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Inzahlungnahme - Was wird gezahlt?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 26. Januar 2011 um 9:01

Hallo Leute!

Mal ne Frage, weiß jemand wonach der Preis bei der Inzahlungnahme geht?

Ich spiele mit dem Gedanken mir ein ja doch recht spätes Winterauto zu zu legen.

Habe da günstig einen Golf IV 1,4 angeboten bekommen.

BJ 1998 und gerade mal 92.000 auf der Uhr.

Ansonsten Schiebedach und das wars....

Kann mir jemand in etwa sagen was ich dafür nach 4 Monaten + 15.000 km noch bekommen werde wenn es für einen anderen Gebrauchten (ca. 20.000) in Zahlung geht?

Vielen Dank

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16 Antworten

Kommt drauf an, WO du ihn wieder in Zahlung geben möchtest, bzw. in welcher Preisklasse du dem Händler wieder ein anderes Auto abkaufen wirst, gegen den der Golf dann verrechnet wird. Und da kann der Preis arg schwanken. Mit entscheidend ist da, wie gut oder schlecht der Händler seine Chance auf einen baldigen Wiederverkauf des in Zahlung genommenen Altwagens einschätzt, denn "Ladenhüter" kosten ihn nur Geld, und er will ja letztlich was verdienen.

Abgesehen davon: Wirklich interessant ist doch letztlich für einen Autokäufer, der einen Altwagen in Zahlung gibt, nur die Frage: Was muss ich zuzahlen?

Denn letztlich ist es egal, ob der Händler dir ein paar Euro mehr für die Inzahlungnahme anrechnet, dir dafür aber dann den Rabatt auf das gekaufte Auto kürzt, oder umgekehrt dir etwas mehr Rabatt auf das gekaufte Auto gibt, aber weniger für den Altwagen anrechnet.

Kalkulieren wird jeder Händler auf jeden Fall so, dass er an BEIDEN Fahrzeugen Geld verdient, nachdem er schon für etwaige Garantieleistungen (die er als Händler möglicherweise leisten müsste) einen gewissen Pauschalbetrag veranschlagt hat.

Am meisten bekommst du für einen Gebrauchtwagen immer beim Privatverkauf, und am günstigsten ist ein Autokauf beim Händler immer, wenn du ihm keinen alten Gebrauchtwagen auf den Hof stellst.

Ergänzung: Wenn du eh nur ein spätes Winterauto für wenige Monate suchst reicht es doch, wenn Winterreifen drauf sind und die Heizung gut funktioniert. Alles andere ist dann doch relativ egal. Für diesen Zweck würde doch eine Rostlaube mit TÜV-Termin 04/2011 für schätzungsweise 300 EUR vollkommen ausreichen, und die vertickst du dann ab Mai 2011 im Ganzen -beginnend mit 1 EUR- in der "eBucht" als Teileträger oder Bastelfahrzeug. Mit etwas Glück holst du dir die 300 investierten EUR dann noch wieder rein (hochpowern tun die dir den meistens von selbst ^^) und hast damit dann auch noch das Abholen und die Entsorgungskosten beim "Schrotti" gespart.

am 26. Januar 2011 um 9:28

...so sehe ich das auch!

Aber es ist eben immer mit Aufwand und einem gewissen Risiko (Ob er überhaupt verkauft wird) verbunden ;)

Die einzigen brauchbaren Antworten auf diese Frage wirst du bei DAT oder Schwacke bekommen.

Bedenke, dass auch das nur grobe Schätzungen sind. Viel hängt vom Zustand des Autos, der dann aktuellen Marktsituation und von deinem Verhandlungsgeschick ab.

Fest steht auf jeden Fall: Wenn du den Golf IV nicht wirklich supergünstig (d.h. unter Wert) bekommst, dann wird das ziemlich sicher ein Verlustgeschäft. Wenn du einen gebrauchten beim Händler kaufst, dann wird dieser in dem Moment, in dem du ihn vom Hof fährst für dich etwa 1000-2000 EUR im Wert sinken, einfach weil das etwas die Spanne des Händler zwischen Einkauf und Verkauf ist.

