Internetbasierte Fahrzeugzulassung / i-Kfz

VW Golf 8 (CD)

Hallo,

am 2.4. hole ich meinen GTE ab. Jetzt steht die (Online-)Zulassung an.

Kann jemand von Erfahrungen mit der internetbasierten Zulassung berichten?

Was ich bisher habe:
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
- Perso mit Online-Ausweisfunktion und PIN
- Smartphone und App als Lesegerät
- Reserviertes Kennzeichen
- Kennzeichen in 3 facher Ausfertigung

Nun zu meinen Fragen:
- Zur Anmeldung muss ich ja wohl den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln. Bekomme ich dann von der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugbrief, in dem dann auch die Halter-Daten eingetragen sind?
- Den neuen Fahrzeugbrief gebe ich dann dem Händler zurück (Leasing-Fahrzeug)?
- Schickt die Zulassungsstelle die Stempel, die ich dann selbst aufs Kennzeichen klebe?
- Wie lange dauert die ganze Prozedur bzw. wann sollte ich die Anmeldung durchführen, damit am 2.4. alles glatt geht?

Danke und herzliche Grüße

63 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. Januar 2024 um 12:32:44 Uhr:



Die ZB2 ist bei Dir angekommen?

Die ZUB II muß er ja in Händen halten denn ansonsten hätte er gar nicht online anmelden können.

Bei ikfz und Halterwechsel wird eine neue ZB2 ausgegeben. Die alte wird wie die ZB1 durch freilegen des Sicherheitscodes ungültig

Ah ja, danke das war mir jetzt nicht so bewußt. Aber klar sonst würden ja die Halterdaten fehlen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. Januar 2024 um 12:32:44 Uhr:


E Mail schicken und das kann geprüft werden. Werden üblicherweise mit PZU versendet.

Antwort von der Zulassungsstelle

"... vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der I-KFZ Vorgang wurde nicht bei uns eingespielt.

Wir befinden uns bereits im Austausch mit unserem Verfahrensanbieter.

Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Sobald wir neue Infos erhalten, melde ich mich umgehend bei Ihnen."

Digitalisierung in Deutschland halt, vermutlich war kein Papier im Fax als der "I-KFZ Vorgang" rüber geschickt wurde.

Zitat:

@Rockville schrieb am 29. Januar 2024 um 12:35:36 Uhr:


Wie lautet denn der Tatvorwurf (Tatbestandsnummer)?

Abstellen eines nicht <betriebsbereiten/zugelassenen> Fahrzeug der Marke +) im öffentlichen Verkehrsraum, ohne im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis zu sein.
§ 13, § 16 Abs. 1, § 54 Abs. 1 Nr. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg

Danke für den Hinweis auf § 26 Abs. 4 Nr. 5 FZV, der ist wirklich gut. Ich habe dem Ordnungsamt gegenüber auch so argumentiert dass das Fahrzeug ja zugelassen ist (habe den ganzen Schriftwechsel mitsamt Gebührenbescheid und Kreditkartenbelastung mitgeschickt, insgesamt 8 Seiten) und allenfalls eine Obliegenheitsverletzung (Nichtanbringung der Plaketten) vorliegt, die aber nicht uns vorzuwerfen wäre. Antwort steht noch aus, aber falls mein Einspruch abgewiesen wird habe ich nun ein gutes Argument, denn ich ging bisher davon aus, dass das Ordnungsamt formal im Recht ist. Vorläufige Zulassungsbescheinigung liegt auch gut sichtbar im Auto aus, also insofern bin ich auch sauber.

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Wie kommst Du auf Fax?

Wenn Du willst, dass die mit Dir ordentlich kommunizieren, solltest solche spitzen klemmen lassen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. Januar 2024 um 15:13:34 Uhr:


Wenn Du willst, dass die mit Dir ordentlich kommunizieren, solltest solche spitzen klemmen lassen.

Ich staune immer wieder dass es wirklich in jedem Forum mindestens einen Teilnehmer gibt der meint er könne anderen Teilnehmern vorschreiben was diese im Forum schreiben dürfen und was nicht.

Du kannst schreiben was Du willst. Dann aber nicht heulen, wenn das Echo nicht gefällt.

Wie es in den Wald hineinschreit, . .

Aber das ist ja heute auch aus der Mode!

