Insignia -> Gedankenspiele bei einer Insolvenz

Opel Insignia A (G09)

http://www.blogspan.net/.../

... Zitat:

Opel ist für Deutschland und NRW zu einem ganz traurigen Kapitel
geworden. Schließlich hatten die Mitarbeiter aus dem
traditionsreichen Autobauer mit sehr viel Schweiß und auch
Lohnverzicht gerade wieder ein profitables Unternehmen gemacht. Der
neue “Insignia” wurde sogar zum Auto des Jahres 2008 gekürt. Jetzt
könnte die Produktionseinstellung kommen. Gestern wurden noch
angebliche Falschmeldungen über die geplante Schließung oder den
Verkauf der Werke Bochum und Eisenach in die Presse lanciert. In den
nächsten Tagen könnten sie Wahrheit werden, denn die Gedankenspiele
stammten von GM in Detroit.

.... Zitat Ende.

Wird das jetzt wieder aktuell?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ente Erpel


http://www.blogspan.net/.../

... Zitat:

Opel ist für Deutschland und NRW zu einem ganz traurigen Kapitel
geworden. Schließlich hatten die Mitarbeiter aus dem
traditionsreichen Autobauer mit sehr viel Schweiß und auch
Lohnverzicht gerade wieder ein profitables Unternehmen gemacht. Der
neue “Insignia” wurde sogar zum Auto des Jahres 2008 gekürt. Jetzt
könnte die Produktionseinstellung kommen. Gestern wurden noch
angebliche Falschmeldungen über die geplante Schließung oder den
Verkauf der Werke Bochum und Eisenach in die Presse lanciert. In den
nächsten Tagen könnten sie Wahrheit werden, denn die Gedankenspiele
stammten von GM in Detroit.

.... Zitat Ende.

Wird das jetzt wieder aktuell?

Der Insignia ist im übrigen Auto des Jahres 2009

😁

und nun male mal bitte in Sachen Opel den Teufel nicht an die Wand.

Das Thema ist zu allgemein und hat im Insignia Forum nichts zu suchen.

Schaue bitte im Opel Forum dort wird das Thema schon seit Wochen durchgekaut

Nicht böse sein 😉

Gruß Cleo66

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Zitat:

Aber wie will man später, also nach 6 Monaten, dem Hersteller beweisen das der Fehler bei ihm liegt?

Aufpassen...

der Kunde muß seinem Vertragspartner ("Verkäufer"...=hier der FOH) und nicht "dem Hersteller" ab dem 7. Monat beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Und das ist fast immer unmöglich-leider.

Einige hier tun so, als ob ein Konkurs von einem Autohersteller für Kunden und FOH keine negativen oder kaum negative Folgen hätte. Dem ist nicht so, ein Konkurs führt zum praktischen Verlust fast aller "eindeutigen " und " einfachen" (von der Beweislast aus Kundensicht her) Verbraucherrechte (meine Aufzählungen der jeweiligen Garantien) Verbraucherrechte-das ist der Fakt.

Viele Grüße, vectoura

Zitat:

Original geschrieben von vectoura



Zitat:

Aber wie will man später, also nach 6 Monaten, dem Hersteller beweisen das der Fehler bei ihm liegt?

Aufpassen...

der Kunde muß seinem Vertragspartner ("Verkäufer"...=hier der FOH) und nicht "dem Hersteller" ab dem 7. Monat beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Und das ist fast immer unmöglich-leider.

Einige hier tun so, als ob ein Konkurs von einem Autohersteller für Kunden und FOH keine negativen oder kaum negative Folgen hätte. Dem ist nicht so, ein Konkurs führt zum praktischen Verlust fast aller "eindeutigen " und " einfachen" (von der Beweislast aus Kundensicht her) Verbraucherrechte (meine Aufzählungen der jeweiligen Garantien) Verbraucherrechte-das ist der Fakt.