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 9:32

Hi, ja das ist klar!

Aber habe die 2.000 € die der Golf jetzt dann kostet bereits für mein Spaßmobil (Audi TT Roadster oder ähnliches) bereits mit einkalkuliert, würde also schon gerne wieder bei der Inzahlungnahme auf 2.000 € für den IVer kommen wollen.

und da mir der Preis sehr niedrig vorkommt im verhältnis zu Laufleistung etc. wäre es meiner Einschätzung nach realistisch...

Aber oft sind die gedanken ja weit entfernt von der Wirklichkeit....

Ein Privatverkauf würde denke ich nicht so in Frage kommen, da ich doch eher Spontan bin, würde eine Kaufentscheidung recht schnell fallen und da dauert der Verkauf zu lange....

am 26. Januar 2011 um 9:34

...das sagte ich ja

und 2000 wird er sicher wieder bringen wenn Du Ihn bis dahin nicht schrottest oder er 300.000km :D ;) auf de Uhr hat

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 9:40

Zitat:

Original geschrieben von Heiko190E

...das sagte ich ja

und 2000 wird er sicher wieder bringen wenn Du Ihn bis dahin nicht schrottest oder er 300.000km :D ;) auf de Uhr hat

Dachte nicht das die noch so viel Wert sind....

Aber die 2.000 € kommen mir eben schon sehr günstig vor....

Hat zwar dem Alter entsprechend ein paar Macken und Dellen sowie Abnutzungsspuren innen (altes Ehepaar gefahren) und sieht dementsprechend aus....

Hier mal ein paar Eckdaten:

Golf IV 1,4 Trendline 75 PS

2 Türer

92.200 km

Sommerreifen auf Stahlfelgen (Profil 4mm)

Winterrreifen auf Stahlfelgen (Profil ca. 5-6mm)

elektr. Schiebedach

Servo, ABS, Blau-Met.

Is der 2.000 € Wert?

am 26. Januar 2011 um 9:43

Zitat:

Original geschrieben von klosmichael

 

Is der 2.000 € Wert?

Warum fragst Du denn jetzt nochmal?! :(

Du hast doch schon gesagt das er "günstig" ist!

Woher kam denn dann diese Feststellung?

Ich bezog mich auf 2000 die Dir ein Händler dafür gibt wenn Du nen Neuwagen kaufst.

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von Heiko190E

Zitat:

Original geschrieben von klosmichael

 

Is der 2.000 € Wert?

Warum fragst Du denn jetzt nochmal?! :(

Du hast doch schon gesagt das er "günstig" ist!

Woher kam denn dann diese Feststellung?

Ich bezog mich auf 2000 die Dir ein Händler dafür gibt wenn Du nen Neuwagen kaufst.

Oh sorry, stand irgendwie auf dem Schlauch....

Werde dann mal zuschlagen! :-)

So ein Wintermobil is doch was tolles :-)

Grundsätzlich hat NIEMAND etwas zu verschenken, schon gar nicht jemand, der anderen irgendwas verkaufen will. Wenn ein Auto erstaunlich günstig angeboten wird (und der Verkäufer vielleicht auch noch Spielraum für Nachlässe hat), wird das seinen Grund haben.

Am wenigstens wohl der, dass er anderen Menschen nur eine uneigennützige Freude bereiten möchte. ^^

Themenstarteram 26. Januar 2011 um 9:53

Zitat:

Original geschrieben von P2Welt

Grundsätzlich hat NIEMAND etwas zu verschenken, schon gar nicht jemand, der anderen irgendwas verkaufen will. Wenn ein Auto erstaunlich günstig angeboten wird (und der Verkäufer vielleicht auch noch Spielraum für Nachlässe hat), wird das seinen Grund haben.

Am wenigstens wohl der, dass er anderen Menschen nur eine uneigennützige Freude bereiten möchte. ^^

In diesem Fall anscheinend schon :-)

Ist eine bekannte von meiner Mutter, die jetzt altersbedingt nicht mehr Autofahren können und wissen nicht, was sie für das Auto verlangen sollen und wären mit 2000 Euro zufrieden....

