Ich habe das TFL nachprogrammiert...

VW Golf 5 (1K1/2/3)

...und dann doch eine Frage: das TFL geht an, wenn der Lichtschalter auf 0 ist und die Handbremse gelöst. Soweit klar. Wie ist das, wenn ich den Lichtschalter wie bisher in der Auto-Stellung lasse. Geht das TFL dann trotzdem solange es ausreichend hell ist und das normale Abblendlicht wie gehabt autom. wenn es entsprechend dunkel wird?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Holgi33



Zitat:

Original geschrieben von Jodeci


So zumindest nur die vorderen Scheinwerfer.
Beim TFL auf Pos. 0 gehen auch die hinteren Scheinwerfer an!

Huch???

Hintere Scheinwerfer will ich auch haben...

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@gucw
Ich habe nie gesagt, dass es irgendwelche Vor- bzw Nachteile hat. Ich habe doch nur gesagt, dass Tagfahrlicht etwas anderes ist wie Licht AN! Ob man für das TFL bei VW 50€ bezahlt, dass soll doch bitte jeder selbst entscheiden. Ich persönlich finde TFL sehr gut. Ich habe es aber nicht und bezahle auch keine 50 €!

TFL 'Nordamerika' ist über Abblendlicht und über NSW codierbar.
Beides läßt sich am Tester/VAS oder mit VAG Com dimmen.

Beides leuchtet nur vorne und beides geht bei Ziehen der Handbremse aus.

Dimmen geht natürlich nicht bei xenon.

Ich hatte im ersten Ver (H7) TFL über Abblend auf 60 % und nun (Xenon) über die NSW. Momentan noch auf 45 %, ist aber zu dunkel und sieht leider etwas 'prollig' aus.

Zitat:

Original geschrieben von blue_focus01


Ist also unmöglich mit ohne Licht aber mit Laufendem Motor am Parkplatz auf jemanden zu warten.

Das betrifft aber nur die Skandinavien-Variante, die in der Tat etwas unsinnig ist. Selbst wenn man nur die Zündung einschaltet, leuchten die Scheinwerfer und die rückwärtige Beleuchtung. Daher würde ich die Nordamerika-Variante programmieren lassen.

Hört sich alles gut an, aber wie programmiert man das TFL denn nun ??
Kann man das selber , oder muß das der Freunliche machen

Glück auf
Tony

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Zitat:

Original geschrieben von tonymdd


Hört sich alles gut an, aber wie programmiert man das TFL denn nun ??
Kann man das selber , oder muß das der Freunliche machen

Glück auf
Tony

Du musst das über VAG-Com machen, entweder hast Du so ein Gerät selbst oder Du musst eben zum 🙂 gehen ...

Da ich selber auch die "Dauferfahrlicht"-Version für 50 Euro extra (sei es gedimmt oder auch nicht) für vollkommen absurd halte, habe ich es auch nicht bestellt, auch wenn ich ein Freund von TFL bin.

Frage 1:
Wenn man Nordamerika codieren lassen würde (als Handbremse lösen und an geht das Licht vorne), wäre es in DE legal dies auf die Nebler zu tun?

Frage 2:
Was wäre eine machbare und vernünftige Dimmung (entweder für die Nebler oder das Abblendlicht). Beim Audi A4 Avant hatte ich mal was von 25% Leistung des normalen Abblendlichts gelesen. Habe ich dies korrekt in Erinnerung und wäre dies ein vernünftiger Wert?

Zitat:

Original geschrieben von stca


Frage 1:
Wenn man Nordamerika codieren lassen würde (als Handbremse lösen und an geht das Licht vorne), wäre es in DE legal dies auf die Nebler zu tun?

Frage 2:
Was wäre eine machbare und vernünftige Dimmung (entweder für die Nebler oder das Abblendlicht). Beim Audi A4 Avant hatte ich mal was von 25% Leistung des normalen Abblendlichts gelesen. Habe ich dies korrekt in Erinnerung und wäre dies ein vernünftiger Wert?

Zu frage 1.

Nebelscheinwerfer als TFL ist in deutschland verboten, es machen aber viele da der unterschied zum richtigen TFL (was ja anstelle der nebelscheinwerfer verbaut wird) auch auf den zweiten blick nicht zu erkennen ist.

