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Ich habe eine VW-Reparaturhistorie ausgedruckt, und dem Kunden mitgegeben: Jetzt Klage vor Gericht!

VW
Themenstarteram 23. November 2012 um 12:23

Moin,

ich habe ein kleines Problem, was ich alleine nicht bewerkstelligen kann:

Ein Kunde unseres Hauses hatte sich außerhalb unserer Stadt einen gebrauchten VW-Golf vermeintlich "günstig" gekauft.

Als er sein Auto wegen eines technischen Defekts in unsere VW-Vertragswerkstatt verbracht hatte, stellten wir aufgrund Abgleichs mit der

Reparaturhistorie fest, dass der Tacho zurückgedreht worden ist.

Der Kunde bat mich um den Ausdruck der Reparaturhistorie, was ich zuerst verweigert hatte.

Nach jedoch hartnäckigem Verhandeln und Feilschen, und dem Hinweis an den Kunden, diese Reparaturhistorie nicht weiterzugeben,

druckte ich die aus, und übergab das dem Kunden.

Monatelang hörte ich dann nichts mehr, als der Kunde plötzlich aufgeregt bei mir auf Arbeit erschien.

Er berichtete von einer Klage vor dem Gericht gegen seinen Verkäufer.

Die ausgedruckte Reparaturhistorie habe er seinem Rechtsanwalt übergeben, welcher das beim Gericht als Beweis eingereicht hatte.

Die "Gegenseite", d.h. der Beklagtenanwalt verweist jetzt auf die Unrechtmäßigkeit der Herausgabe dieser Reparaturhistorie, d.h. der Kunde hätte diese gar nicht haben dürfen.

Der Prozeß gegen den Verkäufer scheint wohl zu kippen, bzw. die Klage deswegen abgewiesen zu werden.

Der Beklagtenanwalt sagt, dass die VW Werkstatt diese Reparaturhistorie niemals hätte ausdrucken dürfen, und dem Kunden mitgeben.

Der juristisch richtige Weg wäre wohl lt. Ausführungen des Beklagtenanwalts, dass die VW-Werkstatt dem Kunden mündlich von der Reparaturhistorie in Kenntnis setzten würde, und der Kunde gibt diese Info dem Rechtsanwalt.

Der Rechtsanwalt würde dann in der Klagenschrift auf diese VW Reparaturhistorie verweisen, dass der Kunde dort die mündliche Info erhalten habe.

Nächster Schritt wäre ein Beweisbeschluß des Gerichts, dass das Gericht diese Reparaturhistorie direkt von VW Wolfsburg anfordert.

Wie gesagt, der Prozeß scheint deswegen zu kippen, und der Verkäufer kommt wohl deswegen davon.

Jetzt hat mein Kunde, dem ich den Gefallen habe die Reparaturhistorie auszudrucken, angekündigt, rechtliche Schritte gegen das VW-Autohaus zu unternehmen, bzw.

soll dem VW Autohaus der "Streit verkündet" werden (was immer das auch heißen mag).

Die Beklagtenseite verlangt wohl von unserem Kunden (dem Kläger) die Preisgabe des VW-Händlers, der diese Reparaturhistorie ausgedruckt hat.

Wie soll ich mich jetzt weiter als Angestellter des VW Autohauses verhalten?

Fakt ist, dass es tatsächlich lt. obersten VW Vorgaben des VW Werk Wolfsburg ausdrücklich verboten ist, Reparaturhistorien auszudrucken und diese dann noch Kunden mitzugeben.

Das kurze mündliche Mitteilen des Kilometerstandes, was das Auto bei der letzten Durchsicht, Inspektion, Ölwechsel, Reparatur ect. hatte, sei erlaubt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Antoni

Und in Zukunft solltest Du da sauber rauskommen,nichtmal für Geld was aus der Rephistorie oder ELSA etc.rausgeben.!!Das haben Kunden auch schon versucht!Das ist es nicht Wert und Du siehst warum WOB da Riegeln vor macht,weil genau deshalb solche "Probleme"dann auch entstehen können.

Gehts noch ? Was ein Bullshit.

Du legitimierst dich als Mittäter und forderst hier dazu andere auf , sich auf das gleiche dünne Brett zu stellen! Was haben hier einige Menschen für verquere Rechtsansichten...:eek:

Der Threadersteller hat einen Betrüger enttarnt. Er hat weder gegen geltendes Recht verstoßen , noch hat er moralisch ansatzweise eine Verfehlung gehabt. Er hat mitgeholfen , einem Geschädigten und Betrogenem zu seinem Recht zu verhelfen.

Für dieses Handeln applaudiere ich dem TE ausdrücklich.

Und wenn demnächst auf eurem Grundstück vor eurem Autohaus eine Oma überfallen wird, dann dürfen VW Mitarbeiter auch nichts gesehen haben ?

@antoni: Auch wenn du es nicht für möglich hälst , aber unsere gesetzgebende Institution in Deutschland heisst nicht VW , sondern DEUTSCHE GERICHTSBARKEIT ( Legislativrat ) und die dort handelnden Personen heissen nicht Winterkorn sondern zur Zeit Leutheuser-Schnarrenberger.

