Insignia nur noch zurück (Wandlung)

Opel Insignia A (G09)

Wollten nur mal unsere geschichte erzählen
Hoffendlich können wir unsern Insignia bald zurückgeben.

Wir haben uns am 16.06.2009 einen Opel Insignia Sportstourer 1,6 l Turbo bei der Firma Opel .... in Augsburg gekauft. Als wir das Auto am 19.06.2009 abholen wollten, begannen unsere Probleme. Nach einer kurzen Einführung über das Auto wünschte man uns viel Spaß und wollten nach Hause fahren. Als ich das Fahrzeug starten wollten, ließ sich das Auto nicht starten. Nach kurzer Starthilfe konnten wir das Auto starten und nach Hause fahren. Wir waren überglücklich über unser neues Auto, das einen Listenpreis von 38855,01 Euro hat. Ca. 2 Monate später waren wir mit unserem neuen Auto auf den Weg in den Urlaub. Als wir den Kofferraum-Rollo betätigen wollten, brach auf der rechten Seite die komplette Halterung ab. Daraufhin wurde das Auto am 18.08.2009 zu der Firma Opel .... gebracht. Aktueller Kilometerstand: 3700 km. Unter anderem wurden folgende Sachen bemängelt (Ausdruck Werkstattauftrag): Rückruf 09-P-023, Kofferraum-Rollo ist lose - Halter defekt, 3. Gang hackt, Türverkleidung Fahrertür macht Geräusche, Spritverbrauch sehr hoch ca. 12 Liter. Die Mängel wurde alle durch die Werkstatt beseitigt, außer dem Spritverbrauch, dieser war weiterhin bei 12 - 13 Liter. Es wurde uns mitgeteilt, daß man das Auto erst ca. 7000 km einfahren müsse, bis sich der Spritverbrauch reguliere. Als wir abends mit einem Bekannten zum Essen gefahren sind, machte uns dieser darauf aufmerksam, daß im Fußbereich der Rücksitzbank ein großes Plastikteil liegen würde. Als wir bei der Firma Opel .... angerufen haben, um mitzuteilen, daß ein Plastikteil in unserem Auto liegt, konnten wir zumindest telefonisch klären, daß es sich um die Batterieabdeckung handelt. Wir sollten doch vorbei kommen, wenn wir mal in der Nähe wären oder die Abdeckung selbst montieren. Direkt im Anschluß merkten wir, daß mit unserem Auto etwas nicht stimmt. Der Insignia ruckelte immer. Diese Aussetzer machten sich wie folgt bemerkbar: Beim Gas wegnehmen viel das Auto kurzzeitig zusammen. Daraufhin wurde das Auto erneut am 02.09.2009 mit 5100 km vorgeführt. Ausdruck aus dem Werkstattauftrag: Batteriedeckel fehlt, Bremsen quitschen, Fahrzeug setzt aus im Schubbetrieb, Schutz Laderaum hinten lose, Parkpilot prüfen (sporadischer Dauerbetrieb). Wir holten unseren Insignia aus der Werkstatt, der fehlende Batteriedeckel wurde eingesetzt und die Bremsen wurden gemacht, Parkpilot wurde überprüft. Das Ruckeln bestand weiterhin und wurde immer schlimmer. Am 11.10.2009 waren wir mit unserem Insignia unterwegs, als plötzlich das Navi, Radio und sämtliche Anzeigen ausfielen. Im Display erschien "Transport-Modus" und die Anzeige des Kühlers blinkte. Deshalb verständigten wir den Opelservice, da die Werkstatt sonntags natürlich nicht zu erreichen ist. Diese schickten uns den ADAC. Der Mann vom ADAC konnte den Transport-Modus ausprogrammieren und klärte uns auf, daß das Zündschloss defekt sei. Daher wurde das Auto am 12.10.2009 mit 7831 km erneut vorgeführt. Ausdruck aus dem Werkstattauftrag: Batteriekontrolle leuchtet und Transport-Modus und Fahrzeug ruckelt beim Gas geben und wegnehmen. Wir holten das Fahrzeug und fragten nach, ob das Ruckeln jetzt behoben sei. Man bejahte dies und schickte uns nach Hause. Das Auto ruckelte nach wie vor und der Spritverbrauch war weiterhin hoch. Als der Insignia plötzlich auf der Autobahn die Fehlermeldung "Spurhalteassistent fehlerhaft - Werkstatt aufsuchen" anzeigte und die Einparkhilfe wieder einmal willkürlich pfiff und das Ruckeln kein Fahrvergnügen mehr bereitete, vereinbarten wir mal wieder einen Termin in der Werkstatt von Opel .... . Der Wagen wurde erneut am 02.11.2009 mit 9875 km vorgeführt. Ausdruck aus dem Werkstattaufstrag: Kraftstoffverbrauch ist zu hoch, dieses Mal wurde uns gesagt, daß das bei Opel gemeldet worden sei und es gibt dazu eine Fallnr. 