insignia - mein alptraum
habe meinen insigina im november 09 als neuwagen bekommen und seither immer die unterschiedlichsten probleme mit dem wagen. aktuell ist es der regensensor. im intervallszustand (mit der niedrigsten empfindlichkeit) wischt der auch im trockenen zustand! regelmäßig unregelmäßig. nach dem ersten werkstattbesuch sagte man evtl. wären fliegen auf der scheibe das problem gewesen - ich merkte an, dass dies auch nach waschanlagenbesuchen der fall wäre. naja ich solle kommen, wenn der fehler erneut auftritt. nach 5 minuten stand ich wieder beim händler und meinte es regnet nicht- auch wenn der wischer grad läuft. ein mitarbeiter fuhr mit. nach 3 minuten waren wir fertig und er meinte er bestelle einen neuen sensor. gemacht getan wurde er jetzt getauscht und der fehler war..... immer noch da! der mitarbeiter telefonierte nun mit experten von opel. nach 2 tagen der rückruf von opel und nun das ergebnis: man sagte ihm es wäre normal! es wäre eine art reinigungsfunktion im trockenen zustand!? ich sagte ihm es kommt mir so vor als wisse keiner wo der fehler liegt und man sagt dem dummen kunden einfach: muss so sein! es steht weder in der betriebsanleitung - noch wusste der mitarbeiter oder der verkäufer von so einem technischen "highlight". zudem trat dieses "highlight" nicht von anfang an auf. man sagte mir evtl. wurde es durch ein update aufgespielt - es wäre normal. komisch ist nur, dass er in 5 min ca. 10 mal wischt und manchmal in 30min gar nicht.
hat von euch schon jemand was von solchem defekt oder "highlight" gehört?
die von opel haben angst ich würde wandeln - was ich auch tun werde, wenn die das nicht in den griff bekommen.
übrigens hatte ich bisher ca. 7 verschiedene mängel am fahrzeug bisher in 8 monaten.
btw: der titel "mein alptraum" kommt nicht wegen dem einen mangel. habe zig mängel seit dem kauf und man ist es irgendwann mal leid.
Beste Antwort im Thema
Danke für die schnellen und vielen Antworten!
1.
2.0 CDTI sports tourer mit 20" alu und annähernd vollausstattung im november 09 gekauft (listenpreis 43.000)
hatte bisher einige div. mängel
-ausfall MFA
-ausfall sitzlüftung
-ausfall sitzheizung
-ausfall el. heckklappe
-fehlermeldung stoßdämpfer defekt
-fehlermeldung luftruck zu wenig (was nicht de fall war und erst durch neue software behoben werden konnte)
-fehlermeldung ESP defekt
-defekter Regensensor
2. Albtraum ist neue Rechtschreibung, Alptraum alte Rechtschreibung und weiterhin eine erlaubte Variante
Nur war das nicht Gegenstand meiner Frage hier
3. Ich weiss nicht, was man von eiem Auto für 43.000 EUR erwarten kann oder soll. Sry, aber zu sagen man macht halt den Regenwischer komplett aus und lebt damit ist für mich genauso ein Ignorieren eines Mangels als wenn die Opel"Spezialisten" mir glaubhaft machen möchten es wäre normal, dass der im trockenen Zustand wischt.
4. Ich war wegen den Defekten ca. 12 mal in der Werkstatt in 3 Monaten. Bevor jetzt wieder einer meint es wären nur Kleinigkeiten man könne ja auch die Instrumententafel abkleben, im Winter ne dickere Hose anziehen etc: Mach ich nicht!
Wenn ich schon so ein vom Händler und Presse hochgelobtes Auto neu kaufe und dann diese Macken hat - ist es nicht mal 20.000 wert.
Was das Argument angeht "Es ist ja auch soooo unheimlich schwer, den Regenwischersensor auf "Aus" zu schalten, wenn es nicht regnet! sage ich hier: man wollte mit den grossen mithalten und konnte nicht! Das Auto hat sehr viel Technik - wenn auch kopiert von den großen wie BMW & Co - steht aber noch am Anfang und ist qualitativ ein grosses Stück von dem entfernt was man beabsichtig hatte. Ich bins halt auch gewohnt von den 4 Passat zuvor den Scheibenwischer immer in der Stellung zu lassen.
5. Keine Ahnung was der eine oder andere für Ansprüche an ein Auto in der Preisklasse hat - aber ich erwarte eindeutig mehr und werde wohl auf eine Wandlung drängen und es auch durch einen Rechtsbeistand vorbringen. Sofern es zur Wandlung kommt, können ja die Leute, welchen die Mängel als "Kleinigkeiten" vorkommen das Auto günstig erwerben 😉
Nix für ungut, aber es ist mittlerweile so, dass man das Auto startet und wartet was wo aufleuchtet ... ist nicht einfach ohne Baldrian auszuhalten...
