Insignia nur noch zurück (Wandlung)
Wollten nur mal unsere geschichte erzählen
Hoffendlich können wir unsern Insignia bald zurückgeben.
Wir haben uns am 16.06.2009 einen Opel Insignia Sportstourer 1,6 l Turbo bei der Firma Opel .... in Augsburg gekauft. Als wir das Auto am 19.06.2009 abholen wollten, begannen unsere Probleme. Nach einer kurzen Einführung über das Auto wünschte man uns viel Spaß und wollten nach Hause fahren. Als ich das Fahrzeug starten wollten, ließ sich das Auto nicht starten. Nach kurzer Starthilfe konnten wir das Auto starten und nach Hause fahren. Wir waren überglücklich über unser neues Auto, das einen Listenpreis von 38855,01 Euro hat. Ca. 2 Monate später waren wir mit unserem neuen Auto auf den Weg in den Urlaub. Als wir den Kofferraum-Rollo betätigen wollten, brach auf der rechten Seite die komplette Halterung ab. Daraufhin wurde das Auto am 18.08.2009 zu der Firma Opel .... gebracht. Aktueller Kilometerstand: 3700 km. Unter anderem wurden folgende Sachen bemängelt (Ausdruck Werkstattauftrag): Rückruf 09-P-023, Kofferraum-Rollo ist lose - Halter defekt, 3. Gang hackt, Türverkleidung Fahrertür macht Geräusche, Spritverbrauch sehr hoch ca. 12 Liter. Die Mängel wurde alle durch die Werkstatt beseitigt, außer dem Spritverbrauch, dieser war weiterhin bei 12 - 13 Liter. Es wurde uns mitgeteilt, daß man das Auto erst ca. 7000 km einfahren müsse, bis sich der Spritverbrauch reguliere. Als wir abends mit einem Bekannten zum Essen gefahren sind, machte uns dieser darauf aufmerksam, daß im Fußbereich der Rücksitzbank ein großes Plastikteil liegen würde. Als wir bei der Firma Opel .... angerufen haben, um mitzuteilen, daß ein Plastikteil in unserem Auto liegt, konnten wir zumindest telefonisch klären, daß es sich um die Batterieabdeckung handelt. Wir sollten doch vorbei kommen, wenn wir mal in der Nähe wären oder die Abdeckung selbst montieren. Direkt im Anschluß merkten wir, daß mit unserem Auto etwas nicht stimmt. Der Insignia ruckelte immer. Diese Aussetzer machten sich wie folgt bemerkbar: Beim Gas wegnehmen viel das Auto kurzzeitig zusammen. Daraufhin wurde das Auto erneut am 02.09.2009 mit 5100 km vorgeführt. Ausdruck aus dem Werkstattauftrag: Batteriedeckel fehlt, Bremsen quitschen, Fahrzeug setzt aus im Schubbetrieb, Schutz Laderaum hinten lose, Parkpilot prüfen (sporadischer Dauerbetrieb). Wir holten unseren Insignia aus der Werkstatt, der fehlende Batteriedeckel wurde eingesetzt und die Bremsen wurden gemacht, Parkpilot wurde überprüft. Das Ruckeln bestand weiterhin und wurde immer schlimmer. Am 11.10.2009 waren wir mit unserem Insignia unterwegs, als plötzlich das Navi, Radio und sämtliche Anzeigen ausfielen. Im Display erschien "Transport-Modus" und die Anzeige des Kühlers blinkte. Deshalb verständigten wir den Opelservice, da die Werkstatt sonntags natürlich nicht zu erreichen ist. Diese schickten uns den ADAC. Der Mann vom ADAC konnte den Transport-Modus ausprogrammieren und klärte uns auf, daß das Zündschloss defekt sei. Daher wurde das Auto am 12.10.2009 mit 7831 km erneut vorgeführt. Ausdruck aus dem Werkstattauftrag: Batteriekontrolle leuchtet und Transport-Modus und Fahrzeug ruckelt beim Gas geben und wegnehmen. Wir holten das Fahrzeug und fragten nach, ob das Ruckeln jetzt behoben sei. Man bejahte dies und schickte uns nach Hause. Das Auto ruckelte nach wie vor und der Spritverbrauch war weiterhin hoch. Als der Insignia plötzlich auf der Autobahn die Fehlermeldung "Spurhalteassistent fehlerhaft - Werkstatt aufsuchen" anzeigte und die Einparkhilfe wieder einmal willkürlich pfiff und das Ruckeln kein Fahrvergnügen mehr bereitete, vereinbarten wir mal wieder einen Termin in der Werkstatt von Opel .... . Der Wagen wurde erneut am 02.11.2009 mit 9875 km vorgeführt. Ausdruck aus dem Werkstattaufstrag: Kraftstoffverbrauch ist zu hoch, dieses Mal wurde uns gesagt, daß das bei Opel gemeldet worden sei und es gibt dazu eine Fallnr. 