Viele Grüße, vectoura

Stimmt ja, ich habe den Vertrag mit dem Händler geschlossen und nicht mit dem Hersteller.

Aber nochmals auf das Thema zurück zukommen.

Mein FOH verkauft zurzeit Chevrolet / *Opel / Ford / Renault / Dacia.

Wenn Opel nun wegbrechen würde , dann würde der FOH aber nicht Pleite gehen und müsste dann auch für die Fahrzeuge gerade stehen die er dato verkauft hat sprich auch für Opel. Der FOH kann doch nicht Insolvenz anmelden um aus der Nummer rauszukommen und anschließend sich neuorganisieren und die verbleibenden Marken verkaufen als ob nichts gewesen wäre.

Gruß Cleo66

*EDIT*

*Opel ist erst im Oktober/November 2008 hinzugekommen

Zitat:

Original geschrieben von sofortpanik



Zitat:

Original geschrieben von vectoura


Was meinst du wohl, über welche Bank die FOH im Regelfall ihre Opelfahrzeuge vorfinanzieren? Dann gehört ein Teil der "Ausrüstung" der FOH Opel, z.B. Software oder Unterlagen oder auch anderes "Equipment". Das wäre dann Konkursmasse, auch die "nur" teilweise vorfinanzierten Neuwagen bei den FOH sind dann Konkursmasse. Wieviele FOH werden da wohl, unter diesen Umständen, "einfach" so weiter existieren (bzw. "arbeiten"😉????

Nein, ein Konkurs von Opel "haut" bei vielen FOH dann mächtig rein...leider.

Viele Grüße, vectoura

Das ist auch der Fall, wenn sie die Marke wechseln. Dann wäre es nur keine Insolvensmasse, sondern sie müssten es so zurück geben. Wenn Du nur nicht immer so eingleisig denken würdest, so wie es eben gerade passt, dann würde es richtig Spaß machen.

Klar, "zurückgeben"...d.h. richtigerweise: vom FOH vorfinanzierte, auf dem "Hof" stehende Neuwagen "gehen zurück" zu Opel (Konkursmasse), ...Preisfrage: Von wem bzw. aufgrund welcher Rechtsansprüche bekommen dann die FOH dieses "verauslagte" Geld wieder zurück?

Stichwort "Know How", Nutzungsrechte; Software, Equipment von Opel...alles Konkursmasse, also "zurück" zu Opel...Von wem bekommt der FOH "Ersatz" oder das "Geld" zurück?

Also...bitte nicht immer so eingleisig denken...

Ein Renaulthändler bei mir in der Gegend hat "die Marke" gewechselt bzw. keinen neuen Händlervertrag mehr mit Renault bekommen, danach hat Renault sämtliche Werbeelemente (Werbesäulen; Beleuchtungselemente;Banner...) einkassiert, wesentliche Teile des Mobiliars ( Aussteller, Regale; Thresen; Annahmeschalter usw.), dazu Diagnosegeräte und mehr...der ehemalige Renaulthändler ist nun ein freier Autoservice mit 3 Angestellten, davor haben ca. 20 Leute dort gearbeitet.

Viele Grüße, vectoura

Zitat:

Original geschrieben von cleo66



Zitat:

Original geschrieben von vectoura


Aufpassen...

der Kunde muß seinem Vertragspartner ("Verkäufer"...=hier der FOH) und nicht "dem Hersteller" ab dem 7. Monat beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Und das ist fast immer unmöglich-leider.

Einige hier tun so, als ob ein Konkurs von einem Autohersteller für Kunden und FOH keine negativen oder kaum negative Folgen hätte. Dem ist nicht so, ein Konkurs führt zum praktischen Verlust fast aller "eindeutigen " und " einfachen" (von der Beweislast aus Kundensicht her) Verbraucherrechte (meine Aufzählungen der jeweiligen Garantien) Verbraucherrechte-das ist der Fakt.

Viele Grüße, vectoura

Stimmt ja, ich habe den Vertrag mit dem Händler geschlossen und nicht mit dem Hersteller.