Das einzige was der TE gemacht hat , ist das er der fragwürdigen Anweisung von VW NICHT entsprochen hat , Daten und Informationen eines Betruges , die ZUM FAHRZEUG gehören, herrausgegeben zu haben. Dafür sollte VW ihm einen Orden überreichen!

Wo kommen wir denn da in Deutschland hin, wenn hier noch nichtmals betrügerische und unlautere Absichten geahndet werden , und der kommende weltgrößte Hersteller von Automobilen "Lug und Betrug" gesetzlich vertuschen dürfte ??

VW dürfte größte Schwierigkeiten haben, dem Threadersteller auch nur eine Abmahnung zuteilen zu wollen, denn ein Arbeitsgericht würde die ganze nebulöse "VW-Mitarbeiter-Anweisung" in der Luft zerpflücken.

Noch was: Mit Ankauf des Golfs gehören alle Daten m.E. mit zum Fahrzeug. Und sollte das "datenschutzrechtlich eine schwierige Nuss" sein, dann wäre es logisch , wenn die Hersteller wieder auf das gute alte Papierinspektionsheft zurück greifen müssten, wo wieder abgestempelt wird.

Das "Papierinspektionsheft" hätte ja früher dem neuen Käufer auch nicht mit übergeben werden dürfen.Wo ist datenschutzrechtlich der Unterschied zwischen einem ELSA Ausdruck und einem Papierinspektionsheft??

@threadersteller:

Bitte halte uns auf dem Laufenden, was da weiter passiert.

alles Gute und immer aufrecht bleiben !!

grüße

dsu

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Jap ganz richtig.

Die herrausgabe der History ist von VW streng verboten.

Mündlich ist etwas anderes. Red mit deinem Chef und warne Ihn gegebenenfalls vor.

Mehr kannst du zur zeit nicht tun ausser abwarten was passiert.

Themenstarteram 23. November 2012 um 16:35

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984

 

Mündlich ist etwas anderes. Red mit deinem Chef und warne Ihn gegebenenfalls vor.

Dann muß ich mit einer sofortigen Kündigung rechnen!

Nicht auszudenken, was Wolfsburg sagt, wenn die Wind davon bekommen.

Naja sa musst Du jetzt durch. Letztendlich kann er durch den Login in SAGA sehen wann sich da wer eingeloggt hat und wird es früher oder später eh mitbekommen.

Wenn Du glück hast passiert garnichts. Aber dann bist Du beim nächsten mal Schlauer.

Themenstarteram 25. November 2012 um 11:30

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984

Naja sa musst Du jetzt durch. Letztendlich kann er durch den Login in SAGA sehen wann sich da wer eingeloggt hat und wird es früher oder später eh mitbekommen.

da muß ich schauen, ob diese SAGA geschwärzt ist.

Zitat:

Wenn Du glück hast passiert garnichts. Aber dann bist Du beim nächsten mal Schlauer.

An das Glück glaube ich weniger, da der Verkäufer des Autos und sein Anwalt wohl ziemlich auf dieser Sache rumreiten.

Hast Du ein Anwalt bzw.Rechtschutz??Dann ab zu ihm und lass Dich beraten was Du ambesten tun kannst...

Themenstarteram 27. November 2012 um 11:36

Zitat:

Original geschrieben von Antoni

Hast Du ein Anwalt bzw.Rechtschutz??Dann ab zu ihm und lass Dich beraten was Du ambesten tun kannst...

Leider keine Rechtschutzversicherung.

Hi,

tue dir den Gefallen und investier die 50-100€ in eine Beratung beim Fachanwalt.Später wirst Du Dir sonst in den Allerwertesten beissen diese Option nicht genutzt zu haben.

Besser 100€ weg als Job und zuwisssen das man nicht alles versucht hat,denn ohne Anwalt kommt man in der heutigen Zeit leider nicht mehr weit so traurig das auch zu sein scheint..:rolleyes:

Viel Erfolg.

Und in Zukunft solltest Du da sauber rauskommen,nichtmal für Geld was aus der Rephistorie oder ELSA etc.rausgeben.!!Das haben Kunden auch schon versucht!Das ist es nicht Wert und Du siehst warum WOB da Riegeln vor macht,weil genau deshalb solche "Probleme"dann auch entstehen können.

Wäre es ach nicht möglich gewsen das ganze über einen alten TÜVbericht zu beweisen?

Zitat:

Original geschrieben von Antoni

Und in Zukunft solltest Du da sauber rauskommen,nichtmal für Geld was aus der Rephistorie oder ELSA etc.rausgeben.!!Das haben Kunden auch schon versucht!Das ist es nicht Wert und Du siehst warum WOB da Riegeln vor macht,weil genau deshalb solche "Probleme"dann auch entstehen können.

Gehts noch ? Was ein Bullshit.

