Ich könnte in die Luft gehen

Audi A4 B6/8E

Moin aus Hamburg.

Es hätte heute so ein schöner Tag werden können, aber mein Händler hat ihn mir jetzt voll verdorben.

Ich habe heute mein A4 Cabrio (6 Monate alt) zum "Freundlichen" gebracht, um die hintere Seitenscheibe zu ersetzen. Diese war von innen zerkratzt, weil wohl eine Schraube o.ä. in der Verkleidung hervorstand.
Also habe ich meinen Wagen heute morgen zum Händler gebracht und bin dann mit einem Freund nach Wolfsburg gefahren, um dort seinen neuen Touran abzuholen.

Kaum war ich dort klingelte mein Handy. Der Händler rief an und teilte mir mit, dass sie mit meinem Wagen einen Unfall hatten.
Damit war für mich der Tag ja wohl erledigt.

Heute abend bin ich dann noch kurz beim Händler vorbei gefahren und habe mir den Wagen angesehen.
Anbei das Foto:
A4 Unfall

Jetzt frage ich mich natürlich, ob ich einen neuen Wagen bekomme, oder das Fahrzeug nur repariert wird und ich die restlichen 30 Monate volle Leasingrate für einen Unfallwagen bezahlen muß?

Rein rechtlich gehört der Wagen der AUDI-Leasing, aber ich habe den Unfall nicht verursacht und bin nicht willig die teuren Raten für einen Crashwagen zu bezahlen.

Aber auch wenn ich einen neuen Wagen bekomme: Es dauert ca. 8 Wochen, bis er geliefert wird. Was fahr ich solange? Ich arbeite im Vertrieb und bin auf´s Auto angewiesen.

ich könnte echt kotzen :-(

Hat von euch schon mal jemand so eine Situation erlebt und weiß wie das gehandhabt wird?

Gruß aus HH

24 Antworten

Re: Ich könnte in die Luft gehen

Sag mal ehrlich, was hat dein Freundlicher da gemacht?

Du hast das Auto doch nur in die Werkstatt gebracht um ein Fenster zu wechseln? Das Auto hat ja eigentlich somit das Gelände nie Verlassen?!

Entweder der "Mechaniker" dachte er muss Gas geben auf dem Gelände und ist einem reingefahren, oder es hat sich einer erlaubt eine Spritztour zu machen.

Also alles im allen denke ich das du eine gute Ausgangslage hast.
Du bist auf dein Auto angewiesen, somit muss dir dein Händler oder der Unfallverursacher einen Leihwagen "ausgeben" bis du für dich einen "richtigen" Ersatz erhalten hast!

Dies würde ich zumindest über meinen Rechtsschutz veranlassen.

Denn so wie der Wagen Ausschaut tippe ich auf Spritztour und das hat in deinem Reparaturfall nicht stattzufinden, da die Mecjaniker auch alles im Stand hätten testen können!

Aua..

sieht nicht wirklich gut aus. Das ist ja weit mehr, als ein kleiner Rempler, der beim Umparken auf dem Werksgelände passieren könnte.
Ich würde doch mal die Hintergründe des Unfalls erfragen, vor allem wo und unter welchen Umständen dies passiert ist, denn eine Probefahrt ist bei einem Fensterwechsel wohl nicht nötig.
Dir steht für die Dauer der Reparatur sicher ein kostenloser Leihwagen zu, bzw. falls du dir selbst einen organisieren möchtest, erhältst du die Nutzungsausfallpauschale.
Wie es mit der Reparatur aussieht, kann ich dir auch nicht sagen. Vermutlich würdest du für den Schaden einen Wertminderungsanteil erhalten, auf den ich bei einem 6 Monate altem Fahrzeug pfeifen würde. Das ist es imho nicht wert, dafür ein Unfallfahrzeug zu besitzen.

Falls du beim ADAC bist, wende dich doch lieber an eine der Rechtsberatungsstellen dort, die geben eigentlich kompetente Auskünfte und können dir sicher Tips liefern. Sollte der Händler versuchen sich auch nur im geringsten vor einer Schadensregulierung zu drücken, empfehle ich dir einen Anwalt einzuschalten.