Aber nochmals auf das Thema zurück zukommen.

Mein FOH verkauft zurzeit Chevrolet / Opel / Ford / Renault / Dacia.

Wenn Opel nun wegbrechen würde , dann würde der FOH aber nicht Pleite gehen und müsste dann auch für die Fahrzeuge gerade stehen die er dato verkauft hat sprich auch für Opel. Der FOH kann doch nicht Insolvenz anmelden um aus der Nummer rauszukommen und anschließend sich neuorganisieren und die verbleibenden Marken verkaufen als ob nichts gewesen wäre.

Gruß Cleo66

Klar, das kann er. Trick 17...

(schon zig-tausendfach praktiziert...) 99% der Autohändler werden als "GmbH" arbeiten, wenn's richtig hart kommt (Konkurs Opel...z.B.), dann macht "Vati" die Bude dicht und der Schwager oder der "Vorarbeiter" oder die Ex-Frau oder...oder...oder "jemand anderes" macht sie 14 Tage später unter anderem Namen wieder auf, nur, daß dann alle Ansprüche gegen "Vati" bzw. die frühere Firma, also den "Vertragspartner" "weg" sind.

In der "neuen" Firma, in den selben Gebäuden, mit den selben Werkzeugen und den selben Ausstattungen arbeiten dann die selben Leute wie "früher" und alles bleibt beim alten...nur mit dem kleinen, aber wesentlichen Unterschied, daß die "Altkunden" nun keine "wirksamen" Gewährleistungsansprüche mehr gegen den ehemaligen Vertragspartner haben.

Viele Grüße, vectoura

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Zitat:

Original geschrieben von vectoura



Klar, das kann er. Trick 17...

(schon zig-tausendfach praktiziert...) 99% der Autohändler werden als "GmbH" arbeiten, wenn's richtig hart kommt (Konkurs Opel...z.B.), dann macht "Vati" die Bude dicht und der Schwager oder der "Vorarbeiter" oder die Ex-Frau oder...oder...oder "jemand anderes" macht sie 14 Tage später unter anderem Namen wieder auf, nur, daß dann alle Ansprüche gegen "Vati" bzw. die frühere Firma, also den "Vertragspartner" "weg" sind.

In der "neuen" Firma, in den selben Gebäuden, mit den selben Werkzeugen und den selben Ausstattungen arbeiten dann die selben Leute wie "früher" und alles bleibt beim alten...nur mit dem kleinen, aber wesentlichen Unterschied, daß die "Altkunden" nun keine "wirksamen" Gewährleistungsansprüche mehr gegen den ehemaligen Vertragspartner haben.

Viele Grüße, vectoura

Diese Vorgehensweise mit Trick 17 ist bekannt und wird auch immer wieder angewandt.

Nur kann ich mir nicht vorstellen das ein großes Autohaus Konkurs/Insolvenz anmeldet nur weil 1/5 Marktanteil wegbricht.

Wieviel diese 1/5 tatsächlich in Euros ausmacht ist spekulativ.

Ich sag mal so, der Kunde kann es eh nicht beeinflussen und es wird so kommen wie es kommt.

Bis dann mal und danke für deine Wortbeiträge

Gruß Cleo66

Deshalb musste ein Händler bei mir um die Ecke bis vor kurzem auch noch Peugeotservice machen. Obwohl er schon seit 2-Jahren kein Peugeothändler war. Danach hatte er dann erst Seat und später auch Nissan. Mittlerweile ist das Autohaus 2mal Neugegründet worden. Seatservice muss er aber trotzdem weitermachen. Ganz so einfach wie es manche sich hier denken scheint es ja nicht zu sein.😁😁😎
Dafür hat er sich jetzt einer großen EU-Händler-Gruppe angeschlossen, und muss seit dem BoschCarService machen.😛😛

Das ist "so" einfach, wenn man es denn will.

