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In der Werkstatt ein Motorschaden

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 9. November 2016 um 15:53

Hallo Leute,

ich bin auf eure Hilfe angewiesen.

Fahrzueg im September 2016 gekauft.

Ich fahre einen Golf 1,4 L Benziner Schaltgetriebe und Steuerkette.

80 000 KM

Letzte Woche vor meinem Urlaub habe ich mein Fahrzeug in eine VW Werkstatt gebracht.

Da die Steuerkette ja ein bekanntes Problem bei dem Fahrzeug ist wollte ich es überprüfen lassen und ggf.

während meiner Abwesenheit reparieren lassen.

Das Fahrzeug ist voll fahrbereit und hatte auch keine Probleme mit dem fahren - habe es auch persönlich in die Werkstatt gefahren! Nach einer Überprüfung machte mir die Werkstatt das die Steuerkette deutlich gelängt ist und es ausgetauscht werden muss! Kostenvoranschlag 1400 Euro! Das war mir zu teuer und das habe ich der Werkstatt auch so mitgeteilt das ich bereit bin max. 750 Euro zu bezahlen. (hatte vorher schon im Internet geschaut). Die Werkstatt meinte das die das nicht machen können und darauf hin habe ich gesagt das ich mein Auto wieder so abholen möchte wie ich es auch geliefert habe! Bis dahin war alles in Ordnung.

Kurz dann vor meinem Urluabsende kam eine Mail:

Hallo,,

 

wie vereinbart wollten wir Ihr Fahrzeug nach Überprüfung der Kettenlänge wieder nach draußen auf den Kundenparkplatz für Sie zur Abholung stellen.

 

Wir hatten Ihnen bereits schon mitgeteilt, dass die Kettenlänge viel zu lang ist. Eine Reparatur durch unser Haus hatten Sie abgelehnt, da wir keinen Preis zusammen finden konnten der für Sie in Ordnung war.

 

Nachdem alle Prüfarbeiten abgeschlossen waren und alle Abdeckungen wieder richtig verbaut wurden wollten wir Ihr Fahrzeug nach draußen fahren.

 

Leider lief das Fahrzeug nicht, vermutlich ist hier die Kette übersprungen oder ein Teil vom Kettenspanner altersbedingt ( Innen ) gebrochen.

 

Bitte setzen Sie sich mit mir am Montag 07. November 2016 am Nachmittag in Verbindung, um das weitere Vorgehen zusammen besprechen zu können.

 

Wir haben keine weiteren Prüfarbeiten als besprochen am Fahrzeug vorgenommen und können eine erneute Schadendiagnose nur mit Ihrem Einverständnis machen.

 

Ich hoffe Sie genießen Ihren Urlaub trotzdem noch ein paar Tage und wir bekommen bestimmt die Angelegenheit zusammen fair geregelt.

Ich war schockiert! und jetzt diese Diagnose

Hatte wie schon erwähnt eine voll fahrbereites Auto ohne Probleme abgegeben!

Und dann sowas!

Die Werkstatt hat ein Gutachter bestellt und der hat es sobewertet

Auftrag

Es ist sachverständigerseits die Ursache festzustellen weshalb der Motor nicht mehr anläuft.

Insbesondere ist festzustellen ob die Ursache im Zusammenhang mit den i.A. gegebenen

Prüfarbeiten gebracht werden kann.

Feststellungen

Auftragsgemäß wurde der gegenständliche PKW am 08.11.2016 bei der Firma Steegmüller

besichtigt. Anwesend waren Herr Kolloss sowie Herr Steegmüller.

Zum Zeitpunkt der Besichtigung war der Zylinderkopf demontiert sowie die Steuerkette

ausgebaut.

An den Laufbuchsen der Zylinder sind insbesondere am 1. und am 3. Zylinder bereits leichte

Einlaufspuren erkennbar. Die Kolbenböden sind alle erheblich verkokt. Am Kolben des 3.

Zylinders ist der untere Kolbenring ausgebrochen. Eine Überprüfung der Abdichtung der Ventile

gegen den Ventilsitz ergab, dass am 3. und 4. Zylinder die Auslassventile nicht mehr vollständig

abdichten.

Weder an den Kolbenböden noch an den Ventiltellern sind Aufsetzspuren erkennbar.

Schlussfolgerung

Die Brennräume weisen deutliche Verkokungsspuren auf. Infolge der Verkokung sind bereits

Anlaufspuren an den Zylinderwänden entstanden. Ebenso dichten aus der gleichen Ursache

heraus die Auslassventile nicht mehr vollständig ab. Des Weiteren kann auf Grund des

gebrochenen Kolbenringes am Kolben des 3. Zylinders kein voller Verbrennungsdruck aufgebaut

werden.

