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Infomation Rücktritt / Wandlung Ford Focus CC

Ford C-Max 1 (DM2)

Hallo zusammen,
man liest hier in den Themen „Ford Focus Coupe Cabriolet“, „Umfrage Focus Cabrio "Dicht oder nicht" !!!!!“ und „Ford Focus CC - Geschädigte“ immer wieder vom Rücktritt des Kaufes.
Kann mir mal bitte jemand erklären unter welchen Voraussetzungen man von diesem Rücktritt gebrauch machen kann. Ich weis nur, dass man dem Händler zwei Nachbesserungsversuche geben muss. Muss ich dass selber mit Ford klären oder macht das mein Händler?
Mein Focus CC muss jetzt auch wegen Undichtigkeiten in die Werkstatt. Ich habe bei starkem regen den einen oder anderen Tropfen auf der Fahrerseite im Auto. Die Undichtigkeit scheint im Übergangsbereich vom Dach zur A-Säule zu sein.
Ich habe meinen Focus CC als Vorführwagen im November 2007 bekommen, dieser hatte sein EZ auf den Ford Händler im Mai 2007. Habe ich dann theoretisch auch die Chance eine Wandlung in die Wege zu leiten?
Danke für eure Informationen.
Gruß Ramon

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8 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ramonbergelt



Kann mir mal bitte jemand erklären unter welchen Voraussetzungen man von diesem Rücktritt gebrauch machen kann. Ich weis nur, dass man dem Händler zwei Nachbesserungsversuche geben muss. Muss ich dass selber mit Ford klären oder macht das mein Händler?Ich habe meinen Focus CC als Vorführwagen im November 2007 bekommen, dieser hatte sein EZ auf den Ford Händler im Mai 2007. Habe ich dann theoretisch auch die Chance eine Wandlung in die Wege zu leiten?
Danke für eure Informationen.
Gruß Ramon

Hallo Ramon.

Die Voraussetzung zum Rücktrittsrecht sind hier beschrieben.

www.s172625260.online.de/ruecktrittsrecht.htm

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind hast Du auf jeden Fall eine Chance zur "Wandlung".
Bei undichtigkeit des Daches handelt es sich um einen erheblichen Mangel.
Unabhängig davon ob es ein Neuwagen, Vorführwagen oder Gebrauchtwagen ist.

Du hast deinen Wagen bei dem Händler gekauft und somit auch bei ihm den Kaufvertrag unterschrieben. Also mußt Du auch die angestrebte "Wandlung" SCHRIFTLICH mit deinem Händler klären und nicht mit Ford Köln.
Rücktritt vom Kaufvertrag ist die richtige Formulierung. "Wandlung" gibt es in der Rechtsprechung nicht mehr. 
Der Händler wird sich dann mit Köln in Verbindung setzen um die entstehenden Kosten von Köln erstattet zu bekommen (ist aber nicht dein Problem).

Gruß Willi

Hallo,
Ich habe auch noch zwei Fragen zur Rückabwicklung.
1. Kann man auch Fristen für die Standzeit/Reparaturzeit in der Werkstatt setzen? Das heisst, wenn der Händler beim letzten Reparaturversuch den Wagen die ganze Zeit nicht mehr herausgibt?
2. Wie ist das nach dem man die Rückabwicklung vereinbart hat mit der Zeit bis man sich einen anderen Wagen besorgt hat? Wenn man sich einen anderen Wagen kauft/bestellt braucht der ja eventuell einige Zeit bis der kommt, hat man ein Recht das Auto oder einen Ersatz so lange zu fahren? Schließlich will man sich ja kein neues Auto kaufen bevor der Rücktritt durch ist...
Gruß ccan

Hallo Zusammen,

hab auch mal ne Frage zum Rücktritt v. Kaufvertrag:

Ich habe meinen Wagen von einem deutschen (freien) Händler als Reimport. Von diesem deutschen Händler habe ich auch einen Rechnung über den Wagen bekommen und das Geld an ihn bezahlt.

Mein Händler hat den Wagen von einem weiteren freien Händler in Deutschland. Dieser hat den Wagen aus NL importiert.

Stempel und Unterschrift im meinem Serviceheft sind vom Holländer (Datum Oktober 2007).

Zusammenfassend:

(ICH <-- freier Händler in D <-- freier Händler in D <-- Fordhändler in Holland)

Mich würde brennend interessieren gegen wen ich einen möglichen Rücktritt formulieren muss ???

Noch etwas:
Der Wagen geht diese Woche zum ersten Nachbesserungsversuch in eine Fordhändler - Werkstatt. Muss ich hierbei was beachten?

Zitat:

Original geschrieben von rod_47


Hallo Zusammen,
hab auch mal ne Frage zum Rücktritt v. Kaufvertrag:
Ich habe meinen Wagen von einem deutschen (freien) Händler als Reimport. Von diesem deutschen Händler habe ich auch einen Rechnung über den Wagen bekommen und das Geld an ihn bezahlt.
Mein Händler hat den Wagen von einem weiteren freien Händler in Deutschland. Dieser hat den Wagen aus NL importiert.