Du legitimierst dich als Mittäter und forderst hier dazu andere auf , sich auf das gleiche dünne Brett zu stellen! Was haben hier einige Menschen für verquere Rechtsansichten...:eek:

Der Threadersteller hat einen Betrüger enttarnt. Er hat weder gegen geltendes Recht verstoßen , noch hat er moralisch ansatzweise eine Verfehlung gehabt. Er hat mitgeholfen , einem Geschädigten und Betrogenem zu seinem Recht zu verhelfen.

Für dieses Handeln applaudiere ich dem TE ausdrücklich.

Und wenn demnächst auf eurem Grundstück vor eurem Autohaus eine Oma überfallen wird, dann dürfen VW Mitarbeiter auch nichts gesehen haben ?

@antoni: Auch wenn du es nicht für möglich hälst , aber unsere gesetzgebende Institution in Deutschland heisst nicht VW , sondern DEUTSCHE GERICHTSBARKEIT ( Legislativrat ) und die dort handelnden Personen heissen nicht Winterkorn sondern zur Zeit Leutheuser-Schnarrenberger.

Das einzige was der TE gemacht hat , ist das er der fragwürdigen Anweisung von VW NICHT entsprochen hat , Daten und Informationen eines Betruges , die ZUM FAHRZEUG gehören, herrausgegeben zu haben. Dafür sollte VW ihm einen Orden überreichen!

Wo kommen wir denn da in Deutschland hin, wenn hier noch nichtmals betrügerische und unlautere Absichten geahndet werden , und der kommende weltgrößte Hersteller von Automobilen "Lug und Betrug" gesetzlich vertuschen dürfte ??

VW dürfte größte Schwierigkeiten haben, dem Threadersteller auch nur eine Abmahnung zuteilen zu wollen, denn ein Arbeitsgericht würde die ganze nebulöse "VW-Mitarbeiter-Anweisung" in der Luft zerpflücken.

Noch was: Mit Ankauf des Golfs gehören alle Daten m.E. mit zum Fahrzeug. Und sollte das "datenschutzrechtlich eine schwierige Nuss" sein, dann wäre es logisch , wenn die Hersteller wieder auf das gute alte Papierinspektionsheft zurück greifen müssten, wo wieder abgestempelt wird.

Das "Papierinspektionsheft" hätte ja früher dem neuen Käufer auch nicht mit übergeben werden dürfen.Wo ist datenschutzrechtlich der Unterschied zwischen einem ELSA Ausdruck und einem Papierinspektionsheft??

@threadersteller:

Bitte halte uns auf dem Laufenden, was da weiter passiert.

alles Gute und immer aufrecht bleiben !!

grüße

dsu

Ich muss Dickschiffsuser zu 100% recht geben.

Mein bester Freund hat nämlich dasselbe durchgemacht und nichts ist passiert.

Nur der Verkäufer hat einen dran gekriegt.

Lieber Themenstarter, zum Anwalt musst, du!

Aber erst, wenn Post kommt. Denn dein Kunde wird zu 70 % eh nicht das Autohaus VW verklagen.

MFG

der staat verteidigt seine steuer cd auch mit dem "zeuge einer straftat"

woher die quellen stammen ists ihm da egal ...

aber was vw macht, ist leider eine andere geschichte, wenn sie wolln koennn sie dich verklagen ... aber was das mit dem verkaeufer zu tun hat ist mirn raetsel

Wenn dir einer ein Fahrzeug verkauft, wo die Kilometer runter gedreht wurden sollte er keine Strafe kriegen findest du `?

MFG

Falsches Board für solche Fragen!

Hier findest du eher Antworten auf technische Fragen.....

Juristische Einschätzungen kannst du zwar auch hier erhalten. (Die sind aber qualitativ unterhalb den technischen Infos hier) ;-)

Ab ins Juraforum bzw. die bessere Wahl ist ein Rechtsanwalt.

Aber erster Weg...... Zu deinem Chef. Stimm dich mit ihm ab.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Mechatroniker

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984

 

Mündlich ist etwas anderes. Red mit deinem Chef und warne Ihn gegebenenfalls vor.

Dann muß ich mit einer sofortigen Kündigung rechnen!

 

Nicht auszudenken, was Wolfsburg sagt, wenn die Wind davon bekommen.

Ja, ganz großer Mist. Nicht ohne Grund musst du, jedesmal, wenn du die ELSA öffenest, die entsprechende Warnung wegklicken.

Aber passiert ist passiert und lässt sich jetzt nicht mehr ungeschehen machen.

Ich leite selber (inzwischen 3) VW-Betriebe. Ich wäre schon sehr sauer und eine Abmahnung würde auf jeden Fall fällig, aber einen guten Mitarbeiter rauswerfen würde ich auch nicht.

Jedenfalls nicht, wenn er offen und ehrlich zu mir käme und mir den Fehler beichten würde. Noch lässt sich einiges Retten, aber nicht mehr, wenn VW so Wind von der Geschichte bekommt.

Dein Geschäftsführer/Serviceleiter kann aber, auf höherer Ebene, proaktiv tätig werden.

Ich habe soetwas ähnliches schon erlebt, der Schaden ist zwar da, aber er lässt sich begrenzen.

Für Näheres schreib mir ne PN.

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