Inspektion => Motoröl selbst mitbringen?
Hallo zusammen...
bei mir steht die erste Inspektion vor der Tür.
Da das Longlife Öl bei VW ja nicht gerade günstig ist, frage ich mich in wie weit man das Öl selber mitbrigen kann.
Welche Erfahrung habt ihr gemacht?
Oder sieht das der freundliche nicht gern?
Gruss
Michael
Beste Antwort im Thema
Ich bezahle eine Dienstleistung und die nennt sich Ölwechsel.
Das benötigte Öl erwerbe ich von dem Anbieter meiner Wahl.
Wenn man mich nötigt beides von einem Anbieter zu kaufen , nenne ich das ein Kopplungsgeschäft.
Derartige Kopplungsgeschäfte sind sehr fraglich.
Ein mündiger Kunde braucht keine Bevormundung.
Einem mündigen Kunden sollte niemand vorwerfen bei seinem persönlichen Budget auf wirtschaftliche Effizients zu achten.
Das hat mit Geiz nichts zu tun.
Wie auch jeder Unternehmer unnötige/überhöhte Ausgaben vermeiden/abschaffen will (Effizientssteigerung/Rationalisierung) sollte man dies auch jedem Privatmann zubilligen.
340 Antworten
Ja, klar denn in freien Werkstätten sind die "Teilemitbringer" ja auch äußerst beliebt!
Freie Werkstätten leben ja auch nur von "Luft und Liebe", mit Ölen oder Teilen wollen die ja kein Geld verdienen. Im Grunde handeln sie als Wohlfahrtsorganisationen!
Versuch mal bei ATU deine "eigenen" Öle, Bremsbeläge oder Stoßdämpfer mitzubringen. Viel Spaß!
Im Ernst:
Kein Unternehmen (auch keine Dorfwerkstatt, wo der "Meister" noch jeden duzt) handelt aus edelen Beweggründen, alle müssen Geld verdienen.
Ob über Verrechnungssätze, "unnötige"-Reparaturen, hohe Teileaufschläge, teure Öle, oder was auch immer.
Und irgendwo muss das (Vertrauens)- Verhältnis zwischen Werkstatt und Kunde passen, wie jede langfristige Geschäftsbeziehung.
Oder anders gesagt:
Der "Stammkunde", der bei mir alles machen lässt (und sein Öl nicht selber mitbringt), bekommt natürlich einen anderen VS. Ein solcher Kunde steht natürlich im Kulanzfall auch anders da, als ein Kunde der nur zum Reklamieren kommt und ansonsten zum "Freien" fährt.
Und bevor jetzt hier wieder auf den Freundlichen rum gedroschen wird: Ist das in euren Brancen anders???
In welcher Brance bist du, Drahkke?
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
In welcher Brance bist du, Drahkke?
Ich arbeite im kaufmännischen Bereich einer Maschinenbau-Firma. Da ist der (globale) Konkurenzdruck so hoch, daß man den Kunden schon ein gutes Stück entgegenkommen muß, wenn man den einen oder anderen Auftrag bekommen möchte. Dabei zieht man die Möglichkeit, einen geringeren Gewinn als ursprünglich geplant zu machen immer noch der Möglichkeit vor, den Auftrag nicht zu bekommen und damit überhaupt keinen Gewinn zu machen.
Richtig, und bei euch (wie in jeder Branche) macht ein Geschäft nur dann Sinn, wenn es (zumindest Langfristig) noch ein Geschäft ist.
Und wenn einer eurer Kunden sagt, er möchte Teil A seines Maschinenparks bei euch kaufen und installieren lassen, Teil B und C aber von jemand anderem, dann müsst ihr überlegen, ob das noch ein Geschäft ist. Mindestens müsst ihr für Teil A anders kalkulieren, als wenn ihr Teil A, B und C verkaufen und installieren würdet.
Dazu kommt noch die Überlegung, Stammkunde oder nicht? Für einen Stammkunden, der schon x-Anlagen gekauft hat, werdet ihr auch so einiges günstiger bzw. kostenfrei erledigen, für einen "Laufkunden", der nur know how abzieht eher nicht.