Gruß Jürgen

Hi,

also wenn heute noch niemand mein Mitleid hatte, Du hast es. Bei dem Wetter das wir hier in HH heute hatte glaube ich einfach mal pauschal auch an de Version mit der Spritztour. Das Foto sieht mir auch stark nach Aufprall mit einer nicht ganz geringen Geschwindigkeit aus. Im ersten Schritt bleibt festzuhalten, das die Risiken während eines vertragsgemäßen Werkstattaufenthalts (ich glaub ich erkenne wo der steht :-) auf den Händler übergehen. Er hat, meines Wissens, Ersatz für entstandene Schäden und Folgekosten zu leisten wenn etwas passiert (Klassiker: Entwendung vom Hof der Werkstatt). Hier kommt hinzu, dass, wenn zu beweisen, ein Vergehen von Seiten des Händlers vorliegt, da eine "Probefahrt" bei dieser Reparatur kaum notwendig sein dürfte.
Letztlich wissen wir aber alle, dass es auf die Verhandlung ankommt, denn "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand"

Ich würde Anfangs hohen Wert auf die Feststellung legen, dass die Werkstatt nicht nur eindeutig haftet, sondern auch Nebenpflichten verletzt hat. Vielleicht haben die sih sogar strafbar gemacht, aber da bin ich nicht sicher. Wir sollten also nachdenken wie man da vorgehen kann. Was könnte eine Spritztour beweisen?

- Kilometerstand bei Abgabe und jetzt?
- Gutachten zu Schaden und -ursachen (Aufprallgeschwindigkeit)
- Polzei? Ich meine, wen es einen Unfall gab, so gab es einen Schaden nicht nur an Deinem Wagen - und dann müsste die Polizei eingeschaltet werden.

Leider habe ich absout keine Ahnung von den Auswirkungen auf den Leasingvertrag, letztlich gelten die gleichen Grundsätze. Nur wer kann da Ansprüche gegen wen geltend machen? Du gegen die Werkstatt? Der Leasinggeber gegen die Werkstatt? Keine Ahnung, aber ich würde den Leasinggeber bald in die Sache einbeziehen.

Mehr fällt mir grad nicht ein - aber ich drücke die Daumen, dass es für Dich gut läuft! Das kann es ja nicht sein ...

Grüße

Marcus

Hallo,

nachdem ich mir das Bild nochmal angesehen habe, glaube ich nicht, dass der Unfallgegner ein weiteres Fahrzeug war, sondern eher ein feststehender, ziemlich kantiger Gegenstand, der etwa Stoßstangenhöhe hatte.
Wäre also doch möglich, dass er etwas zügiger gegen einen Mauervorsprung o.ä. gefahren ist, der übersehen wurde.
Die rechte Front ist ja komplett kantig eingedrückt, jedoch ist das Scheinwerferglas unbeschädigt.

Gruß Jürgen

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Hallo,

Mein Beileid.....

Teile Jürgens Meinung, das war ein kantiger Gegenstand, Pfeiler, Geländer, Mauerkante etc...
Wenn du Rechtsschutz versichert bist, empfehle ich in jedem Fall einen Anwalt denn ich vermute dass der Händler nicht für den Gesamtumfang einstehen möchte. Denke da an den Fall neues Auto, 2 Monate Lieferzeit.......Ein Anwalt könnte dir helfen deine berechtigten Forderungen entsprechend zu formulieren, und den Händler von Anfang an etwas unter Druck zu setzen. So ist er evtl. gleich zu Anfang schon Kompromissbereiter....

Kleine Anekdote zum am Rande:

Hatte meinen A4 morgens in die Werkstatt gebracht, es war 7 Uhr 30. Stehe da so vor dem Gelände und warte darauf abgeholt zu werden. Der Händler liegt an einer vielbefahrenen 4 Spurigen Hauptstrasse und hat auf der anderen Strassenseite noch eine Art Abstellplatz.

Die Strasse selbst liegt etwas tiefer, als Abstellplatz und die Hauptgebäude auf der anderen Seite. Schrauber holt Schlüssel von irgendeinem Auto beim Meister, geht über die Strasse zum Abstellplatz und setzt sich in einen A6 3.2 FSI quattro, Kundenfahrzeug (Dienstwagen sind am Kennzeichen auszumachen). 7 Uhr 30, Scheiben des A6 sind beschlagen, KALTSTART.

Schrauber setzt rückwärts raus und fährt an die 4 Spurige Hauptstrasse ran, guckt sich ne Lücke aus und KICKDOWN. Der A6 brüllte auf, hab mich richtig erschrocken denn bis dato hab ich die Szene nur mit einem Auge verfolgt, und schoss auf der anderen Seite auf die Einfahrt die höher lag als die Strasse. Der "Kollege" setzte fulminant mit einem lauten krachen auf, und stiess sich fast den Schädel am Himmel und verlor fast noch die Kontrolle über die Kiste......

Kundenautos beim Freundlichen, da wundern mich Fotos wie deine nicht sonderlich....

Unschön und eindeutig unsachgemäße Handhabung.