Noch etwas:
Der Wagen geht diese Woche zum ersten Nachbesserungsversuch in eine Fordhändler - Werkstatt. Muss ich hierbei was beachten?

Hallo.

Den Rücktritt vom Kaufvertrag musst Du bei dem Händler schriftlich einreichen der im Kaufvertrag steht. Hast Du keinen Kaufvertrag dann ist der Händler zuständig der in der Rechnung eingetragen ist.

Zum ersten Nachbesserungsversuch kannst Du der Werkstatt eine "angemessene" Frist setzen. Aber was ist schon "angemessen". Da schweigt sich der Gesetzgeber aus.

Weitere Info's siehe auch hier:
www.s172625260.online.de/ruecktrittsrecht.htm

Gruß Willi

Hallo wallwi,

Kaufvertrag ist mit meinem deutschen Händler, d.h. für mich ich erspare mir eine Reise nach Holland oder?

Wo hast du denn diese Info her. Im Web hab ich immer nur gefunden, dass der Stempel und die Vertragshändlerunterschrift im Serviceheft ausschlaggebend sind. Allerdings war mir klar, dass das eigentlich nicht ganz passen kann, da ich beim deutschen Händler ja mehr hingelegt habe als der Holländer beim Export bekommen hat ?!

Na ja auf jeden Fall schonmal vorweg ein Dankeschön!

Zudem auch noch ein Kompliment für deinen unermüdlichen Einsatz auf deiner Homepage und der regen konstruktiven Teilnahme im Forum (Beobachte das Forum schon seit ca. 10 Monaten), obwohl der FFCC ja eigentlich nicht mehr dein Problem ist.

mfg rod_47

Soviel ist nur zusagen: das überläst man nich einen Internetforum, sondern einem Rechtsanwalt. da gehts um fristen und geld. wenn man versucht den Händler unter druck zusetzten, lacht der sich kaputt, arbeitet auf zeit, und jeder gefahrene Kilometer kostet geld. den der gebrauch muß auch bezahlt werden. Der händler hat geld und damit auch einen Anwalt. Ob du dir einen leisten kannst, mußt du dir selbst beantworten. Ohne gehts leider nicht. weiß ich aus eigener erfahrung. recht haben und recht bekommen sind ja immer zwei sachen

ansonsten gilt kaufmännisch:

W U M S

W andlung
U mtausch
M inderung
S chadenersatz

Zitat:

Original geschrieben von habanos


Soviel ist nur zusagen: das überläst man nich einen Internetforum, sondern einem Rechtsanwalt. da gehts um fristen und geld. wenn man versucht den Händler unter druck zusetzten, lacht der sich kaputt, arbeitet auf zeit, und jeder gefahrene Kilometer kostet geld. den der gebrauch muß auch bezahlt werden. Der händler hat geld und damit auch einen Anwalt. Ob du dir einen leisten kannst, mußt du dir selbst beantworten. Ohne gehts leider nicht. weiß ich aus eigener erfahrung. recht haben und recht bekommen sind ja immer zwei sachen

Das Internetforum dient natürlich nur dazu, erste Informationen einzuholen.

Wichtig ist natürlich ein Gespräch mit dem Händler um seine Reaktion zu erkennen.

Wenn er sich "Querstellt" wird einem nichts anderes übrigbleiben als zum Anwalt zu gehen.

Das es auch ohne Anwalt gehen kann zeigt meine eigene Erfahrung. Ich habe hintereinander zwei UNDICHTE FFCC's "Gewandelt". Und das OHNE Anwalt.

Also erst mit dem Händler sprechen und dann wenn nötig mit dem Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von ccan


Hallo,
Wie ist das nach dem man die Rückabwicklung vereinbart hat mit der Zeit bis man sich einen anderen Wagen besorgt hat? Wenn man sich einen anderen Wagen kauft/bestellt braucht der ja eventuell einige Zeit bis der kommt, hat man ein Recht das Auto oder einen Ersatz so lange zu fahren? Schließlich will man sich ja kein neues Auto kaufen bevor der Rücktritt durch ist...
Gruß ccan

Hallo ccan.

Wenn Du dein FFCC bei deinem Händler abgibst, stehst Du rechtlich erst mal ohne Auto da. Wenn Du deinen nächsten Wagen bei dem gleichen Händler bestellst weil er auch andere Automarken anbietet die dich Interessieren, (mein Händler hat Ford und Volvo) wird er Dir bestimmt mit einem "Übergangsfahrzeug" entgegenkommen. Wenn Du aber das nächste Fahrzeug woanders kaufen willst wird er Dir mit Sicherheit nicht helfen. Rechtsanspruch hat man keinen.

Gruß Willi

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