HUK24 - 6 Jahre Garantie

BMW 3er F30

Die HUK24 gibt bei kasko select Schäden 6 Jahre Garantie auf die Reparatur. Was ist damit genau gemeint?
Bei mir wurde z.B. das Automatik Getriebe getauscht, habe ich darauf dann 6 Jahre Garantie? Oder gibt es dann noch Abschlagszahlung durch Nutzung?

Leider finde ich dazu nichts schriftliches bei der HUK24, am Telefon wurde mir damals gesagt, die Garantie gilt für alles. Bin aber ein bißchen am zweifeln...

Beste Antwort im Thema

Ich bin vor einiger Zeit auf diesen Thread gestoßen, da ich ebenfalls im Besitz eines Fahrzeugs mit Garantie Zertifikat der HUK (allerdings über 5 Jahre) bin.
Es gab im Vorbesitz einen Unfallschaden in 2014, bei dem über Vollkasko Abwicklung auch der Stoßfänger vorne neu lackiert wurde. Nun ist mir dieses Jahr mehr und mehr aufgefallen dass der Klarlack an einigen Stellen aufging. Betraf auch die Seite mit dem Unfallschaden. Also habe ich einfach mit der HUK Kontakt aufgenommen und angefragt ob hier gemäß Garantie nachgebessert wird (natürlich höflich, mit dem Wissen eine mögliche Ablehnung wird anschließend schwer zu ändern sein). Zwei Mails, ein paar Bilder, zwei telefonate und zwei Briefe später bekam ich die Freigabe eine von 6 Partnerwerkstätten die mir am nächsten liegt anzufahren und der Stoßfänger wurde neu lackiert.

Ich muss also sagen, in meinem Fall stand man zu dem Garantie Versprechen und war auch nicht ablehnend mir gegenüber eingestellt. Obwohl ich selbst nicht der Versicherungsnehmer war und auch keine Versicherung bei der HUK habe. Somit auch mal ein Lob an eine Versicherung bzw. die HUK. Vielleicht hilft das anderen bei der fragen nach diesen Garantie Zertifikaten, welche sicher nicht nur die HUK ausstellt.

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Zitat:

@.John.Smith. schrieb am 19. Dezember 2017 um 20:25:57 Uhr:

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 18. Dezember 2017 um 23:25:26 Uhr:


bedeutet, sollten Mängel an der Lackierung oder Korrosion auftauchen, wird bis zu 6J nachgebessert.
Erneuerte Bauteile wie Scheinwerfer oder ein Türschloss z.B., unterliegen natürlich nur der 2J Garantie.

alles klar, das klingt logisch...

Nein, tut es nicht.

Äähhhh...............
Wenn du dir den Passus noch mal durch den Kopf gehen lässt, wirst du nix von Teile lesen und kannst nur zu einer Schlussfolgerung kommen.

Sechs Jahre Garantie auf Ersatzteile, das wäre mehr als Sportlich..........

Ich habe die HUK24 gefragt und die folgende Antwort erhalten:

Zitat:

"Vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Kasko SELECT ist eine Variante der Kaskoversicherung in unserem Tarif, bei der Sie 20% des Kaskobeitrags sparen. Wenn Sie sich für Kasko SELECT entscheiden, übernimmt bei einem Kaskoschaden in Deutschland die HUK-COBURG als Regulierungspartner der HUK24 die Auswahl der Werkstatt.

Durch schnellere und optimierte Abläufe sowie Großkundenkonditionen ergeben sich für uns Kostenvorteile, die wir konsequent an Sie weitergeben. Das flächendeckende Werkstattnetz der HUK-COBURG setzt sich aus DEKRA geprüften Werkstätten zusammen, die hohe Qualitätsstandards erfüllen.

Die Vorteile der Kasko SELECT bei einem Kasko-Schadenfall:

- Im Schadenfall rufen Sie unseren Regulierungspartner, die HUK-COBURG, am
besten noch von der Unfallstelle aus an. Die HUK-COBURG nennt Ihnen dann
eine Partnerwerkstatt in der Nähe, in der Sie das Fahrzeug reparieren lassen.
- Hol- und Bringservice bei Entfernungen über 15 km zur nächsten
Partnerwerkstatt oder bei nicht mehr verkehrssicheren Autos.
- Die fachgerechte Reparatur erfolgt unter Verwendung von Originalersatzteilen
und wird direkt mit uns abgerechnet.
- Wir bieten eine Garantie von 6 Jahren auf Reparaturen.
- Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt.
- Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt einen Ersatzwagen für die Zeit der
Reparatur zu besonders günstigen Konditionen.
- Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, ersetzen wir den Betrag,
der bei einer Reparatur in der Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Werkstatt aus
dem Werkstattnetz der HUK-COBURG angefallen wäre.

Mit der Vollkasko SELECT genießen Sie jedoch Vollkaskoschutz zu äußerst günstigen Beiträgen.