1-860918501. Türe hinten links hängt runter, Spurhalteassistent zeigt Fehler an, Einparkhilft piepst ständig, Motor ruckelt und setzt aus. Als wir das Auto wieder abgeholt haben, wollten wir endlich wissen, ob das Ruckeln jetzt endlich vorbei sei und der Fehler gefunden sei. Man sagte uns, daß sie mit Opel Kontakt aufgenommen haben, aber das Auto nun läuft. Als wir an einem Abend mit unseren zwei Kindern (2 und 3 Jahre alt) unterwegs waren, leuchtete plötzlich die Airbaglampe rot und im Display erschien "Airbag überprüfen lassen". Stinksauer rief ich bei Opel .... an und erklärte ihnen das aktuelle Problem und daß das Fahrzeug immer noch ruckelt und ich mit diesem Auto nicht mehr fahren möchte. Wir konnten das Auto am nächsten Tag zum Händler bringen und bekamen mal wieder einen Leihwagen. Da das Problem mit der Rucklerei weiterhin bestand, hieß es, das Auto komme in ein Technikcenter. Ich bekam 2 Wochen später einen Anruf von Opel ...., daß ich nun meinen Insignia abholen könne. Bevor ich das Auto abholte, erklärte ich dem Opelhändler, daß ich das Auto zuerst Probe fahren möchte. Auf der Probefahrt stellte ich fest, daß die Rucklerei nach wie vor bestand und zudem ein erneuter Mangel festzustellen war. Die Sporttaste funktionierte nicht mehr. Da ich an diesem Tag das Auto nicht mit nach Hause nahm, erklärte mir man, daß das Auto jetzt doch endlich ins Technikcenter verbracht wird. Da wir uns jetzt richtig veräppelt vorgekommen sind, haben wir beschlossen, die Sache unserem Rechtsanwalt zu übergeben. Zwischenzeitlich mußten wir betteln, damit unser Leihwagen Winterreifen bekommt. Sie hatten uns das Leihfahrzeug mit Sommerreifen ausgehändigt. Wir erklärten über unseren Rechtsanwalt den Rücktritt des Fahrzeuges. Telefonisch gab ich Bescheid, daß das Auto keinesfalls mehr ins Technikcenter kommen sollte, weil wir den Rücktritt erklärt hatten. Nach einem erneuten Anruf, erfuhr ich, daß unser Auto bereits im Technikcenter sei. Die Firma Opel .... nahm nicht einmal Stellung zu den Schreiben unseres Rechtsanwaltes. Unser Rechtsanwalt erhielt ein Schreiben von Opel ...., daß unser Insignia jetzt abholbereit sei und wir unverzüglich den Leihwagen zurück bringen sollen und wir somit keinen Anspruch auf Rücktritt hätten, weil das Auto nun repariert sei. Diese Aussage hat uns sehr geschockt und versaute uns das Weihnachtsfest. Nach Absprache mit unserem Rechtsanwalt hatten wir nur zwei Möglichkeiten, entweder holen wir das Auto ab oder wir melden das Auto ab und besorgen uns einen Leihwagen auf eigene Kosten. Da ein Leihwagen natürlich eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt, hielten wir es für richtig, unser Auto abzuholen. Nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt wollten wir unser Auto auf Vorbehalt und mit Probefahrt abholen. Als wir zum Opel .... kamen und das Auto Probe fahren wollten, fiel uns auf, daß der hintere Reifen platt war. Somit war unser Auto nicht fahrbereit. Der Reifen wurde erneuert und wir waren am nächsten Tag beim Probe fahren. Die Probefahrt über 35 km ergab, daß das Auto nach wie vor ruckelt. Wir haben uns dennoch entschlossen, das Auto mitzunehmen und haben sofort einen Termin bei einem KFZ-Sachverständigen vereinbart. Der Sachverständiger bescheinigt uns in einem Gutachten, daß das Auto ruckelt und zudem die hinteren Bremsscheiben und Bremsbeläge defekt seien. Wir sind zudem ein gleichwertiges Modell Probe gefahren, das uns der Gutachter zur Verfügung stellte und stellten fest, daß dieses Auto keinerlei der von uns aufgeführten Mängel aufwies. Die Firma Opel .... hat sich nun mündlich bereit erklärt das Auto zurück zu nehmen, allerdings nur auf unsere Kosten.