Der Händler will sich aber offensichtlich keine Bestandskunden verprellen, was sehr zu begrüssen ist. Zudem existieren die OEMs (Renault, Seat) noch, was die Situation für ihn stark vereinfacht.

Gerade im Falle der Opel Händler ist es mit einem Händlervertrag bei einem anderen Hersteller aber nicht so einfach. In vielen Fällen sind deren Vertriebsgebiete bereits aufgeteilt und die bestehenden Händler geniessen einen gewissen Gebietsschutz. Dann gibt es gar keinen Vertrag. Selbst wenn es klappt haben nur wenige soviel auf der hohen Kante, dass sie die Umstellung ohne große Einschnitte, z.B. beim Personal finanzieren können. Allein für die Umstellung auf die neue GM Corporate Identity haben die FOH schon ziemlich geblutet. Von Seiten der "neuen" Hersteller ist hier mit keinen Investitionen zu rechnen.
Ich weiss von einigen FOH, die im Falle einer Insolvenz von Opel im Sinne von Betriebseinstellung sofort Insolvenz für ihr Autohaus anmelden müssen.
Es sind keine finanziellen Reserven mehr vorhanden. So unglaublich es klingt bringen gerade die "Abwrackprämie" und die hohe Nachfrage nach dem Insignia einige Händler in extreme finanzielle Schwierigkeiten. Die -ungewohnt zahlreich- angelieferten Neufahrzeuge müssen bezahlt werden, sonst rückt die GMAC die Zulassungsbescheinigungen Teil II nicht raus und sie können nicht zugelassen werden. Viele Händler können das nicht vorfinanzieren und gerade bei den "Abwrackprämienneuwagen" ist ein sehr hoher Anteil von Barkäufen dabei. Die können nur Stück um Stück bezahlt und zugelassen werden, was die zum Teil wochenlangen Wartezeiten der Kunden erklärt, obwohl das Auto schon lange beim Händler steht.

Zitat:

Original geschrieben von vectoura


Richtig und es bleibt der Fakt der Beweislastumkehr bei Gewährleistungsansprüchen ab dem 7. Monat nach dem Kauf, der Kunde muß dann beweisen, daß der Fehler (Mangel) schon bei Übergabe der Kaufsache vorlag, was dann -bei einer Herstellerinsolvenz-quasi unmöglich ist, eben weil jegliche herstellerseitige Unterstützung (Produktpflege; Serienänderungen;Feldabhilfen; Software-Updates usw.) dann fehlt. Wie will der Kunde da beweisen, daß der Mangel am Fahrzeug schon beim Kauf vorlag?

Und damit hängen die Kunden ab dem 7. Monat bis zum 24. Monat nach dem Kauf "in der Luft" und erst danach greift die Anschlußgarantie des externen Garantiegebers, allerdings je nach Laufleistung der Fahrzeuge mit SB.

Man merkt, daß Du noch nicht allzuviele Gewährleistungsfälle an Autos erlebt hast. 😉

Wenn sich ein Sachverständiger so einer Gurke annimmt, bekommt der raus, woran es liegt (Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel). Andererseits kenne ich auch ein Klageverfahren, wo der Kunde innerhalb der 6 Monatsfrist außergerichtlich beim Händler auf Granit gebissen hat. Da durfte der Kunde (bzw. die RSV) auch die 1200 € für das Beweissicherungsgutachten vorschießen...

Ich bleibe dabei, eine Insolvenz von Opel (was GM macht, ist in diesem Zusammenhang Schnuppe) ist für den Opelfahrer sowas von uninteressant, noch mehr als es ehedem bei Rover der Fall war (da sind mir zumindest keine Katastrophen bekannt).

Gruß cone-A

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager



Weil kein Händler "so bekloppt" ist die Gewährleistungsansprüche für eine tote Marke aus der eigenen Tasche zu bezahlen, auf die Gefahr hin dadurch in die Insolvenz zu gehen. Die Rover Händler haben das vor ein paar Jahren vorgemacht.