Unser Werkstattnetz besteht aus markengebundenen und freien Betrieben. Alle sind gleichermaßen auf Karosserie- und Lackreparaturen spezialisiert, verwenden nur Originalersatzteile und arbeiten nach Herstellervorgaben.

Wir können Ihnen deshalb versichern, dass die ausgesuchten Werkstätten hervorragende Qualität bieten und ständig von uns kontrolliert werden. Zudem geben wir 6 Jahre Garantie auf die Reparatur.

Kein größerer Automobilhersteller hat in seinen Bedingungen festgelegt, dass bei einer Unfallreparatur in einem markenfremden Reparaturbetrieb die Garantie erlischt. Eine solche Regelung wäre auch nicht EU-konform und damit rechtswidrig.

Außerdem würden wir in die Herstellergarantie für die ausgetauschten Teile eintreten, falls diese erlöschen sollte. Dies erhalten Sie im Schadenfall sogar schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HUK24
Die Online-Versicherung"

Die Antwort war nett, aber eher werblich und nicht wirklich auf meine Frage eingehend. Daher fragte ich erneut und erhielt die nachfolgende Antwort:

Zitat:

"Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wie bereits bestätigt, gewähren wir sechs Jahre Garantie auf die gesamte Reparatur (auch auf die Ersatzteile). Eine kurze Bestätigung erhalten Sie nach einem Schadenfall."

Und offen bleibt auch die Frage was geschieht, wenn ich mein Auto während dieser Garantiefrist bei einem günstigeren Anbieter versichern will.

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Na da bin ich auf den ersten Vorfall gespannt! Ich wüsst von keinem!
Ich stell mir gerade das Gesicht von einem SB vor, wenn ein Kunde nach 4J. kommt und irgend ein Elektronisches Bauteil hat eine Störung und er will Garantie..................neeeee, never............

Zitat:

@.John.Smith. schrieb am 17. Dezember 2017 um 21:05:30 Uhr:


Bei mir wurde vor einem Jahr das Automatikgetriebe gewechselt. Bin über was drüber gefahren- Haarriss im Gehäuse.
Das ganze wurde von der Werkstatt durchgeführt, welche auch für BMW die Unfallinstandsetzung + Lackierarbeiten durchführt. Deshalb habe ich unter anderem kasko select genommen.
Die Arbeiten wurden alle zur Zufriedenheit durchgeführt, im Anschluss kam das Zertifikat "6 jahre Garantie auf die Reparatur". Am Telefon wurde mir damals gesagt, das gilt auch für die gewechselten Teile.
Da man hierzu aber keine Garantiebestimmungen finden kann, halte ich das eher für eine Marketing-Strategie, die keinen echten Vorteil bringt. Rechtlich nichts Handfestes. Wäre auch zu schön gewesen...

Die 2-jährige Gewährleistung ist hiervon natürlich unberührt.

Hast du das als Vollkaskoschaden bei der Versicherung geltend gemacht und die haben bezahlt?

Wenn er aufsetzt, ist das natürlich ein Vollkaskoschaden!

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 20. Dezember 2017 um 10:31:09 Uhr:


Und offen bleibt auch die Frage was geschieht, wenn ich mein Auto während dieser Garantiefrist bei einem günstigeren Anbieter versichern will.

Für mich ist die Situation eindeutig, aber ich habe mal für Dich erfragt, ob die Garantie im Falle eines Wechsels des Fahrzeugs zu einer anderen Versicherungsgesellschaft erhalten bliebe. Außerdem habe ich ergänzend erfragt, ob die Garantie im Falle einer Veräußerung auf den neuen Eigentümer übergehen würde. Hier die Antwort der HUK24:

Zitat:

"Vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Garantie bleibt grundsätzlich erhalten, egal ob Sie das Fahrzeug anderweitig versichern oder es veräußern."

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 20. Dezember 2017 um 12:41:17 Uhr:

... ich stell mir gerade das Gesicht von einem SB vor, wenn ein Kunde nach 4J. kommt und irgend ein Elektronisches Bauteil hat eine Störung und er will Garantie ........... neeeee, never ............

Ich weiß nicht in welcher Welt Du wohnst, aber ich lebe in einem Rechtsstaat, in dem man vertragliche Vereinbarungen nicht einseitig willkürlich zurücknehmen kann.

Ich wohne in keiner Welt, ich wohne in Deutschland!! 😉

Ich kann es trotzdem nicht glauben, es wäre zu schön um wahr zu sein!

Und Recht haben und Recht bekommen, waren schon immer zwei Schlappe...........😮

Da das keine kostenlose Vollkasko auf die Reparatur ist, wird man schon nachweisen müssen, dass diese nicht sach- oder fachgerecht durchgeführt wurde. Das wird nach Jahren zunehmen schwieriger als ohnehin schon.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 21. Dezember 2017 um 08:17:16 Uhr:



Zitat:

"Vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Garantie bleibt grundsätzlich erhalten, egal ob Sie das Fahrzeug anderweitig versichern oder es veräußern."


