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Ich habe eine VW-Reparaturhistorie ausgedruckt, und dem Kunden mitgegeben: Jetzt Klage vor Gericht!

VW
Themenstarteram 23. November 2012 um 12:23

Moin,

ich habe ein kleines Problem, was ich alleine nicht bewerkstelligen kann:

Ein Kunde unseres Hauses hatte sich außerhalb unserer Stadt einen gebrauchten VW-Golf vermeintlich "günstig" gekauft.

Als er sein Auto wegen eines technischen Defekts in unsere VW-Vertragswerkstatt verbracht hatte, stellten wir aufgrund Abgleichs mit der

Reparaturhistorie fest, dass der Tacho zurückgedreht worden ist.

Der Kunde bat mich um den Ausdruck der Reparaturhistorie, was ich zuerst verweigert hatte.

Nach jedoch hartnäckigem Verhandeln und Feilschen, und dem Hinweis an den Kunden, diese Reparaturhistorie nicht weiterzugeben,

druckte ich die aus, und übergab das dem Kunden.

Monatelang hörte ich dann nichts mehr, als der Kunde plötzlich aufgeregt bei mir auf Arbeit erschien.

Er berichtete von einer Klage vor dem Gericht gegen seinen Verkäufer.

Die ausgedruckte Reparaturhistorie habe er seinem Rechtsanwalt übergeben, welcher das beim Gericht als Beweis eingereicht hatte.

Die "Gegenseite", d.h. der Beklagtenanwalt verweist jetzt auf die Unrechtmäßigkeit der Herausgabe dieser Reparaturhistorie, d.h. der Kunde hätte diese gar nicht haben dürfen.

Der Prozeß gegen den Verkäufer scheint wohl zu kippen, bzw. die Klage deswegen abgewiesen zu werden.

Der Beklagtenanwalt sagt, dass die VW Werkstatt diese Reparaturhistorie niemals hätte ausdrucken dürfen, und dem Kunden mitgeben.

Der juristisch richtige Weg wäre wohl lt. Ausführungen des Beklagtenanwalts, dass die VW-Werkstatt dem Kunden mündlich von der Reparaturhistorie in Kenntnis setzten würde, und der Kunde gibt diese Info dem Rechtsanwalt.

Der Rechtsanwalt würde dann in der Klagenschrift auf diese VW Reparaturhistorie verweisen, dass der Kunde dort die mündliche Info erhalten habe.

Nächster Schritt wäre ein Beweisbeschluß des Gerichts, dass das Gericht diese Reparaturhistorie direkt von VW Wolfsburg anfordert.

Wie gesagt, der Prozeß scheint deswegen zu kippen, und der Verkäufer kommt wohl deswegen davon.

Jetzt hat mein Kunde, dem ich den Gefallen habe die Reparaturhistorie auszudrucken, angekündigt, rechtliche Schritte gegen das VW-Autohaus zu unternehmen, bzw.

soll dem VW Autohaus der "Streit verkündet" werden (was immer das auch heißen mag).

Die Beklagtenseite verlangt wohl von unserem Kunden (dem Kläger) die Preisgabe des VW-Händlers, der diese Reparaturhistorie ausgedruckt hat.

Wie soll ich mich jetzt weiter als Angestellter des VW Autohauses verhalten?

Fakt ist, dass es tatsächlich lt. obersten VW Vorgaben des VW Werk Wolfsburg ausdrücklich verboten ist, Reparaturhistorien auszudrucken und diese dann noch Kunden mitzugeben.

Das kurze mündliche Mitteilen des Kilometerstandes, was das Auto bei der letzten Durchsicht, Inspektion, Ölwechsel, Reparatur ect. hatte, sei erlaubt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Antoni

Und in Zukunft solltest Du da sauber rauskommen,nichtmal für Geld was aus der Rephistorie oder ELSA etc.rausgeben.!!Das haben Kunden auch schon versucht!Das ist es nicht Wert und Du siehst warum WOB da Riegeln vor macht,weil genau deshalb solche "Probleme"dann auch entstehen können.

Gehts noch ? Was ein Bullshit.