Beste Antwort im Thema

Hallo und guten Morgen,

da ich meinen Insignia ja auch erfolgreich gewandelt habe (wobei es im Rechtsdeutsch "Rücktritt vom Kaufvertrages" BGB §346ff heißt) - gebe ich auch mal meinen Senf dazu:

1. Nutzungspauschale des Fahrzeuges:
Musst Du an den Händler zahlen bzw. Dir vom Rückerstattungsbetrag abhalten lassen.
Hier sind aber inzwischen nach üblicher Rechtssprechung zwischen 0,33% (Diesel) und 0,50% (Benziner) vom Kaufpreis je angefangene 1000km zu zahlen. Wo kommt der Prozentwert her? 100% entspricht der angenommenen machbaren Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges, auch ein OPEL sollte durchaus 300.000km (Diesel) bzw. 200.000km (Benziner) halten.
In meinem Fall wurden 0,50% angesetzt. Ohne Anwalt.

2. Verbundene Kaufgeschäfte:
Mit dem Fahrzeug verbundene Kaufgeschäfte müssen ebenfalls mit rückabgewickelt werden ("Ersatz vergeblicher Aufwände" BGB §284) - dieses waren in meinem persönlichen Fall eine Kofferraumwanne eines Drittherstellers (Carbox), Mobiltelefonhalterung incl. aller Adapter und Scheibenklebeantenne (auch Dritthersteller) sowie Radsicherungsschrauben und Winterreifen vom OPEL-Händler.
Die Originalrechnungen gehen natürlich im Tausch gegen die Erstattung der Beträge an den Händler über - ist ja dann sein Eigentum.

3. Verzinsung der getätigten Zahlung:
Als Kunden stehen Dir für Deinen an den OPEL-Händler gezahlten Betrag per Zahlungsdatum Zinsen zu (BGB §288 (1)). Diese sind mit 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu bemessen.
Seit dem 01.07.2009 liegt der Basiszinssatz bei 0,12% p.A., daher ist Dein Zahlbetrag mit 5,12% p.A. zu verzinsen.

Wichtig:
Zinsen gibt es nur für den Betrag, den Du auch tatsächlich bezahlt hast, sei es in bar - sei es durch Inzahlunggabe Alt-Fahrzeug.
Hast Du einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen, so werden Dir hier die gezahlten Zinsen und Tilgungsbeträge i.d.R. zurückerstattet - dafür gibts aber natürlich auch keine Zinsen. Sinn der Rückabwicklung ist ja, Dich so zu stellen, als ob Du nie das Fahrzeug besessen, das Geld statt dessen angelegt - und auch keinen Kredit (auch ein verbundenes Geschäft) dafür aufgenommen hättest.

