Inspektion eigenes Öl Probleme
Hallo, heute war ich bei bei meinem VW Händler zu Service, habe eigenes Öl mitgebracht, war alles kein Problem. Bei der Abholung bekam ich mitgeteilt, das wäre das letzte Mal gewesen mit eigenen Öl. Sie würden nichts mehr dran verdienen....bla bla....Mein Einwand es wäre ein wenig überteuert, Öl für 5 € zu kaufen und dem Kunden für 22,90, wurde damit begründet, sie würden das öl vieeeel teurer Einkaufen ( ja ich habe geschaut 5,50€)
Das alte Öl haben die mir in die Flaschen gefüllt und mitgegeben.
Ich habe beim Golf nach 7000 mal Öl in einer fremden VW Werkstatt wechseln lassen, hatte auch eigenes Öl mitgebracht. Da wurden mir ein paar € für Entsorgung berechnet, das fand ich auch ok.
Mal den anderen Händler anrufen, wie er das handhabt, dann wird gewechselt. Es ist ja auch noch ein Passat bei denen in der Wartung.
Bis bald
Marcus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Wilde
Namen des Händler hier posten. Das wirkt Wunder und den Händler darüber informieren. Hat mein Händler auch probiert. Nachdem ich dann zwei Autos wo anders bestellt habe, dem Händler dies mitgeteilt habe, kann ich jetzt mein Oel wieder mitbringen.
Händler verdient doch am Filter, der Abflussschraube, den Lohnkosten und der Altoelentsorgung. Kostet bei uns 115€ incl. Mwst für 30 Minuten.
Bringt ihr im Restaurant auch eure Getränke selbst mit? Ist doch nach eurer Ansicht genauso unverschämt weil der Wirt für ein Bier 3€ nimmt obwohl eine Flasche im Laden nur 50ct kostet.
*kopfschüttel*
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Danke für die Antworten/Infos.
Was genau ist mit der "Freigabeliste" gemeint? Gem. Boardbuch ist ja eigentlich jedes Öl das die Norm erfüllt, erlaubt?
Hi Shorty,
das ist so nicht korrekt. Intern gibt es bei VW eine Freigabeliste, die häufig erweitert/verändert wird.
In dieser Liste stehen keineswegs nur die Norm, sondern konkrete Hersteller und Typenbezeichnungen.
Nur diese Öle gibt der Hersteller frei.
Gruß xand34
Zitat:
@xand34 schrieb am 28. März 2015 um 20:59:05 Uhr:
Hallo Shorty,wir zahlen als Angestellte 9€ brutto pro Liter.
Ja, Ihr als Angestellte, aber eben nicht der Betrieb im EK netto... 🙂
Zitat:
Der Händler kann übrigens das Einfüllen selbst mitgebrachten Öles ablehnen, was viele auch tun.
Nee, kann er eigentlich nicht, denn das Fahrzeug und das Öl etc. sind Eigentum des Eigentümers, der darüber auch Verfügungsgewalt hat. Nicht-Eigentümer i.S. von lediglichen Besitzern, ergo noch in der Finanzierung stehenden oder gar geleasten (also nur gemieteten) Fahrzeugen selbstverständlich ausgenommen.
WAS der Händler ablehnen kann, ist die Gewährleistung auf einen Ölwechsel mit einem nicht geeigneten, womöglich mitgebrachten Öl!
Eben das kann man dann auf der Rg. vermerken, z.B.: Gem. Kundenwunsch wurde ein von VW nicht freigegebenes, vom Kunden mitgebrachtes Motoröl XX eingefüllt. Damit erlischt jegliche Gewährleistung seitens des ausführenden Betriebs.
Zitat:
Und da reicht nicht allein die aufgedruckte Norm, etwa 50700 oder 50400.
Auch das dürfte im allg. bekannt sein.
MB stellt Freigabelisten online:
http://bevo.mercedes-benz.com/bevolisten/229.51_de.html,bei VW kann man solche beim Kundencenter anfordern (hab ich schon mehrfach gemacht).
Da finden sich dann erstaunlich oft (Handels-)Marken und Hersteller, teils gar sog. no-name-Supermarkt-Ware, an deren "echter" VW-Freigabe man aufgrund des Etiketts und/oder Preises eher gezweifelt hätte.
