Ist 245 oder 255 /45 R 19 möglich ohne Sonderabnahme??
Hallo,
ich habe das irgendwann schon mal angesprochen, aber nochmal als Frage:
- von Individual (mein "Lieblingsteil" von VW 😠😠😠) werden die folgenden Felgen angeboten:
"Serres" 8,5 J x 19 (4 Stück mit Reifen 245/45 R 19).
Kann ich diese ohne Anpassung (Tacho !!; also innerhalb der Toleranz) fahren?
Vom Umfang her gab es hier schon mal vor langer Zeit eine Berechnung, das dies ohne Tachoanpassung möglich ist (also innerhalb der Toleranz)!
Der "Umkehrschluß" wäre, das man bei den 19 Zöllern dann auch dies Format (Komfort!!) fahren könnte!!
Da ich beim TÜV einmal nachgefragt habe, wurde mir mitgeteilt, dass ich vom Werk freigegebene Radkombinationen nicht eintragen lassen muss.
Laut Konfigurator (Ironie an:kommt der von Individual??😉😉 Weil er sooo gut ist? Ironie aus) sind dort keine Einschränkungen verzeichnet.
Gibt es hierzu genauere Informationen??
Vielen Dank vorab!
Beste Antwort im Thema
Hallo.
Also ich als "Auto-Veredeler" kann dir dazu nur sagen, dass du die 245/45 R19 auf deinem Auto fahren kannst.
Diese Rad-Reifen Kombi ist ja erst mit Einführung des GP2 gekommen, jedoch liegen diese mit Ihrem Abrollumfang noch im gesetzlichen Maß zu den vorherigen Reifengrößen.
Beim GP0 und 1 gab es nur die 255/40 R19.
Da die 245 er aber beim Phaeton so angeboten werden reicht selbst den skeptischsten Vertretern der grünen Rennleitung einfach das Schreiben von VW. gern kann ich auch mal schauen ob ich so eins noch da habe.
Aber da es ja original Felgen sind und diese in 19 Zoll nicht so auffallen, gibt es da garkeine Probleme.
Selbst meine 21 Zoll sind den Beamten nicht aufgefallen.
Das Problem was du immer hast, ist die Macht und oft Unwissenheit der Polizei. wenn Sie dir die Angaben nicht glauben, dann können die immer eine Nachkontrolle und erneutes Vorstellen des Fahrzeuges fordern.
Diese Nachweise zu erbringen ist überhaupt nicht das Problem fall diese Reifengröße noch nicht in den Papieren steht, jedoch macht es dir Arbeit und kostet Zeit.
Schönen Abend noch.
Gruß
Sebastian
19 Antworten
Hallo.
Also ich als "Auto-Veredeler" kann dir dazu nur sagen, dass du die 245/45 R19 auf deinem Auto fahren kannst.
Diese Rad-Reifen Kombi ist ja erst mit Einführung des GP2 gekommen, jedoch liegen diese mit Ihrem Abrollumfang noch im gesetzlichen Maß zu den vorherigen Reifengrößen.
Beim GP0 und 1 gab es nur die 255/40 R19.
Da die 245 er aber beim Phaeton so angeboten werden reicht selbst den skeptischsten Vertretern der grünen Rennleitung einfach das Schreiben von VW. gern kann ich auch mal schauen ob ich so eins noch da habe.
Aber da es ja original Felgen sind und diese in 19 Zoll nicht so auffallen, gibt es da garkeine Probleme.
Selbst meine 21 Zoll sind den Beamten nicht aufgefallen.
Das Problem was du immer hast, ist die Macht und oft Unwissenheit der Polizei. wenn Sie dir die Angaben nicht glauben, dann können die immer eine Nachkontrolle und erneutes Vorstellen des Fahrzeuges fordern.
Diese Nachweise zu erbringen ist überhaupt nicht das Problem fall diese Reifengröße noch nicht in den Papieren steht, jedoch macht es dir Arbeit und kostet Zeit.
Schönen Abend noch.