Heißt also in Summe zusammengefaßt:

+ gezahlter Kaufpreis
+ Zinsen für Kaufpreis
+ Rückerstattung Finanzierungskosten (Zinsen + Tilgung)
+ Kostenerstattung verbundener Kaufgeschäfte
+ ggf. Schadenersatz für weitere Kosten (Abschlepper, Zulassung, etc.)
- Nutzungspauschale

Ob das Pendel nun in die eine oder andere Richtung ausschlägt - kannst Dir selbst ausrechnen.

@Roland:
Wenn ich mich recht erinnere, war Dein Fahrzeug ja mit einem anderen Fahrwerk modifiziert worden - hier würde ich in jedem Fall die Original-Teile ebenfalls dem Händler mit zurückgeben und da es sich in dem Fall auch um einen erheblichen Eingriff in den Serienzustand des Fahrzeuges handelt (dessen Rückrüstung den Händler Aufwand = Geld kostet) mich schon mal auf einen entsprechend geringeren Zahlbetrag einstellen. - Oder halt doch nen Anwalt konsultieren (der aber auch Geld haben will).

Gruß

Benedict

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Hallo und guten Morgen,

da ich meinen Insignia ja auch erfolgreich gewandelt habe (wobei es im Rechtsdeutsch "Rücktritt vom Kaufvertrages" BGB §346ff heißt) - gebe ich auch mal meinen Senf dazu:

1. Nutzungspauschale des Fahrzeuges:
Musst Du an den Händler zahlen bzw. Dir vom Rückerstattungsbetrag abhalten lassen.
Hier sind aber inzwischen nach üblicher Rechtssprechung zwischen 0,33% (Diesel) und 0,50% (Benziner) vom Kaufpreis je angefangene 1000km zu zahlen. Wo kommt der Prozentwert her? 100% entspricht der angenommenen machbaren Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges, auch ein OPEL sollte durchaus 300.000km (Diesel) bzw. 200.000km (Benziner) halten.
In meinem Fall wurden 0,50% angesetzt. Ohne Anwalt.

2. Verbundene Kaufgeschäfte:
Mit dem Fahrzeug verbundene Kaufgeschäfte müssen ebenfalls mit rückabgewickelt werden ("Ersatz vergeblicher Aufwände" BGB §284) - dieses waren in meinem persönlichen Fall eine Kofferraumwanne eines Drittherstellers (Carbox), Mobiltelefonhalterung incl. aller Adapter und Scheibenklebeantenne (auch Dritthersteller) sowie Radsicherungsschrauben und Winterreifen vom OPEL-Händler.
Die Originalrechnungen gehen natürlich im Tausch gegen die Erstattung der Beträge an den Händler über - ist ja dann sein Eigentum.

3. Verzinsung der getätigten Zahlung:
Als Kunden stehen Dir für Deinen an den OPEL-Händler gezahlten Betrag per Zahlungsdatum Zinsen zu (BGB §288 (1)). Diese sind mit 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu bemessen.
Seit dem 01.07.2009 liegt der Basiszinssatz bei 0,12% p.A., daher ist Dein Zahlbetrag mit 5,12% p.A. zu verzinsen.

Wichtig:
Zinsen gibt es nur für den Betrag, den Du auch tatsächlich bezahlt hast, sei es in bar - sei es durch Inzahlunggabe Alt-Fahrzeug.
Hast Du einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen, so werden Dir hier die gezahlten Zinsen und Tilgungsbeträge i.d.R. zurückerstattet - dafür gibts aber natürlich auch keine Zinsen. Sinn der Rückabwicklung ist ja, Dich so zu stellen, als ob Du nie das Fahrzeug besessen, das Geld statt dessen angelegt - und auch keinen Kredit (auch ein verbundenes Geschäft) dafür aufgenommen hättest.