Wenn der Kd. ein Markenöl mitbringt, das die geforderten LL-Freigaben 504.00/507.00 in der notwendigen Formulierung nennt (und eben nicht "entspricht ... oder lt. EU vergleichbar mit ..."😉, dürfte für die Werkstatt wohl kaum Zweifel bzw. Anlass für diesen bestehen, dass das Öl trotzdem nicht VW-Norm- bzw. -Freigabe-gerecht ist.
Wer, wie oben in einem Bild zu sehen, sich die Mühe und die Kosten macht, gar sog. "VW-Original-Motoröl" mitzubringen (das VW selbstverständlich nicht selbst herstellt, sondern nur so verpackt bei einem Mineralölhersteller oder gar nur Abfüller oder Großhändler/Retailer bezieht), dürfte wohl kaum in der VW-Werkstatt zurückgewiesen werden können (zumal, wenn er´s dort im Teileverkauf erworben hat 😁), es sei denn, mit den dem Korkengeld ähnlichen Argumenten, die man aus der Gastronomie kennt.
Zitat:
Desweiteren nehmen wir nur Öl aus original verschlossenen und versiegelten Gebinden und vermerken Marke und Sorte auf Auftrag und Rechnung.
Eben, das kenne auch ich so als üblich. Der Vermerk ist dann für beide Seiten überdies Beleg, dass geeignetes Öl eingefüllt wurde (also für VW und den Händler in Fragen der Gewährleistung und für den Kunden im Falle der Verneinung eben dieser).
Zitat:
Denn eins wurde hier noch garnicht erwähnt: Der Händler, NICHT DER KUNDE haftet bei Schäden wegen falschem Öl.
Was so, siehe oben, natürlich nicht stimmt. Wenn auf ausdrücklichen Kundenwunsch ein nicht geeignetes, gar vom Kunden selbst mitgebrachtes Öl eingefüllt werden soll und eben dieses auf der Rg. vermerkt wurde, kann der Händler den Auftrag selbst durchaus erfüllen (wenn er will), aber dann eben nur unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung quasi auf eigene Gefahr.
Zitat:
In unserem Staat darf sich der Kunde jederzeit in einem solchen Fall auf sein technisches Unwissen berufen, auch wenn angeliefertes Öl auf seinen ausdrücklichen Wunsch verfüllt wurde.
Ich kann mich irren, keine Frage, aber bis zum Gegenbeweis halte ich das für ein Gerücht und eine Schutzbehauptung.
Wir sind in D, nicht in USA! (siehe Bild)
Dass man mich nicht missversteht: Als Werkstatteigner würde auch ich das selbstverständlich ablehnen, weil es der einfachere Weg / das "dünnere Brett" ist: Über ungelegte Eier braucht man nicht streiten.
An einer mir bekannten Kfz-Werkstatt in HH steht an der Werkstatttür: "Nein, wir bauen keinen ebay-Schrott ein!"
Kann ich persönlich gut verstehen, wenngleich ein angelieferter, verschlossener Markenöl-Kanister mit ebay-Schrott natürlich bei weitem nicht vergleichbar ist, u.a. eben wg. bekannter Herkunft und vorhd. Freigaben, es sei denn, man wollte jetzt auch bei jedem z.B. bei REAL gekauten Markenölkanister unterstellen, dass da in Wahrheit no-name-Öl ungeklärter Herkunft und Zusammensetzung drin ist...
DANN dürfte man Öl nur noch mit Echtheits-Zertifikat kaufen! 😁
In manchen Innungs-Werkstätten (oder z.B. auch bei ATU) wurde da schon ganz anderes, schrottmäßiges verbaut, z.B. billige Nachahmerprodukte, die dann bei weitem nicht die orig.-Teil- oder OEM-Teil-Qualität aufwiesen, wenn man nur mal an Brems- und Fahrwerksteile wie z.B. gegossene Querlenker etc. denkt.