@opaErnst:
Und zur "Freiheit" gehört auch der Grundsatz der Vertragsfreiheit. D.H. wenn ein Unternehmer mit dir einen Vertrag schließen will und die Arbeit an die Teile knüpft (oder umgekehrt), dann ist das seine persönliche Entscheidung, deiner Entscheidung unterliegt es, dem Vertrag zuzustimmen, oder eben nicht. Das hat mit Kopplungsgeschäften überhaupt nix zu tun (einfach mal nachschlagen).
Und welcher VS für welche Arbeit verwand wird, ist ebenfalls den Vertragsparteien überlassen, das hat mit Unrecht nichts zu tun.
Jede Werkstatt kann durchaus jederzeit von Kunde A einen gänzlich anderen VS verlangen als von Kunde B (solange es nicht gegen "die guten Sitten" verstößt). Natürlich kann ich von einem Kunden, der seine Teile mitbringt einen höheren Stundensatz verlangen, als von einem anderen. Er muss dem Vertrag ja nicht zustimmen. Mit Unrecht hat das schlicht nichts zu tun.
Ähnliche Themen
Bezüglich der Vertragsfreiheit stimme ich dir zu.
Wenn der Vertrag nur dann zustande kommt, wenn ich seine Bedingung "Kopplungsgeschäft" zustimme, bleibt es dennoch ein Kopplungsgeschäft auch wenn dem ich zugestimmt habe.
Meines Wissens haben Vertragswerkstätten für bestimmte Arbeiten festgeschriebene "Arbeitswerte", welche sich in einem Eurobetrag für den Kunden niederschlagen.
Mir ist nicht bekannt, dass Vertragswerkstätten für bestimmte Kunden einen höheren bzw. niedrigeren Preis für die gleiche Arbeitsleistung verrechnen.
Wo bleibt da die Gleichbehandlung der Kunden ?
Wenn Kunde A erfährt, dass Kunde B für das Gleiche weniger bezahlt hat, wird er wohl zukünftig auch nur das bezahlen wollen was Kunde B bezahlt hat.
In einer Marktwirtschaft entscheidet letztlich immer der Endkunde/Käufer, welches Unternehmen Gewinne macht und überlebt.
Die legitimen Gewinnwünsche eines Unternehmens sind nicht das Entscheidende.
Es entscheidet immer noch der Kunde.
Derjenige Unternehmer , welcher dies nicht verinnerlicht hat, wird langfristig nicht überleben.
Keine Sorge, der Markt wird es schon regeln.
Sowohl in die eine wie andere Richtung.
Gäbe es immer mehr Kunden, welche ihr eigenes Öl zum Ölwechsel mitbringen möchten werden sie Werkstätten aufsuchen, welche dies ermöglichen und dies zu Lasten der anderen Werkstätten.
Es gibt "vorgeschlagene" Arbeitswerte (=Arbeitszeit). Das ist aber 1. nur "vorgeschlagen" (außer im Gewährleistungsfall), 2. Obliegt es meiner unternehmerischen Freiheit, mit welchem VS ich diese Zeit hinterlege.
Und da sowieso fast nie 2 Wartungen vergleichbar sind (außgenommen wir vergleichen genau das gleiche Fahrzeug bei gleichem Alter und Km-Stand), kann ich natürlich Kundem A sagen, dass seine Wartung x€ kostet und Kundem B y€. Der Kunde unterschreibt diesen Vertrag (Werkstatt-Auftrag) und fertig.
Ich denke mal, es ist auch in anderen Branchen so, dass die Behandlung des Kunden auch (nicht nur) damit zu tun hat, wie viel man (langfristig) an ihm verdient.
Das zeigt sich dann eben auch darin, dass manche keine Kulanz erhalten und andere (bei dem gleichen Fehler und teilw. noch höherer Km-Leistung) eben schon. Nachzulesen hier im Forum.
Hier noch mal was (allgemeinverständliches) zum Thema Kopplungsgeschäft.