Gruß
Sebastian
Obacht;
Polizei ist das eine, TÜV & Konsorten etwas anderes. Meine persönliche Erfahrung mit einem original Winterradsatz des Herstellers - hier Audi - mit gegenüber den Sommerrädern identischer Felge, aber abweichender Reifengröße - hier 235/50 statt 245/45 - , der offenbar erst nach meinem Fahrzeugmodelljahr auf den Markt gebracht wurde: Bei der Dekra wurde bei der Hauptuntersuchung die Erteilung der Plakette aufgrund angabegemäß fehlender Herstellerfreigabe von einer Einzelabnahme abhängig gemacht, bei der der Prüfer für ca. € 50,-- tatsächlich nicht mehr als den Abrollumfang nachrechnete. 2 Jahre später beim GTÜ dasselbe; erst nach Vorlage der von mir nicht eingetragenen Radkombi-Freigabe wurde die Plakette erteilt.
Mein Fazit: Zweizeiler an den Hersteller mit der Bitte um Mitteilung, ab für das konkrete Fahrzeugmodell und Modelljahr für das konkrete Komplettrad eine Freigabe erteilt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von DocFred
Hallo,
ich habe das irgendwann schon mal angesprochen, aber nochmal als Frage:- von Individual (mein "Lieblingsteil" von VW 😠😠😠) werden die folgenden Felgen angeboten:
"Serres" 8,5 J x 19 (4 Stück mit Reifen 245/45 R 19).
Haben Sie die Reifenkombi 245/45r19 mittlerweile auf Ihrem Fahrzeug?
Ist ein Zugewinn von Komfort spürbar?
Haben
Wenn TüV oder Polizei bei unserem Schlachtschiff dumm guckt oder nachfragt wenn ab 235er Reifen aufgezogen sind, oder bis 19", dann frage ich mich ob die zu oft in den Airbag gefallen sind.
Übrigens eine von meheren Leuten bestätigte Erfahrung, die DEKRA ist nicht nur klein in klein, die taugt auch nichts in Begutachtungen anderer Branchen. Außnahme die Prüfung von Windeln, denn vom in die Hose machen haben sie wirklich Ahnung!
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Naja ich hab einen Satz 245/45r19 102y dunlop sportmaxx 101 bestellt.
Mal sehen ob die besser sind als die jetzigen 255/40r19 100v. Auf den 8 1/2 Vw Serres Felgen zieht es mich mit den Reifen in die kleinste Spurrille. Mit den gleichen reifen auf 9er Helios Felgen war das nie ein Thema.
Eine Einzelabnahme beim Tuv ist für die Felgen generell bei jeder wechselnden Reifenkombination beim Gp0 v6tdi leider nötig.
Zitat:
Original geschrieben von DocFred
Kann ich diese ohne Anpassung (Tacho !!; also innerhalb der Toleranz) fahren?
Vom Umfang her gab es hier schon mal vor langer Zeit eine Berechnung, das dies ohne Tachoanpassung möglich ist (also innerhalb der Toleranz)!
Die Abweichung gegenuber die serienmassige 235/55 R 17 ist beim 245/45 R 19 großer, aber bleibt sehr gering.
Achtung: du fährst schneller als die Tacho Angabe!
Reifen / Diameter / Umriss / Tacho :
235/55 R 17 / 69,03 cm / 216,86 cm / 100 km/u
255/45 R 18 / 68,67 cm / 215,73 cm / 99,48 km/u (- 0,52%)
245/45 R 19 / 70,31 cm / 220,89 cm /101,86 km/u (+1,86%)
255/40 R 19 / 68,66 cm / 215,70 cm / 99,47 km/u (- 0,53%)
(Rechner: http://www.korvers.nl/?p_nav=bereken)
Ich hab mir vor einer Stunde auf die Serres Felgen 245/45r19 102y dunlop sprtmaxx 101 montieren lassen. Vorher waren 255/40r10 100v drauf.
Nach ständiger Fahrt seitdem kann ich sagen - ein Unterschied wie Tag und Nacht. Kein nachlaufen der Räder mehr und selbst beim normalen dampfungsmodus spürbar komfortabler. Das hatte ich früher machen sollen. Jetzt muss ich nur noch zum TÜV und zur Zulassungsstelle das sollte aber kein Problem sein.