Die Fa. Wulf Gaertner Autoparts AG in HH mit dem Handelsnamen Meyle ist da ein gutes Gegenbeispiel für höchste OEM-Qualität, die manchmal sogar die der Originalteile übersteigt! 🙂
Der Widerstand beim Motoröl ist halt besonders groß und das liegt durchaus nicht nur daran, dass man hier besonders hohe Folgekosten der Gewährleistung vermuten & befürchten könnte (Motorschaden wg. falschem oder nicht tauglichem Öl) - wenn man mal kurz überlegt, welche desaströsen Folgen & Folgekosten ein gebrochener Querlenker haben könnte, von menschlichem Leid mal ganz ab...😰
Der Widerstand ist auch deshalb gerade beim Motoröl so groß, weil die Gewinnspannen für die Werkstatt so groß sind, eigentlich sogar einzigartig hoch im Vergleich zu anderen "Ersatzteilen". 😁
Hallo Hyper,
Deine Aussage ist nicht korrekt.
Natürlich hat der Kunde Verfügungsgewalt über Fahrzeug und Öl aber zwingen, es einzufüllen, kann den Händler niemand.
Und die Rechtsprechung bei Schäden durch falsch eingefülltes Öl ist leider eindeutig.
Der Händler MU? als Fachmann das Einfüllen von Öl zweifelhafter Herkunft oder Spezifikation ablehnen, wenn er im Schadenfall nicht zur Kasse gebeten werden will.
Insofern haben wir leider sehr wohl amerikanische Verhältnisse.
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Gut, dann nehme ich das mal so zur Kenntnis.
Wenngleich er bei "weichen" Querlenkern ja auch ungerührt den nächsten Schrott-Querlenker einbauen kann...
Aber sei´s drum:
Ich verstehe, dass eine Werkstatt nicht will und finanziell letztlich nicht wollen kann, dass der Kunde das gleiche = geeignete Markenöl selbst mitbringt, das der Händler im Faß, im IBC oder im Tanklager bereit hält (siehe Korkengeld). Als Werkstattinhaber würde ich das höchstwahrscheinlich auch ablehnen (müssen).
Mein kleiner feiner Freundlicher in Hamburger "Dorflage" ruft noch vertretbare Preise auf, da gilt auch für mich dann "leben & leben lassen" und ergo bestand nie Notwendigkeit dafür, Motoröl mitzubringen.
Ich kann aber verstehen, dass bei € 30,-/l und mehr der Kunde sich an den Kopf fasst.
Zitat:
@Taubitz schrieb am 28. März 2015 um 22:24:27 Uhr:
Nee, kann er eigentlich nicht, denn das Fahrzeug und das Öl etc. sind Eigentum des Eigentümers, der darüber auch Verfügungsgewalt hat. Nicht-Eigentümer i.S. von lediglichen Besitzern, ergo noch in der Finanzierung stehenden oder gar geleasten (also nur gemieteten) Fahrzeugen selbstverständlich ausgenommen.
Selbstverständlich kann er das ablehnen. Indem er es ablehnt unter diesen Voraussetzungen deine Inspektion durchzuführen. Der Kunde hat keine Möglichkeit bei der Werkstatt durchzusetzen dass ein mitgebrachtes Öl verwendet wird. Es ist jeder Werkstatt freigestellt ob sie einen Auftrag annimmt oder ablehnt. Ich hatte das Thema schon bei Nissan, Peugeot, Fiat und VW. Bei VW läufts eigentlich am problemlosesten.
Wenn ich den Maler bestelle, kann ich ihn schließlich auch nicht zwingen meine im Baumarkt gekaufte Farbe zu verwenden. Wenn er es macht o.k. wenn nicht muss ich mir eben einen anderen Maler suchen.
@xand34 hat vollkommen recht. Wenn die Werkstatt das Öl einfüllt haftet sie auch dafür.
So hat man mir das beim letzten Ölwechsel auch erklärt, aber trotzdem gabs keine Probleme. Man hatte nur geprüft ob das Gebinde original verschlossen war.
Letztlich kann er jeden Auftrag ablehnen, es besteht ja keine "Behandlungspflicht" wie seitens eines Arztes ggü. einem Notfall-Patienten, das ist wohl klar und daher trivial. 😉
Ggf. hab ich mich da missverständlich ausgedrückt.
Er lehnt ab, weil er die "Haftung" / Gewährleistung im Falle eines Motorschadens nicht übernehmen will (und kann).