Heißt also in Summe zusammengefaßt:

+ gezahlter Kaufpreis
+ Zinsen für Kaufpreis
+ Rückerstattung Finanzierungskosten (Zinsen + Tilgung)
+ Kostenerstattung verbundener Kaufgeschäfte
+ ggf. Schadenersatz für weitere Kosten (Abschlepper, Zulassung, etc.)
- Nutzungspauschale

Ob das Pendel nun in die eine oder andere Richtung ausschlägt - kannst Dir selbst ausrechnen.

@Roland:
Wenn ich mich recht erinnere, war Dein Fahrzeug ja mit einem anderen Fahrwerk modifiziert worden - hier würde ich in jedem Fall die Original-Teile ebenfalls dem Händler mit zurückgeben und da es sich in dem Fall auch um einen erheblichen Eingriff in den Serienzustand des Fahrzeuges handelt (dessen Rückrüstung den Händler Aufwand = Geld kostet) mich schon mal auf einen entsprechend geringeren Zahlbetrag einstellen. - Oder halt doch nen Anwalt konsultieren (der aber auch Geld haben will).

Gruß

Benedict

Zitat:

Original geschrieben von frabs



Zitat:

Original geschrieben von hsepm


So wie ich das verstanden habe, war der Wagen nicht defekt, sondern hat "nur" gravierende Mängel und der TE ist mit dem Wagen gefahren. Damit ist ihm nach BGB ein Vorteil entstanden, egal wie er es persönlich einschätzt, denn dieser Wagen hat ihn von A nach B gebracht und er musste für diese Fahrten keinen anderen Wagen benutzen. Dieser Vorteil ist nach geltendem Recht zurück zu gewähren.

Eine defekte Kamera macht keine Bilder. Damit entsteht für den Käufer kein Vorteil, der zurück zu gewähren wäre. Eine defekte Kamera kann auch gewandelt werden, allerdings erst nach der zweiten erfolglosen "Nachbesserung" des Verkäufers. Der Verkäufer wird in diesem Falle als "Nachbesserung" ein neues, identisches Gerät liefern (Umtausch), um den Vertrag aufrecht zu erhalten.

Viele Grüße,
hsepm

Sorry ich denke da steht es sogar eindeutig!!!!
http://www.motor-talk.de/.../...2-0-tdi-5-wochen-alt-t2015671.html?...

Hier geht es nicht darum sein Geld zurückzuverlangen, sondern um den Umtausch des Fehlerhaften Fahrzeugs in ein neues.

Dann habe ich mich wohl vertan. Ich bin davon ausgegangen, dass es um Wandlung (=Annulierung des Kaufvertrages) geht, da die Nachbesserung gravierender Mängel zweimal fehl schlug.

@hsepm
Ich sehe wir sind uns einig. :-)
In diesem Thread geht es eigentlichja schon um die Wandlung des Fahrzeugs. Aber ich denke das die Sache mit dem Umtausch besser ist, da man so die finanz. Probl. mit dem Nutzungsvorteil umgeht und dadurch ein neues Auto bekommt .

Zitat:

Original geschrieben von frabs


@hsepm
Ich sehe wir sind uns einig. :-)
In diesem Thread geht es eigentlichja schon um die Wandlung des Fahrzeugs. Aber ich denke das die Sache mit dem Umtausch besser ist, da man so die finanz. Probl. mit dem Nutzungsvorteil umgeht und dadurch ein neues Auto bekommt .

🙂

Immer vorausgesetzt natürlich, der TE möchte weiter Insignia fahren.