So ich kram das hier mal aus:
Ich möchte mir für meinen V8 im Winter die Serres Felgen mit den 245 45 R19 zulegen.
Im Zulassungschein hab ich die 255/40 19 stehen.
Mir geht es um die technische Möglichkeit ob ich die Räder einfach auf meinen Alten (GP0 - V8- BJ '03) montieren kann? (Traglastindex, Tachoabweichung...)
Laut dem was ich hier lese ist dies ja ohne Probleme möglich und wenn ich das Schreiben von VW mitführe sollte alles passen?
Bei folgender Adresse kann man berechnen lassen, wie sich der Abrollumfang bei verschiedenen Reifen- und Felgengrössen und die Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit zur tatsächlichen ändert:
http://www.miata.net/garage/tirecalc.html
Man kann sich dort ebenso die unterschiedlichen Räderbreiten anzeigen lassen.
Manchmal hilft es, wenn man einen Ausdruck der Berechnungen mit zum TÜV bzw zur DEKRA nimmt. Wobei auch ich die Erfahrung gemacht habe, dass in diesen Fällen der TÜV weitaus entscheidungsfreudiger ist.
...habe ich gerade hinter mir....der TÜV hat bei mir ein Gutachten gefordert, welches auf einem Rollenprüfstand gemacht werden musste . Hierbei wurde bei bestimmten Geschwindigkeiten gemessen am Tacho / Tachoanzeige wie stark die tatsächliche Geschwindigkeit auf der Rolle abweicht !?
Was da dann heraus kommt, will der Herr haben, sobald der Rollumfang aus dem Toleranzbereich heraus fällt !
Das mit dem Rollenprüfstand ist für mich nicht nachvollziehbar.
Sowohl Originalräder als auch die gewünschten Räder sind, was Felgen- und Reifengrösse betrifft, bekannt. Also lässt sich auch ohne das von mir genannte Programm recht einfach nachrechnen, um wieviel Prozent die beiden Radumfänge voneinander abweichen und wie sich das auf die Geschwindigkeitsanzeige auswirkt..
Bislang hatte ich das Glück, die Sachverständigen bei Bedarf überzeugen zu können, dass es so funktioniert und keines weiteren Aufwands bedarf.
Anders ist es unter Umständen, wenn sich Einpresstiefe der Felge und Reifenbreite von den Serienrädern stark unterscheiden. Dann könnte das Rad möglicherweise zu weit nach aussen (oder auch nach innen) stehen. Aber auch das lässt sich erstens einfach berechnen und zweitens durch Sichtprüfung feststellen.
so ist das bei 22iger Felgen mit nem 285/ 30 22 Reifen / Felgen Satz...und dieser passt...somit Umkehrschluss, alles kleiner, z.B. meine 245/45 19 Winterreifen auf Omanyten kein Problem.... ! Dazu noch eine Volkswagen original Felge mit ET 40...habe ich auch bei den 22iger Felgen, hat was mit der Bremse zu tun bei mir, das passend stehen wurde mit Spurplatten angepasst ! Und die dann auch eingetragen, nach kontrolle ob die Toleranzen der Spurbreite nicht überschritten werden.
Und zum Thema Reifen: bei Tempo 80ig auf dem Tacho fährt mein Fahrzeug exact ( gemesen Prüfstand ) auch 80ig ! Dann sollte man nun mit meiner Reifengröße ja schnell heraus finden können, ob eine andere meinen Umfang überbietet, somit Tachonachlauf, oder unterbietet, dann tachovorlauf / Gleichlauf, welcher VORSCHRIFT ist !
Denn eine Tachoanpassung ist nach meinem Wissen so mal eben" nicht zu machen, da streikt sogar das Werk !
....soeben auf 19 Zoll Omanyt mit Et 40 ( Teilegutachten von VW / Tüv Nord ) den 245 /45 19 eingetragen bekommen - bei der Felge wäre der 255/40 19 nur mit Teilegutachten zu fahren, also dem für die Felge. Also mal schauen, was das teilegutachten der besagten Serres hergibt ! Falls Interesse an Teilegutachten / Info´s einfach melden !