Ob eine Kunden-Klage auf Erfüllung der Gewährleistung vor Gericht Erfolg hätte, wenn die Werkstatt nachweist, dem Kunden auf eigenen Wunsch und nur unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ein mitgebrachtes, ggf. ungeeignetes Motoröl eingefüllt und eben dieses auch auf der Rg. deutlich vermerkt zu haben?
Wenn eine Werkstatt ein z.B. Fahrwerksteil verbaut, durch dessen Einbau die Verkehrssicherheit gefährdet wird oder die Betriebserlaubnis des Fzg. gar erlischt, dann ist sie haftbar, keine Frage.
Beim Motoröl ist das im engeren Sinn nicht der Fall, hier geht´s "nur" um die Gewährleistungsfrage.
Aber gut, ICH bin, zugegeben, kein Jurist.
Ggf. frage ich aber mal einen...
Zitat:
@xand34 schrieb am 28. März 2015 um 20:59:05 Uhr:
...berechnen aber Entsorgungskosten.
warum berechnet ihr dem kunden kosten, die euch nicht entstehen? 😕
Ich oute mich mal als Werkstattpreis Zahler. Unser Passat muss einmal im Jahr zum Service. Unserer 🙂 berechnet 25€ pro Liter., dafür gab es bisher auch sehr guten Service.
Letztes Jahr war das AGR pünktlich zum Wochenende defekt und trotz eigentlich geschlossener Werkstatt wegen softwareumstellung wurde gleich Fehlerdiagnose gemacht und wir konnten den Wagen da lassen. Montag Abend konnten wir den Passat wieder holen.
25 Euro der Liter sind ja schon "günstig" ,es gibt Werkstätten die nehmen bis zu 35 Euro pro Liter .
... oh jeh, da habe ich durch Wiederbelebung des alten Fred´s eine mächtige Diskussionn ausgelöst.
Das Thema polarisiert offenbar und scheint viele Autofahrer zu bewegen.
Ich wünschte, ich hätte einen "Freundlichen", der auch die Kundensicht versteht. Für meinen ist diese nicht relevant, er nutzt das "Schlupfloch" kalt lächelnd für Wucher und - im Zusammenhang mit Garantieverlängerung und ggf. Kulanz - für eine gewisse Art der Erpressung.
Ich stehe auch zu "Leben und Leben lassen", aber genau in diesem Punkt hat das Service-System für mich versagt. Durch "schamloses" Ausnutzen dieses Schlupfloches ist das Vertrauensverhältnis zwischen mir und der Werkstatt zerstört, da es der Werkstatt nicht um Gewinn UND Kundenzufriedenheit sondern nur um Gewinnmaximierung geht (ein Service-Mitarbeiter hat das bei der Diskussion sogar indirekt zugegeben)
Ich werde aufgrund dieser Thematik und wegen der - trotz "LongLife" - wieder jährlich erforderlichen Werkstattbesuche wohl keine Garantieverlängerung mehr abschließen und mein Auto zukünftig direkt in einer von mir sehr geschätzten freien Werkstatt betreuen lassen. Die kommt auch wirtschaftlich zurecht und ruft für alle Positionen nachvollziehbare (und vergleichsweise niedrige) Preise auf. Das "Restrisiko" muss und werde ich tapfer ertragen - aber auf Erpressung habe ich schon immer allergisch reagiert.
Mehr kann ich als Kunde nicht tun, nur so funktioniert Marktwirtschaft. Wenn Kunden die hohen Ölpreise akzeptieren, dann wird sich daran auch nichts ändern.
Grüße,
P.
Ich sehe das so: Unser Passat erreicht bald die 150tkm. Ab da mache ich den Service selbst. Notwendige Arbeiten die ich nicht selbst erledigen kann wie DSG Öl oder Diesel Filter lasse ich dann noch beim 🙂 durchführen. Bei der Laufleistung gibt es bei VW keine Kulanz mehr und für die Garantieverlängerungen für das nächste Jahr will VW 700€ was mir zu teuer ist.
Ich begreife nicht, dass selbst "Fachleute" sich hier nicht scheuen, Unwahrheiten in die Diskussion einzubringen ohne rot anzulaufen!