Er hat leider bekloppt zu sein. Gegenüber Verbrauchern kannst Du die Gewährleistung nicht ausschließen. Das Risiko kann man also nur ausschließen, wenn man Autos von Herstellern verkauft, die nicht Pleite gehen können. Also VW. 😉

Gruß cone-A

Zitat:

Original geschrieben von cone-A


Man merkt, daß Du noch nicht allzuviele Gewährleistungsfälle an Autos erlebt hast. 😉

Du scheinbar auch nicht. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH ist voll mit Fällen rund um den Verbrauchsgüterkauf, mit Focus auf Fahrzeuge.

Ein Sachverständiger wird, außer bei ganz eindeutigem Versagen, nie ein Verschulden des Käufers ausschließen können. Hier liegt aber genau die Krux - wenn Zweifel bleiben, so geht das zu Lasten dessen, der die Behauptung aufstellt. Nach Ablauf der Beweislastumkehr muss der Käufer seine Behauptung belegen - das wird ihm oft nicht mehr gelingen.

Zitat:

Andererseits kenne ich auch ein Klageverfahren, wo der Kunde innerhalb der 6 Monatsfrist außergerichtlich beim Händler auf Granit gebissen hat. Da durfte der Kunde (bzw. die RSV) auch die 1200 € für das Beweissicherungsgutachten vorschießen...

Natürlich! Wenn der Händler belegen kann, dass der Mangel bei Kauf eben nicht vorlag, dann haftet er auch nicht.

---

Wichtig: Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die bereits bei Gefahrübergang (regelmäßig die Übergabe des KFZ an den Käufer) vorlagen! Schäden, die erst später entstehen unterliegen nicht das Sachmangelhaftung. Hier liegt der größte Unterschied zur umfangreichen Werksgarantie (neben dem Schadensersatzausschluss in den Garantiebedingungen).

Zitat:

Ich bleibe dabei, eine Insolvenz von Opel (was GM macht, ist in diesem Zusammenhang Schnuppe) ist für den Opelfahrer sowas von uninteressant, noch mehr als es ehedem bei Rover der Fall war (da sind mir zumindest keine Katastrophen bekannt).

Argumente bitte. Für mich nicht nachvollziehbar.

Insolvenz Opels = keinerlei Garantieansprüche.
Bleiben die Ansprüche aus dem Kaufrecht gegen den Händler. d.h. man kann den Wagen nur noch beim Verkäufer instandsetzen lassen und auch nur noch für Mängel, die bereits bei Übergabe vorlagen. Hinzu kommt, dass man nach 6 Monaten den Mist auch noch beweisen muss. Folge: Ungleich weniger Schutz - was passiert bei der Insolvenz eines einzelnen Händlers? Was passiert bei einem Mangel fernab des Händlers? Von Langzeitgarantien wie der Durchrostungsgarantie will ich gar nicht erst anfangen.

Nein, für mich ist das Schönrederrei! Die Argumente sind schlichtweg nicht von der Hand zu weisen und bedeuten im Fall der Fälle einen massiven merkantilen Nachteil!

Zitat: Nein, für mich ist das Schönrederrei! Die Argumente sind schlichtweg nicht von der Hand zu weisen und bedeuten im Fall der Fälle einen massiven merkantilen Nachteil!
Wie schon gesagt, ist mir Latte! Kaufe Den Insignia trotzdem! Man kann ein Thema auch totreden! Ich kann mir nicht vorstellen, daß wirklich einer hier weiß, wie es mit Opel weitergeht!
Einfach mal abwarten und Tee trinken!
LG maan

Hallo,

wie schon mehrmals angekündigt bitte ich darum im Insignia-Bereich nur Themen bezüglich des Insignia zu diskutieren. Für allgemeines rund um Opel ist das Hauptforum und die dort bereits existierenden Themen zu nutzen.

Deshalb schliesse ich diese Diskussion hier.

MfG BlackTM
*** closed ***

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