Du legitimierst dich als Mittäter und forderst hier dazu andere auf , sich auf das gleiche dünne Brett zu stellen! Was haben hier einige Menschen für verquere Rechtsansichten...:eek:

Der Threadersteller hat einen Betrüger enttarnt. Er hat weder gegen geltendes Recht verstoßen , noch hat er moralisch ansatzweise eine Verfehlung gehabt. Er hat mitgeholfen , einem Geschädigten und Betrogenem zu seinem Recht zu verhelfen.

Für dieses Handeln applaudiere ich dem TE ausdrücklich.

Und wenn demnächst auf eurem Grundstück vor eurem Autohaus eine Oma überfallen wird, dann dürfen VW Mitarbeiter auch nichts gesehen haben ?

@antoni: Auch wenn du es nicht für möglich hälst , aber unsere gesetzgebende Institution in Deutschland heisst nicht VW , sondern DEUTSCHE GERICHTSBARKEIT ( Legislativrat ) und die dort handelnden Personen heissen nicht Winterkorn sondern zur Zeit Leutheuser-Schnarrenberger.

Das einzige was der TE gemacht hat , ist das er der fragwürdigen Anweisung von VW NICHT entsprochen hat , Daten und Informationen eines Betruges , die ZUM FAHRZEUG gehören, herrausgegeben zu haben. Dafür sollte VW ihm einen Orden überreichen!

Wo kommen wir denn da in Deutschland hin, wenn hier noch nichtmals betrügerische und unlautere Absichten geahndet werden , und der kommende weltgrößte Hersteller von Automobilen "Lug und Betrug" gesetzlich vertuschen dürfte ??

VW dürfte größte Schwierigkeiten haben, dem Threadersteller auch nur eine Abmahnung zuteilen zu wollen, denn ein Arbeitsgericht würde die ganze nebulöse "VW-Mitarbeiter-Anweisung" in der Luft zerpflücken.

Noch was: Mit Ankauf des Golfs gehören alle Daten m.E. mit zum Fahrzeug. Und sollte das "datenschutzrechtlich eine schwierige Nuss" sein, dann wäre es logisch , wenn die Hersteller wieder auf das gute alte Papierinspektionsheft zurück greifen müssten, wo wieder abgestempelt wird.

Das "Papierinspektionsheft" hätte ja früher dem neuen Käufer auch nicht mit übergeben werden dürfen.Wo ist datenschutzrechtlich der Unterschied zwischen einem ELSA Ausdruck und einem Papierinspektionsheft??

@threadersteller:

Bitte halte uns auf dem Laufenden, was da weiter passiert.

alles Gute und immer aufrecht bleiben !!

grüße

dsu

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wie ist die sache weitergegangen?

Es ist nicht zu Fassen was in Deutschland möglich ist!

Da wird einem Toten Gegenstand ein Zeugnisverweigerungsrecht zugebilligt.

Ich habe ein Ähnlichen fall NGV 1.9 DDIS X30 EZ 2013 wurde mir Alls Top in Ordnung, super gepflegt, nie Probleme, normal Genutzt, kein Gelände, keine schwere Anhängerlast gezogen, Motor Getriebe Alles Supie.

Getriebe nach Kurzer zeit fast Totalschaden, Navi Probleme, Abgas Probleme, Öl Probleme, Bremsanlage wurde schon Komplet erneuert UND UND UND.

Gekauft habe ich den NGV bei einen Volvo Händler aus Lingen. gewartet wurde von einen Suzuki Vertragshändler aus Meppen B&B.

Von einem anderen Suzuki Meister Werkstatt habe ich Erfahren das der noch sehr junge 2 1/2 Jahre alte NGV schon 10 Garantie Reparaturen hatte.

Der Vorbesitzer Tut so als währe nie etwas mit dem NGV gewesen, bezeichnet die Suzuki Werkstatt noch als Völlig Integer, Werkstatt Meppen weigert sich die Reparaturhistorie raus zu geben mit der Begründung, Datenschutz.

Das Getriebe ist schon 3 X Repariert worden, Navi 2 X.

Reparaturhistorie, wenn der 2 oder 3 Besitzer nicht weiß was schon alles auf Garantie gemacht wurde kann er auch keine Nach-Erfüllung Verlangen, da spart man sich was und Verdient noch gut da bei.

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