Zitat:

@HHH1961 schrieb am 21. Dezember 2017 um 08:17:16 Uhr:

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 20. Dezember 2017 um 12:41:17 Uhr:


... ich stell mir gerade das Gesicht von einem SB vor, wenn ein Kunde nach 4J. kommt und irgend ein Elektronisches Bauteil hat eine Störung und er will Garantie ........... neeeee, never ............

Ich weiß nicht in welcher Welt Du wohnst, aber ich lebe in einem Rechtsstaat, in dem man vertragliche Vereinbarungen nicht einseitig willkürlich zurücknehmen kann.

Auch in einem Rechtsstaat muss man sein Recht nicht nur beweisen sondern auch durchsetzen können. Und in dem Wort "grundsätzlich" kann so viel stecken 😉

Im Endeffekt muss man sich den Vertrag und auch die AGBs genauer anschauen um eine klare Antwort geben zu können.

Für mich ist das Ganze ein geschickter Taschenspielertrick.
Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch des Fahrzeugeigentümers gegen die reparierende Werkstatt wird komplett ausgehebelt, denn er ist nicht Auftraggeber der Reparatur.
Demgegenüber steht ein undefiniertes Garantieversprechen des Versicherers.
Wie dieses dann eingelöst werden kann, weiß kein Kunde und die HUK schweigt sich aus oder verliert sich in vagen Aussagen.
Aber wer's mag, kann das toll finden...

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 17. Dezember 2017 um 19:45:23 Uhr:


Du liegst mit Deiner Einschätzung wohl ziemlich richtig:
https://www.huk.de/.../kasko-select.html

"Auf die Qualität der Werkstattarbeit geben wir Ihnen 6 Jahre Garantie" - was heißt denn auf die Qualität!? Nicht auf die Werkstattarbeit, sondern auf die Qualität der Werkstattarbeit. Gummimäßger kann man es kaum formulieren... 🙂

wie schon gesagt soll das wohl heißen, das der lackierte kotflügel 6jahre nicht rostet, wenn du nachweist, das der rost nicht durch die folge eines selber verursachten schadens entstanden ist (zb kratzer durch parkrempler oder ähnliches)

kurzum: die "6jahre garantie" ist ganz viel luft um nichts. irgendwo in den agb steht sicherlich auch, das eigentlich gar nichts da mit drin ist. reines marketing. die huk ist mit am billigsten, da darf man also auch nicht am meisten verlangen...

Wo steht das den in den "agb", richtig AKB,

hier noch einmal ein Original der Garantiezusage.
Nein, ich habe keine Werkstattbindung und gehe trotzdem dahin.

https://www.motor-talk.de/.../...it-werkstattbindung-t6204798.html?...

Wie soll man argumentieren, wenn die anderen sich verlieren in ...

Zitat:

"... ein undefiniertes Garantieversprechen ..."

Zitat:

"Sechs Jahre Garantie auf Ersatzteile, das wäre mehr als Sportlich ..."


Zitat:

"... irgendwo in den agb steht sicherlich auch, das eigentlich gar nichts da mit drin ist ..."

Zitat:

"Im Endeffekt muss man sich den Vertrag und auch die AGBs genauer anschauen ..."

... obgleich der Versicherer in den AGB-gleichen "Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB)" unter Punkt A.2.6.3 "Was leisten wir bei Kasko SELECT (Kaskoversicherung mit Werkstattbindung)?" schlicht und einfach formuliert "Wir leisten 6 Jahre Garantie auf die Fahrzeugreparatur." Einfacher geht es nicht. Keine Bedingungen. Keine Einschränkungen. Keine irgendetwas. Und auf Nachfrage auch noch schriftlich bestätigt, dass die Garantie sich auch auf die Ersatzteile erstreckt und auch fortlebt bei Wechsel der Versicherungsgesellschaft und auch bei Veräußerung des Fahrzeugs - was im Übrigen ohnehin offensichtlich ist, da in den AKB nicht entsprechend eingeschränkt.

Die Nachdenkenden werden erkennen, dass eine schlichte und uneingeschränkte Formulierung der Garantie zu Gunsten des Garantienehmers ist. Ergänzende Erläuterungen sind hingegen immer zu Gunsten des Garantiegebers. Es ist somit ähnlich wie bei dem uneingeschränkten "Ich liebe Dich" statt "Ich liebe Dich, wenn ..." oder "... unter der Bedingung, dass ...". Auch wenn auf ein solch uneingeschränktes Bekenntnis oftmals ein zweifelndes "Wirklich? Obwohl ich ..." entgegnet wird.

Daher rührt wahrscheinlich auch die folgende Aussage:

Zitat:

"Ich kann es trotzdem nicht glauben ..."

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