1-860918501. Türe hinten links hängt runter, Spurhalteassistent zeigt Fehler an, Einparkhilft piepst ständig, Motor ruckelt und setzt aus. Als wir das Auto wieder abgeholt haben, wollten wir endlich wissen, ob das Ruckeln jetzt endlich vorbei sei und der Fehler gefunden sei. Man sagte uns, daß sie mit Opel Kontakt aufgenommen haben, aber das Auto nun läuft. Als wir an einem Abend mit unseren zwei Kindern (2 und 3 Jahre alt) unterwegs waren, leuchtete plötzlich die Airbaglampe rot und im Display erschien "Airbag überprüfen lassen". Stinksauer rief ich bei Opel .... an und erklärte ihnen das aktuelle Problem und daß das Fahrzeug immer noch ruckelt und ich mit diesem Auto nicht mehr fahren möchte. Wir konnten das Auto am nächsten Tag zum Händler bringen und bekamen mal wieder einen Leihwagen. Da das Problem mit der Rucklerei weiterhin bestand, hieß es, das Auto komme in ein Technikcenter. Ich bekam 2 Wochen später einen Anruf von Opel ...., daß ich nun meinen Insignia abholen könne. Bevor ich das Auto abholte, erklärte ich dem Opelhändler, daß ich das Auto zuerst Probe fahren möchte. Auf der Probefahrt stellte ich fest, daß die Rucklerei nach wie vor bestand und zudem ein erneuter Mangel festzustellen war. Die Sporttaste funktionierte nicht mehr. Da ich an diesem Tag das Auto nicht mit nach Hause nahm, erklärte mir man, daß das Auto jetzt doch endlich ins Technikcenter verbracht wird. Da wir uns jetzt richtig veräppelt vorgekommen sind, haben wir beschlossen, die Sache unserem Rechtsanwalt zu übergeben. Zwischenzeitlich mußten wir betteln, damit unser Leihwagen Winterreifen bekommt. Sie hatten uns das Leihfahrzeug mit Sommerreifen ausgehändigt. Wir erklärten über unseren Rechtsanwalt den Rücktritt des Fahrzeuges. Telefonisch gab ich Bescheid, daß das Auto keinesfalls mehr ins Technikcenter kommen sollte, weil wir den Rücktritt erklärt hatten. Nach einem erneuten Anruf, erfuhr ich, daß unser Auto bereits im Technikcenter sei. Die Firma Opel .... nahm nicht einmal Stellung zu den Schreiben unseres Rechtsanwaltes. Unser Rechtsanwalt erhielt ein Schreiben von Opel ...., daß unser Insignia jetzt abholbereit sei und wir unverzüglich den Leihwagen zurück bringen sollen und wir somit keinen Anspruch auf Rücktritt hätten, weil das Auto nun repariert sei. Diese Aussage hat uns sehr geschockt und versaute uns das Weihnachtsfest. Nach Absprache mit unserem Rechtsanwalt hatten wir nur zwei Möglichkeiten, entweder holen wir das Auto ab oder wir melden das Auto ab und besorgen uns einen Leihwagen auf eigene Kosten. Da ein Leihwagen natürlich eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt, hielten wir es für richtig, unser Auto abzuholen. Nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt wollten wir unser Auto auf Vorbehalt und mit Probefahrt abholen. Als wir zum Opel .... kamen und das Auto Probe fahren wollten, fiel uns auf, daß der hintere Reifen platt war. Somit war unser Auto nicht fahrbereit. Der Reifen wurde erneuert und wir waren am nächsten Tag beim Probe fahren. Die Probefahrt über 35 km ergab, daß das Auto nach wie vor ruckelt. Wir haben uns dennoch entschlossen, das Auto mitzunehmen und haben sofort einen Termin bei einem KFZ-Sachverständigen vereinbart. Der Sachverständiger bescheinigt uns in einem Gutachten, daß das Auto ruckelt und zudem die hinteren Bremsscheiben und Bremsbeläge defekt seien. Wir sind zudem ein gleichwertiges Modell Probe gefahren, das uns der Gutachter zur Verfügung stellte und stellten fest, daß dieses Auto keinerlei der von uns aufgeführten Mängel aufwies. Die Firma Opel .... hat sich nun mündlich bereit erklärt das Auto zurück zu nehmen, allerdings nur auf unsere Kosten.