Leasingvertrag lesen und den Schaden mit dem Leasinggeber abstimmen. AUDi Händler ist nicht gleich AUDI Bank.

Je nach dem welches wirtschaftliche Risiko Du bei Rückgabe trägst, Wertminderung verlangen.

Hallo Petham.
Wurde der Schaden polizeilich erfasst, liegt evtl. sogar ein Bussgeldverfahren vor? Lass Dir das Aktenzeichen von der Polizei geben und ab zum Anwalt.
Dir darf am Ende in keinem Fall ein Nachtreil aus der Sache entstehen.
Mike

So... habe erste Infos

Mein Wagen sollte vom Fahrservice zu einer anderen Niederlassung verbracht werden, weil dort das benötigte Cabrio-KnowHow vorhanden sein soll.

Auf dem Weg dorthin verursachte der Fahrservice einen Unfall, bei dem er dem vorraus fahrenden Fahrzeug hinten auffuhr. Leider hatte der vorraus fahrende eine Hängerkupplung, deshalb die starke punktuelle Zerstörung der Vorderfront.

Ich fahre jetzt bis auf weiteres kostenlos einen A4 2.0TFsi Quattro, bis die Sachlage geklärt ist.
Der Gutachter soll im Laufe des Tages eintreffen.
Glücklicherweise bleibt die ganze Sache "in der Familie", da das Fahrzeug AUDI-Leasing gehört (rein rechtlich)und vom VVD versichert ist (also auch VW).

Die GF des Händlers, sowie alle Beteiligten sind informiert und ich rechne im Laufe der nächsten 24 Stunden mit einer Aussage über den weiteren Verlauf.

Allerdings habe ich heute schon sehr eindeutig klar gemacht, dass ich das Fahrzeug, auch repariert, unter keinen Umständen wieder haben möchte.

Also.... schau´n ´mer mal.

PS: 2.0 TFsi läuft gut, ist aber leider mit Blechdach.

Hmm, Fahrdienst und Cabrio-Know-How, naja, mag sein.
Dennoch klingt es ja für den Anfang garnicht so schlecht. Ich drücke dennoch mal weiter die Daumen für eine Abwicklung in Deinem Sinne! Es bleibt spannend ...

Schliesse mich meinen Vorrednern an (Polizeibericht,Anwalt )
Hast mein vollstest Mitgefühl

Aber sagt mal, kommt bei so einem Schaden nicht die
Betriebshaftpflicht der Werkstatt ins Spiel?
Denn an deiner Stelle möchte ich keine Nachteile in der Versicherung haben.
Ausserdem glaube ich,dass auch das andere Fahrzeug stark beschädigt ist und die Kosten für den Schaden auch nicht gerade gering sind.

MFG Mage

Ohne den laufenden Ermittlungen vorgreifen zu wollen

Für den Schaden ist nicht meine KFZ-Versicherung zuständig, sondern die Betriebshaftpflicht des Händlers. In diesem Falle sind sogar beide im selben Unternehmen (nämlich VVD).

Meinen SFR betrifft diese Sache also nicht.

So einfach würde ich das nicht sehen wollen, auch wenn sich Deine Haftpflicht im Ergebnis den Schaden vom Betrieb (bzw. dessen Haftpflicht) wiederholen kann.
Zunächst einmal ist Deine Haftpflicht in der Pflicht und damit Dein SFR belastet.

Auch mit dem Neuwagen will ich Dir keine großen Hoffnungen machen.
Es ist nicht entscheidend, ob Dir Deine Werkstatt oder ein sonstiger Dritter den Wagen kaputtgefahren hat.
Grundsatz im Haftpflichtrecht ist:
So gestellt zu werden, als sei der Unfall nicht passiert.
Der Wagen ist nach 6 Monaten und vermutlich bereits fünfstelliger Laufleistung nicht mehr als Neuwagen anzusehen, selbst die meisten Kaskoversicherungen zahlen hier keinen Neuwert mehr.

Aufgrund des Leasings kommen zusätzliche Schwierigkeiten hinzu, insgesamt keine einfache Lage.
Eine kulante Lösung sollte im allseitigen Interesse drin sein, aber den Bogen würde ich nicht überspannen.
Sonst geht der Schuss nach hinten los.

AUA!

Mein Beileid!! uuuaaah, ich an deiner stelle würde volles geschütz auffahren!!

Anwalt einschalten und schauen was du rausholen kannst.

lg

Also ein Bekannter konnte sich nach einem Unfall (unverschuldet) einen neuen Wagen bestellen, da es ihm nicht mehr zumutbar war, mit dem Wagen zu fahren.
Schaden war so 6.000 Euro und der Wagen war auch 6 Monate alt !!

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