-"Entsorgungskosten für Altöl." Dass ich nicht lache! Da kommt der Altölsammler und füllt seinen 200l-Tank, und zahlt dafür, statt für's Abholen bezahlt zu werden! Merkst was?
-da weigert sich die Werkstatt, selbst mitgebrachtes Öl einzufüllen, weil dessen Herkunft "nicht bestimmbar" ist. Nur: Das Öl ist im Originalgebinde mit ungebrochenem Verschluss. Was also erzählt der Kerl für einen unverschämten Unsinn?
-da wird ein Öl-Literpreis von € 25+ mit "Mischkalkulation" erklärt. "Misch" was? Die 800-1.000% Aufschlag? Oder ein plus auf den Stundensatz von € 130?
-da stehen oft unsaubere kleine Posten auf der Rechnung (-wer kennt die nicht?), "Systemschutz, Reiniger, Kleinteile, Wischwasser aufgefüllt (-natürlich in den vollen Tank!)", usw, -die bekannten landläufigen kleinen Gaunerstückchen. Und jeder ärgert sich, aber nimmt es hin.
Für mich ist das Ende der Diskussion schon lange erreicht! Ich mag mir die falschen Behauptungen und rotzfrechen Argumente, die bei Werkstatt-Diskussionen von AH-Vertretern zur Profit-Verteidigung stets aufgetischt werden, nicht mehr antun.
Die hohlen Sprüche vom "Geiz-ist-geil" und "Leben-und-leben-lassen", ohne Nachdenken dahergeplappert, dürfen natürlich auch nicht fehlen...🙄
MfG Walter
@riedochs
Was du schreibst macht Sinn! Ich verfahre so ab Ende Garantiezeit.
Vielleicht machen die es bald wie am Flughafen. Da darf man auch keine Getränke mit durch die Sicherheitsschleuse nehmen. Könnte ja 'böses Zeug' im Behälter sein. Für mich ist das nur, damit die total überzogenen Preise für die Getränke im Gate-Bereich auch gezahlt werden. Schließlich hat man Durst. Warum da Pfand drauf ist? Versteckter höherer Preis. Wer schleppt schon Leergut den ganzen Urlaub mit sich rum?
Und die bösen Jungs nehmen sich einfach ein Kind mit. Dann kann man Flüssigkeiten 'Aller Art' in Getränkebehältern mitnehmen, solange man diese als Getränk fürs Kind deklariert...
Also nächstes Mal nicht nur eigenes Öl mit in die Werkstatt nehmen, sondern auch noch ein Kind. Dann ist alles gut 🙂
Ich bekomme beim 🙂 immer eine 'gratis' Wagenwäsche und werde gebracht oder abgeholt. Letztes Mal durch ein örtliches Taxiunternehmen. Nun weiß ich endlich, wie die das finanzieren. Würde ich also eigenes Öl mitbringen, dann bleibt das Auto dreckig und ich dürfte zusehen, wie ich von A nach B komme.
@Walter4
Herzlichen Glückwunsch zu Deinem hochgeistigen Erguss!
Der Autohändler als legitimer Nachfahre der Pferdehändler, der ja nur eins im Sinn hat, nämlich den Kunden übers Ohr zu hauen und mit unlauteren Methoden zu betrügen.
Das gleiche dumme Gelabere wie immer!
Auch ich als Angestellter im AH weiß, daß manche Margen für den Endkunden nicht nachvollziehbar sind.
Geht mir im übrigen in vielen Branchen so, egal ob Bekleidung, Lebensmittel, die zu gern zitierte unterhaltungselektronik oder was auch immer.
Aber wieder mal die Steinzeitkeule rauszuholen und Generalveracht gegen alle Ah´s zu propagieren ist lächerlich!
Ich frage meine Kunden sehr wohl, ob ich ihre Waschanlage befüllen darf oder ähnliches und veranlasse dies nicht ohne Auftrag des Kunden.
Auf Leute wie Dich kann ich allerdings täglich mehr und gerne verzichten. Kauf Dein Öl wo Du willst und füll es selber ein.
Setz Dich allerdings bei Problemen auch selber mit dem Garantiegeber auseinander und mach dann nicht andere verantwortlich und spann sie vor Deinen Karren.
Bei solch unqualifizierten Aussagen krieg ich das Würgen...
Mußte mal gesagt werden...
xand