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Ich war bisher mit all unseren 10 Opelmodellen sehr zufrieden, nie große Probleme gehabt.
Ein neuer Corsa C CDTI hatte allerdings Ärger gemacht, er hatte immer das gleiche Problem, beim Anfahren ein riesiges Turboloch, aus dem Auspuff kam eine Dieselwolke und er hat Öl verbraucht (nicht viel, aber man musste immer wieder etwas nachfüllen).
Es wurde ein paar mal der Luftmassenmesser gewechselt, subjektiv brachte es kurz Besserung, dann war aber alles wie beim alten.
Der Wagen kam ins Technikzentrum, die haben ein paar Sachen getauscht, dann lief er wieder gut. 4 Wochen später allerdings wieder die gleichen Probleme.
Dann kam der Opelreiseingenieur, ich war bei dem Termin mit dabei, er konnte meine Probleme nachvollziehen, wusste aber auch keinen wirklichen Rat.
Habe dann mit dem Ingenieur und meinem Opelautohaus verhandelt, ich wollte ihn nicht wandeln, da ich in kurzer Zeit recht viel gefahren bin. Wir haben dann zusammen eine sehr kulante Lösung gefunden, wo der Ingenieur und das Autohaus sehr kulant waren. Ich habe den Corsa zurückgegeben und einen Astra Caravan genommen. Der Aufpreis war sehr gering und die Sache war für alle erledigt.
Man sollte evtl. den Dialog suchen.
Ich hätte auch einen Anwalt einschalten können, aber ich glaube kaum, dass es für mich besser gewesen wäre.
Ich habe mich anständig mit Ingenieur, dem Verkäufer/Verkaufsleiter unterhalten und alle waren interessiert, dass man sich einigt.

Meinen Glückwunsch und meine Hochachtung, auch an den Verkäufer und den Ingenieur.

Eine einvernehmliche Lösung ist immer die beste und günstigste für alle Beteiligten. Ob das gelingt, hängt sehr stark vom Vermögen aller Beteiligter ab, den Ärger auszublenden und auf der Sachebene zu diskutieren. Erfahrungsgemäß gelingt das leider nicht immer, darum gibt es ja so viele Anwälte 😉

Viele Grüße,
hsepm

Zitat:

Original geschrieben von hassomasso


solchen opelhändlern sollte opel mal lizenz entziehen.
kann doch nicht sein das sie mit einem so umgehen, und überhaupt
keine ahnung haben was sie tuen....................................................

na das halte ich doch für eine fernpauschalisierung. ich bin nun zwar doch etwas enttäuscht und aufgeschreckt das dieses autohaus, bei welchem ich schon lange kunde bin und bereits zwei neufahrzuge gekauft habe, so negativ auffällt. doch persönlich muss ich sagen, war ich stets sehr zufrieden mit dem händler. auch der service ist nicht schlecht, kleinigkeiten wie lampen- oder sicherungswechsel wurden auch mal kostenlos erledigt wenn ich schnell vorbeigekommen bin.

leider lassen sich die qualutäten eines autohausen wohl erst beurteilen wenn es mal richtig ärger gibt. in diesem sinne drücke ich dir die daumen das alles einen zu einem guten ausgang führt.

lg

Mein vollstes Verständnis - das Auto hätte ich auch zurückgegeben. Obwohl den Insignia sicher nicht die volle Schuld trifft. Aber einen Neuwagen, der per Starthilfe aktiviert werden muß - da fällt mir nix mehr ein. Da hat der Händler /Werkstatt auch nicht viel Sorgfalt walten lassen ( um es mal vorsichtig zu formulieren ). Alles in allem eine Erfahrung, die ich keinem wünsche. Euch noch viel Glück !!!

Zitat:

Original geschrieben von cone-A



Mit dem Typ Auto an sich hat das alles eher wenig zu tun. Das kann Dir mit einem anderen Typ genau so passieren.

Gruß cone-A

Da haben wir wieder den Standardspruch! Kann das noch jemand hören?

Zitat:

Original geschrieben von VanHarDeMoes



Zitat:

Original geschrieben von cone-A



Mit dem Typ Auto an sich hat das alles eher wenig zu tun. Das kann Dir mit einem anderen Typ genau so passieren.

Gruß cone-A

Da haben wir wieder den Standardspruch! Kann das noch jemand hören?