Gruß, Jan
P.S. Nun sind 235/50 18, 245/45 19 und 285/30 22 eingetragen / erlaubt zu fahren - immer mit mindestens 101 Reifentraglast, die 245iger Winter haben sogar 102 !? Inkl. Spurplatten von H+R vorn und hinten 20mm /Achse
Hallo Mit-Forumisten,
mich erheitert dieser Thread!
Ich habe seiben Jahre beim TÜV als amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr gearbeitet, habe also nicht nur "ein paar" Felgen eingetragen.
Ich frage mich bei einem solchen Thread immer, warum jemand diese Frage stellt. Es geht hier um eine Rad-/Reifenkombination mit einem Kaufpreis von einigen Tausend Euro - und die Frage bezieht sich auf die 80,- Euro beim TÜV und deren 20 beim Straßenverkehrsamt? Hier im Forum wird vielen Neulingen vorgehalten, dass sie sich beser keinen Phaeton kaufen sollen, wenn schon beim Kauf die Kosten für dieses Fahrzeug kalkulieren möchten. Ebenso wird hier in diesem Forum gerne Leuten vorgeworfen, dass es unschicklich sei, z.B. seine Ersatzteile nicht beim Freundlichen zu kaufen (wahrscheinlich weil eben aus einem Bosch-Scheibenwischer erst ein VW-Scheibenwischer wird, wenn ein VW-Händler ihn für den doppelten Preis an den Endkunden verkauft). DocFred sei nicht knauserig, sondern lass die RAd-Reifenkombination eintrage (das ist jetzt ohne jegliche Ironie)! Heute darf man selbst eine Anhängerkupplung ohne Eintragung am Auto montieren. Europäische Richtlinien machen es möglich - aber ich würde es nie tun!
Irgendwie scheinen die meisten Autofahrer eine Aversion gegen das Wort "Sonderabnahme" zu haben. Zum Glück heisst es ja auch "Änderungsabnahme nach §19.2 StVZO" oder so ähnlich, bzw. vielleicht schon durch die FZV ganz anders. Gemeint sind Abnahmen für die es kein Teilegutachten oder gleich/höherwertiges Prüfzeignis gibt.
Wann brauche ich das? VW hat bei der EG-Typgenehmigung das Fahrzeug in allen seinen Ausführungen beschrieben, auch bzgl. der zulässigen Rad-Reifenkombinationen. Die Reifen sind dabei im sogenannten Certificate of Conformity (CoC-Papier) eingetragen, das hat wahrscheinlich jeder bei der Zulassungsbescheinigung Teil II zu Hause im Schrank liegen. Bei den zulässigen Rädern ist es schon schweriger, die Zuordnung festzustellen. So darf wahrscheinlich der V10 TDI-Fahrer alle Phaeton-Räder fahren, die von der Dimension passen würden, weil die Tragfähigkeit zu gering ist. Hinweis auf ein Serienrad wäre die VW-Teilenummer mit 3D am Anfang. Infos zur Räder-Fahrzeug-Zuordnung kann eigentlich nur VW geben (Vielleicht hilft dabei auch schon ein Ausruck aus dem Teileverzeichnis mit Fahrzeugzuordnung), gleiches gilt für die Taglast der Räder (Thema Audi A8-Felgen auf dem Phaeton, gerade vorgestern fuhr ein V10 TDI auf A8-Felgen an mir vorbei und ich frage mich immer noch, ob das passt...).
Bescheinigt also VW die Rad-Reifenkobination als Bestandteil der EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug so ist alles okay, nichts muss eingetragen/begutachtet werden.
Rad-Reifenkombinationen für die eine allgemeine Betriebserlabnis (ABE) existiert, in der eine Freistellung von der Abnahmepflicht steht, sind auch diese - wen alle Auflagen eingehalten sind - eintragungsfrei.
Existiert eine ABE ohne Freistellung von der Abnahmepflicht oder ein Teilegutachten so muss eine Anbauabnahme beim TÜV/Dekr/GTÜ/KÜS... durchgeführt werden. Das kostet ca. 50 Euro und man bekommt eine Bestätigung, die meistens nicht in die Papiere eingetragen werden muss.
