso gehört der Versicherung das Auto, ich habe nun schon 2 Unfälle gehabt beim ersten Unfall habe ich nach erstellung des Gutachtens sofort das Auto Verkauft. Beim 2 Unfall habe ich nach dem Gutachten was als Totalschaden angegeben wurde gesagt her mit der Kohle 6000,- € von der gegnerischen und das Auto bleibt auch.

Nun bin ich dabei den Mondeo selber zu Reparieren auf grund weil er erst 80.000 auf der Uhr hat und weil meine Frau sehr an dem Auto hängt ( Erbnachlass ) von Ihrem Papa

Bilder sind kurz nach dem Unfall gemacht worden, mitlerweile ist die front ab und die rechte seite
komplett ausgebaut alles was mit lenkung zu tun hat nun zieht sich alles etwas hin weil wir beschlossen haben wenn wir schon einmal dabei sind dann gleich richtig. Tiefer, Härter, Breiter

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Hast du einen Abtretungsvertrag für den Wagen unterschrieben? Hast du Kohle in der Hand? Nein? Dann gehört dir dein Wagen noch!

Der Versicherung gehört gar nichts! Sie haben deinen Wagen nicht gekauft, weil deren Versicherter dir drauf fährt. (Oder kommt heute ein Kaufvertrag so zustande?) Bei einem Totalsschaden, kann die Vers. dir den Preis abziehen, die ein reeller Ankäufer zahlen würde! (Marktübliche Preis! Phantasiepreise sind nicht abziehbar!) Der Wagen bleibt solange dein Besitz, bis du ihn quasi an die Vers. verkaufst. (Also, bis du Geld bekommen hast!)

MfG

Bei mir lief das damals (2005) wie folgt ab:
Ich hatte mit meinen Auto, welches Vollkasko versichert war einen Wildunfall mit Folgeschaden. Deshalb war mein Auto wirtschaftlich als Totalschaden beziffert wurden, was ein eigen angeforderter Gutachter bestätigt hat. Nach dem Gutachten wurde mein Auto durch meine Versicherung zum Verkauf angeboten. Dadurch wurde ein Höchstgebot durch Kaufinteressenten abgegeben. Diese Summe bekam ich dann als Restwert ausgezahlt und durfte mein Auto behalten. Anschließend habe ich es als Unfallwagen (noch fahrbereit) selbst verkauft. Somit habe ich doppelt kassiert 😁 aber alles legal 😉

Was hast Du denn für einen Gutachter beauftragt? Ein unabhängiger vereidigter Sachverständiger für KFZ-Schadensbewertung stellt so ein Gutachten in der Regel innerhalb eines Tages zusammen und es kann vom Anwalt, den Du Dir auch selbst suchen solltest, der gegnerischen Versicherung eine Schadensforderung von diesem fundiert erstellt werden. Ob es sich lohnt, den Wagen zu reparieren oder ihn als Ersatzteilespender zu nutzen, kann der Gutachter Dir auch privat sagen. Die Versicherung kann allenfalls einen Restwert mit dem Schadensersatz verrechnen, der im Gutachten mit berücksichtigt wird. Wenn auf Gutachterbasis abgerechnet wird, gibt es keine Märchensteuer und es steht Dir frei, den Wagen wieder selbst aufzubauen oder zur eigenen Ausschlachtung zu verwerten, respektive, an einen Verwerter zu verkaufen. Wenn es in der Werkstatt repariert wird und es fallen höhere Kosten an, dann können auch diese ggf. gefordert werden. Wenn es aber ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, dann gibt es eh mehr Geld als Entschädigung, als der Wagen vom Zeitwert hergibt, da eine Reparatur wirtschaftlich nicht zu vertreten wäre. Das steht dann abe rim Gutachten schon drin, sofern der Ersteller davon was taugt. Im Zweifel das Mandat entziehen, wenn es so lange dauert. Vorher mit Anwalt beraten, damit nicht Zusatzkosten hängen bleiben. Kann auch sein, daß ihm ne Frist vorher gesetzt werden muß, bin kein Jurist.

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