Beste Antwort im Thema
Hallo und guten Morgen,
da ich meinen Insignia ja auch erfolgreich gewandelt habe (wobei es im Rechtsdeutsch "Rücktritt vom Kaufvertrages" BGB §346ff heißt) - gebe ich auch mal meinen Senf dazu:
1. Nutzungspauschale des Fahrzeuges:
Musst Du an den Händler zahlen bzw. Dir vom Rückerstattungsbetrag abhalten lassen.
Hier sind aber inzwischen nach üblicher Rechtssprechung zwischen 0,33% (Diesel) und 0,50% (Benziner) vom Kaufpreis je angefangene 1000km zu zahlen. Wo kommt der Prozentwert her? 100% entspricht der angenommenen machbaren Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges, auch ein OPEL sollte durchaus 300.000km (Diesel) bzw. 200.000km (Benziner) halten.
In meinem Fall wurden 0,50% angesetzt. Ohne Anwalt.
2. Verbundene Kaufgeschäfte:
Mit dem Fahrzeug verbundene Kaufgeschäfte müssen ebenfalls mit rückabgewickelt werden ("Ersatz vergeblicher Aufwände" BGB §284) - dieses waren in meinem persönlichen Fall eine Kofferraumwanne eines Drittherstellers (Carbox), Mobiltelefonhalterung incl. aller Adapter und Scheibenklebeantenne (auch Dritthersteller) sowie Radsicherungsschrauben und Winterreifen vom OPEL-Händler.
Die Originalrechnungen gehen natürlich im Tausch gegen die Erstattung der Beträge an den Händler über - ist ja dann sein Eigentum.
3. Verzinsung der getätigten Zahlung:
Als Kunden stehen Dir für Deinen an den OPEL-Händler gezahlten Betrag per Zahlungsdatum Zinsen zu (BGB §288 (1)). Diese sind mit 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu bemessen.
Seit dem 01.07.2009 liegt der Basiszinssatz bei 0,12% p.A., daher ist Dein Zahlbetrag mit 5,12% p.A. zu verzinsen.
Wichtig:
Zinsen gibt es nur für den Betrag, den Du auch tatsächlich bezahlt hast, sei es in bar - sei es durch Inzahlunggabe Alt-Fahrzeug.
Hast Du einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen, so werden Dir hier die gezahlten Zinsen und Tilgungsbeträge i.d.R. zurückerstattet - dafür gibts aber natürlich auch keine Zinsen. Sinn der Rückabwicklung ist ja, Dich so zu stellen, als ob Du nie das Fahrzeug besessen, das Geld statt dessen angelegt - und auch keinen Kredit (auch ein verbundenes Geschäft) dafür aufgenommen hättest.
