Insignia -> Gedankenspiele bei einer Insolvenz

Opel Insignia A (G09)

http://www.blogspan.net/.../

... Zitat:

Opel ist für Deutschland und NRW zu einem ganz traurigen Kapitel
geworden. Schließlich hatten die Mitarbeiter aus dem
traditionsreichen Autobauer mit sehr viel Schweiß und auch
Lohnverzicht gerade wieder ein profitables Unternehmen gemacht. Der
neue “Insignia” wurde sogar zum Auto des Jahres 2008 gekürt. Jetzt
könnte die Produktionseinstellung kommen. Gestern wurden noch
angebliche Falschmeldungen über die geplante Schließung oder den
Verkauf der Werke Bochum und Eisenach in die Presse lanciert. In den
nächsten Tagen könnten sie Wahrheit werden, denn die Gedankenspiele
stammten von GM in Detroit.

.... Zitat Ende.

Wird das jetzt wieder aktuell?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ente Erpel


http://www.blogspan.net/.../

... Zitat:

Opel ist für Deutschland und NRW zu einem ganz traurigen Kapitel
geworden. Schließlich hatten die Mitarbeiter aus dem
traditionsreichen Autobauer mit sehr viel Schweiß und auch
Lohnverzicht gerade wieder ein profitables Unternehmen gemacht. Der
neue “Insignia” wurde sogar zum Auto des Jahres 2008 gekürt. Jetzt
könnte die Produktionseinstellung kommen. Gestern wurden noch
angebliche Falschmeldungen über die geplante Schließung oder den
Verkauf der Werke Bochum und Eisenach in die Presse lanciert. In den
nächsten Tagen könnten sie Wahrheit werden, denn die Gedankenspiele
stammten von GM in Detroit.

.... Zitat Ende.

Wird das jetzt wieder aktuell?

Der Insignia ist im übrigen Auto des Jahres 2009

😁

und nun male mal bitte in Sachen Opel den Teufel nicht an die Wand.

Das Thema ist zu allgemein und hat im Insignia Forum nichts zu suchen.

Schaue bitte im Opel Forum dort wird das Thema schon seit Wochen durchgekaut

Nicht böse sein 😉

Gruß Cleo66

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...nee - ist soweit korrekt Cleo !

Die Händler müssen für die gesetzliche Gewährleistung aufkommen, auch wenn der Hersteller insolvent ist oder anderweitig aufhört zu existieren.
In diesem Fall müssen sie mit eigenem Vermögen für den Großteil der Mängel geradestehen, die sie sonst von der Herstellergarantie erstattet bekommen hätten.
Die Mehrzahl der FOH führen weitere GM Marken als "Zweitmarken", wie etwa Chevrolet. Die wenigsten haben unabhängige Zweitmarken.
Um nicht an den Gewährleistungsansprüchen zu versterben, werden viele Insolvenz anmelden, oder den Geschäftsbetrieb einstellen und sich umorientieren, ohne Rechtsnachfolge des insolventen/vorhergehenden Betriebes.

Das war bei Rover ähnlich. Damit sind dann zwar alle Ansprüche aus Herstellergarantie und Gewährleistung weg, jedoch bleibt die Ersatzteilversorgung sichergestellt.
Beim Insignia müsste auch nach zwei Jahren tatsächlich die Car-Garantie für vier Jahre greifen.

Zitat:

Original geschrieben von OMILEG



PS: Und wenn man schon solchen Stuss schreibt,dann bitte das wenige was war ist richtig daarstellen.
Der Insignia ist Auto des Jahres geworden,aber nicht des jahres 2008 sondern 2009.🙄🙄

Jaja,die Experten!

omileg

OMILEG , bleib ruhig , denk an dein Herz 😁😁😁

Ich habe das den User Ente Erpel bereits mitgeteilt

Alles wird gut 😎

Gruß Cleo66

Mein FOH hat BMW, MINI, Land Rover, Opel, Dacia, Nutzfahrzeuge und Renault. Da komme ich keine Sekunde ins Schwitzen.

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Zitat:

Original geschrieben von Ralf49124


...nee - ist soweit korrekt Cleo !

Super da kann ich mich ja bequem zurück lehnen, freu.

Trotzdem darf Opel aber nicht untergehen , versteht sich 😉

Danke Ralf49124 & netvoyager

GM muss im Falle einer Chapter 11 Insolvenz die verlustbringenden Unternehmensteile abstossen und sich neu organisieren.
Das Geschäft von Opel und Vauxhall macht nicht den Eindruck hier völlig unter die Räder zu geraten. Auch wenn das viele herbeizureden versuchen.