Kopplungsgeschäft
Wird vom Vertragspartner im Vertrag eine inhaltlich artfremde Zusatzleistung gefordert, so spricht man von einem Kopplungsgeschäft. Diese Kopplungsgeschäfte sind ungültig, da es sich dabei um Überraschungsklauseln handelt.
Ein Beispiel dafür: Beinhaltet ein Vertrag zwischen Wohnungssuchenden und Makler eine Provisionszahlung, so kann derselbe Vertrag nicht auch eine Hausratsversicherung oder eine Umzugsregelung mit einem vom Makler bekannten Spediteur beinhalten. Die Architektenbindung, die in Zusammenhang mit einem Grundstückskauf steht, fällt auch in das Kopplungsgeschäft und ist somit verboten
Es ist schon sehr weit hergeholt, die Lieferung von Öl als "artfremd" bei einem Ölwechsel zu bezeichnen, oder als "Überraschend".
Aber letztendlich, da hast du recht, wird es der Markt regeln.
Fakt ist ich bringe auch mein Oel mit beim Service. Castrol 5W30 Longlife 3 kostet beim unserem 🙂 29,80 Euro der Liter. 5 Liter Gebinde kommt auf 47 Euro auch von Castrol . Volkswagen empfielt Castrol. Die ware ist Original Versiegelt somit entfaellt die Beweislast ob das Oel Minderer Qualitaet ist da ich nur Versiegelte Gebinde beim 🙂 abgebe.
Dieser ist denoch Hoelle und Flamme drauf meinen neuen Passat zu warten. Ist der erste mit Euro 6 den er gesehen hat . und im service ist dieser der guenstigste.
Oelfilter Luftfilter, usw. verbaut er seine eigene . Da ist der Mehrpreis lag nicht so hoch wie beim Oel.
Beim alten 3B kostete ein Zahnriemenwechsel vor dem Euro fuer Pumpe Duese beim 🙂 500 DM !!! und in der freien 400 DM. Dann warens 500 zu 300 Euro !!!
Jetzt hab ich schon was von 900 bis 1200 Euro !!! fuer dieselbe Leistung gehoert.
Dann ist ja wohl klar das man zu dem Haendler Werkstatt geht der nicht so an der Preisspirale dreht.
Gewinnmarge meinetwegen ist ja nur richtig. Aber bitte im Rahmen
und beim Oel stimmt die relation auf keinen fall mehr .
Ersatzteile sind bei Schwaebischen um 10 Prozent guenstiger wie im Badischen. Hier in unserer Region sind die Gebrauchtwagen und die Reparaturkosten am teuersten .
Da schaut man wo man sparen kann . Hier 50 Euro da 100 Euro
Diesel wird in Frankreich beim Einkauf getankt . 6 bis 14 cent diferenz ...
Soll jeder das machen was er will
Will er seinen 🙂 durchfuettern soll er
Will er das Geld lieber mal fuer ein Restaurantbesuch ausgeben soll er dieses machen
Das wichtigst fuer VW fuer Kulanz ist das Originalteile und empfohlene Teile eingebaut wurden
Kulanz gibt VW nicht der Haendler
Und woher das Material stammt ist VW egal solangs aus ihren Werken oder Zuliferer stammt
Greetz
Falsch! Der Servicepartner vor Ort entscheidet über Kulanz. Darüber hinaus gibt es noch die sog. 50:50 Kulanz. Heißt: Der Servicepartner (oder der Kunde) übernimmt einen Teil des Schadens, VW legt den gleichen Teil drauf.
Dass du Öl in einem versiegelten Gebinde abgibst und auf dem Gebinde "Nach VW-Norm 50700"drauf steht, nützt dir (wenn es hart auf hart kommt) 8 Monate später überhaupt nix. Dann steht in deinem Serviceplan "Öl vom Kunden beigestellt", fertig! Du kannst dann natürlich versuchen, den Baumarkt in Regress zu nehmen (bist ja im Recht), oder per Anwalt und Gutachter dein Recht durchzusetzen, am Ende bekommst du (nach jahrelangem Streit) vielleicht auch Recht.
Hab ich (so ähnlich) schon erlebt!!!
