Internetbasierte Fahrzeugzulassung / i-Kfz
Hallo,
am 2.4. hole ich meinen GTE ab. Jetzt steht die (Online-)Zulassung an.
Kann jemand von Erfahrungen mit der internetbasierten Zulassung berichten?
Was ich bisher habe:
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
- Perso mit Online-Ausweisfunktion und PIN
- Smartphone und App als Lesegerät
- Reserviertes Kennzeichen
- Kennzeichen in 3 facher Ausfertigung
Nun zu meinen Fragen:
- Zur Anmeldung muss ich ja wohl den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln. Bekomme ich dann von der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief, in dem dann auch die Halter-Daten eingetragen sind?
- Den neuen Fahrzeugbrief gebe ich dann dem Händler zurück (Leasing-Fahrzeug)?
- Schickt die Zulassungsstelle die Stempel, die ich dann selbst aufs Kennzeichen klebe?
- Wie lange dauert die ganze Prozedur bzw. wann sollte ich die Anmeldung durchführen, damit am 2.4. alles glatt geht?
Danke und herzliche Grüße
63 Antworten
@Danielson16V
Laut meiner Zulassungsstelle automatisch ca. 3 bis 5 Tage nach Ablauf der Reservierung. Sie haben darauf keinen Einfluss.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 24. September 2023 um 20:33:18 Uhr:
Wird sowas manuell zu Dienstzeiten der Zulassungsstelle (also ab Montag) wieder eingepflegt?
Macht das Anwenderprogramm automatisch. Zu welchem Zeitpunkt ist durch den Anwender eingestellt.
Hier ist das Kennzeichen noch eine Woche blockiert
Zitat:
@leftlaner schrieb am 24. September 2023 um 22:24:05 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 24. September 2023 um 15:45:02 Uhr:
Wie hast Du Dich identifiziert?
Ausweis app, Lesegerät?Soweit kam ich noch gar nicht...
Die Identifizierung durch Ausweis-App war bei mir ganz am Anfang, bevor ich die Codes eingeben musste!! Zusätzlich musste ich zuvor noch auf einer bestimmten Internetseite einen Account eröffnen.
Allerdings fehlte bei mir ein Code auf der ZulBesch Teil 1 (da war einfach keiner trotz Papiere aus Juli 2022), wodurch das Verfahren bei mir versagte 🙁
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. September 2023 um 06:09:46 Uhr:
Zitat:
Macht das Anwenderprogramm automatisch. Zu welchem Zeitpunkt ist durch den Anwender eingestellt.
Hier ist das Kennzeichen noch eine Woche blockiert
Danke! Dann heißt es weiter alle paar Stunden probieren…
Zitat:
@Der_Filmfreund schrieb am 25. September 2023 um 09:15:13 Uhr:
Allerdings fehlte bei mir ein Code auf der ZulBesch Teil 1 (da war einfach keiner trotz Papiere aus Juli 2022),
Manchmal ausversehen entfernt.
ZB 1 ab 2015 müssen das Feld haben.
Bei den ZB2 durften Restbestände bis zu einem Stichtag aufgebraucht werden.
Eine ZB1 gedruckt aus 2022 ohne Druckstücksnummer und entsprechenden QR Code können die Anwenderprogramme nicht verarbeiten,da die Übermittlung der Druckstücksnummer ein Pflichtfeld ist.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 25. September 2023 um 15:30:02 Uhr:
Da wird maximal einmal pro Tag ein Ablagelauf stattfinden.
Stündlich kann ich mir nicht vorstellen
Ja das denke ich auch, aber ich mag das Kennzeichen nicht verpassen, könnte recht beliebt sein und mir liegt was dran. Da versuche ich es lieber einmal zu oft.
Wenn es so beliebt wäre, wieso war es dann noch frei. Warum hast kein Fahrzeug drauf angemeldet,um es zu sichern?
Es ist xx VZ 310. Ich habe kein Fahrzeug rumstehen, der Neuwagen wird Mitte nächsten Jahres geliefert, die Reservierung bis dahin zu verlängern war bei dieser Zulassungsstelle im Vergleich zu meiner alten nicht möglich…
Ich mache gerade ganz schlechte Erfahrungen mit der Online-Zulassung. Konkret geht es um die Zulassungsstelle Böblingen, die Corona genutzt hat um sich zu einer unerreichbaren Trutzburg umzubauen. Persönliche Termine gibt es dort nur mit viel Glück und dann erst in 14 Tagen, telefonisch ist dort selbst zu den äußerst eingeschränkten Telefonzeiten niemand erreichbar. (Das nur um mal einen groben Eindruck zu vermitteln).