Im Konkursfall von Opel wird ein Grundproblem bei neuen Fahrzeugen wie dem Insignia die dann fehlende Modellpflege sein, Feldabhilfen oder neuere Arbeits-oder Handlungsrichtlinien sowie eventuell notwendige Bauteiländerungen kommen dann nicht mehr nach. Und bei so einem komplexen Fahrzeug wird das Probleme geben.

Der Kunde hängt dann quasi (theoretisch) ab dem 7. Monat nach der Erstzulassung (bei Neuwagen) "garantiemäßig" in der Luft, weil die Gewährleistung bekanntermaßen ab dem 7. Monat die Umkehr der Beweislast vorsieht und da hat der Kunde dann bei der Konstellation einer Hersteller-Pleite dann das Nachsehen. Erst ab dem 25. Monat nach Erstzulassung (wieder bei Neuwagen) zieht dann die Anschlußgarantie, weil diese erst nach Ablauf der Herstellergarantie (welche dann aber nicht mehr existiert) in Kraft tritt.

Für die Kunden sind die Risiken also enorm hoch, das sollte man nicht verharmlosen. Die Geber der Anschlußgarantien werden u.U. auch wegen der dann fehlenden Herstellerunterstützung oftmals auf "objektive Unmöglichkeit der Leistung" plädieren können, was letzlich auch heißt, daß die Anschlußgarantie dann auch ins Leere läuft.

Das sollte man schon bedenken...

Viele Grüße, vectoura

Apropos Anschlussgarantie, habt ihr irgendwelche Unterlagen bei der Fahrzeugübergabe bekommen, einen Versicherungsschein oder ähnliches?

Normalerweise ist ein extra Garantieheft des Anschlußgarantiegebers dabei, in welchen auch der Leistungsumfang und die "Modalitäten" aufgeführt sind.

Viele Grüße, vectoura

Zitat:

Original geschrieben von vectoura


Im Konkursfall von Opel wird ein Grundproblem bei neuen Fahrzeugen wie dem Insignia die dann fehlende Modellpflege sein, Feldabhilfen oder neuere Arbeits-oder Handlungsrichtlinien sowie eventuell notwendige Bauteiländerungen kommen dann nicht mehr nach. Und bei so einem komplexen Fahrzeug wird das Probleme geben.

Der Kunde hängt dann quasi (theoretisch) ab dem 7. Monat nach der Erstzulassung (bei Neuwagen) "garantiemäßig" in der Luft, weil die Gewährleistung bekanntermaßen ab dem 7. Monat die Umkehr der Beweislast vorsieht und da hat der Kunde dann bei der Konstellation einer Hersteller-Pleite dann das Nachsehen. Erst ab dem 25. Monat nach Erstzulassung (wieder bei Neuwagen) zieht dann die Anschlußgarantie, weil diese erst nach Ablauf der Herstellergarantie (welche dann aber nicht mehr existiert) in Kraft tritt.

Für die Kunden sind die Risiken also enorm hoch, das sollte man nicht verharmlosen. Die Geber der Anschlußgarantien werden u.U. auch wegen der dann fehlenden Herstellerunterstützung oftmals auf "objektive Unmöglichkeit der Leistung" plädieren können, was letzlich auch heißt, daß die Anschlußgarantie dann auch ins Leere läuft.

Das sollte man schon bedenken...

Viele Grüße, vectoura

Autohersteller pleite: Weiter volle Gewährleistung

Stuttgart (dpa/tmn) - Durch die Wirtschaftskrise sind die Autohersteller heftig ins Trudeln geraten. Autokäufer müssen sich dem Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart zufolge bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit ihrer Marke aber keine Sorgen machen.
Die Verbraucherrechte wären bei einer Hersteller-Insolvenz nicht berührt, sagt ACE-Jurist Volker Lempp. Denn in aller Regel gingen Kunden und Hersteller keine vertraglichen Beziehungen ein. Diese bestehen immer zwischen Kunde und Händler.
Nur wenn der Hersteller eine sogenannte Herstellergarantie abgegeben habe, drohe mit dessen Pleite auch der Verlust des Garantiegebers. Allerdings fällt das laut Lempp kaum ins Gewicht, da Endverbraucher auf solche Garantien nur in seltenen Fällen zurückgreifen müssen. Im Normalfall reichten Autokäufern die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, um ihre Verbraucherrechte durchzusetzen. Die Frist beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Autos.
Das gilt nach Angaben des ACE-Juristen etwa für die Behebung von Fahrzeugmängeln, Ersatzlieferungen, Vertragsminderungen und eine mögliche Rückgängigmachung des Kaufvertrags. Auch der Anspruch auf Schadensersatz falle darunter. Der Händler müsse selbst dann für Fehler geradestehen, wenn er sie nicht selbst zu verantworten habe, sagt Lempp. Dabei spiele es keine Rolle, ob sich der Händler später beim Hersteller schadlos halten könne oder nicht.