Heißt also in Summe zusammengefaßt:
+ gezahlter Kaufpreis
+ Zinsen für Kaufpreis
+ Rückerstattung Finanzierungskosten (Zinsen + Tilgung)
+ Kostenerstattung verbundener Kaufgeschäfte
+ ggf. Schadenersatz für weitere Kosten (Abschlepper, Zulassung, etc.)
- Nutzungspauschale
Ob das Pendel nun in die eine oder andere Richtung ausschlägt - kannst Dir selbst ausrechnen.
@Roland:
Wenn ich mich recht erinnere, war Dein Fahrzeug ja mit einem anderen Fahrwerk modifiziert worden - hier würde ich in jedem Fall die Original-Teile ebenfalls dem Händler mit zurückgeben und da es sich in dem Fall auch um einen erheblichen Eingriff in den Serienzustand des Fahrzeuges handelt (dessen Rückrüstung den Händler Aufwand = Geld kostet) mich schon mal auf einen entsprechend geringeren Zahlbetrag einstellen. - Oder halt doch nen Anwalt konsultieren (der aber auch Geld haben will).
Gruß
Benedict
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hassomasso
solchen opelhändlern sollte opel mal lizenz entziehen.
kann doch nicht sein das sie mit einem so umgehen, und überhaupt
keine ahnung haben was sie tuen....................................................
Hallo
im Prinzip hast du recht, sehe ich genau so, aber, das ist kein kleiner Händler, sondern der 6 Niederlassungen hier hat. Den werden sie bestimmt nicht so ohne weiteres zu machen, obwohl, wenn sich das mit Opel bewahrheitet und die die Gelder vom Staat (Steuerzahler meinte ich natürlich) kriegen, werden für Opel wohl bald die Lichter ausgehen und dann hängen die Händler mit drin. Aber es gibt ja auch den Spuch "Totgeglaubte leben länger".
Aber ich bin wirklich ernsthaft am Überlegen ob ich mir noch einmal das "Auto des Jahres 2009" zulegen werden. Um so länger die Wandlung dauert, um so mehr rücke ich von dem Vorhaben ab, obwohl das Auto eigentlich nicht schlecht ist. Wäre auch schade, wegen unserer Treffen.
Roland
Unser Händler hat bis morgen Zeit einzulenken, d.h. das Fahrzeug zurück zu nehmen. Kommt dies nicht zu stande, werden wir am Montag Klage erheben.
Eine Frage hätte ich noch: Warum hast Du in Rüsselsheim Auskunft bekommen? Wir wurden nur abgewimmelt, indem man uns sagte, daß wir keine Auskunft erhalten, weil der Rechtsanwalt eingeschaltet ist.Hallo Babylon123
eigentlich ein ganz dummer Zufall.
Ich hatte in Rüsselsheim einfach mal nachgefragt, wer die Kosten übernimmt, wenn mein Insigi "abbrennt".
Wurde Ende November vom Werk angeschrieben, wegen der Reprogrammierung des Steuergerätes. Das habe ich auch sofort Anfang Dezember meinem FOH mitgeteilt. Habe dann einen Termin bekommen, eine viertelstunde bevor ich dort hinnfahren wollte, teilte man mir mit, das der Meister krank sei und der Termin um eine Woche verschoben wird, es waren ja noch diverse andere Mängel vorhanden. Eine Woche später hin, aber leider haben sie die Woche dem Insignia-Spezi Urlaub gegeben und es war kein anderer Mechaniker in der LAge die Reprogrammierung durchzuführen. MAn meldet sich bei mir. 4 Wochen habe ich gewartet und es hat sich keiner die Mühe gemacht mich anzurufen, also ab zun Anwalt. Da ich im Radio dann gehört hatte, das man "Rückrufaktionen" nicht ignorien sollte und sie "umgehend" durchführen zu lassen, habe ich im Werk angerufen.
Da ich sicher war, das Opel sagen würde, falls mir die "Karre" abgebrannt wäre, sie sind raus und ich vom Händler nichts schriftlich hatte, wollte ich das mal geklärt haben.
Opel sagte zuerst, ich sollte doch noch einmal meinen FOH selber anrufen, ich nur sagte, das ich doch nicht im Kindergarten bin und meinem FOH hinterherlaufe, bzw telefonieren werde.