209 Antworten
mein händler sagte mir am freitag er würde jetzt bei der leasing den ablösebetrag anfragen und das dann zusammen mit dem wandlungsantrag zum aussendienstler von opel schicken. die würden dann das auto ablösen und mit mir abrechnen.
kann dir (noch) nicht sagen was die für den gefahrenen km ansetzen werden. normal müsste ich ja die leasingraten zurück bekommen und im gegenzug die gefahrenen km denen vergüten. es waren jetzt 13 leasingraten á knappe 500 eur und gefahren bin ich bisher knappe 16 tkm.
sobald es was neues gibt schreib ich es hier.
Zitat:
Original geschrieben von bullrider
aber ansonsten ist der insignia -wenn die technik funktioniert- ein sehr gutes auto!
Hut ab, dass du nach solch einem Erlebnis so fair bleibst!
Genieße den neuen 5er, ein echt tolles Auto!
Zitat:
Original geschrieben von bullrider
normal müsste ich ja die leasingraten zurück bekommen und im gegenzug die gefahrenen km denen vergüten. es waren jetzt 13 leasingraten á knappe 500 eur und gefahren bin ich bisher knappe 16 tkm.
Die Leasingraten wirst Du sicher nicht bekommen, da stecken ja auch Zins- und Gewinnanteile der Leasingfirma drin. Unterm Strich wird man Dir den Wertverlust in Rechnung stellen und der ist nach 13 Monaten nicht unerheblich. 😰
Wäre aber interessant, wie die das genau abrechnen.
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hab mich schon erkundigt und der opelhändler hats mir auch so bestätigt.
OPEL löst bei der leasingfirma das auto ab, ich geb denen das auto zurück, die km werden dann mir in rechnung gestellt (sinngemäß so: listenpreis geteilt durch die zu erwartende fahrleistung des autos - also hier 42.500/z.b. 250.000 km = 0,17 EUR und das mal 16.000 km= 2.720 EUR) und ich bekomme die volle leasingraten zurück (ca. 6.300 EUR)
@bobbymotsch
klarer + punkt in der sache!
auto ist jetzt wieder beim händler. diesmal nicht zur reparatur - sondern aufgrund der wandlung zurück gegeben.
es fehlt nur noch die abrechnung, die lt. Händler ca. 2-3 wochen gehen kann.
dann ist das kapitel nun für mich geschlossen und ich möchte allen teilnehmern für die rege beiligung in diesem topic bedanken 😉
was den neuwagen angeht wird es wohl ein neuer F11 530dxA von BMW.
euch viel freude mit euren insignis und wenig werkstattbesuche 😎
Zitat:
Original geschrieben von bullrider
auto ist jetzt wieder beim händler. diesmal nicht zur reparatur - sondern aufgrund der wandlung zurück gegeben.
es fehlt nur noch die abrechnung, die lt. Händler ca. 2-3 wochen gehen kann.dann ist das kapitel nun für mich geschlossen und ich möchte allen teilnehmern für die rege beiligung in diesem topic bedanken 😉
was den neuwagen angeht wird es wohl ein neuer F11 530dxA von BMW.
euch viel freude mit euren insignis und wenig werkstattbesuche 😎
Klingt gut, der Wagen würde mir auch gefallen, wann kommt der eigentlich raus der 5er Diesel mit Allrad?
Zitat:
Original geschrieben von focus3333
Klingt gut, der Wagen würde mir auch gefallen, wann kommt der eigentlich raus der 5er Diesel mit Allrad?
ab März
Zitat:
Original geschrieben von bullrider
auto ist jetzt wieder beim händler. diesmal nicht zur reparatur - sondern aufgrund der wandlung zurück gegeben.
es fehlt nur noch die abrechnung, die lt. Händler ca. 2-3 wochen gehen kann.
Ist die Abrechnung schon gemacht worden?
nö.
werd hier aber gleich danach es euch kund tun.
opel hat mein fahrzeug gleich am 05.01. abgemeldet.
bin gespannt ob die jetzt anfang februar nochmal die leasingrate abbuchen.
werde dann mal mitte/ende nächster woche bei vr leasing nachfragen was die abrechnung macht.
habe nun beides bekommen.
1. die rückzahlung der leasing-bank über alle meine raten in voller höher höhe
2. die abrechnung über die gefahrenen km mit 0,67% je 1.000 km
bin nur gerade am ausfindig machen ob
1. ich einen anspruch auf verzinsung meiner leasingraten habe
2. die kalkulation so richtig war. der FOH stellte mir 0,67% vom bruttoverkaufspreis in rechnung und unterstellt somit eine gesamtlaufleistung beim insigina von gerade mal 150.000 km. meiner meinung nach zu niedrig angesetzt und müsste eher auf 200.000 km gehen und somit ein faktor von 0,5%.
weiß das jemand von euch wie es sich mit den zwei noch offenen punkten verhält?
Zitat:
Original geschrieben von bullrider
habe nun beides bekommen.
