Ich habe ein Riesen Problem ??
Ich habe mir vor 3 Wochen ein bmw 316ti gekauft der Verkäufer hat mir garnicht gesagt das die Windschutzscheibe gerissen ist .. Gut ich habe es günstiger abgekauft .. Jetzt habe ich gestern ein Termin bei carglass gehabt und habe die Scheibe repariert.. Und morgen kommt einer sich das Auto angucken. Sagen wir mal er kauft das Auto Morgen ab .. Habe ich irgendwelche Probleme dann mit der Versicherung ? Ich habe Teilkasko und habe schon dieses Jahr bis 31.12.13 abbezahlt.
Beste Antwort im Thema
Na gut, wenn du so kommst, dann sage ich mal wie ich es sehe. Du hast dir ein Fahrzeug gekauft, das wie du selber schriebst, günstiger war, weil es eben eine defekte Frontscheibe hatte. Dann hast es auf kosten deiner Versicherung (und auf kosten unserer Beiträge) richten lassen, und jetzt willst es (aufgrund der gerichteten Scheibe) wieder teurer verkaufen. Und jetzt geht dir die Muffe, das die Versicherung das nicht bezahlt. Und warum? Weil dann dein Gewinn den Bach runter geht. So einfach ist das. Das was du gemacht hast ist und bleibt Versicherungsbetrug. Und nein, ich habe mir zuletzt vor über 10 Jahren eine Scheibe bezahlen lassen. Und noch was, genau solche "Versicherungsnehmer" sind der Grund, warum man bei der hälfte aller Versicherungen unsere Fahrzeuge nicht mehr Teilkasko versichern kann
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von e36-Fan46
Wie bitte ?! Würdest du jetzt deine Scheibe nicht wechseln wenn dein Scheibe zerrissen ist ?!
Doch, aber ich würde es nicht auf Kosten anderer (=der Versicherung) beheben lassen, wenn der Schaden schon vor dem Kauf des Autos bestanden hat.
Zitat:
Original geschrieben von e36-Fan46
Ich betrüge hier niemanden !!
Nein, natürlich nicht ;-)
Zitat:
Original geschrieben von e36-Fan46
Ich habe meine Steuern und Versicherung bis zum Jahresende gezahlt also kann ich auch mir das gönnen was die auch vorgeschrieben haben!
Lies den Versicherungsvertrag bitte nochmal ganz genau. I.d.R. beginnt er mit Zulassung des Fahrzeuges in einem Vertragsverhältnis unter Vorbehalt der Beitragszahlung und endet am Jahresende (wobei eine automatische Verlängerung eintritt. wenn er nicht gekündigt wird).
Falls du es vergessen haben solltest:
Original geschrieben von e36-Fan46Zitat:
nach dem ich das Auto mir einbisschen angeschaut habe sah ich das dass Fahrzeug ein Riss hat auf der Scheibe
Da die Scheibe schon beim Kauf (=vor der Zulassung) defekt war, ist der Versicherer nicht leistungspflichtig. Der Umstand der Schadenserweiterung (=der Rissvergrößerung) stellt kein Schadensereignis dar und spielt somit keine Rolle.
Na gut, wenn du so kommst, dann sage ich mal wie ich es sehe. Du hast dir ein Fahrzeug gekauft, das wie du selber schriebst, günstiger war, weil es eben eine defekte Frontscheibe hatte. Dann hast es auf kosten deiner Versicherung (und auf kosten unserer Beiträge) richten lassen, und jetzt willst es (aufgrund der gerichteten Scheibe) wieder teurer verkaufen. Und jetzt geht dir die Muffe, das die Versicherung das nicht bezahlt. Und warum? Weil dann dein Gewinn den Bach runter geht. So einfach ist das. Das was du gemacht hast ist und bleibt Versicherungsbetrug. Und nein, ich habe mir zuletzt vor über 10 Jahren eine Scheibe bezahlen lassen. Und noch was, genau solche "Versicherungsnehmer" sind der Grund, warum man bei der hälfte aller Versicherungen unsere Fahrzeuge nicht mehr Teilkasko versichern kann
Immerhin verhält sich der TE recht unauffällig, stellt euch mal vor er würde im Internet öffentlich bekannt geben, dass er seine Versicherung verarschen will..... 😁
Wenn man schon in der Stuttgarter Gegend einen E36 kauft und der ne defekte Scheibe hat,dann kan man sie auch gleich dort tauschen lassen.Gibt da schließlich Glaser,die Scheibe und Einbau fürn Compact für 85 Euro machen..... 🙄
Die Kiste war ned zufälligerweise rot?Und der Typ hat ned zufälligerweise in Zuffenhausen gewohnt?Dann würd ich den Bock sogar kennen....