Man kann und darf sich aber auch mal beschweren.
I Kfz, generell Zulassung läuft seit Jahren in vielen Bundesländern einfach schlecht.
Als Privatperson stehst morgens um 07:00 Uhr auf der Matte, mit 25 anderen Bürgern, die alle komisch sind.
Um 08:00 Uhr bekommst dann gesagt, so Kontingent ist voll.
Termine sind auf Monate ausgebucht, oder nicht verfügbar.

Ja, das ist ärgerlich, und das nervt einfach.
Da gibt es in der Verwaltung eine große Baustelle....

Ja, am besten alle rausschmeißen da. Geht auch ohne.

Nein, ganz im Gegenteil.

Aber wie du meinst...

Zitat:

@Schaf_Nase schrieb am 29. Januar 2024 um 15:00:39 Uhr:


Abstellen eines nicht <betriebsbereiten/zugelassenen> Fahrzeug der Marke +) im öffentlichen Verkehrsraum, ohne im Besitz einer Sondernutzungserlaubnis zu sein.
§ 13, § 16 Abs. 1, § 54 Abs. 1 Nr. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg

Ja, der Vorwurf ist unzutreffend und ein Einspruch sollte erfolgreich sein. Beim Parken kann ich gar keine Ordnungswidrigkeit erkennen. Beim Fahren gibt es offensichtlich auch keine, die ganz schlimm wäre. Insbesondere gibt es keine spezielle Ahndung für die Überschreitung der 10-Tages-Frist. Übrig bliebe eigentlich nur, dass die Kennzeichen nicht vorschriftsmäßig sind, das wäre der folgende Tatvorwurf:
"Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand befanden."

Das kostet 10 Euro. Der Vorwurf kann auch nicht bei einem parkenden Fahrzeug verwendet werden, weil dann zwar eine Verkehrsteilnahme, aber keine Inbetriebnahme vorliegt. Ich würde da auch nicht um eine ausnahmsweise Einstellung des Verfahrens im Rahmen der Kulanz bitten, denn der Tatvorwurf ist einfach falsch.

Vergangene Woche kam in den Nachrichten, dass die I-basierte Zulassung wieder gestoppt ist und man nur noch persönlich (und darum teurer) bei den jeweiligen Zulassungstellen vorsprechen muss.

Zitat:

@Rockville schrieb am 30. Januar 2024 um 01:17:59 Uhr:


Ich würde da auch nicht um eine ausnahmsweise Einstellung des Verfahrens im Rahmen der Kulanz bitten, denn der Tatvorwurf ist einfach falsch.

Danke für die plausiblen und hilfreichen Erläuterungen. Ich warte jetzt erst einmal ab was aus meinem Widerspruch im Rahmen des Verwarnungsgeldes wird und kann dann ja, falls es zu einem Bußgeldbescheid kommt immer noch gegen diesen Einspruch einlegen.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 30. Januar 2024 um 07:49:46 Uhr:


Vergangene Woche kam in den Nachrichten, dass die I-basierte Zulassung wieder gestoppt ist und man nur noch persönlich (und darum teurer) bei den jeweiligen Zulassungstellen vorsprechen muss.

Im Dezember ging durch die Presse dass 2/3 der Zulassungsstellen die Möglichkeit der Online-Zulassung wieder entzogen bekommen, weil dort erhebliche Sicherheitsdefizite festgestellt wurden. Ich hatte dann beim KBA nachgefragt ob "meine" Zulassungsstelle betroffen wäre und das wurde verneint. Auf der HP meiner Zulassungsstelle wird die Möglichkeit auch weiterhin angeboten.

Es ist ein Behördendesaster.
Man läd eine unsichere App runter, läd seine persönliche Identität mittels Personalausweis ins Internet, scannt dann noch die QR-Codes, bezahlt mit so ePay zu dem Mann auch angemeldet sein muss. Und ich dachte die ganze Zeit dabei: Warum kann man beim Amt sein Auto nicht einfach zu einem bestimmten Zeitpunkt abmelden?
Unflexibel, kompliziert, bürokratisch.

Zitat:

@LiLaLauneBaer schrieb am 18. Juli 2024 um 19:30:03 Uhr:



Warum kann man beim Amt sein Auto nicht einfach zu einem bestimmten Zeitpunkt abmelden?

Kann man doch!
Termin machen,
pünktlich zum Termin aufschlagen,
Kennzeichen und ZB1 vorlegen,
abmelden lassen,
bezahlen,
fertig.

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