Aber ist dass alles ein paar gesparte Euro wert, die man vielleicht (per Gespräch mit dem Freundlichen) auch so gespart hätte??
Der Kauf einer Ware (hier Öl) und der Inanspruchnahme/Bezahlung einer Dienstleistung sind grundsätzlich 2 unterschiedliche Dinge.
Beispiel : Bankkredit.
Es gilt als unzulässiges Kopplungsgeschäft , wenn für die Zusage und Absicherung eines Kredits beim gleichen Institut eine
Kreditausfallversicherung velangt wird. Diese Kreditausfallversicherung erfüllt für die Bank auch ihren Zweck, wenn diese bei einem anderen frei gewählten Versicherer abgeschlossen wird.
Gute Nacht !
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Dass du Öl in einem versiegelten Gebinde abgibst und auf dem Gebinde "Nach VW-Norm 50700"drauf steht, nützt dir (wenn es hart auf hart kommt) 8 Monate später überhaupt nix. Dann steht in deinem Serviceplan "Öl vom Kunden beigestellt", fertig! Du kannst dann natürlich versuchen, den Baumarkt in Regress zu nehmen (bist ja im Recht), oder per Anwalt und Gutachter dein Recht durchzusetzen, am Ende bekommst du (nach jahrelangem Streit) vielleicht auch Recht.
Hab ich (so ähnlich) schon erlebt!!!
@Saturn, danke ich wollte es auch schon schreiben, aber Du warst schneller 😁
Stimmt genau. Und natürlich will die Werkstatt ja erstmal ihr Geld haben, ob Du Deines vom Baumarkt, Zubehörhandel wieder bekommst steht auf einem anderen Papier. Zumal die Beweisführungskosten erstmal auf Deiner Seite liegen.
Also nochmal, bringt Öl mit, bringt Bremsscheiben mit, bringt Bremsklötze mit aber bitte beschwert Euch nicht, wenn es hart auf hart kommt und der Serviceman dann zu Euch sagt: "Bitte wenden sich bei Ansprüchen an Ihren Vertragspartner" (in dem Fall Zubörhandel X, Internetfirma Y oder Baumarkt Z. Also viel spaß beim Erstreiten. 😁 Und er wär nicht das erstemal das minderwertige Ware Orginalverpackt übers I-Net geliefert wird.
Tess
Zitat:
Original geschrieben von saturn78
Falsch! Der Servicepartner vor Ort entscheidet über Kulanz. Darüber hinaus gibt es noch die sog. 50:50 Kulanz. Heißt: Der Servicepartner (oder der Kunde) übernimmt einen Teil des Schadens, VW legt den gleichen Teil drauf.
...
Falsch! Der Servicepartner vor Ort entscheidet ob er sich dazu durchringen kann, eine Online-Kulanzanfrage im Werk zu stellen und Anhand einer Zahlenkombination, die der Servicebrater von seinem Programm auf Grund des beschädigten Teils, der Art der Beschädigung, Ab werkverbaut, schonmal ersetzt, Service Intervalle eingehalten - und weiteren mir grad entfallenen Faktoren, erhält, entscheidet der WOB-Rechner bei einer Anfrage sofort ob Kulanz übernommen wird. Es gibt auch Härtefälle, wo der Händler eine manuelle Nachbearbeitung des Schadenfalles mit einer extra BEschreibung der leidensgeschichte des Kunden. Naja, das ist auf jeden Fall der Lauf der Dinge und sollte sich ein Händler erdreisten einen Schaden auf Kulanz abzurechnen für den keine Kulanz gewährt wurde, dann dreht die Revision denen irgendwann den Hals um.
Sicherlich kann der Händler Kulanz gewähren, die ist dann aber von sich aus - die normale Kulanz wird aus WOB gewährt, auch wenn einige 🙂 so tun, als wenn sie so großzügig wären, Kulanz zu gewähren.
Richtig, der Servicepartner entscheidet, ob er die Basis-Kulanz überhaupt abfragt. Darüber hinaus kann er sich noch über eine Sonderkulanz bemühen, verläuft das fruchtlos, kann er sich noch bei seinen entsprechenden Ansprechpartnern in den Serviceregionen für den Kunden engagieren. Kann, muss er nicht.