Opel wollte dann beim FOH anrufen und mich am gleichen Tag zurückrufen. Das war natürlich nichts. Tage habe ich gewartet und abermals bei Opel angerufen. Die Dame sagte nur, sie hätte dort angerufen, der zuständige Meister sei zur Zeit nicht in der Zweigstelle, sondern in einer anderen, aber er sagte es Ihm und er ruft umgehen zurück. Der FOH hat die 4 Tage auch nicht bei Opel angerufen. Ich wurde dann etwas lauter, ob Opel dann nicht mal nachfragt. Die DAme meinte, sie müsse sich schon auf die Aussagen der Händler verlassen können. Sie hängt sich nochh mal dahinter und meldet sich gleich. Jetzt kam die Überschneidung mit dem Brief von meinem RA dazwischen. Opel rief dann auch kurz darauf zurück und hatte den Betriebsleiter an anderen Ende und wollte eine Telefonkonferenz mit mir. Das wollte ich zuerst nicht, da ich eigentlich mit dem Betriebsleiter durch bin. Auf drängeln von Opel, stimmte ich dann doch zu und der Betireibsleiter polterte sofort los, was das den soll, mich dort zu "beschweren" etc. pp, die Sache liegt ja wohl bei meinem RA, außerdem gebe es noch genügent andere FOH, wo ich die Reprogrammierung durchführen lassen könnte. Das war Wasser wie auf die Mühlräder bei mir. Opel hörte das alles mit. Eine Woche später rief Opel bei mir an und fragte nach, ob ich die Reprogrammierung woanders durchführen lassen habe, was ich be ja te´.
Wir sprachen dann noch einmal über das Verhalten von dem Betzriebsleiter und dort habe ich dann erfahren, das Opel "rote" Listen führt und der Händler mit drauf steht. Ob ih weiter Schritte einlaiten wollte, ließ ich mir noch offen, aber wenn das mit der Wandlung noch weiter hinzieht, werde ich den "Joker" vielleicht noch einmal ziehen. Ich hatte auch schon einige Telefonate mit dem Chef vom FOH persönlich und habe ichnm schon einige Male ein "Wink mit dem Zaumpahl" gegeben, aber anscheinend kümmert das den keinen feuchten Dreck. MAl abwarten, die Karten sind noch micht alle auf dem Tisch und mit dem Joker habe ich einige Möglichkeiten
Gruß
Roland
Das ist schon sehr ärgerlich. Man kommt wohl nur auf dem Rechtsweg weiter.
Mit dem Typ Auto an sich hat das alles eher wenig zu tun. Das kann Dir mit einem anderen Typ genau so passieren.
Was ich ganz sicher wechseln würde, ist der Händler. Gibt in Augsburg ja genug Opel-Adressen und München bzw. Ulm ist auch nicht weit weg.
Gruß cone-A
Au mann... mein Beileid...
Das scheint er der Insignias zu sein die in der Schicht gebaut wurde, nachdem bekannt geworden ist das GM Opel doch nicht verkauft...
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Oh Mann- auch mein Beileid!!! Vor allem wenn ich bedenke, dass 90% der Mängel ein gute Werkstatt an einem Tag erledigt hat. Ich hatte auch ein paar Kleinigkeit- nichts so extremes, aber das wurde im Zuge der 1. Inspektion so nebenbei gemacht- professionell mit genauer Erläuterung der Arbeiten- morgens gebracht, abends zur vereinbarten Zeit abgeholt. Keiner der Fehler ist bisher wieder aufgetreten...
Also unbedingt den FOH wechseln!!! Vielleicht einfach ne Woche Zeit geben, dann sollte ja alles gemacht sein...
Aber sowas nach Rüsselsheim melden ist das beste was man machen kann. Auch wenn die Rückmeldung da etwas länger dauert, hat der betreffende FOH sehr schnell Post- so zumindest meine Erfahrung...