In der Folge erreichen die Zylinder nicht mehr den für die Verbrennung erforderlichen

Kompressionsdruck und der Motor springt nicht mehr an.

10

Seite 3 von

Das Schadensbild muss über einen längeren Zeitraum entstanden sein und kann nicht mit den

unmittelbar vorher durchgeführten Prüfarbeiten am Steuerkettentrieb in Zusammenhang

gebracht werden.

 

Ich kann mir das nicht erklären! Was soll ich jetzt machen?

Das Geld habe ich nicht um ein Motor zu bezahlen!

Kann das sein das die Werkstatt das gemacht hat und mich abziehen will!

Bitte um Hilfe

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. November 2016 um 15:22

Hi Robero,

wenn du 5000 Euro als Drama bezeichnest dann dürftest du auch gerne die Kosten für ein neuen Motor übernhemen.

Nicht nur Größe Töne spucken auch mal was zeigen????

100 weitere Antworten
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Wie heißt es so schön, "Die Hoffnung stirbt zuletzt". :D

Dennoch viel Glück....

Wieso wird mit allen Mitteln ein Schuldiger gesucht, wenn man genau weiß dass es keinen Schuldigen gibt.

Wäre das Fahrzeug wie von der Werkstatt vorgeschlagen repariert worden, dann wäre nur die Steuerkettenproblematik abgearbeitet worden.

Das Kolbenproblem wäre dann genauso beim rausfahren aus der Werkstatt aufgetreten. Ein saudummer Zufall. Ich würde der Werkstatt nicht die Schuld zuweisen wollen.

Natürlich möchte sich der Motorsachverständige das ansehen... nur wer bezahlt ihn dafür? Du? Die Werkstatt wohl eher nicht.

Gruß SCOPE

Die Sache ist doch eindeutig! Der Vorbesitzer hat ganz genau gewusst, warum er die Karre verkauft.

So wirds wohl gewesen sein

Themenstarteram 17. November 2016 um 13:24

Also Gutachter war da! Und er hat gesagt das der schaden zum größtenteils

passiert ist da die Steuerkette übersprungen ist

 

So jetzt alle die meinten die Werkstatt hat Recht! Schweisse war es!!!

Ich habe Recht gehabt!!!

Jetzt gehts richtig los

- Du gibst der Werkstatt den Auftrag die Kette zu kontrollieren,

- Werkstatt stellt fest, dass die Kette zu lang ist und gewechselt werden muss,

- du verweigerst die Reparatur, weil dir zu teuer (!!!)

- Werkstatt baut alles wieder ordnungsgemäß zusammen,

- Fahrzeug soll aus der Halle gefahren werden, und beim starten springt die gelängte Kette über

Wer hat jetzt die Arschkarte Du oder die Werkstatt? :confused: :rolleyes:

Das du auch nur ansatzweise Recht haben könntest, davon kannst du gerne weiter träumen! Und dann gibt es immer noch den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen! Aber du scheinst ja finanziell gut gut bestückt zu sein, um "dein Recht" durch die Instanzen zu boxen!

Und nochmal, der von dir beschriebene Kolbenschaden (Ringbruch) kann NICHT durch ein überspringen der Kette passieren. Der war mit Sicherheit schon vorher defekt!

Zitat:

Jetzt gehts richtig los

Richtig, jetzt wird es wahrscheinlich richtig teuer für DICH! :rolleyes:

 

 

am 17. November 2016 um 13:59

Ich finde es erschreckend mit welcher Schadenfreude und mit welcher wörtlichen Gewalt du hier vordringst. Ich bleibe bei der Meinung. Bei der Prüfung der Steuerkette wird die Steuerzeit auf OT 1. Zylinder gestellt und dann die Kette in ihrer Längendehnung geprüft. Dafür wird diese weder ausgebaut noch wird irgendwas anderes angestellt damit! Sollte die Kette natürlich während der Prüfarbeiten (Ich wiederhole mich an dieser Stelle, denn es wurde immernoch nicht gesagt, was genau vorgefallen ist! Wir waren ALLE nicht dabei und wissen nicht wie geprüft wurde und was dabei passiert ist!) übergesprungen sein und dies wurde nicht registriert, dann ist danach ein Starten des Motors natürlich nahezu tödlich! (Siehe meine Varianten Ausführungen etwas weiter vorne im Text!)

Dennoch verstehe ich nicht mit welcher Maßhaltigkeit du hier agierst. Ärgerlich ist vieles, aber dies hier ist ein lösbares Problem. Du kannst natürlich auch noch einen Gutachter bestellen, der dir noch eine dritte Meinung ins Ohr flüstert. Vielleicht löst sich ja damit dein Problem schneller in Luft auf.