Existiert kein Prüfzeugnis über die Rad-Reifenkombination auf diesem Fahrzeug, dann muss sich also der Sachverständige selbst Gedanken machen. Das darf dann auch nur der aaS/aaSmT, womit in den alten Bundesländern alleinig der TÜV ins Spiel kommen kann, die Dekra darf solche Abnahmen nicht machen (auch das wird mal aufweichen, ist aber IMHO noch so) und daher ist es auch verständlich wenn die Dekra da sehr kleinlich ist. Also was ist zu tun? Erste Infos kan beispielsweise die Recherche bei Herstellern von Sonderrädern geben. Ich persönlich schaue gern bei www.borbet.de nach, suche mir eine grob ähnliche Felge raus, z.B. das Design CW in 8,5 x 19 Zoll, die Einpresstiefe liegt bei 45 mm, entspricht also auch in etwa der Serienfelge, es gibt aber auch ET 30. Schon auf der Suchseite erkenneich, dass 245/45 R 19 als Bereifung möglich ist. Im einsehbaren Gutachten steht dann, dass entweder der Nachweis der Serienbereifung (Auflage R09) gefordert ist (CoC-Papier, bzw. der TÜV hat ja auch ein Auskunftsystem) oder eine Tachoüberprüfung (Auflage G03) erforderlich ist. Die Tachoüberprüfung kann man bei uns beim ADAC machen lassen, ist für Mitglieder sogar kostenlos (ich weiß nur nicht, ob die das auch für Allradfahrzeuge machen können). Die weitern Auflagen sind - kurz überflogen - nicht kritisch (Tragfähigkeit der Bereifung vielleicht schon mal). Dann braucht man etwas über die Felge, zumindest (es ist ja eine VW-Felge) den NAchwei über die Traglast. Wer dann noch die passenden Radschrauben montiert hat, die Freigängigkeit zur Brems- Fahrwerks- und Antriebsteilen passt (das ist bei der Borbetfelge bei der großen Phaetonbremse nicht gegeben!), dann ist eigetnlcih alles okay. Besagte 100 Euro und 45 Minuten später kann alles gelaufen sein. Okay, das Strasenverkehrsamt wirst Du nicht in der Zeit schaffen.
Und das ist mir die Sicherheit, rechtlich wie technisch IMMER wert. Ich möchte im Fall des (hoffentlich nie eintretenden) Falles da Niemandem den Ansatz eines Argumentes gegen mich bieten.
Ach ja, die Tachoüberprüfung ist eigentlich durch keine Berechnung zu ersetzen, die Toleranz des Geschwindigkeitsmessers ist nicht linear. Wenn der Radumfang größer wird als die größte Seriengröße ist das eigentlich immer Pflicht. Vielleicht wird sich der Sachvesrtändige auf eine Fahrt mit dem Navi einlassen, wenn es keinen Allradprüfstand gibt. Das wäre nicht ganz korrekt (oder gibt es geeichte Navis?), aber zumindest ein Anhaltspunkt.
@ Heizölrenner: Die Tragfähigkeit der Bereifung hängt bei Fahrzeugen über 210 km/H Höchstgeschwindigkeit immer auch vom Vmax ab. Daher gibt es schon mal kurios anmutende Konstellationen wie vielelicht 101Y oder 102W. Oder ess wird das eingetragen, was montiert ist. Zu Zeiten des Golf II war z.B. 195/50R16 oft nur als Hochgeschwindiekitsreifen zu kaufen und wurde dann vielleicht so eingetragen, heute gibt es diese Reifendimension auch als Winterreifen! Faktisch muss nur das aufgezogen sein, was erforderlich ist.
Ich wünsche jedem gute Fahrt mit den 245/45ern!
Gruß,
Uli
P.S: GANZ WICHTIG! Ich will hier niemandem auf den Schlips treten! Ganz besonders nicht dem Threadstarter, den ich hier für eines der führenden Mitglieders dieses Forumns halte!