Man, das hört sich ja alles gar nicht gut an. Gut, dass ich einen fähigen FOH habe. Dort habe ich ohne Probleme mal einen Zafira gewandelt aufgrund von Problemen mit dem Partikelfilter.
Wünsche Euch viel Glück mit der Wandlung und empfehle auch den FOH zu wechseln. Einige machen leider alles kaputt.
LG Ralo
Zitat:
Original geschrieben von Babylon123
Die Firma Opel .... hat sich nun mündlich bereit erklärt das Auto zurück zu nehmen, allerdings nur auf unsere Kosten.
Jetzt mal sachlich, auch wenn es nicht einfach ist. Was heißt
dasdenn genau?
Es ist normal und nicht zu vermeiden, dass bei Wandlung der Käufer eine Nutzungsentschädigung an den Verkäufer zu zahlen hat. Für diese Entschädigung, die nach gefahrenen Kilometern berechnet wird, gibt es Richtwerte. Wenn dein Opelhändler das gemeint hat, ist das das normale Vorgehen und du müsstest mit deinem Opelhändler über die Höhe der Nutzungsentschädigung feilschen. Eine Weigerung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung hat wenig Aussicht auf Erfolg, schließlich schützt das BGB nicht nur den Käufer, sondern auch den Verkäufer.
Sieh dich doch mal in anderen Foren um, da gibt es diverse "Wandlungsthreads". Dort wird noch mehr Information gegeben. Im Zweifelsfall lass dich von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten.
Viele Grüße,
hsepm
Zum Thema Wandlung steht da was ganz anderes:
http://www.heise.de/.../...en-kostenlos-umgetauscht-werden-200438.html
Höchst interessant!!!!!!
bei Fahrzeugen muss man aber noch x€/1.000km abziehen...
Und darum wird man nicht herum kommen.
Zitat:
Original geschrieben von frabs
Zum Thema Wandlung steht da was ganz anderes:
http://www.heise.de/.../...en-kostenlos-umgetauscht-werden-200438.html
Höchst interessant!!!!!!
Das entscheidende Wort hier ist "defekt", übersetzt für ein Automobil würde das heißen "nicht fahrbereit". Wenn das Automobil nicht fahrbereit ist, kann nicht damit gefahren werden, damit ist vom Käufer kein Vorteil zurückzugewähren. Ist doch konsistent mit meinem vorherigen Beitrag.
Gruß,
hsepm
Zitat:
Original geschrieben von PatrickK
bei Fahrzeugen muss man aber noch x€/1.000km abziehen...Und darum wird man nicht herum kommen.
Grundsätzlich steht in dem Link aber da was anderes. Man müsste den Autohändler halt mal direkt ( im bezug auf das Gerichtsurteil )anspechen. Im übrigen geht es bei diesem Gerichturteil nicht um Wandlung sondern um den kostenlosen Umtausch des Produktes was so denke ich auch eine Alternative sein könnte.
Hallo Babylon 123
...das ist ja ganz schön heftig, zumal ich ja auch mit dem "großen runden" Autohaus deale, ich weiß zwar net mit welchem Du die Probs hast, aber wenn's der gleiche ist, versuch's mal in einer anderen Niederlassung, die haben ja 4 davon im Raum Augsburg.
gruß und viel Erfolg
wastine
Zitat:
Original geschrieben von frabs
Grundsätzlich steht in dem Link aber da was anderes. Man müsste den Autohändler halt mal direkt ( im bezug auf das Gerichtsurteil )anspechen. Im übrigen geht es bei diesem Gerichturteil nicht um Wandlung sondern um den kostenlosen Umtausch des Produktes was so denke ich auch eine Alternative sein könnte.Zitat:
Original geschrieben von PatrickK
bei Fahrzeugen muss man aber noch x€/1.000km abziehen...Und darum wird man nicht herum kommen.
So wie ich das verstanden habe, war der Wagen nicht defekt, sondern hat "nur" gravierende Mängel und der TE ist mit dem Wagen gefahren. Damit ist ihm nach BGB ein Vorteil entstanden, egal wie er es persönlich einschätzt, denn dieser Wagen hat ihn von A nach B gebracht und er musste für diese Fahrten keinen anderen Wagen benutzen. Dieser Vorteil ist nach geltendem Recht (EDIT:
bei Wandlung) zurück zu gewähren.