Da du danach fragst ...

Ich finde solche sachlichen Aussagen wesentlich besser als teils unsachliche und einseitige Schilderungen, die es ja hier im Forum auch gelegentlich geben soll ...

Viele Grüße,
hsepm

Zitat:

Original geschrieben von hsepm



Zitat:

Original geschrieben von VanHarDeMoes


Da haben wir wieder den Standardspruch! Kann das noch jemand hören?

Da du danach fragst ...

Ich finde solche sachlichen Aussagen wesentlich besser als teils unsachliche und einseitige Schilderungen, die es ja hier im Forum auch gelegentlich geben soll ...

Viele Grüße,
hsepm

Dass andere Hersteller auch mal Sch.... bauen,weiss wohl mittlerweile jeder (Siehe Toyota).

Aber geht es hierbei um andere oder um Opel bzw. Insignia?

Leider habe ich das Gefühl,dass es gerade auch bei den Opel-Werkstätten und Händlern mehr schwarze Schafe gibt,als weisse.Ausnahmen bestätigen die Regel.

Hallo Benedict

das ist seit langen mal eine Super Antwort, womit man was anfangen kann.
Also mit der Verzinsung hätte mein Anwalt mir ja auch mal sagen können, werde Ihn beim nächsten mal darauf ansprechen, wenn sich der FOH weiter so zigig verhält.
Das mit den 0,33% hatte mir mein Anwalt auch shon gesagt, das so auch einige Urteile ausgegangen sind, aber das krigt man nur durch einem Prozess durch und die 0,5, die wir ansetzen sind im üblichen Bereich. Damit würde ich mich ja auch zufrieden geben.
Habe heute eine Abschrift von meinem RA erhalten, indem er den FOH noch einmal auf "unsere" genannten Forderungen zur Wandlung, genau das was du geschrieben hast, 0,5 % und Bezahlung der An- und Umbauten im Werte von 2330 €.
Das Schreiben hat mein FOH gestern vorab per Fax erhalten mit der Bitte um umgehender Antwort.
Das ist ja auch das leidige Thema. Der FOH hatte mior am Montag gesagt, er klärt das ab und bis heute ist kein Anruf bei mir eingegangen, egal ob Handy, Büro oder zu Hause.

Jetzt mal zu den "anderen" Beantwortern hier im Therad.
Finde ich gut, das es einige geschafft haben die Sache ohne RA vom Tisch zu kriegen. Ihr schreibt immer intensive Gespräche, friedliche Einigung etc.
Glaubt ja mal nicht das mir die ganze Sache Spaß macht. Ich bin wirklich kein Kind von traurigkeit, aber irgentwann ist mal der Punkt gekommen, wo Schluss mit Lustig ist.
Ich hampele jetzt seit genau einem Jahr mit dem Fahrzeug herum und es sind einige Mängel, die von Anfang an da waren und immer noch nicht behoben sind.
Eigentlich hat der FOH 2 x Zeit zur Nachbesserung, ich habe ihnen 5-6 mal die Chance gelassen. Das Auto stand in den Jahr 35 Tage, ohne Wochenende in der Werkstatt und das ist eindeutig zu viel. Der FOH brauchte das Auto immer mindestens 3 Tage, mal mit Leihwagen, mal ohne. Im Mai letzten Jahres stand er, nachdem der Reiseingenieur sich das angesehen hatte, für ganze 20 Tage dort., deshalb war ich beim 1.Treffen auch ohne dem Auto dort.

Zu den Beantwortern, die meinen mal den Händler zu wechseln:
Habe ich bereits auch getan. Der hat auch einige Mängel sofort, inenerhalb eines Tages in Griff gehabt, wo mein FOH nicht in der Lage war.
Einige Dinge kann aber auch der nicht lösen, da Opel dazu das OK geben muss. Kuppelungsausbau muss von Opel genehmigt werden und dafür bekommen sie kein OK.
Radio / Navi-Probleme kriegen sie auch nicht in Griff, da bis dato keine neuen Updates zur Verfügung standen.