Die sog. 50:50 Kulanz ist eine komplett freiwillige Leistung des Servicepartners.
Beispiel:
Getriebeschaden 3.500€. Basiskulanz 30% auf Material.
Meinen guten Kunden versuch ich natürlich möglicht vor Kosten zu bewahren, also Sonderkulanz: (z.B. 100% auf Mat, 30% auf Lohn). Telefonier ich jetzt noch ein bischen, komm ich locker auf 90% des Gesamtschadens. Daraus mach ich nun eine 50:50 Kulanz und übernehm die letzten 5% kalt lächelnd. Über einen Ersatzwagen werd ich einem Stammkunden wohl kaum eine Rechnung schreiben, dafür hab ich ja in der Vergangenheit (und hoffendlich Zukunft) Geld mit ihm verdient.
Warum sollte ich mich bei einem "schlechten"-Kunden für eine erweiterte Kulanz stark machen??? Ich reparier das Getriebe doch sowieso. Ersatzwagen kostenlos??? Warum? Max. 3 Tage über Mobi (beim Liegenbleiber).
Was ich noch vielleicht selber übernehme, was ich dem guten Kunden nicht berechne (Kleinigkeiten wie Lampenwechsel, oder Räder umstecken), dem schlechten aber schon. Und vor allem was ich vor der Revision rechtfertigen kann und was nicht, das ist allein meine unternehmerische Entscheidung.
Zitat:
Original geschrieben von OpaErnst
Der Kauf einer Ware (hier Öl) und der Inanspruchnahme/Bezahlung einer Dienstleistung sind grundsätzlich 2 unterschiedliche Dinge.Beispiel : Bankkredit.
Es gilt als unzulässiges Kopplungsgeschäft , wenn für die Zusage und Absicherung eines Kredits beim gleichen Institut eine
Kreditausfallversicherung velangt wird. Diese Kreditausfallversicherung erfüllt für die Bank auch ihren Zweck, wenn diese bei einem anderen frei gewählten Versicherer abgeschlossen wird.Gute Nacht !
Wird vom Vertragspartner im Vertrag eine
inhaltlich artfremde Zusatzleistunggefordert, so spricht man von einem Kopplungsgeschäft.
Die Tätigkeit "Ölwechseln" und das Material "ÖL" sind also inhaltlich artfremd????
Mit deinem Beispiel Kredit und Kreditversicherung hast du natürlich recht, das ist aber etwas völlig anderes.
Ein Kredit kann ohne eine Kreditausfallversicherung durchaus existieren.
Eine Kreditausfallversicherung kann für den Verbraucher auch durchaus "Überraschend" bei Vertragsabschluss sein.
Ich stelle mir aber gerade einen Kunden vor, der sein Fahrzeug vom Ölwechsel abholt und sagt: "Huch, Sie haben ja neues Öl eingefüllt, das wollte ich nicht, das kommt jetzt überraschend."
Zu dem Thema gibt es auch entsprechende Urteile (z.B.,LG Offenburg 5 O 47/01) die kannst du dir aber bitte selber ergoogeln.
würden die werkstätten den kunden einfach nur faire ölpreise verrechnen (d.h. z.b. 10 euro auf den liter könnte man noch durchgehen lassen) anstatt inn mit 20 - 25 euro pro liter abzuzocken (obwohl sie selber bei den mengen die sie einkaufen vielleicht 4 - 5 euro bezahlen) hätten wir das problem gar nicht. hier die schuld auf den kunde zu schieben, der dieses spiel nicht mitmacht ist einfach nur witzlos. oder würdet ihr noch beim getränkehändler einkaufen um die ecke wenn der euch die kiste cola für 50 euro verkauft obwohl es beim anderen händler sie für den üblichen preis gibt? (obwohl ihr da stammkunde seit und der ja so nett zu euch ist) wohl kaum. die werkstatt verdient genug an der arbeitsleistung, da muss man nicht so noch den kunden das geld aus der tasche ziehen.