Vor drei Wochen habe ich dort einen PKW online zugelassen. Das Verfahren ist zwar nicht unbedingt anwenderfreundlich, war aber letztendlich erst einmal relativ erfolgreich. Die vorläufige Zulassung (10 Tage gültig) kam unverzüglich per E-Mail, die Gebühren wurde von der Kreditkarte abgebucht, der Kfz-Steuerbescheid kam auch nach wenigen Tagen. Was nicht kam war die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Plaketten. Eine E-Mail an die Zulassungsstelle wurde relativ nichtssagend beantwortet und das Fahrzeug darf mittlerweile nicht mehr benutzt werden. Dummerweise war mir nicht klar, wie unfähig die Zulassungsstelle ist und ich habe den Wagen an der Straße geparkt, in der Erwartung dass die Plaketten kurzfristig zugesandt würden. Ein grober Fehler, denn das Ordnungsamt wurde sehr schnell auf den Wagen aufmerksam (gemacht?). Verwarnungsgeld: 50,-€. Und ich muss mich jetzt entscheiden ob ich weitere Verwarnungsgelder riskiere, oder den Wagen abschleppen lasse, denn fahren darf ich ihn nicht. Ein Kurzzeitkennzeichen holen um ihn woanders hin zu fahren geht natürlich auch nicht, weil ich dafür ja die Kfz-Papiere bräuchte. Ein Teufelskreis...
Wenn Steuer Bescheid schon eingetroffen ist, wurde die Zulassung bereits verarbeitet.
Die ZB2 ist bei Dir angekommen?
Wenn ZB1 und Plakettenträger fehlen, sind diese evtl auf dem Postweg abhanden gekommen.
E Mail schicken und das kann geprüft werden. Werden üblicherweise mit PZU versendet.
Entsprechend müsste man sich doch auch das Verwarngeld erstatten lassen können?
Das Fahrzeug ist ja per so zugelassen.
Zitat:
@Schaf_Nase schrieb am 29. Januar 2024 um 12:01:40 Uhr:
Verwarnungsgeld: 50,-€.
Wie lautet denn der Tatvorwurf (Tatbestandsnummer)? Hier kann es sich nämlich lohnen, zwei verschiedene Dinge zu überprüfen: Ist es ein Halterverstoß und, falls nicht, ist der Fahrer bekannt? Wenn die Tat dem Fahrer vorgeworfen wird, dann muss der erst mal ermittelt werden.
Und dann muss man prüfen, ob denn der Vorwurf überhaupt vom Wortlaut erfasst wird. Hintergrund: Die 10-Tages-Frist gilt nach dem Wortlaut der Vorschrift nur für das Fahren, nicht für das Parken auf öffentlicher Straße. Dazu heißt es in § 26 Abs. 4 Nr. 5 FZV:
"Abweichend von § 12 Absatz 3 Satz 1 sind Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach Maßgabe des § 31 für längstens zehn Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung gestattet."
Das bedeutet, dass auch nach Ablauf der 10 Tage das Fahrzeug als zugelassen gilt, aber nicht mehr gefahren werden darf.
Daher würde ich auch das Umparken nicht riskieren, denn dazu müsstest du ja fahren. Allerdings würde m.E. auch dann der übliche Tatvorwurf der Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs nicht zutreffen und interessanterweise ist das Fahren nach Ablauf der 10 Tage zwar verboten, aber offenbar nicht ordnungswidrig. Ich habe jedenfalls in § 77 FZV, wo alle zulasssungsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten aufgelistet sind, auf die Schnelle nichts passendes gefunden (dennoch unter Vorbehalt, weil ich es jetzt nicht so intensiv überprüft habe).
Ich würde jetzt erst mal nicht zahlen. Und dann vielleicht noch mal der Zulassungsstelle die Dringlichkeit erklären, per Mail oder telefonisch.
Ich kann mich nur immer wiederholen.
Geh zu einem Zulassungsdienst, hast die Papiere und alles andere innerhalb von 2 Werktagen.
Kostet Geld, aber spart mehr Zeit in der man mehr Geld verdienen kann, als sich da hinzusetzen.
Das mit den Plaketten versenden ist von Anfang an eine Totgeburt.