Hebe soeben einen Anruf vom FOH erhalten, das Sie jetzt doch bereit sind das Auto zurückzunehmen "Zug um Zug", das heißt laut FOH Auto sofort abgeben gegen Geld.
Sie wollen abrechnen mit 0,5 % per 1000 km, allerdings auch die Prozente auf die Einbauten.
Da mein RA jetzt nicht mehrr zu erreichen ist, werde ich das morgen mal erfragen, ob das rechtens ist, das die Prozente auf die Einbauteile angerechnet werden müssen und pob Zug um Zug sofort heißt.

Roland

Zitat:

Original geschrieben von VanHarDeMoes


Dass andere Hersteller auch mal Sch.... bauen,weiss wohl mittlerweile jeder (Siehe Toyota).
Aber geht es hierbei um andere oder um Opel bzw. Insignia?
Leider habe ich das Gefühle,dass es gerade auch bei den Opel-Werkstätten und Händlern mehr schwarze Schafe gibt,als weisse.

Hallo VanHarDeMoes,

hast du noch andere Fabrikate in der Garage, so dass du einen realen Quervergleich ziehen kannst? Falls nicht, gehe mal in ein x-beliebiges anderes Unterforum hier und lese, wie sich frustrierte Fahrzeugbesitzer über ihre Werkstätten, Händler und Hersteller "auskotzen".

Viele Grüße,
hsepm

Bei den aktuellen Werksatttests hat Opel eigentlich sehr gut abgeschnitten.
Aber klar ist auch, es gibt einie schwarze Scharfe, wie wahrscheinlich bei jedem Hersteller.
Mir ist klar, dass es einem irgendwann mal reicht mit den Werkstattbesuchen.
Ich war damals mit meinem Wandlungscorsa auch oft mit dem gleichen Problem in der Werkstatt.
Ich habe keinen Anwalt eingeschaltet, sondern immer klar auf eine einvernehmliche Lösung bestanden.
Damit sind/warne unterm Strich alle zufrieden, der Händler hat seinen Kuden behalten, Opel einen guten Kunden und ich bin bis heute zufriedener Kunde.
Wenn man da ganz sachlich und unemotional bleibt, erreicht man am meisten.
Und man muss immer bedenken, es geht nur um ein Auto........................................................

Zitat:

Original geschrieben von Christian He


Bei den aktuellen Werksatttests hat Opel eigentlich sehr gut abgeschnitten.
Aber klar ist auch, es gibt einie schwarze Scharfe, wie wahrscheinlich bei jedem Hersteller.
Mir ist klar, dass es einem irgendwann mal reicht mit den Werkstattbesuchen.
Ich war damals mit meinem Wandlungscorsa auch oft mit dem gleichen Problem in der Werkstatt.
Ich habe keinen Anwalt eingeschaltet, sondern immer klar auf eine einvernehmliche Lösung bestanden.
Damit sind/warne unterm Strich alle zufrieden, der Händler hat seinen Kuden behalten, Opel einen guten Kunden und ich bin bis heute zufriedener Kunde.
Wenn man da ganz sachlich und unemotional bleibt, erreicht man am meisten.
Und man muss immer bedenken, es geht nur um ein Auto........................................................

Schön, das es auch ander Fälle gibt, aber wenn Opel das Auto zurücknehmen will und mich dann der FOH, obwohl das geregelt ist mit dem Gebrauchsvorteil, übers Ohr hauen will, sehe ich nichts von Einvernehmlichkeit, das ist einfach dreist und unanständig. Wenn der FOH so mit seien Kunden umgeht, brauch der sich auch nicht zu wundern, wenn man dort wegbleibt und woanders kauft. Anscheinend geht es in der Krise noch einigen FOH zu gut, die Fahren eine hochnäßigkeit, das ist schon nicht mehr war, aber jeder findet mal seinen Meister, der das noch bessser kann.

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