Ob es ein wirkliches "Geschenk" wird bzw. gewesen ist, weisst du erst hinterher, wenn das Seniorinnenfahrzeug seine Pflicht und Schuldigkeit zu deiner Zufriedenheit getan hat. Vorher weiss man sowas nie ... manche vermeintlichen "Geschenke" haben sich irgendwann auch schon als das genaue Gegenteil erwiesen.

Aber wenn die Bekannte deiner Mutter ihr nicht mehr benötigtes Auto unbedingt (möglichst schnell) loswerden möchte, ist bestimmt auch noch mehr "Rabatt" drin. Zumal, wenn sie dich vielleicht persönlich kennt, zudem auch noch gut auf den Sohn ihrer Bekannten zu sprechen ist, und ihr "gutes Stück" dann weiterhin in guten Händen wähnt ... da lass mal deinen ganzen Charme spielen. ^^

Hallo,

der Wagen ist 12 Jahre alt. Kann man da wirklich von einem Schnäppchen reden? Ich glaube nicht. Das Risiko von unvorgesehenen Reparaturen ist hoch. Warum sich denn gerade im Winter ein altes Auto ans Bein binden?

Zitat:

Original geschrieben von Markus_79

Hallo,

der Wagen ist 12 Jahre alt. Kann man da wirklich von einem Schnäppchen reden? Ich glaube nicht. Das Risiko von unvorgesehenen Reparaturen ist hoch. Warum sich denn gerade im Winter ein altes Auto ans Bein binden?

Wenn's doch ein "Geschenk" der Bekannten seiner Mutter ist?

Es ging ihm mit seiner Frage, die da lautete "Inzahlungnahme - Was wird gezahlt?" wohl vor allem darum, ob er zunächst einmal ein "Geschenk" annehmen soll um es kurz selbst zu nutzen, und er dann nach ein paar Monaten, wenn er es bei einem Händer in Zahlung gibt, nochmal für das "Geschenk" abkassieren kann.

So jedenfalls verstehe ich seine Eingangsfrage, wenn ich alle Beiträge bis jetzt nochmal lese und ordne.

Dann würde ich's doch annehmen aber gleich sofort schon bestmöglich weiterverkaufen, bringt am meisten. ^^

am 26. Januar 2011 um 14:46

Zitat:

Original geschrieben von P2Welt

Zitat:

Original geschrieben von Markus_79

Hallo,

der Wagen ist 12 Jahre alt. Kann man da wirklich von einem Schnäppchen reden? Ich glaube nicht. Das Risiko von unvorgesehenen Reparaturen ist hoch. Warum sich denn gerade im Winter ein altes Auto ans Bein binden?

Wenn's doch ein "Geschenk" der Bekannten seiner Mutter ist?

Es ging ihm mit seiner Frage, die da lautete "Inzahlungnahme - Was wird gezahlt?" wohl vor allem darum, ob er zunächst einmal ein "Geschenk" annehmen soll um es kurz selbst zu nutzen, und er dann nach ein paar Monaten, wenn er es bei einem Händer in Zahlung gibt, nochmal für das "Geschenk" abkassieren kann.

So jedenfalls verstehe ich seine Eingangsfrage, wenn ich alle Beiträge bis jetzt nochmal lese und ordne.

Dann würde ich's doch annehmen aber gleich sofort schon bestmöglich weiterverkaufen, bringt am meisten. ^^

Ich glaube Du hast das falsch verstanden. Für mich ist die Lage wie folgt: Die bekanten seiner Mutter würden ihm den wagen für 2000eu verkaufen. Jetzt will er ihn 4 monate fahren und möchte wissen, ob er die 2000 wieder reinholt da er sie für das neue auto braucht. Bitte korigieren wenn ich falsch liege.

Zum thema: Warum die winterhure nicht behalten? Gehe mal davon aus das du den tt nicht im winter fahren willst... Wenn es an den 2000 euro liegt, ist das budget wohl recht "eng"...

Grüsse

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