Greetz
Cap
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Ruf doch mal bei Deiner Versicherung an und frag nach. Dann weißte sicher, ob sie zahlen, oder nicht 😉
Zitat:
Original geschrieben von Schorre28
Ruf doch mal bei Deiner Versicherung an und frag nach. Dann weißte sicher, ob sie zahlen, oder nicht 😉
Nicht sehr hilfreich aber schön die Wahrheit sagen das finde ich super ?? nicht wie paar andere denken direkt das ich Staat verarsche !!
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von e36-Fan46
Nicht sehr hilfreich aber schön die Wahrheit sagen das finde ich super ?? nicht wie paar andere denken direkt das ich Staat verarsche !!
Du hast es immer noch nicht begriffen.
Die anderen denken nicht, dass Du den Staat verarschen willst, sondern sie haben Dir deutlich gesagt wo das Problem ist.
Auch wenn Du es nicht wahrhaben magst, Du hast einen Versicherungsbetrug begangen und das ist Dein Problem.
Die Frontscheibe war schon beim Kauf des Wagens defekt und hatte einen Riss.
Daher hättest Du den Schaden selbst bezahlen müssen und nicht die Versicherung.
Zitat:
nach dem ich das Auto mir einbisschen angeschaut habe sah ich das dass Fahrzeug ein Riss hat auf der Scheibe. Nachdem ich Abends nachhause angekommen bin sah ich das der Riss ein Stück länger geworden ist so habe ich ein Termin bekommen bei carglass die haben mir es ausgetauscht. Jetzt kommt einer sich das Auto angucken wahrscheinlich kauft er sich das Auto .. Bekomme ich irgentwelche Probleme ??
In Klaren Worten...
Zum einen, ist es Moralisch sehr bedenklich, was Du da gemacht hast...Du schließt eine Versicherung mit TK ab...also brauchst Du schon mal eine EVB-Nummer um das Auto überhaupt anmelden zu können. Dafür rufst Du bei deiner Versicherung an und bekommst natürlich eine ( wo Dir auch dort schon bewusst war das die Scheibe ein Riss hat). Meldest den Wagen an und denkst Dir ach, die Scheibe lass ich über die TK laufen, hab die ja schon bezahlt also sollen die auch was tun...
Jetzt gibt es zum einem 2 Möglichkeiten...die erste...Du warst so "Intelligent" und hast VOR Vertragsunterschrift den Schaden gemeldet, in diesem Fall besteht nämlich nur Haftpflicht!!!(sei mir nicht böse, aber was ich hoffen will)...Dann trägst DU den Schaden nämlich selbst....egal ob Du gezahlt hast oder nicht..Oder Du hast erst nach Vertragsunterschrift gemeldet...dann müsste Sie erst mal Zahlen...
Aber um es mal ganz deutlich zu sagen...
DU BESCHEISST UNS ALLE!!!und eigentlich, müsste man Dich im hohen Bogen
HIERund aus der Versicherung raus schmeissen!!!!
Aber Leider besteht bei Autoversicherung immer noch eine Annahmepflicht...
Aber ich will nicht zu Böse mit dir sein...Bedanken müsste ich mich noch dafür, dass es Menschen wie Dich gibt die jedes Jahr dafür Sorge tragen, dass unsere Beiträge steigen und manche Versicherungen TK schon gar nicht mehr anbieten...
DANKE DANKE DANKE DANKEEEEEE DANKEEEEEEEEEEEEEEEEPS: DAS NENNT MAN ÜBRIGENS IRONIE!!!!!!
NOCH NE INFO:
Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt - Haftstrafen drohenWas droht einem Versicherungsbetrüger, wenn er ertappt wird?Zitat:
Zunächst einmal verweigern wir natürlich die Zahlung. Das sind wir ja schon der ganz großen Mehrzahl unserer redlichen Kunden schuldig. Außerdem trennen wir uns von einem unredlichen Kunden und kündigen den Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer muss außerdem damit rechnen, dass wir Regress für unsere Aufwendungen bei ihm nehmen und die Kosten, die wir etwa für Sachverständigengutachten aufwenden mussten, von ihm zurückfordern werden. Und natürlich stellen wir Strafanzeige, wenn wir den Betrug eindeutig nachweisen können.
Ersatz von Sachverständigenkosten?
Ja. Die Gutachterkosten sind dabei je nach Schaden unterschiedlich hoch, können bei größeren Schäden aber auch schon mal 5.000 bis 10.000 Euro betragen.