Witzigerweise schreibst du ja auch, dass der Schaden "GRÖßTENTEILS passiert ist da die Steuerkette übergesprungen ist"! Größtenteils bedeutet aber immernoch, dass du nicht weißt wo die Ursache dafür liegt! Die Ursache für ein Überspringen der Kette ist ein Materialfehler, welchen nach wie vor nicht die Werkstatt verursacht hat........ Soviel nochmal dazu.

Ansonsten bleibe ich wohl ab jetzt ein stummer Leser, denn der TE ist nicht gewillt Fragen zu beantworten, die ich zB mehrfach gestellt habe, aber egal...

Er möchte ja keine Hilfe, er sucht nur Bestätigung seiner Selbst!

Themenstarteram 17. November 2016 um 14:35

Lt. den Messungen sollte das Fahrzeug nach zusammenbau der Kette wieder laufen.

Der vorherige Gutachter hat nur den IST Zustand begutachtet.!

Wie es dazu gekommen ist hat er nur spekuliert!

Ich bin auch nur Laie und schreibe euch nur was die Gutachter von sich so geben!

Themenstarteram 17. November 2016 um 14:37

Nach Angabe des Werkstattmeisters wurde die Längung der Steuerkette geprüft und

entsprechend der von VW vorgegebenen TPI vorgegangen. Im Ergebnis hatte sich die

Steuerkette deutlich gelängt. Das Messergebnis lag jedoch noch knapp innerhalb der

Toleranzgrenze.

Nach Mitteilung des Prüfergebnisses entschied der Fahrzeughalter keine Erneuerung der

Steuerkette, wie vom Reparaturbetrieb vorgeschlagen, vornehmen zu lassen sondern das

Fahrzeug wieder unrepariert abzuholen.

Nach Zusammenbau und Startversuch sprang der Motor nicht mehr an.

Durch den Reparaturbetrieb wurden die Steuerzeiten geprüft. Diese waren laut Angabe in

Ordnung.

Eine anschließende Druckverlustprüfung ergab an zwei Zylindern Werte im Bereich von 80%.

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Seite 2 von

Auftrag

Es ist sachverständigerseits die Ursache festzustellen weshalb der Motor nicht mehr anläuft.

Insbesondere ist festzustellen ob die Ursache im Zusammenhang mit den i.A. gegebenen

Prüfarbeiten gebracht werden kann

Themenstarteram 17. November 2016 um 14:41

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 17. November 2016 um 14:53:11 Uhr:

- Du gibst der Werkstatt den Auftrag die Kette zu kontrollieren,

- Werkstatt stellt fest, dass die Kette zu lang ist und gewechselt werden muss,

- du verweigerst die Reparatur, weil dir zu teuer (!!!)

- Werkstatt baut alles wieder ordnungsgemäß zusammen,

- Fahrzeug soll aus der Halle gefahren werden, und beim starten springt die gelängte Kette über

Wer hat jetzt die Arschkarte Du oder die Werkstatt? :confused: :rolleyes:

Das du auch nur ansatzweise Recht haben könntest, davon kannst du gerne weiter träumen! Und dann gibt es immer noch den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen! Aber du scheinst ja finanziell gut gut bestückt zu sein, um "dein Recht" durch die Instanzen zu boxen!

Und nochmal, der von dir beschriebene Kolbenschaden (Ringbruch) kann NICHT durch ein überspringen der Kette passieren. Der war mit Sicherheit schon vorher defekt!

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 17. November 2016 um 14:53:11 Uhr:

Zitat:

Jetzt gehts richtig los

Richtig, jetzt wird es wahrscheinlich richtig teuer für DICH! :rolleyes:

ach Mitteilung des Prüfergebnisses entschied der Fahrzeughalter keine Erneuerung der

Steuerkette, wie vom Reparaturbetrieb vorgeschlagen, vornehmen zu lassen sondern das

Fahrzeug wieder unrepariert abzuholen.

Nach Zusammenbau und Startversuch sprang der Motor nicht mehr an.

Durch den Reparaturbetrieb wurden die Steuerzeiten geprüft. Diese waren laut Angabe in

Ordnung.

Sorry, aber was versuchst du uns hier mitzuteilen? :confused:

Aus deinen Beiträgen wird doch kein Mensch mehr schlau! :rolleyes:

Wenn der Themenstarter genügend Geld hat kann er ja so lange Gutachter bestellen bis ihm mal einer sagt was er hören will. Dann geht es noch mit Anwälten weiter die sich über ihre Gage freuen. Dann wirds endlich mal spannend.

Themenstarteram 17. November 2016 um 18:14

Der Gutachter ist Gott sei Dank ein fairer Mann! Er hat mir schriftlich mitgeteilt das er nur was nimmt wenn ich recht bekomme!

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