Eine defekte Kamera macht keine Bilder. Damit entsteht für den Käufer kein Vorteil, der zurück zu gewähren wäre. Eine defekte Kamera kann auch gewandelt werden, allerdings erst nach der zweiten erfolglosen "Nachbesserung" des Verkäufers. Der Verkäufer wird in diesem Falle als "Nachbesserung" ein neues, identisches Gerät liefern (Umtausch), um den Vertrag aufrecht zu erhalten.
EDIT: Wenn der FOH also im Rahmen der Nachbesserung der Sache ein identisches neues Fahrzeug liefert, hat er keinen Anspruch auf die Rückgewährung eines Vorteils (siehe Urteil im Link), bei Wandlung (=Annulierung des Kaufvertrags) sehr wohl.
Viele Grüße,
hsepm
Zitat:
Original geschrieben von hsepm
So wie ich das verstanden habe, war der Wagen nicht defekt, sondern hat "nur" gravierende Mängel und der TE ist mit dem Wagen gefahren. Damit ist ihm nach BGB ein Vorteil entstanden, egal wie er es persönlich einschätzt, denn dieser Wagen hat ihn von A nach B gebracht und er musste für diese Fahrten keinen anderen Wagen benutzen. Dieser Vorteil ist nach geltendem Recht zurück zu gewähren.Zitat:
Original geschrieben von frabs
Grundsätzlich steht in dem Link aber da was anderes. Man müsste den Autohändler halt mal direkt ( im bezug auf das Gerichtsurteil )anspechen. Im übrigen geht es bei diesem Gerichturteil nicht um Wandlung sondern um den kostenlosen Umtausch des Produktes was so denke ich auch eine Alternative sein könnte.
Eine defekte Kamera macht keine Bilder. Damit entsteht für den Käufer kein Vorteil, der zurück zu gewähren wäre. Eine defekte Kamera kann auch gewandelt werden, allerdings erst nach der zweiten erfolglosen "Nachbesserung" des Verkäufers. Der Verkäufer wird in diesem Falle als "Nachbesserung" ein neues, identisches Gerät liefern (Umtausch), um den Vertrag aufrecht zu erhalten.
Viele Grüße,
hsepm
Sorry ich denke da steht es sogar eindeutig!!!!
http://www.motor-talk.de/.../...2-0-tdi-5-wochen-alt-t2015671.html?...Hier geht es nicht darum sein Geld zurückzuverlangen, sondern um den Umtausch des Fehlerhaften Fahrzeugs in ein neues.
Hallo
Ich habe zwar keinen Insignia aber einen Opel Vectra b, den Vectra habe ich letztes Jahr beim Opelmann gekauft mit 3 Jahre geb. Garantie und ich hatte auch gleich ein Problem.
Ich bin mit dem Problem zu meinem Opelmann gegangen und die sagten da könnten sie nix machen, gut habe ich mich direkt mit Rüsselsheim über email in Verbindung gesetzt und nach 2 Wochen bekam ich einen Anruf vom Technikcenter in Rüsselsheim.
Der Mann am Telefon sagte mir, sie hätten mit meinen Händler gesprochen und so wollen einen Techniker hinschicken wenn wir einen Termin ausgemacht haben.
Also war ich bei meinem Opelmann, der hat dann im Technikcentrum angerufen und einen Termin ausgemacht, dauerte ca. 3 Wochen und alles wurde gemacht.
Der Techniker sagte nur, wenn wir es jetzt nicht beheben können muss das Fahrzeug ins Technikcentrum und da staune ich, das es bei einem 7 Jahre alten Opel geht und bei eine Insignia nicht gehen soll.
Mann kann sich auch selber an Opel wenden, wenn der Händler es nicht für nötig hält und das es geht, sieht man ja.
Ging im übrigen um eine Kraftstoffleitung, die Geräusche verursachte.
Hans Werner