Zu frage 2.
Eine vernünftige dimmung wäre meiner meinung so das man das licht auf jeden fall noch als solches erkennt.
Du kannst das licht ja auch auf 20% leuchtkraft dimmen lassen nur sieht das dann aus als sei das standlicht an, was dann ja den zweck total verfehlt.

Bei meinem letzten golf hatte ich auch die nordamerikanische variante des TFL geschalten und das licht auf ca 70% leuchtkraft gedimmt, das ist gerade so die grenze wie ich finde.

Gruss
Maik

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Das mit 1. dachte ich mir schon (wäre ja zu schön um wahr zu sein) und bzgl. 2.: Dann war es wohl bei Audi "um 25% gedimmt" und nicht "auf 25% gedimmt". 🙂

Einen Nachteil hat es, wenn der Lichtschalter immer auf EIN steht, das Navi wird auch auf Nacht umgestellt, und ist dann am Tag immer zu dunkel. Daher wollte ich auch unbedingt das "TFL"=Dauerfahrlicht aktiviert haben, was ich auch bezahlt habe, aber nicht codiert war. So habe ich immer Licht, und das Navi ist in allen Situationen, wie Tunnel ect. , automatisch perfekt ablesbar.

Tom

Zitat:

Original geschrieben von stca


Wenn man Nordamerika codieren lassen würde (als Handbremse lösen und an geht das Licht vorne), wäre es in DE legal dies auf die Nebler zu tun?

Wie schon geschrieben wurde, ist das nicht zulässig. Darüber hinaus sollte man noch bedenken, dass die Nordamerika-Variante selbst über die Hauptscheinwerfer (Abblendlicht) nicht zulässig ist - auch wenn das keinen stören sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Maik380


Nebelscheinwerfer als TFL ist in deutschland verboten,

Das ist nicht ganz richtig. Sofern die Nebelscheinwerfer auch eine TFL-Zulassung haben, ist es erlaubt. Aber: Die des 5er Golfs haben diese nicht.

Beim neuen Skoda Octavia z. B. sind die Nebelscheinwerfer serienmäßig mit Tagfahrlichtfunktion ausgestattet, entsprechend natürlich auch zugelassen.

Zitat:

Original geschrieben von tonymdd


Hört sich alles gut an, aber wie programmiert man das TFL denn nun ??
Kann man das selber , oder muß das der Freunliche machen

Glück auf
Tony

.

Tony,

lies mal meine Antwort zwei Beiträge über Deinem 😉

ps:

Das AUDI-TFL funzt läuft immer über separate Strahler.
Bisher waren es gedimmte 21 W Birnen, neuerdings sind es LEDs.

Hallo miteinander,

erst einmal vielen Dank für all die Antworten & Kommentare! Um nochmals auf die Zulässigkeit beim Golf V Variant zurückzukommen:
Verstehe ich es richtig, daß man das TFL gar nicht nachcodieren lassen kann, wenn man rechtlich auch auf der sicheren Seite sein möchte?

Klar kannst Du Dir TFL/Dauerfahrlicht über die Hauptscheinwerfer codieren lassen, ganz legal !

Zitat:

Original geschrieben von sportline155


Klar kannst Du Dir TFL/Dauerfahrlicht über die Hauptscheinwerfer codieren lassen, ganz legal !

Das stimmt leider nicht. Scheinwerfer, die als TFL verwendet werden, müssen das Prüfzeichen RL haben. Die normalen Scheinwerfer des Golf V haben dieses Prüfzeichen nicht und sind somit nicht als alleinige TFL zugelassen.

Zulässig ist also nur die Skandinavien-Variante. Hier wird die komplette äußere Beleuchtung eingeschaltet, d.h. der Unterschied zum manuell eingeschalteten Licht ist nur die fehlende Instrumentenbeleuchtung und die Tatsache, dass man NSL, NSW und Fernlicht nicht einschalten kann.

Die Nordamerika-Variante ist also nicht zulässig. In der Praxis wird es kaum jemand merken und es sollte sich auch niemand daran stören, weil sich die vordere Optik des Wagens nicht von normalem Abblendlicht unterscheidet.

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