Quelle hier

Gruß Cleo66

@Cleo66;

Warum hast du meinen Beitrag zitiert und dann den link angeführt?

Viele Grüße, vectoura

Was die ACE-Juristen da schreiben ist alles graue Theorie.
In der Praxis wird jeder Händler geeignete Maßnahmen ergreifen, um um die Gewährleistungsbelastungen herumzukommen.
Besonders die "homogenen" GM-Marken Händler werden nicht zusehen, wie ihr Betrieb den Bach runtergeht, weil sie mangels Hersteller kein Neugeschäft mehr machen können. Da stellt man den Geschäftsbetrieb ein, bringt das Schärflein ins trockene und macht den Laden als Tata Händler, oder was auch immer neu auf.
Die wenigsten werden mit wehender Opel Fahne und den Belastungen der Gewährleistungsansprüche der Kunden mit untergehen.

Richtig und es bleibt der Fakt der Beweislastumkehr bei Gewährleistungsansprüchen ab dem 7. Monat nach dem Kauf, der Kunde muß dann beweisen, daß der Fehler (Mangel) schon bei Übergabe der Kaufsache vorlag, was dann -bei einer Herstellerinsolvenz-quasi unmöglich ist, eben weil jegliche herstellerseitige Unterstützung (Produktpflege; Serienänderungen;Feldabhilfen; Software-Updates usw.) dann fehlt. Wie will der Kunde da beweisen, daß der Mangel am Fahrzeug schon beim Kauf vorlag?

Und damit hängen die Kunden ab dem 7. Monat bis zum 24. Monat nach dem Kauf "in der Luft" und erst danach greift die Anschlußgarantie des externen Garantiegebers, allerdings je nach Laufleistung der Fahrzeuge mit SB.

Bei gewerblichen Käufern sieht es ähnlich aus, nur daß da die Gewährleistung (üblicherweise...Kaufvertrag...AGB etc...Gewährleistung kann hier auf 12 Monate verkürzt werden) schon u.U. nach 12 Monaten endet, die Beweislast des Kunden ab dem 7. Monat bleibt allerdings bestehen.

Viele Grüße, vectoura

Zitat:

Original geschrieben von vectoura


@Cleo66;

Warum hast du meinen Beitrag zitiert und dann den link angeführt?

Viele Grüße, vectoura

Sorry vectoura,

ich habe deinem Bericht einwenig wiedersprochen und dir die Quelle mitgeteilt.

Laut der Quelle, immerhin vom ACE recherchiert ,hört sich das einwenig anders an, oder?

Gruß Cleo66

Zitat:

Original geschrieben von cleo66



Zitat:

Original geschrieben von vectoura


@Cleo66;

Warum hast du meinen Beitrag zitiert und dann den link angeführt?

Viele Grüße, vectoura

Sorry vectoura,
ich habe deinem Bericht einwenig wiedersprochen und dir die Quelle mitgeteilt.

Laut der Quelle immerhin vom ACE recherchiert hört sich das einwenig anders an, oder?

Gruß Cleo66

Nein, dein angeführter Bericht (link) widerspricht meinen Behauptungen nicht, sondern bestätigt mich. Die "Verbraucherrechte" bleiben tatsächlich unberührt, weil der Käufer regelmäßig (juristendeutsch) den Vertrag mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller abschliest, ich habe auch nichts gegenteiliges behauptet.

Die "Herstellergarantie" (diese Garantie gibt Opel...=2 Jahre) ist kein Verbraucherrecht-klar. Es ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, welche erst beim Kaufvertragsabschluß dann zum Verbraucherrecht wird und solange gilt, solange der Garantiegeber (der herstelelr) "existiert".

Aber...die Gewährleistungansprüche eines privaten Kunden sind deutlich eingeschränkter als etwaige "Garantieansprüche" aus der Herstellergarantie-wegen der von mir erwähnten und auch hinlänglich bekannten Beweislast des Kunden ab dem 7. Monat.

Und eine "Anschlußgarantie" heißt Anschlußgarantie, weil sie erst nach Ende der jeweiligen Herstellergarantie, also im Anschluß daran, beginnt...ab bestimmten Laufleistungen mit SB und mit Baugruppenbeschränkungen laut Garantiebedingungen.

Das alles, Gewährleistung und Anschlußgarantie, sind in ihrer Summe immer noch deutlich "schlechter" und "unvollständiger" (lückenhafter) bzw. für den Kunden "risikobehafteter" als eine Herstellergarantie.

Viele Grüße, vectoura

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