1. die rückzahlung der leasing-bank über alle meine raten in voller höher höhe
2. die abrechnung über die gefahrenen km mit 0,67% je 1.000 kmbin nur gerade am ausfindig machen ob
1. ich einen anspruch auf verzinsung meiner leasingraten habe
2. die kalkulation so richtig war. der FOH stellte mir 0,67% vom bruttoverkaufspreis in rechnung und unterstellt somit eine gesamtlaufleistung beim insigina von gerade mal 150.000 km. meiner meinung nach zu niedrig angesetzt und müsste eher auf 200.000 km gehen und somit ein faktor von 0,5%.weiß das jemand von euch wie es sich mit den zwei noch offenen punkten verhält?
1. Anspruch auf Verzinsung "sehe" ich zumindest nicht, weil du den Leasinggegenstand ja tatsächlich genutzt hast bzw. nutzen konntest. Aber genau kann dir das nur ein Rechtsanwalt sagen, welcher die laufende Rechtsprechung ähnlich gelagerter Fälle kennt.
2. Siehe mal hier, ich denke, deine Überlegungen einer zu niedrigen angenommenen Lebenddauer-Fahrleistung des Fahrzeuges und im Gegenzug einer zu hohen prozentualen Nutzungsvergütung treffen zu:
http://www.leasing-berater.com/index.php/abrechnung-nach-ruecktritt
Zitat:
...Die Nutzungsvergütung wird mittlerweile meistens nach der sog. linearen Wertschwundberechnung ermittelt ( Details bei Reinking, Der Autokauf).
Nach dieser Berechnungmethode wird aus dem Bruttokaufpries und der voraussichtlichen Km-Lebensdauer des Fahrzeuges ein Prozentsatz ermittelt, mit dem dann je 1000 km Fahrleistung multipliziert werden.
In der juristischen Fachliteratur wird hier auf einen Wert von 0,4 % - 1,0 % verwiesen (z. B.. Palandt, zu § 346 BGB).
LG setzen hierbei regelmäßig einen Wert von 0,67 % als Mittelwert an. Dieser ist aber im Hinblick auf immer höhere Fahrleistungen sicher überholt.
Diesem Abrechnungswert von 0,67 % liegt eine Gesamtfahrleistung eines Kraftfahrzeuges über einen Lebenszyklus von 150.000 km zugrunde. Der Wert errechnet sich dabei nach der Formel: 100 % x 1.000 : 150.000 km = 0,67 % (siehe oben).
Die zu erwartenden Fahrleistungen variieren aber stark. Für Mittelklasse- und Oberklassefahrzeuge kann durchaus auch mit Gesamtfahrleistungen von 250.000 km - 300.000 km gerechnet werden (OLG München, Urteil vom 16.12.1986 - 13 O 4562/86, abgedruckt in NJW 87, 3012; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2003 - 14 U 154/01, abgedruckt in NJW 2003, 1950; Reinking m. w. N).
Z.B. sind bei 250.000 km Gesamtfahrleistung 0,4 % und bei einer Gesamtfahrleistung von 300.000 km lediglich 0,33 % der Bemessungsgrundlage pro gefahrene 1.000 km anzusetzen.
Viele Grüße, vectoura
viele dank für den link!
die leasingbank hat ja den betrag den sie damals für das auto bezahlt hatte wieder von opel zurückbekommen nebst 5% zinsen rückwirkend.
nun muß ich ja für die gefahrenen km nutzungsausfall bezahlen und die leasingbank hat mein geld rate für rate bekommen. denke schon, dass hier ein anspruch auf zinsen für mich besteht.
zitat aus deinem link:
Der Leasinggeber (LG) muß dem LN die bereits bezahlten Leasingraten und eine etwa geleistete Sonderzahlung (soweit vertraglich vereinbart) vollständig zurückzahlen. Der LG hat weiter dem LN darüber hinaus Zinsen gemäß § 346 Abs. 1 , § 347 Abs. 1 BGB zu zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von bullrider
viele dank für den link!die leasingbank hat ja den betrag den sie damals für das auto bezahlt hatte wieder von opel zurückbekommen nebst 5% zinsen rückwirkend.
nun muß ich ja für die gefahrenen km nutzungsausfall bezahlen und die leasingbank hat mein geld rate für rate bekommen. denke schon, dass hier ein anspruch auf zinsen für mich besteht.zitat aus deinem link:
Der Leasinggeber (LG) muß dem LN die bereits bezahlten Leasingraten und eine etwa geleistete Sonderzahlung (soweit vertraglich vereinbart) vollständig zurückzahlen. Der LG hat weiter dem LN darüber hinaus Zinsen gemäß § 346 Abs. 1 , § 347 Abs. 1 BGB zu zahlen.
Das habe ich glatt überlesen...und tatsächlich hat ja eine Rückabwicklung die Folge, dass alle Vertragsparteien so gestellt werden (müssen) wie vor dem nun rückabgewickelten Vertragsabschluß. Da denke ich nun doch, dass du da auch Recht mit deinem Zinsanspruch hast.
Viel Glück ...
und Viele Grüße, vectoura
Na, wenn bei dem Zinsanspruch dann nciht plötzlich der Preis für die genutzten Kilometer ein bisserl höher ausfällt :-)